(Rom) Am vergangenen 14. September wurde dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. als Grundlage für eine Einigung zwischen Rom und Econe, und damit für die vollständige Einheit der Lefebvrianer mit der katholischen Kirche, eine „Doktrinale Präambel“ übergeben. Der Text der „Präambel“ wurde aus zumindest drei Gründen nicht veröffentlicht. Zum einen, um den Verantwortlichen der Bruderschaft die Möglichkeit zu geben, das Dokument in aller Ruhe und ohne äußere Beeinflussung zu prüfen. Unter der „äußeren Beeinflussung“ sind auch jene gemeint, die hinter jedem Beistrich irgendwelche „Fallen“ und „trojanische Pferde“ vermuten. Damit die Verantwortlichen dem Generalkapitel der Bruderschaft nach wohlüberlegter Prüfung ohne Druck die Präambel vorstellen können. Und nicht zuletzt, um über stille Kanäle eventuell das eine oder andere Wort noch ändern zu können.
Der Betreiber der Internetseite Messa in Latino hatte Gelegenheit, die Präambel zu lesen. Seine Anmerkungen erlauben einen aufschlußreichen Einblick, ohne die gewünschte Vertraulichkeit zu verletzen. Er kommt letztlich unter anderem zum Schluß, daß die treibenden Kräfte hinter den umstrittenen Passagen mancher Konzilsdokumente, wie sie der Historiker Roberto de Mattei aufzeigte, sich letztlich wahrscheinlich selbst zu Fall brachten. Einem modernisierenden Zeitgeist folgend wollten sie bewußt auf ein dogmatisches Konzil verzichten, weil sie Dogmen für die moderne Welt für unzumutbar hielten. Aus diesem „neuen Weg“ heraus, entschlossen sie selbst, nur ein pastorales Konzil abzuhalten, das in der fast zweitausendjährigen Geschichte der ökumenischen Konzile ein Novum darstellte.
Persönlich hätte ich kein Problem, diese Präambel zu unterschreiben. Aber ich bin nicht der Generalobere der FSSPX; zum Glück, werden viele sagen … Dennoch sehe ich viele Gründe, weshalb dieser Text eine positive Überraschung ist (ich sage Überraschung, weil Msgr. Fellay, als er nach Rom reiste, sich einen ausschließlich juristisch-kanonischen Vorschlag erwartete, nicht aber einen Text zu Glaubensfragen). Ich würde es wagen, zu sagen, daß die Relativierung des Konzils, die diese Präambel erlaubt, einen wirklichen Sieg für die Bruderschaft darstellt, einen außerordentlich aussagekräftigen Punkt, wie (wenn nicht mehr) die feierliche Feststellung des Motu proprio [Summorum Pontificum, Anm. katholisches.info], daß der Alte Ritus nie abgeschafft worden ist. Aber ein Sieg für Msgr. Fellay bedeutet keine Niederlage für Rom: Wie ich bereits geschrieben habe, stellt ein Abkommen – und so ebenso die Demolierung des konziliaren „Superdogmas“ – ein Win-win-Ergebnis dar, bei dem beide Seiten viel zu gewinnen haben.
Der Inhalt der Präambel, die letztlich ein ausgesprochen synthetisches Dokument ist, läßt sich knapp in zwei Punkten zusammenfassen. Beginnen wir beim zweiten, dem einfacheren. Um es salopp auszudrücken: die FSSPX hat ihren Ton zu ändern und soll das, was sie zu sagen hat, in einem respektvollen Ton tun sowie auf loyale Weise mit allen anderen Teilen des Corpus Mysticum zusammenarbeiten. Das also, was sich in der theologisch-klerikalen Sprache der Kirche „sentire cum ecclesia“ nennt.
Der erste Punkt der Präambel hingegen, der wichtigere, entspricht in der Substanz dem Inhalt von Kanon 750 des Codex Iuris Canonici [1]Canon 750 des Codex Iuris Canonici: Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten … Continue reading, beziehungsweise der Notwendigkeit für einen Katholiken, das Lehramt nach den in jenem Artikel festgelegten Stufen und dem Apostolischen Schreiben Ad tuendam fidem von Papst Johannes Paul II. anzuerkennen. Kurzum, es gibt verschiedene verpflichtende Ebenen des kirchlichen Lehramtes. Wie eine erklärende Note des damaligen Kardinals Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation darlegte, gibt es Wahrheiten, die die Kirche durch göttliche Offenbarung anvertraut und die deshalb unveränderbar und mit „theologischem Glauben“ anzunehmen sind. Wer nicht glaubt, ist nicht katholisch. Das sind die Glaubensdogmen, mit denen die FSSPX zudem keinerlei Probleme hat (Msgr. Fellay nannte selbst das Dogma der Dreifaltigkeit). Gleiche gläubige Zustimmung verlangen jene Lehrsätze zum Glauben oder zur Moral, die sich zwar nicht direkt auf die Heilige Schrift stützen, aber auf das feierliche Lehramt der Kirche, weil sie es unfehlbar verkündet hat oder seit jeher vom Lehramt vertreten wurde (mit denen die FSSPX ebenso wenig Probleme hat). Beispiele dafür (wie sie in der erklärenden Note genannt werden) sind die Unmöglichkeit des Frauenpriestertums, das Verbot der Euthanasie oder die Heiligsprechungen.
Jene Aussagen des Lehramtes der Päpste oder des Bischofskollegiums, die nicht definitiv erscheinen (zum Beispiel, weil sie früheren Lehrmeinungen widersprechen, man denke – das Beispiel stammt von mir – an das Zinsverbot), erfordern hingegen bloß den „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“. Die erklärende Note der Glaubenskongregation vermeidet vorsichtshalber Beispiele zu benennen, vielleicht weil das die aufgelisteten Lehren in ihrer Anerkennung schmälern könnte.
Tatsache ist, daß die umstrittensten Passagen des Konzils, wie auch des darauffolgenden Lehramtes, das diese wiederholt, nicht eine höhere Stufe an Verbindlichkeit als diese haben, da das Konzil selbst erklärte, keine neue „Wahrheit“ definieren zu wollen und nicht zuletzt aus der Tatsache heraus, daß es sich um Aussagen handelt, die wenn schon nicht einen „Bruch“, so doch eine „Reform“ des bisherigen Lehramtes darstellen, und sie dies zwangsläufig jedes endgültigen Charakters beraubt. Sie können aber nicht einmal diesen niedersten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen, wie noch gezeigt werden soll.
Praktisch erwartet man von der Bruderschaft, das Glaubensbekenntnis zu unterschreiben, wie es für jeden Katholiken bindend ist. Das scheint leicht machbar. Jemand könnte aber befürchten, daß jene Verpflichtung zum „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“ auf gewisse Aussagen des Konzils bezogen, das Recht, Kritik am Konzil zu üben, zwar nicht unterbinden (unter gewissen Bedingungen ist es möglich Widerspruch zu den nicht definitiven Lehren zu äußern, aber nicht demonstrativ), aber doch beschneiden könnte. Aber genau darin steckt die wunderbare Neuigkeit.
In der offiziellen Stellungnahme des Heiligen Stuhls heißt es, daß die Präambel „einen Raum für die zulässige Diskussion zur Untersuchung und theologischen Einschätzung einzelner Ausdrücke und Formulierungen, die in den Dokumenten des 2. Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes enthalten sind“ läßt. Man beachte, daß nicht nur die Interpretation der Konzilsdokumente Gegenstand dieser Diskussion sind, die ausdrücklich als „legitim“ anerkannt wird, sondern die Dokumente selbst: die „Ausdrücke und Formulierungen, die in den Dokumenten des 2. Vatikanischen Konzils […] enthalten sind“. Das ist wesentlich mehr als bloße Hermeneutik. Damit werden sogar die Wörter (nicht nur die Bedeutung oder die Interpretation der Wörter) anfechtbar, die von den Konzilsvätern gewählt wurden, um die Dokumente zu formulieren.
Wenn also die in der Präambel und in Folge auch in der offiziellen Stellungnahme verwendeten Wörter einen Sinn haben, dann liegt darin eine kopernikanische Wende im Umgang mit dem Konzil. Anders ausgedrückt, eine Verschiebung von einer bloß exegetischen Ebene hin zu einer substantiellen.
In seiner Predigt vom 15. August sagte Msgr. Fellay, daß das Konzil für Rom ein Tabu sei und es sich deshalb auf eine Kritik der äußeren Hülle beschränkt, eben auf die Interpretation. Jetzt aber wird es legitim sein, auch den Kern anzugehen. Das aber impliziert, daß jene umstrittenen Textstellen, die frei diskutierbar sind, nicht einmal mehr jenen geminderten Grad an Verbindlichkeit beanspruchen können, wie ihn der „religiöse Gehorsam“ fordert.
Zum selben Schluß gelangt auch Abbé Barthe, ein profunder Kenner der kirchlichen Angelegenheiten, in seinem klarsinnigen Artikel, den ich zur Lektüre empfehle, wie auch der Vatikanist des Le Figaro.
Das ist ein großer Erfolg für Msgr. Fellay, für die Kirche und für Papst Benedikt XVI., dem vor allem zwei Dinge wichtig sind: die Bereinigung eines schmerzhaften Bruchs in der kirchlichen Tradition und die Reduzierung des Totems Konzil auf das angemessene Maß, über das er bereits in unverdächtiger Zeit folgendes sagte (Ansprache an die chilenischen Bischöfe am 13. Juli 1988):
Tatsache ist, daß dieses aus der Reihe fallende Konzil keine Dogmen definierte und selbst eigenmächtig entschied, als bloßes Pastoralkonzil auf einer bescheidenen Ebene zu bleiben. Trotz dieser selbstgewählte Bescheidung behandeln es viele so, als hätte es sich nachträglich in eine Art Superdogma verwandelt, das allem anderen jegliche Bedeutung nimmt Kritik an den Entscheidung des Konzils werden von ihnen nicht geduldet, ja sogar als unerträglich empfunden. Andererseits aber, wenn einige von ihnen das überlieferte Lehramt in Frage stellen oder sogar grundlegende Glaubenswahrheiten – wie zum Beispiel die Jungfräulichkeit der Gottesmutter Maria, die leibliche Auferstehung Jesu, die Unsterblichkeit der Seele, usw. – erhebt sich von ihnen kein Protest oder wenn, dann nur mit größter Verhaltenheit.
Text und Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Sacri Palazzi
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↑1 | Canon 750 des Codex Iuris Canonici: Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt. |
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