Neues Motu proprio: Papst Franziskus ebnet „behutsamen“ Weg für Medjugorje als internationale Gebetsstätte


Papst Franziskjus macht ernst: Am 1. April erließ er ein Motu proprio, das den Weg für eine "behutsame" Lösung für Medjugorje ebnet. Keine kirchliche Anerkennung der "Erscheinungen", aber die Anerkennung als interationale Gebetsstätte, die direkt dem Vatiikan untersteht.
Papst Franziskjus macht ernst: Am 1. April erließ er ein Motu proprio, das den Weg für eine "behutsame" Lösung für Medjugorje ebnet. Keine kirchliche Anerkennung der "Erscheinungen", aber die Anerkennung als interationale Gebetsstätte, die direkt dem Vatikan unterstellt ist.

(Rom) Die Nach­richt blieb auf den zahl­rei­chen Med­jug­or­je-Sei­ten unbe­ach­tet. Viel­leicht dach­ten man­che an einen April-Scherz und zogen es vor, sich in Zurück­hal­tung zu üben. Doch April-Scher­ze fin­den sich auf der offi­zi­el­len Inter­net-Sei­te des Hei­li­gen Stuhls nicht. Am 1. April ver­öf­fent­lich­te Papst Fran­zis­kus das Apo­sto­li­sche Schrei­ben Sanc­tua­ri­um in Eccle­sia. Das Schrei­ben hat die Rechts­form eines Motu pro­prio und ist damit Gesetz der Welt­kir­che – und betrifft vor allem Medjugorje.

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Der Text des Motu pro­prio liegt bis­her nur in ita­lie­ni­scher Spra­che vor. Eini­ges spricht aber dafür, daß es in einem direk­ten Zusam­men­hang mit dem her­ze­go­wi­ni­schen Ort Med­jug­or­je steht. Dort soll seit 1981 die Got­tes­mut­ter Maria erschei­nen, was man in Rom aber nicht so recht glau­ben will. Die zustän­di­gen Orts­bi­schö­fe erklär­ten näm­lich, eine Über­na­tür­lich­keit des Phä­no­mens nicht erken­nen zu kön­nen und neh­men seit den 80er Jah­ren eine ableh­nen­de Hal­tung ein. Dem Pil­ger­strom in den klei­nen Berg­ort, Bischof Hoser sprach jüngst von jähr­lich mehr als 2,6 Mil­lio­nen Men­schen, tat dies kei­nen Abbruch. Die Gläu­bi­gen blick­ten, trotz oder wegen der Ableh­nung durch den Orts­bi­schof von Mostar, Rich­tung Rom. Rom habe „noch nicht entschieden“.

2010 setz­te Papst Bene­dikt XVI. schließ­lich eine inter­na­tio­na­le Unter­su­chungs­kom­mis­si­on ein, die unter der Lei­tung von Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni stand. Der Rück­tritt Bene­dikts ver­zö­ger­te wei­te­re Schrit­te. 2014 begann sich Papst Fran­zis­kus der Sache anzu­neh­men und ließ sich von Kar­di­nal Rui­ni den Abschluß­be­richt der inter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on über­ge­ben. 2015 kün­dig­te Fran­zis­kus per­sön­lich eine „bal­di­ge“ Ent­schei­dung an, die dann nicht erfolgte.

Bischof Hoser (Mitte) in Medjugorje
Bischof Hoser (Mit­te) in Medjugorje

Nun scheint es tat­säch­lich ernst zu wer­den. Fran­zis­kus ernann­te am 11. Febru­ar 2017 Bischof Hen­ryk Hoser von War­schau zum Apo­sto­li­schen Son­der­ge­sand­ten für Med­jug­or­je. Inhalt­lich gilt die Fra­ge mit dem Abschluß­be­richt der Rui­ni-Kom­mis­si­on als geklärt. Bischof Hoser soll, so sein Auf­trag, pasto­ra­le Fra­gen klä­ren (wer soll die Seel­sor­ge aus­üben, wel­che pasto­ra­len Not­wen­dig­kei­ten für die zahl­rei­chen Pil­ger sind gefor­dert und ange­bracht). Ver­gan­ge­ne Woche traf Bischof Hoser in Med­jug­or­je ein, wo er bis zu zwei Mona­te blei­ben könnte.

Weni­ge Tage nach der Ernen­nung Hosers mel­de­te sich der zustän­di­ge Orts­bi­schof von Mostar, Msgr. Peric, zu Wort und bekräf­tig­te sei­ne ableh­nen­de Hal­tung. Anfang März sprach Glau­bens­prä­fekt Ger­hard Kar­di­nal Mül­ler, daß man­che es mit „die­sen Phä­no­men über­trei­ben“ wür­den und erin­ner­te dar­an, daß auch an die kirch­lich aner­kann­ten Erschei­nun­gen nie­mand glau­ben müs­se. Es hand­le sich um Hilfs­mit­tel, doch die eigent­li­che Offen­ba­rung sei damit nicht betroffen.

Franziskus gegen Maria als „Poststellenleiterin“

Bereits im Hoch­som­mer 2013 tauch­ten erste Medi­en­be­rich­te auf, daß der damals soeben gewähl­te neue Papst Med­jug­or­je „brem­sen“ könn­te. Den ersten Bericht lie­fer­te am 14. August 2013 Igna­zio Ingrao im Wochen­ma­ga­zin Pan­ora­ma. Ingrao erin­ner­te an die Vor­be­hal­te Bene­dikts XVI. und „vor allem von Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Ber­to­ne“ gegen­über Med­jug­or­je. „Vie­le“ wür­den nach dem Amts­ver­zicht Bene­dikts und der Abbe­ru­fung Ber­to­nes „hof­fen“, so der Jour­na­list, daß „die Mari­en­ver­eh­rung Berg­o­gli­os die­sen dazu führt, die Erschei­nun­gen offi­zi­ell anzu­er­ken­nen“. Erste Indis­kre­tio­nen aus dem Vati­kan wie­sen jedoch bereits damals in eine ande­re Rich­tung. „Die Lösung, die die Kom­mis­si­on dem Papst vor­schla­gen will, soll die Aner­ken­nung als blo­ße Gebets­stät­te sein, die aller­dings der Kon­trol­le des Hei­li­gen Stuhls unter­stellt wer­den soll, ohne defi­ni­tiv über die Erschei­nun­gen zu ent­schei­den“, so Ingrao im Som­mer 2013. Dar­an hat sich bis heu­te nichts geändert.

Kurz nach Ingra­os Arti­kel kri­ti­sier­te Papst Fran­zis­kus im Sep­tem­ber 2013 bei einer mor­gend­li­chen Pre­digt die Bot­schafts­flut, die Maria wie eine „Post­stel­len­lei­te­rin“ erschei­nen las­se. In den offi­zi­el­len Zusam­men­fas­sun­gen von Radio Vati­kan und Osser­va­to­re Roma­no fin­det sich kein Bezug. Ohren­zeu­gen ver­si­cher­ten jedoch, daß Fran­zis­kus Med­jug­or­je nament­lich als Nega­tiv­bei­spiel genannt habe.

Was Ingrao skiz­ziert hat­te, wur­de spä­ter mehr­fach wie­der­holt und dabei als „admi­ni­stra­ti­ve“ Lösung für Med­jug­or­je bezeich­net. Beob­ach­ter sahen dar­in erste Schrit­te, die „Med­jug­or­je-Anhän­ger“ auf eine Ent­schei­dung Roms vor­zu­be­rei­ten. Details sind nicht bekannt. Fix­punk­te die­ser Vor­stö­ße waren jedoch, daß die „Erschei­nun­gen“ und „Bot­schaf­ten“ von Med­jug­or­je von der Kir­che nicht aner­kannt wer­den, aber vor­aus­sicht­lich auch kei­ne defi­ni­ti­ve Nega­tiv­ent­schei­dung getrof­fen wird. Med­jug­or­je soll dem­nach in eine Gebets­stät­te umge­wan­delt und direkt dem Hei­li­gen Stuhl unter­stellt, also inter­na­tio­na­li­siert wer­den. Die Fran­zis­ka­ner der her­ze­go­wi­ni­schen Pro­vinz wür­den wei­ter­hin die Seel­sor­ge inne­ha­ben, aber der Auf­sicht des Vati­kans unter­ste­hen. Damit wären sie der Juris­dik­ti­on des Orts­bi­schofs ent­zo­gen, mit dem es seit Jahr­zehn­ten Rei­bun­gen gibt. Eine Fol­ge die­ser Lösung dürf­te sein, daß die „Seher“ nicht mehr als sol­che auf­tre­ten und kei­ne „Bot­schaf­ten“ mehr ver­brei­ten kön­nen. Doch wie gesagt, Details sind noch nicht bekannt.

Das Motu proprio und die Pressekonferenz von Bischof Hoser am 5. April

Bischof Hoser, so der Auf­trag an ihn, soll dem Papst sei­ne „pasto­ra­len“ Vor­schlä­ge noch vor Ende des Som­mers unterbreiten.

Das am 1. April ver­öf­fent­lich­te Motu pro­prio Sanc­tua­ri­um in Eccle­sia behan­delt die Juris­dik­ti­ons­über­tra­gung für Hei­lig­tü­mer von den Orts­bi­schö­fen an den Päpst­li­chen Rat zur För­de­rung der Neue­van­ge­li­sie­rung. Damit wur­den die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen, Med­jug­or­je zu eine inter­na­tio­na­len Gebets­stät­te zu machen, deren Auf­sicht bei Rom liegt. Natür­lich ist das Motu pro­prio nicht nur auf Med­jug­or­je anwend­bar und kann in Zukunft auch ande­re Orte betref­fen. Da nicht anzu­neh­men ist, daß das Motu pro­prio abstrakt und ohne kon­kre­ten Bezug erlas­sen wur­de, ist die Ver­mu­tung nahe­lie­gend, daß der kon­kre­te Anlaß die sich abzeich­nen­de „Ent­schei­dung“ Roms zu Med­jug­or­je betrifft.

Ein­deu­tig wird der Zusam­men­hang anhand des Datums. Das am 1. April ver­öf­fent­lich­te Motu pro­prio wur­de von Papst Fran­zis­kus bereits am 11. Febru­ar unter­zeich­net. Am sel­ben Tag, an dem er auch Bischof Hoser zum Son­der­ge­sand­ten für Med­jug­or­je ernannte.

Hoser hat für den 5. April, 16 Uhr, eine Pres­se­kon­fe­renz in Med­jug­or­je ange­kün­digt. Bei die­ser Gele­gen­heit könn­te er bereits die Rich­tung der bevor­ste­hen­den Lösung andeuten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL/​Youtube (Screen­shot)

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4 Kommentare

  1. Also, ich hal­te eine sol­che soge­nann­te „admi­ni­stra­ti­ve Lösung“ für kei­ne Lösung, son­dern für eine bil­li­ge, fei­ge und der Kon­fron­ta­ti­on aus­wei­chen­de Ent­schei­dung mit fata­ler Wir­kung: Die Erklä­rung die­ses Ortes zur inter­na­tio­na­len Gebets­stät­te wür­de von den Anhän­gern und schlau­en Unter­neh­mern als Qua­si-Aner­ken­nung gedeu­tet und zum Scha­den der Irre­ge­führ­ten und der Kir­che ver­mark­tet wer­den. Wir Schäf­chen haben ein Recht auf eine kla­re und ein­deu­ti­ge Ent­schei­dung und Erklä­rung! Es soll v.a. nicht aus­wei­chend erklärt wer­den, dass die Echt­heit der Erschei­nun­gen nicht fest­ge­stellt wer­den kön­ne, son­dern es soll (end­lich auch auf höch­ster Ebe­ne) ein­deu­tig erklärt wer­den, dass defi­ni­tiv fest­ge­stellt wird, dass die behaup­te­ten Erschei­nun­gen nicht über­na­tür­lich sind. Der Hir­ten­dienst ver­pflich­tet zur Fäl­lung eines ein­deu­ti­gen und jeg­li­cher Umdeu­tung unzu­gäng­li­chen Feststellungsurteils!

    • Für mich ist M. echt. Es ist mir aber auch voll­kom­men egal, was Rom dies­be­züg­lich fest­legt. Da F. ja auch nicht der wah­re Papst ist, was soll’s also. Drauf gepfiffen!!!!

      • Unab­hän­gig von Fran­zis­kus: Die „Bot­schaf­ten“ von Med­jug­or­je spre­chen von Beginn an eine anti-katho­li­sche Spra­che, z.B. die Leug­nung der leib­li­chen Auf­er­ste­hung der Toten. Also pfei­fen wir auf Medjugorje!

  2. In Deutsch­land sind sämt­li­che „Mari­en­er­schei­nungs­or­te“ Gebets­stät­ten, eine Aner­ken­nung der Erschei­nun­gen erfolg­te bis­her nir­gends und dies dürf­te so bleiben.

    Inso­fern ist die Errich­tung einer Gebets­stät­te in Med­jug­or­je in der Tat eine rein admi­ni­stra­ti­ve Lösung. 

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