Akzeptanz für Partikularinteressen – auf Kosten von Ehe und Familie der Mehrheitsgesellschaft – Lehrplanmängel (9)


Werte-Feudalismus: Der hessische Kultusminister verordnet "Akzeptanz" grüner Lebensmodelle.
Werte-Feudalismus: Der hessische Kultusminister verordnet "Akzeptanz" grüner Lebensmodelle.

„Akzep­tanz ist schul­reif: Sexu­el­le Viel­falt auf den Stun­den­plan“. Das war im Som­mer 2015 das Mot­to der Ham­bur­ger Homo­se­xu­el­len­pa­ra­de. Es sieht ganz so aus, als wenn das hes­si­sche  CDU-Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um die­se Auf­for­de­rung der Homo-Lob­by in den Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan über­nom­men hätte.

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Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Auf der CDU-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung in Ful­da am 2. Dezem­ber 2016 mit Kul­tus­mi­ni­ster Prof. Lorz erklär­te ein ehe­ma­li­ger Leh­rer: Die Schu­le hat in erster Linie Kennt­nis­se zu ver­mit­teln. Gele­gent­lich sind die Lehr­ge­gen­stän­de mit Wert­vor­stel­lun­gen ver­bun­den – wie im poli­ti­schen und sexu­al­kund­li­chen Unter­richt. Dann müs­se der Leh­rer die­se oft gegen­sätz­li­chen Wer­tun­gen neu­tral vor­stel­len. So for­dert es das klas­si­sche Tole­ranz­ge­bot für Staat und Schu­le ange­sichts von unter­schied­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen zur Sexua­li­tät von Sei­ten der Eltern. Das hes­si­sche Schul­ge­setz im Para­graf 7 und ein Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil von 1977 ver­lan­gen von Lehr­plan und Leh­rern, „Offen­heit und Tole­ranz gegen­über ver­schie­de­nen Wert­vor­stel­lun­gen zu beachten“.

In der neu­en schu­li­schen Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie wer­den die­se recht­li­chen Vor­ga­ben miss­ach­tet. Denn danach sind die Lehr­kräf­te gehal­ten, die ihnen anver­trau­ten Kin­der und Jugend­li­chen nur in eine Wer­tungs­rich­tung zu drän­gen. Sie sol­len die Schüler/​innen auf Akzep­tanz der ‚sexu­el­len Viel­falt’ trim­men, für deren Theo­rie und Pra­xis posi­ti­ve Wert­ur­tei­le ein­for­dern. Kon­kret sol­len Kin­der und Her­an­wach­sen­de Varia­tio­nen von adul­ter Min­der­hei­ten-Sexua­li­tät gut fin­den. Mit die­ser Ver­pflich­tung zu bedin­gungs­lo­ser Akzep­tanz aller Sexua­li­täts-Varia­tio­nen ver­letzt die Ver­ord­nung das Indok­tri­na­ti­ons­ver­bot. Danach hat die staat­li­che Schu­le jede ein­sei­ti­ge Ein­fluss­nah­me auf die  Schü­ler zu unterlassen.

Kultusminister als Erfüllungsgehilfe der Homolobby?

Linksradikale Gegendemonstration: "eure Kinder werden so wie wir: radikal links und queer"
Links­ra­di­ka­le Gegen­de­mon­stra­ti­on: „eure Kin­der wer­den so wie wir: radi­kal links und queer“

Wie schon bei der Ableh­nung der Tole­ranz-Kate­go­rie scheint sich der Kul­tus­mi­ni­ster auch bei der Akzep­tanz-For­de­rung auf die homo­se­xu­el­len Inter­es­sen­grup­pen zu bezie­hen. Im Som­mer 2015 setz­te die Ham­bur­ger Schwu­len­stolz­pa­ra­de als Mot­to fest: „Akzep­tanz ist schul­reif: Sexu­el­le Viel­falt auf den Stun­den­plan“. Das war just zu dem Zeit­punkt, als im hes­si­schen Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um der erste Ent­wurf für den neu­en Lehr­plan erar­bei­tet wur­de. Es sieht ganz so aus, als wenn das CDU-Mini­ste­ri­um die­se Auf­for­de­rung der Homo-Lob­by in den Lehr­plan über­nom­men hät­te. Jeden­falls ist eine frap­pan­te Über­ein­stim­mung zwi­schen CDU und CSD (Chri­sto­pher-Street-Day) festzustellen.

Damit wird die For­de­rung einer klei­nen aggres­si­ven Min­der­heit der Mehr­heits­ge­sell­schaft auf­ge­drückt. Schlim­mer noch. Der Staat benutzt – oder miss­braucht? – Auf­trag und Macht zur Pflicht­schu­le dazu, die Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen der Homo­lob­by im ver­bind­li­chen Lehr­plan für alle Schü­ler durch­zu­drücken. Dabei soll­te in der plu­ra­li­sti­schen Gesell­schaft die All­ge­mein­schu­le ange­sichts ver­schie­de­nen Wert­auf­fas­sun­gen und Mei­nun­gen auch der Eltern zurück­hal­ten­de Neu­tra­li­tät zei­gen. Es wider­spricht daher fun­da­men­tal dem Auf­trag der Schu­le, wenn sie sich von einer bestimm­ten Lob­by-Mei­nung instru­men­ta­li­sie­ren lässt.

Verwirrender Gebrauch eines umstrittenen Begriffs

Den Zuhö­rern in Ful­da ver­mit­tel­te sich der Ein­druck, dass der Kul­tus­mi­ni­ster mit sei­ner umstrit­te­nen Akzep­tanz-For­de­rung heil­lo­se Ver­wir­rung bei Eltern, Leh­rern und Schü­lern stif­tet. Denn der Begriff ist mehr­deu­tig und missverständlich.

Der Begriff Akzep­tanz wird chan­gie­rend in drei­fa­cher Bedeu­tung gebraucht. Das ergibt sich aus dem Lehr­plan sowie der Inter­pre­ta­ti­on des Kultusministers:

  • Zum einen sol­len Leh­rer und Schü­ler ein bestimm­tes Theo­rie­kon­zept wert­schät­zend akzep­tie­ren, in die­sem Fall die gen­der­ori­en­tier­te Sexua­li­tät der Viel­falt von geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten und sexu­el­len Orientierungen.
  • Dar­aus abge­lei­tet sol­len die Kin­der und Jugend­li­chen die per­sön­li­chen Ver­hal­tens- und Lebens­wei­sen von Per­so­nen mit homo­se­xu­el­len Prä­fe­ren­zen sowie Trans­gen­der (LSBTI) nicht (nur) tole­rie­ren, son­dern sie hät­ten die­se wert­schät­zend zu akzep­tie­ren, also zu bil­li­gen und für gut zu befinden.

Die erste Bedeu­tungs­rich­tung von Akzep­tanz ist für die Schu­le abzu­leh­nen. Die Ver­pflich­tung der Leh­rer, den Schü­lern ein umstrit­te­nes Sexua­li­täts­kon­zept mit einem posi­ti­ven Wert­ur­teil zu ver­mit­teln, wider­spricht dem Neu­tra­li­täts­ge­bot bzw. dem Indoktrinationsverbot.

Auch die zwei­te Bedeu­tungs­mei­nung zu Akzep­tanz ist für die Schu­le, Leh­rer und Eltern „nicht akzep­ta­bel“, wie die Ful­da­er Zei­tung schrieb. Denn die Lehr­per­so­nen haben gewiss nicht die Auf­ga­be, den Schü­lern alle prak­ti­zier­ten Sexua­li­täts­va­ria­tio­nen von LSBTI-Iden­ti­tä­ten und ‑Ori­en­tie­run­gen wert­schät­zend bei­zu­brin­gen. Erst recht kann ein sol­ches Ansin­nen nicht zur Ver­pflich­tung der Leh­rer gemacht werden

  • Als drit­te Bedeu­tungs­va­ri­an­te gebraucht Prof. Lorz den Begriff als per­so­na­le Kate­go­rie der zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hung. Danach sol­len sexu­el­le Min­der­hei­ten wie Homo­se­xu­el­le sowie Trans- und Inter­se­xu­el­le in ihrem Per­son­sein akzep­tiert werden.

Personaler Respekt – gegen die moralische Nötigung der Akzeptanzverpflichtung

Aber wäre die­se gefor­der­te Hal­tung nicht bes­ser und jeden­falls unzwei­deu­ti­ger mit dem Begriff gegen­sei­ti­ger „Ach­tung“ aus­ge­drückt? Es gehört zur Men­schen­wür­de und zum Recht des Ein­zel­nen, in sei­nem Per­son­sein mit Respekt und Ach­tung behan­delt zu wer­den. So for­dert es z. B. der katho­li­sche Kate­chis­mus – auch bei Homo­se­xu­el­len. Dar­aus folgt, dass die betref­fen­den Per­so­nen nicht wegen ihrer Anla­ge beschimpft, belei­digt oder ver­ächt­lich gemacht wer­den dürfen.

Hauptbanner der Demo für alle in Wiesbaden am 30. 10. 2016
Haupt­ban­ner der „Demo für alle“ in Wies­ba­den am 30. 10. 2016

Die Hal­tung von Respekt bedeu­tet Ach­tung für die Per­son, aber unter Abse­hung von ihren son­sti­gen Prä­fe­ren­zen, Ver­hal­ten und Mei­nun­gen. Die­se Kon­zen­tra­ti­on auf Per­so­nen-Akzep­tanz lässt jedoch Vor­be­hal­te gegen­über der Lebens­wei­se zu. So beton­te das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in einem Urteil von 2008, dass bei einer sol­chen mensch­li­chen Aner­ken­nung der Per­son die sexu­el­le Ori­en­tie­rung „bei ihrem Gegen­über gera­de nicht gebil­ligt“ wer­den müsste.

Der Lehr­plan aber – bestä­tigt durch Prof. Lorz auf der Ful­da-Ver­an­stal­tung – will die­se Unter­schei­dung zwi­schen per­so­na­lem Respekt und gege­be­nen­falls kri­ti­scher Mei­nung zu Ver­hal­tens­wei­sen jener Per­so­nen nicht wahr­ha­ben. Im Gegen­teil. Über die Schie­ne der unum­strit­te­nen Aner­ken­nung von Per­so­nen soll gleich­zei­tig die Wert­schät­zung von umstrit­te­nem Sexu­al­ver­hal­ten ver­ord­net wer­den. Mit der vor­der­grün­di­gen Ori­en­tie­rung auf per­so­na­le Akzep­tanz sol­len Leh­rer und Schü­ler hin­ten­her­um auf die Bil­li­gung  von homo­se­xu­el­len Ver­hal­tens­wei­sen und Lebens­for­men ver­pflich­tet wer­den. Das ist ein unred­li­ches Ansinnen.

Schul- und weltfremde Vorstellungen von Professor Lorz

Auch die schu­li­sche Pra­xis­er­fah­rung spricht gegen die Akzep­tanz­ver­pflich­tung zu Ver­hal­tens­wei­sen. Denn für Lehr­per­so­nen ist es selbst­ver­ständ­lich, dass sie bei  grund­sätz­li­cher Wert­schät­zung der Schüler/​innen ggf. Kri­tik an Lei­stungs­be­reit­schaft, reni­ten­tem Ver­hal­ten, Täu­schungs­ver­su­chen etc. üben. Die Unter­schei­dung von per­so­na­ler Akzep­tanz und kri­ti­scher Bewer­tung des Schü­ler­ver­hal­tens wird auch von jeder Schul­lei­tung erwartet.

Gegen alle schul­prak­ti­schen Erfah­run­gen soll ‚Akzep­tanz’ zu einer Leit­bild-Kate­go­rie hoch­sti­li­siert wer­den. Dabei scheint der ehe­ma­li­ge Jura-Pro­fes­sor Schu­le und Klas­sen als gro­ßes the­ra­peu­ti­sches Semi­nar­camp anzu­se­hen. Leh­rer und Schü­ler sol­len sich gegen­sei­tig in ihrem Selbst­ver­ständ­nis bestär­ken nach dem Muster der psy­cho-sozia­len Trans­ak­ti­ons­ana­ly­se: „Du bist okay, so wie du bist“. Das schrieb der Kul­tus­mi­ni­ster in sei­nem Brief an die Kri­ti­ker des Lehrplans.

Weitere Verwirrung und Widersprüche

Prof. Lorz treibt die Ver­wir­rung auf die Spit­ze. In dem genann­ten  Schrei­ben  vom 26. 10. 2016 führt er aus, das der Akzep­tanz-Begriff dar­auf abzie­le, „sich eines gesell­schaft­li­chen Wert­ur­teils zu ent­hal­ten“. In den Lehr­plan dage­gen lässt er das Lern­ziel ein­schrei­ben, dass den Schü­lern ein „wert­schät­zen­des Ver­ständ­nis“ und in die­sem Sin­ne „Akzep­tanz“ der „sexu­el­len Viel­falt“ bei­gebracht wer­den soll.

Verpflichtung auf Akzeptanz für sexuelle Vielfalt ist Indoktrination von Schulkindern
Indok­tri­na­ti­on stop­pen! Ver­pflich­tung auf „Akzep­tanz“ für „sexu­el­le Viel­falt“ ist Indok­tri­na­ti­on von Schulkindern

In einem wei­te­ren Punkt drückt sich der Kul­tus­mi­ni­ster wider­sprüch­lich aus. Gegen­über dem Hes­si­schen Rund­funk beton­te Prof. Lorz, dass das Leben nach per­sön­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen und Ori­en­tie­run­gen „wech­sel­sei­tig“ zu akzep­tie­ren ist. Die Aus­füh­run­gen des Lehr­plans dage­gen for­dern eine ein­sei­ti­ge Rich­tung des Akzep­tie­rens: Die hete­ro­se­xu­el­len Lehr­per­so­nen und Schüler/​innen sol­len allein die Sexua­li­tä­ten der Homo­se­xu­el­len und Trans­gen­der wert­schät­zend akzep­tie­ren. Für Hete­ro­se­xua­li­tät ist kei­ne Akzep­tanz vor­ge­se­hen, auch nicht für Ehe und Fami­lie. In die­ser ethi­schen Asym­me­trie der Akzep­tanz-For­de­rung besteht eine wei­te­re Schwä­che des Lehr­plans. Bei der Tole­ranz-Hal­tung, die Lorz kate­go­risch ablehnt, ist dage­gen die Wech­sel­sei­tig­keit selbstverständlich.

Mit der chan­gie­ren­den Unein­deu­tig­keit des Begriffs Akzep­tanz ope­riert auch eine reprä­sen­ta­ti­ve Befra­gung der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le der Bun­des­re­gie­rung. Da wird fol­gen­der Vor­halt gemacht: „Es soll­te ein Ziel der Schu­le sein, den Schüler_​innen Akzep­tanz gegen­über homo- und bise­xu­el­len Per­so­nen zu ver­mit­teln.“ Die Stu­die ver­merkt mit Genug­tu­ung 89,6 Pro­zent Zustim­mung. Es sieht aber danach aus, dass die Befrag­ten unter dem Begriff eher die oben erwähn­te ‚Akzep­tanz der Per­so­nen’ ver­stan­den haben, also im Sin­ne von per­so­na­lem Respekt und Ach­tung – ohne Bil­li­gung der Ori­en­tie­rung und Lebens­wei­se. Der hes­si­sche Lehr­plan dage­gen ver­langt die aus­drück­li­che Wert­schät­zung aller nicht-hete­ro­se­xu­el­len Sexua­li­täts-Vari­an­ten und Lebens­for­men. Wenn die Fra­ge­stel­lung dar­auf fokus­siert wür­de, dürf­te die Zustim­mungs­ra­te wahr­schein­lich rapi­de absacken.

Die Akzeptanz-Pflicht gefährdet den Schulfrieden …

Auf der Ful­da-Ver­an­stal­tung waren sich Dis­kus­si­ons­red­ner und Zuhö­rer ziem­lich einig: Die Akzep­tanz-For­de­rung des Lehr­plans als Beein­flus­sung der Schüler/​innen in Rich­tung bestimm­ter Wert­vor­stel­lun­gen gehört nicht in die Schu­le. Mit der Durch­set­zung des Akzep­tanz-Begriffs in der Schu­le ist „Streit und Wider­stand vor­pro­gram­miert“, meint der Vor­sit­zen­den des hes­si­schen Phi­lo­lo­gen­ver­ban­des. Die Pflicht zur Akzep­tanz gefähr­de den Schul­frie­den, ergänzt der Schul­lei­ter der Ful­da­er Dom­schu­le. Gegen die­se Kate­go­rie haben sich neben der Gym­na­si­al­leh­rer­ge­werk­schaft die Lan­des­el­tern­ver­tre­tung sowie alle hes­si­schen Kreis- und Stadt­el­tern­schaf­ten ausgesprochen.

… im Koalitionsvertrag für die Schule gar nicht vorgesehen

Da stellt sich zum Schluss die Fra­ge, wel­cher Teu­fel das CDU-geführ­te Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um gerit­ten hat, einen Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan nach den Inter­es­sen der Homo­lob­by und dem Pro­gramm des klei­nen Koali­ti­ons­part­ners durch­zu­set­zen. Und aus wel­chen Moti­ven stimm­te die CDU-Frak­ti­on einer Richt­li­nie zu, mit der sie ihr fami­li­en­po­li­ti­sches Par­tei­pro­fil fal­len­ge­las­sen hat?

"Akzeptanz" ist schulreif - Kundgebung Homosexueller
„Akzep­tanz“ ist schul­reif – Kund­ge­bung Homosexueller

Für Koali­ti­ons­ver­trä­ge ist es üblich, dass die Par­tei, der die Lei­tung eines Mini­ste­ri­ums zuge­spro­chen wird, auch die fach­po­li­ti­schen Grund­li­ni­en für jenes Res­sort bestimmt. Das trifft wohl auch in die­sem Fal­le zu: Die CDU bekam das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um, das sie nach ihrer par­tei­po­li­ti­schen Pro­gram­ma­tik hät­te gestal­ten kön­nen. Gro­ße Ver­än­de­run­gen waren nicht vor­ge­se­hen. Die Par­tei der Grü­nen konn­ten nur einen ein­zi­gen Halb­satz mit zurück­hal­ten­der For­mu­lie­rung in den Koali­ti­ons­ver­trag unter­brin­gen: In der Schu­le soll­te eine „stär­ke­re Sen­si­bi­li­sie­rung für das The­ma ‚Coming Out‘ auf der Basis der vor­han­de­nen Schlau-Pro­jek­te“ vor­an­ge­bracht werden.

Von Sei­ten der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung für die Schu­le waren also weder die grü­nen The­men zu der umstrit­te­nen ‚Sexua­li­tät der Viel­falt’ oder der Gen­der­ori­en­tie­rung vor­ge­se­hen, noch die For­de­rung nach Akzep­tanz, der Weg­fall von Tole­ranz oder die Ansät­ze zu Früh­sexua­li­sie­rung. Ins­be­son­de­re ist an kei­ner Stel­le im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­legt oder auch nur ange­deu­tet, dass die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne „grund­le­gen­de Behand­lung von Ehe und Fami­lie“ im Sexu­al­erzie­hungs­un­ter­richt weg­fal­len soll.

Erklärungsversuche zu dem grünen Lehrplan der schwarzen Regierung

Anschei­nend hat sich die CDU aus frei­en Stücken in der Schul­po­li­tik dem grü­nen Zeit­geist­pro­gramm unter­wor­fen. Koali­ti­ons­tech­nisch lief die­se grü­ne Infil­tra­ti­on wohl über die Sozi­al­po­li­tik ab. Im Koali­ti­ons­pa­pier konn­te die Grü­nen-Par­tei unter dem Titel „Gleich­stel­lung“ und „Viel­falt leben“ ihre sozi­al­po­li­ti­schen Maxi­mal­for­de­run­gen ein­brin­gen. Dort heißt es: Im Zuge eines „Akti­ons­plans für Akzep­tanz und Viel­falt“ wür­den sich die Koali­tio­nä­re für ein „offe­nes, dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es und wert­schät­zen­des Leben“ der nicht-hete­ro­se­xu­el­len Min­der­hei­ten ein­set­zen. Sie soll­ten für die „Akzep­tanz von Men­schen mit unter­schied­li­chen sexu­el­len und geschlecht­li­chen Iden­ti­tä­ten wer­ben“. Im Res­sort „Mini­ste­ri­um für Sozia­les und Inte­gra­ti­on“ wird inzwi­schen das Pro­gramm von „Akzep­tanz und Viel­falt“ breit­flä­chig geför­dert und ver­wirk­licht. Dazu gehört auch eine enge Zusam­men­ar­beit mit der Homo­lob­by ein­schließ­lich finan­zi­el­ler Projektförderung.

Die oben zitier­ten For­mu­lie­run­gen für die hes­si­sche Sozi­al­po­li­tik sind auch im Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan wie­der­zu­er­ken­nen. Struk­tu­rell ist die­ser Vor­gang viel­leicht so zu erklä­ren: Zunächst ist die CDU in ihrer Sozi­al- und Gleich­stel­lungs­po­li­tik auf den Kurs der Grü­nen ein­ge­schwenkt. Dabei wur­den die For­de­run­gen der LSBTI-Inter­es­sens­grup­pen zu einem „Akti­ons­pro­gramm für Akzep­tanz und Viel­falt“ über­nom­men. Auf die­se Wei­se hat man das Pro­gramm des „Zen­tral­or­gans der Homo-Lob­by“ (que​er​.de) über die Trans­mis­si­on der grü­nen Gesell­schafts­po­li­tik zur domi­nan­ten Phi­lo­so­phie auch der schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung gemacht – teil­wei­se sogar ver­schärft: Aus dem „Wer­ben für Akzep­tanz“ mach­te Kul­tus­mi­ni­ster Lorz eine schu­li­sche Ver­pflich­tung für Lehrpersonen.

Paradigmenwechsel zur Sexualität der Vielfalt auf Kosten von Ehe und Familie

Die Partikularinteressen von sexuellen Minderheiten wie „Akzeptanz und Vielfalt“ sind über die Transmission der Grünen zum Schwerpunktthema der hessischen Sexualerziehung geworden; Gegendemo für wenige am 30. 10. 2016
Die Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen von sexu­el­len Min­der­hei­ten wie „Akzep­tanz und Viel­falt“ sind über die Trans­mis­si­on der Grü­nen zum Schwer­punkt­the­ma der hes­si­schen Sexu­al­erzie­hung gewor­den; Gegen­de­mo für weni­ge am 30. 10. 2016.

Indem der Kul­tus­mi­ni­ster die Akzep­tanz der Viel­falt von Min­der­hei­ten­se­xua­li­tä­ten zu einem Schwer­punkt­the­ma gemacht hat­te, war ein Para­dig­men­wech­sel ein­ge­lei­tet. In der Kon­se­quenz hat­te er damit das Fami­li­en­the­ma der hete­ro­se­xu­el­len Mehr­heits­ge­sell­schaft an den Rand gedrückt. Schlim­mer noch. Die wohl­mei­nen­den CDU-Poli­ti­ker haben anschei­nend gar nicht begrif­fen, dass die Homo­lob­by ihre Agen­da für die Sexua­li­tät der Viel­falt als Kampf­pa­ro­le gegen die „hete­ro­se­xu­el­le Zwangs­norm“ ver­steht, also gegen bipo­la­re Ehe und klas­si­sche Fami­lie agi­tiert. Die ent­spre­chen­de fami­lia­le Wer­te­er­zie­hung zu Lie­be und Treue und Eltern­schaft soll über­wun­den wer­den. Gegen die graue „Ein­falt“ von Ehe und Fami­lie – so die EKD-Bischö­fin von Ham­burg – soll die regen­bo­gen­bun­te „Viel­falt“ aller Sexua­li­täts­va­ria­tio­nen gesetzt wer­den. Das Gen­der-Mani­fest von 2006 dekre­tier­te: „Wo Geschlech­ter-Dua­li­tät war, soll Geschlech­ter-Viel­falt wer­den.“ Statt der vor­der­grün­dig behaup­te­ten gesell­schaft­li­chen Inklu­si­on der homo­se­xu­el­len Min­der­heit soll es zu einer Exklu­si­on der hete­ro­se­xu­el­len The­men um Ehe und Fami­lie kommen.

Wie lan­ge lässt sich die Mehr­heits­ge­sell­schaft durch die fake-Paro­len der Min­der­hei­ten-Lob­by irre machen? Wann erken­nen die Medi­en, dass sie mit der sexu­el­len Viel­falts-Agen­da einen sexu­al­po­li­ti­schen Extre­mis­mus för­dern? Wenn sich die CDU-Füh­rung wei­ter­hin vor den grü­nen Kar­ren homo­se­xu­el­ler Inter­es­sen­grup­pen span­nen lässt auf Kosten von Ehe und Fami­lie, wird das der ehe­ma­li­gen Fami­li­en-Par­tei sicher­lich vie­le Stamm­wäh­ler-Stim­men kosten.

Man kann der CDU nur drin­gend emp­feh­len, noch vor den Wah­len eine Revi­si­on der Richt­li­nie einzuleiten.

In der Rei­he „Lehr­plan­män­gel“ zum hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs-Lehr­plan sind bis­her fol­gen­de Arti­kel erschienen:

Text: Hubert Hecker
Bil­der: Autor

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