Der Reichtum der klassischen Liturgie – Zur Kritik am Motu Proprio „Summorum Pontificum“ des Papstes


von Aloy­si­us Winter

Hochamt
Den Wort­laut der Tex­te zu ver­ste­hen bedeu­tet nicht,
das abgrund­tie­fe Geheim­nis durch­schaut zu haben.
Bild: Mar­tin Huhs
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Nach­dem ich vor vier Jah­ren den bischöf­li­chen Auf­trag erhal­ten hat­te, sog. Indult­mes­sen im klas­si­schen Ritus nach dem Meß­buch Johan­nes XXIII. von 1962 zu zele­brie­ren, habe ich die­sen Ritus neu ent­decken dür­fen, den ich bereits bei mei­ner Pri­miz vor mehr als fünf­zig Jah­ren in sei­nen gleich­blei­ben­den Tei­len aus­wen­dig kann­te. Dabei habe ich ihn neu sehen gelernt. Daß er jetzt so viel Wider­spruch fin­det, kann ich eigent­lich nicht begreifen.

Was wird den treu­en Katho­li­ken, die die seit der frü­hen Kir­che gewach­se­ne, im Kern­be­reich mehr als andert­halb­tau­send Jah­re alte und schließ­lich „auf Ver­an­las­sung des Kon­zils von Tri­ent“ (Sum­morum Pon­ti­fi­cum) vom hei­li­gen Papst Pius V. fest­ge­schrie­be­ne Form des Ritus der Hl. Mes­se und sei­ne „Sakra­li­tät“ (Bene­dikt XVI.) zu schät­zen wis­sen, nicht alles unter­stellt und vor­ge­wor­fen: daß sie hin­ter das Kon­zil zurück­woll­ten, einem über­hol­ten Kir­chen- und Prie­ster­be­griff nach­trau­er­ten, an der Öku­me­ne nicht inter­es­siert sei­en und auch der Reli­gi­ons- und Gewis­sens­frei­heit ableh­nend gegen­über­stän­den – alles abstru­se Vor­wür­fe, die auch auf den Hl. Vater zurück­fal­len wür­den, wenn sie denn zuträ­fen. Sie wer­den Alt­gläu­bi­ge genannt oder sogar Tra­di­tio­na­li­sten, was für sie eini­ger­ma­ßen ehren­rüh­rig ist, weil sol­che Bezeich­nun­gen den Unter­schied zu bestimm­ten Grup­pen mit sol­chen Ten­den­zen ver­wi­schen, die es ja tat­säch­lich gibt.

Dabei hat das letz­te Kon­zil kei­ne neu­en Glau­bens­leh­ren ein­ge­führt, son­dern nur den alten, über­lie­fer­ten Glau­ben der Kir­che wei­ter prä­zi­siert, und die Kon­zils­vä­ter haben dabei selbst die über­kom­me­ne Lit­ur­gie gefei­ert. Das neue Meß­buch Papst Pauls VI. ist das Ergeb­nis der Arbeit einer nach­kon­zi­lia­ren Kom­mis­si­on, deren Ergeb­nis­se kei­nes­wegs alle­samt vom Kon­zil gefor­dert wor­den waren. Die Auf­stel­lung eines sog. Volks­al­tars und die üblich gewor­de­ne gene­rel­le Zele­bra­ti­on zum Vol­ke hin (ver­sus popu­lum) war z.B. nicht Gegen­stand eines Kon­zils­be­schlus­ses. Die all­ge­mei­ne Ein­füh­rung in das neue Mess­buch for­dert ledig­lich (unter Beru­fung auf die Instruk­ti­on der Riten­kon­gre­ga­ti­on von 1964 „Inter Oecu­me­ni­ci“), daß eine Kir­che „für gewöhn­lich einen fest­ste­hen­den, geweih­ten Altar haben“ soll, „der frei steht, damit man ihn ohne Schwie­rig­kei­ten umschrei­ten und an ihm, der Gemein­de zuge­wandt, die Mes­se fei­ern kann“ (262) – das kann also gesche­hen, ist aber nicht ver­bind­lich vorgeschrieben.

Den­noch wird stän­dig als Haupt­ein­wand gegen die klas­si­sche Lit­ur­gie vor­ge­bracht, der Prie­ster wen­de der Gemein­de den Rücken zu (beim Bus­fah­rer redet nie­mand von sei­nem Rücken!) und ver­hin­de­re so die Mit­wir­kung der Gläu­bi­gen. Tat­säch­lich beten Prie­ster und Gemein­de seit der frü­he­sten Zeit gemein­sam zum Kreuz hin (zu Chri­stus hin in Erwar­tung sei­ner Wie­der­kunft, bei den meist nach Osten aus­ge­rich­te­ten Kir­chen unter dem Sym­bol der im Osten auf­ge­hen­den Son­ne). Nur Gesprächs­part­ner blicken ein­an­der an: wenn der Prie­ster die Gemein­de anspricht, wen­det er sich um: „Der Herr sei mit euch!“ Schließ­lich ist es auch nicht unbe­dingt jeder­manns Sache, sich beim Beten ins Gesicht schau­en zu las­sen, und man möch­te das auch ande­ren nicht zumu­ten. Jeden­falls wird durch sol­che Zurück­hal­tung die Kon­zen­tra­ti­on auf das Wesent­li­che geför­dert und die Gefahr von Ablen­kun­gen und Zer­streu­un­gen gemindert.

Und dann miß­fällt das Latein in der Lit­ur­gie; aber die Hoch­form der neu­en Mes­se ist eben­falls latei­nisch, die Volks­spra­che ist nur erlaubt. In der klas­si­schen Mess­form gibt es dage­gen eine sol­che Erlaub­nis nicht. Lei­der gehen die dafür erfor­der­li­chen Sprach­kennt­nis­se immer mehr zurück, und ohne sie soll­te ein Prie­ster sich auf die Zele­bra­ti­on der neu­en Form des römi­schen Ritus beschrän­ken. Die Gläu­bi­gen aber haben die Mög­lich­keit, an der hei­li­gen Hand­lung mit Hil­fe von Über­set­zun­gen („Schott“ oder „Bomm“) unmit­tel­bar teil­zu­neh­men. Zunächst wer­den mei­stens zum Behelf die Tex­te in Kopie aus­ge­legt. Als wohl­tu­end wird auch die Stil­le wäh­rend des Canons bezeich­net, die Gele­gen­heit zum per­sön­li­chen Gebet bie­tet, statt durch­gän­gig auf die vor­ge­ge­be­nen Gebets­tex­te fest­ge­legt zu wer­den. Und schließ­lich: den Wort­laut der Tex­te zu ver­ste­hen bedeu­tet nicht, das abgrund­tie­fe Geheim­nis durch­schaut zu haben.

Bei der heu­te vor­herr­schen­den Kri­tik kommt der geist­li­che Reich­tum der klas­si­schen Lit­ur­gie nicht mehr in den Blick: die viel­fäl­ti­gen Bezug­nah­men auf die Mär­ty­rer und Hei­li­gen der Kir­che, die die leben­di­ge ‚Gemein­schaft der Hei­li­gen’ zum Aus­druck brin­gen und den Blick auf die ‚tri­um­phie­ren­de Kir­che’ len­ken; die aus­drucks­star­ken Opfe­rungs­ge­be­te, die Gebe­te zur Hei­lig­sten Drei­fal­tig­keit, das mehr­fa­che Ein­ge­ständ­nis der eige­nen Unwür­dig­keit des zele­brie­ren­den Prie­sters („für mei­ne unzäh­li­gen Sün­den, Feh­ler und Nach­läs­sig­kei­ten“), der Aus­druck der Ehr­furcht durch Knie­beu­gen vor und nach Berüh­ren des Lei­bes Chri­sti und des Kel­ches mit Sei­nem hei­li­gen Blut, der sakra­men­ta­le Segen für jeden Kom­mu­ni­kan­ten bei der hei­li­gen Kom­mu­ni­on, die kniend und mit dem Mund emp­fan­gen wird (Spen­dung statt blo­ßer Aus­tei­lung) usw. Das eucha­ri­sti­sche Opfer­mahl steht ganz im Zei­chen des einen und ein­zi­gen Opfers Chri­sti, das als geschicht­li­che Hand­lung Jesu kraft sei­ner gött­li­chen Natur gleich­wohl über­zeit­lich wirk­sam ist und in jedem hl. ‚Mess­op­fer’ gegen­wär­tig wird.

Dabei ver­bie­ten sich alle ‚krea­ti­ven’ Eigen­mäch­tig­kei­ten des Prie­sters, die viel­fach die neue Mess­form über­wu­chern und von nicht weni­gen Gläu­bi­gen als anstö­ßig emp­fun­den wer­den. Schließ­lich hat das letz­te Kon­zil, auf das man sich ger­ne beruft, ange­ord­net, daß außer dem Apo­sto­li­schen Stuhl und den Bischö­fen und ihren Ver­ei­ni­gun­gen „nie­mand sonst, auch wenn er Prie­ster wäre, nach eige­nem Gut­dün­ken in der Lit­ur­gie etwas hin­zu­fü­gen, weg­neh­men oder ändern“ darf (SC 22 § 3).

Die über­lie­fer­te Form des Ritus wäre es wert, ein Welt­kul­tur­er­be genannt zu wer­den. Für unzäh­li­ge Hei­li­ge des Him­mels war sie der ‚Höhe­punkt’ ihres Lebens und die ‚Quel­le’ ihrer Kraft (vgl. SC 10). Das letz­te Kon­zil hat aus­drück­lich erklärt, „daß die Kir­che allen recht­lich aner­kann­ten Riten glei­ches Recht und glei­che Ehre zuer­kennt“ (SC 4). „Was frü­he­ren Gene­ra­tio­nen hei­lig war, bleibt auch uns hei­lig und groß; es kann nicht plötz­lich rund­um ver­bo­ten oder gar schäd­lich sein.“ (Bene­dikt XVI. in sei­nem Begleit­brief an die Bischö­fe vom 7. Juli 2007). Es bleibt zu hof­fen, daß die durch die­ses päpst­li­che Schrei­ben ange­ziel­te „inne­re Ver­söh­nung in der Kir­che“ zustan­de kommt, daß die ver­schie­de­nen For­men des einen Ritus sich gegen­sei­tig ergän­zen und berei­chern und daß von allen Ver­ant­wort­li­chen in der Kir­che „all dem Raum“ gelas­sen wird, „wozu der Glau­be selbst Raum bie­tet“ (Bene­dikt XVI. – Begleit­brief).

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Dr. theol. Lic. phil. Aloy­si­us Win­ter ist em. o. Pro­fes­sor für Fun­da­men­tal­theo­lo­gie, Reli­gi­ons­phi­lo­so­phie und phil.-theol. Pro­pä­deu­tik. Zuletzt ist bei Katho­li­sches der Bei­trag Ist Öku­me­ne eine Ein­bahn­stra­ße? von ihm erschienen.

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