von Markus Fischer
Für viele Menschen ist Amnesty International die bedeutendste Menschenrechtsorganisation der Welt, das organisierte gute Gewissen schlechthin. Ihren gewaltlosen Kampf gegen Todesstrafe, Folter und sonstige Menschenrechtsverletzungen führt die weltweit vertretene Organisation nun schon seit über sechzig Jahren. Nicht nur Guantanamo, auch Tibet, Darfur, Iran und Myanmar stehen im Fokus ihres Engagements. Ein grausames Kapitel in der Geschichte der Menschheit unterstützt Amnesty International allerdings wohlwollend: den Abtreibungsholocaust an jährlich 46 Millionen Ungeborenen.
Der 10. Dezember 1948 darf zurecht als die Geburtsstunde des Menschenrechtsaktivismus bezeichnet werden. Mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Paris wurde der Traum aller Humanisten wahr. Endlich wurden elementare Grundrechte global proklamiert – schließlich war es auch höchste Zeit dafür. Der Zweite Weltkrieg war gerade drei Jahre vorbei, in welchem fast 60 Millionen Menschen ihr Leben verloren hatten, darunter sechs Millionen Juden, die der nationalsozialistischen Massenvernichtung zum Opfer gefallen waren.
Liberale Menschenvernichtung im Namen der Selbstbestimmung der Frau
Josef Stalin in der Sowjetunion war noch immer an der Macht, knapp 40 Millionen Opfer zählte seine Terrorherrschaft bereits. Doch große Verbrechen sollten noch folgen. Ein Jahr später kam in der Volksrepublik China Mao Zedong an die Macht. Als der kommunistische Diktator Ende der siebziger Jahre das Zeitliche segnete, waren zwischen 70 und 80 Millionen Chinesen unter seinem Regime zu Tode gekommen. Doch auch damit ist noch längst nicht Schluß: Im Zuge der gesellschaftlichen Liberalisierung und Säkularisierung in der westlichen Welt etablierte sich ein Verbrechen, welches nicht nur die Todeszahlen der vergangenen Barbareien, sondern auch den gesellschaftlichen Umgang mit ihnen in den Schatten stellen sollte.
Die Rede ist vom Abtreibungsholocaust, den Liberale liebend gern als „Schwangerschaftsabbruch“ verharmlost. Weltweit fallen dem Massenmord jedes Jahr 46 Millionen ungeborene Leben zum Opfer. Die Todeszahlen des Abtreibungsholocausts übertreffen somit die Opferzahlen unter Tyrannen wie Hitler und Stalin jedes Jahr aufs Neue.
Was den größten Massenmord der Menschheitsgeschichte neben seiner unerreichten Zahlendimension außerdem noch zusätzlich unheimlich macht, ist die Tatsache, daß es nicht einzelne Tyrannen und ihr Terrorregime allein sind, die ihn verüben. Zumeist geht das gezielte Morden ungeborenen Lebens von Staaten aus, die sich als „freiheitliche Demokratien“ begreifen. Die dazugehörigen Völker unterstützen das Verbrechen nicht nur mehrheitlich passiv durch ihre Wählerstimme, sondern stehen ihm auch ideologisch zustimmend gegenüber – wie die postkatholischen Portugiesen, die sich 2007 zu fast zwei Dritteln für die Straffreiheit der Ungeborenenzerstückelung aussprachen.
Wann ist Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt? Bei Vergewaltigung oder Inzest?
Es gäbe also Grund genug für Amnesty International, sich nicht nur für die Rechte wasserscheuer Terrorbarbaren in Guantanamo einzusetzen, sondern auch für das Recht auf Leben dutzender Millionen unschuldiger Ungeborener im Mutterleib. Doch weit gefehlt: Seit Mai 2007 unterstützt die Menschenrechtsorganisation das Verbrechen aktiv. Die Internationale Ratstagung in Mexiko sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, Abtreibungen grundsätzlich von jeder Strafe freizustellen – was einer erneuten Ausdehnung der Barbarei wohl nur noch die Türen öffnen dürfte.
Nach Vergewaltigung, Inzest oder einer bestehenden Lebensgefahr für die Frau solle es zudem ein „Grundrecht“ auf Abtreibung geben. Während ein Schwangerschaftsabbruch bei einer Lebensgefahr für die Mutter zweifelsohne noch verständlich ist und sich auch mit grundlegenden Menschenrechten verknüpfen lässt, dürfte das geforderte Recht auf Abtreibung im Vergewaltigungs- oder Inzestfall mit eben jenen Menschenrechten fundamental kollidieren. Schließlich ist das Recht auf Leben durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte keineswegs relativiert oder eingeschränkt. Warum man das schwerwiegende Verbrechen der Vergewaltigung mit einem noch viel gravierenderen Verbrechen, dem Mord, beantworten soll, bleibt sowohl aus christlicher Theologie als auch aus menschenrechtlicher Sicht unverständlich. So sieht das auch Kurienkardinal Renato Martino: „Man darf nicht das Leben als solches auslöschen, auch wenn es eine Frucht von Gewalt ist.“
Selektion werten und unwerten Lebens
Das gilt auch für den Inzestfall, wo die Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Behinderung bekanntlich groß ist: Die Forderung nach einem Recht auf Abtreibung durch Amnesty ist in diesem Sinne als Aufruf zur Euthanasie behinderter Menschen zu verstehen.
Die Art und Weise, wie Amnesty Millionen Ungeborener die Menschenwürde und das Lebensrecht abstreitet, ist einer Menschenrechtsorganisation unwürdig. Der Kurswechsel der Menschenrechtsorganisation sollte daher nicht nur allen Christen, sondern auch allen Anhängern der universalen Menschenrechte ein Grund sein, die heuchlerische Organisation umgehend zu verlassen.
Vermittelte Amnesty International bisher stets den Trugschein vermeintlicher Objektivität, hat sie sich durch ihre fehlende Unterstützung des ungeborenen Lebens und ihre Kampfansage an jährlich 46 Millionen Menschenleben endgültig als doppelbödige Lobby-Organisation feministischer Abtreibungsfanatiker geoutet. Das fundamentale Recht auf Leben hat Amnesty International durch das Frauenrecht auf Morden ersetzt. Daß es nicht eines rassistischen Tyrannen wie Adolf Hitler bedarf, um zwischen wertem und unwertem Leben zu unterscheiden, stellen nun absurderweise Menschenrechtsorganisationen unter Beweis.