(Brüssel) Die Appelle der Euthanasiegegner und Lebensschützer haben nichts genützt. Nichts nützte der Appell eines kanadischen Mädchens, das trotz ärztlichem „Rat“ zur Abtreibung geboren wurde; ebenso wenig der Appell von 210.000 Bürgern, deren Unterschriften dem König der Belgier übergeben wurden mit der Aufforderung, das Gesetz zur Kindereuthanasie nicht zu unterzeichnen. Nichts nützte auch der Widerstand des Primas von Belgien, Erzbischof Leonard von Mecheln-Brüssel. König Philippe folgte hingegen dem Parlament, das in doppelter Lesung sich mit großer Mehrheit für die Ausweitung der Euthanasie auf psychisch Kranke und Kinder ohne Altereinschränkung ausgesprochen hatte. Am 13. Februar hatte das Parlament in letzter Abstimmung mit 86 gegen 44 Stimmen das „Recht“ auf Euthanasierung auch von Kleinstkindern beschlossen. Der König aus dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha trat damit in die Fußstapfen seines Vaters, König Albert II., der 2002 das erste Euthanasiegesetz unterzeichnete.