Die Zulässigkeit der Todesstrafe ist eine katholische Glaubenswahrheit


Der Intellektuelle Roberto de Mattei widerspricht der Kursänderung von Papst Franziskus in Sachen Todesstrafe.
Der Intellektuelle Roberto de Mattei widerspricht der Kursänderung von Papst Franziskus in Sachen Todesstrafe.

Die Zuläs­sig­keit der Todes­stra­fe ist eine Wahr­heit de fide ten­en­da, die vom ordent­li­chen und uni­ver­sa­len Lehr­amt der Kir­che auf kon­stan­te und unmiß­ver­ständ­li­che Wei­se defi­niert ist. Wer behaup­tet, daß die Kapi­tal­stra­fe an sich schlecht sei, fällt in die Häresie.

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Die Leh­re der Kir­che wur­de klar und deut­lich im Schrei­ben vom 18. Dezem­ber 1208 dar­ge­legt (ergänzt 2010), mit dem Inno­zenz III. die Posi­ti­on der Wal­den­ser mit fol­gen­den, von Den­zin­ger wie­der­ge­ge­be­nen Wor­ten verurteilte:

„De pote­sta­te sae­cu­la­ri asse­ri­mus, quod sine pec­ca­to mor­ta­li potest iudi­ci­um san­gui­nis exer­ce­re, dum­mo­do ad infe­ren­dam vin­dic­tam non odio, sed iudi­cio, non incau­te, sed con­sul­te pro­ce­dat» ( Enchi­ri­d­ion symbolorum,definitionum et decla­ra­ti­um de rebus fidei et morum“.

„Was die welt­li­che Gewalt betrifft, so erklä­ren wir, daß sie ohne Tod­sün­de ein Blut­ur­teil voll­strecken kann, solan­ge sie zum Voll­zug der Stra­fe nicht auf­grund von Haß, son­dern auf­grund eines rich­ter­li­chen Urteils, nicht unvor­sich­tig, son­dern über­legt schrei­tet“ (hrsg. von Peter Hüner­mann SJ, Nr. 795).

Die­sel­be Posi­ti­on wur­de vom Kate­chis­mus des Kon­zils von Tri­ent (Drit­ter Teil, Nr. 328), vom Gro­ßen Kate­chis­mus des hei­li­gen Pius X. (Drit­ter Teil, Nr. 413) und eben­so im neu­en Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che (zunächst Nr. 2266, dann Nr. 2267) wie­der­holt. Papst Fran­zis­kus unter­zeich­ne­te ein Reskript, das den Kate­chis­mus mit fol­gen­der  neu­en For­mu­lie­rung verändert:

„Des­halb lehrt die Kir­che im Licht des Evan­ge­li­ums, dass ‚die Todes­stra­fe unzu­läs­sig ist, weil sie gegen die Unan­tast­bar­keit und Wür­de der Per­son verstößt‘ “.

Innozenz III. über die Todesstrafe (1208)
Inno­zenz III. über die Todes­stra­fe (1208/​1210)

Laut dem Glau­bens­prä­fek­ten, Kar­di­nal Luis Lada­ria, fol­ge der neue Text den Spu­ren der Leh­re von Johan­nes Paul II. in der Enzy­kli­ka Evan­ge­li­um vitae, doch der Unter­schied ist radi­kal. Johan­nes Paul II. ist in Evan­ge­li­um vitae der Mei­nung, daß die Kir­che unter den gege­be­nen histo­ri­schen Umstän­den für die Abschaf­fung der Kapi­tal­stra­fe sein soll­te, bekräf­tig­te aber, daß die Todes­stra­fe nicht per se unge­recht ist und „das Gebot »du sollst nicht töten« abso­lu­ten Wert“  nur dann hat, „wenn es sich auf den unschul­di­gen Men­schen bezieht“ (EV, 56–57). Papst Fran­zis­kus urteilt jedoch, daß die Kapi­tal­stra­fe per se unzu­läs­sig ist, indem er eine vom ordent­li­chen Lehr­amt der Kir­che unfehl­bar defi­nier­te Wahr­heit offen leugnet.

Um die­se Ände­rung zu recht­fer­ti­gen, beruft man sich auf ver­än­der­te sozio­lo­gi­sche Bedin­gun­gen. Im Reskript von Papst Fran­zis­kus heißt es:

„Lan­ge Zeit wur­de der Rück­griff auf die Todes­stra­fe durch die recht­mä­ßi­ge Auto­ri­tät – nach einem ordent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren – als eine ange­mes­se­ne Ant­wort auf die Schwe­re eini­ger Ver­bre­chen und als ein annehm­ba­res, wenn auch extre­mes Mit­tel zur Wah­rung des Gemein­wohls ange­se­hen. Heu­te gibt es ein wach­sen­des Bewusst­sein dafür, dass die Wür­de der Per­son auch dann nicht ver­lo­ren geht, wenn jemand schwer­ste Ver­bre­chen began­gen hat. Hin­zu kommt, dass sich ein neu­es Ver­ständ­nis vom Sinn der Straf­sank­tio­nen durch den Staat ver­brei­tet hat. Schließ­lich wur­den wirk­sa­me­re Haft­sy­ste­me ent­wickelt, wel­che die pflicht­ge­mä­ße Ver­tei­di­gung der Bür­ger garan­tie­ren, zugleich aber dem Täter nicht end­gül­tig die Mög­lich­keit der Bes­se­rung nehmen.“

Das Ver­ständ­nis von „Men­schen­wür­de“ ändert sich aber eben­so­we­nig je nach Zeit oder histo­ri­schen Umstän­den, wie die mora­li­sche Bedeu­tung von Gerech­tig­keit und Stra­fe sich nicht ändert. Pius XII. erklärt, daß der Staat, wenn er auf die Todes­stra­fe zurück­greift, nicht den Anspruch erhebt, Herr über das mensch­li­che Leben zu sein, son­dern ledig­lich aner­kennt, daß der Kri­mi­nel­le durch eine Art von mora­li­schem Selbst­mord sich selbst sein Lebens­recht ver­wirkt hat. Laut die­sem Papst gilt:

„Selbst im Fal­le der Hin­rich­tung eines zum Tode Ver­ur­teil­ten hat der Staat nicht das Recht des Ein­zel­nen auf Leben. Dann ist es der öffent­li­chen Macht vor­be­hal­ten, dem Ver­ur­teil­ten das ‚Gute‘ des Lebens zu ent­zie­hen, indem er sein Ver­schul­den ablehnt, nach­dem er durch sein Ver­bre­chen sein ‚Recht‘ auf das Leben ent­eig­net hat“ (Anspra­che vom 14. Sep­tem­ber 1952, Anspra­chen und Radio­bot­schaf­ten, Bd. XIV, S. 328).

Die Theo­lo­gen und Moral­theo­lo­gen vom hei­li­gen Tho­mas von Aquin bis zum hei­li­gen Alfons von Ligou­ri haben erklärt, daß sich die Todes­stra­fe nicht allein mit dem Schutz der Gemein­schaft recht­fer­ti­gen läßt, son­dern auch einen „ver­gü­ten­den Cha­rak­ter“ hat, weil sie eine ver­letz­te Moral­ord­nung wie­der­her­stellt, und einen „süh­nen­den Cha­rak­ter“, wie es für den guten Schä­cher galt, der sei­ne Hin­rich­tung mit dem höch­sten Opfer Unse­ren Herrn vereinte.

Das neue Reskript von Papst Fran­zis­kus bringt jenen theo­lo­gi­schen Evo­lu­tio­nis­mus zum Aus­druck, der vom hei­li­gen Pius X. in Pas­cen­di und von Pius XII. in Huma­ni gene­ris ver­ur­teilt wird, und der nichts mit der homo­ge­nen Ent­fal­tung des Dog­mas zu tun hat, von der Kar­di­nal John Hen­ry New­man spricht. Vor­aus­set­zung für die Wei­ter­ent­wick­lung des Dog­mas ist, daß die neu­en theo­lo­gi­schen Behaup­tun­gen nicht der bis­he­ri­gen Leh­re der Kir­che wider­spre­chen, son­dern sich dar­auf beschrän­ken, sie zu ent­fal­ten und zu vertiefen.

Letzt­lich, wie bei der Ver­ur­tei­lung der Ver­hü­tung, geht es hier nicht um theo­lo­gi­sche Mei­nun­gen, über die eine Debat­te zuläs­sig ist, son­dern um mora­li­sche Wahr­hei­ten, die Teil des Depo­si­tum fidei sind, und daher ver­pflich­tend zu akzep­tie­ren sind, um katho­lisch zu blei­ben. Wir hof­fen daher, daß die Theo­lo­gen und Hir­ten der Kir­che so schnell als mög­lich ein­grei­fen, um die­sen schwer­wie­gen­den Irr­tum von Papst Fran­zis­kus zu korrigieren.

*Rober­to de Mat­tei, Histo­ri­ker, Vater von fünf Kin­dern, Pro­fes­sor für Neue­re Geschich­te und Geschich­te des Chri­sten­tums an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät Rom, Vor­sit­zen­der der Stif­tung Lepan­to, Autor zahl­rei­cher Bücher, zuletzt in deut­scher Über­set­zung: „Ver­tei­di­gung der Tra­di­ti­on – Die unüber­wind­ba­re Wahr­heit Chri­sti“, mit einem Vor­wort von Mar­tin Mose­bach, Alt­öt­ting 2017.

Bild: MiL/​Enchyridion (Screen­shot)

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5 Kommentare

  1. Ich ken­ne nicht die genau­en Beweg­grün­de von Papst Fran­zis­kus, die Todes­stra­fe abzu­leh­nen. Ich ver­mu­te ein­mal einen huma­ni­sti­schen Hintergrund.

    Die 10 Gebo­te, „du sollst nicht töten“, ver­bie­ten an und für sich, dass ein Mensch das Leben eines ande­ren Men­schen been­det. Sei es durch Abtrei­bung, Mord oder die Todesstrafe.
    Aus­ge­nom­men Not­wehr und Selbst­ver­tei­di­gung, laut Katechismus.

    Ich traue die­sem Papst jedoch wei­ter­hin nicht über den Weg, und wahr­schein­lich ist Huma­nis­mus der Hin­ter­grund für sein Handeln.

  2. So sehr ich Rober­to de Mat­tei auch hoch­schät­ze – hier irrt er. Und nicht nur er, son­dern mei­net­we­gen auch schon Papst Inno­zenz. Das Recht, die Todes­stra­fe zu ver­hän­gen und zu voll­strecken läßt sich buch­stäb­lich nir­gends aus der Hei­li­gen Schrift her­lei­ten – ganz im Gegenteil.
    Aus einem Prie­ster, wie auch aus jedem ande­ren Kle­ri­ker bis hin­auf zum Pón­ti­fex Máxi­mus, soll das Bei­spiel Jesu Chri­sti strah­len. Mir ist nicht eine Bibel­stel­le bekannt, wo Jesus Chri­stus jeman­dem völ­lig unzwei­deu­tig das Recht ein­ge­räumt hät­te, einen Men­schen zum Tode zu ver­ur­tei­len, oder wo er das sel­ber getan hät­te. Jesus Chri­stus, als wah­rer Gott und wah­rer Mensch, hät­te die­ses Recht ja zwei­fel­los gehabt, und abge­se­hen von der Hei­li­gen Maria Mut­ter­got­tes, ist ja jeder ande­re Mensch mit dem Makel der Erb­sün­de behaf­tet – auch der geweih­te Priester.
    „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ – das ist das Gesetz des Alten Bun­des, das Unser Herr­gott Jesus Chri­stus erfüllt und damit auf­ge­ho­ben hat. „… ich aber sage euch… “ Jeder von uns weiß, wie die Bibel­stel­le weitergeht.
    Auch das Gebot „Du sollst nicht töten“ bleibt ehern und unver­rück­bar so ste­hen – ohne ein Kom­ma dahin­ter, an dem man sei­ner Lust zu Inter­pre­ta­tio­nen frö­nen könn­te – auch Kin­der­ab­trei­ber ver­su­chen ja seit jeher, ein Kom­ma dazu zu inter­pre­tie­ren, um dann sozu­sa­gen mit „Got­tes Segen“ nach Lust und Lau­ne das Leben des Unge­bo­re­nen doch noch dem Hen­ker aus­lie­fern zu dürfen.
    Nein – kein Mensch hat das Recht, einem ande­ren Men­schen das Leben zu neh­men – ganz im Gegen­teil: Leben geben und Leben neh­men darf aus­schließ­lich Unser Himm­li­scher Schöp­fer. Jeder von uns, der sich schon in fort­ge­schrit­te­nem Alter befin­det, weiß doch, wie kurz das Leben im Grun­de ist – jedes Jahr ver­geht noch schnel­ler als das soeben ver­gan­ge­ne. Und irgend­wann wird jeder von uns vor Unse­rem Himm­li­schen Rich­ter ste­hen, Rechen­schaft able­gen müs­sen, und nichts, abso­lut nichts wird ver­bor­gen blei­ben. Bleibt er zeit­le­bens reue­los oder was auch immer, dann wird die Todes­stra­fe nichts dar­an ändern. Auch ein reue­lo­ser Mör­der wird sich spä­te­stens dann mit sei­ner Tat kon­fron­tie­ren müs­sen. Er wird das schlicht­weg müs­sen; er hat kei­ne Mög­lich­keit, dem zu ent­ge­hen. Ich fin­de, wir Men­schen, wir Katho­li­ken zumal, soll­ten uns getrost die Zeit neh­men, und alles Unse­rem Herr­gott über­las­sen, bis alles so weit sein wird. Er wird‘s ganz gewiß rich­ten. So oder so. 

    Neben­bei: Was wir natür­lich schon wie­der brau­chen, und zwar ganz drin­gend, das ist ein Straf­recht, das die­se Bezeich­nung auch ver­dient. A.D. 1977 hat­te die dama­li­ge deut­sche libe­ral­so­zia­li­sti­sche Regie­rung das Straf­recht so sehr ver­un­formt, daß man nicht mehr von einem „Straf­recht“ spre­chen konn­te. Der Mensch sei ja grund­sätz­lich lieb, gut und brav, und wenn er dann doch mal mor­de, tja, dann müs­se er halt „umer­zo­gen“ und spä­ter „reso­zia­li­siert“ wer­den – will sagen, 15 Jah­re sei­en gleich­be­deu­tend mit „lebens­lang“ – und danach, ja mai… dann las­sen wir ihn erst mal wie­der lau­fen, um zu schau­en, was pas­siert. Pas­siert etwas, dann hat man eben Pech gehabt; eine „freie Gesell­schaft“ müs­se das „hin­neh­men“.

    Das ist alles Blöd­sinn in kon­zen­trier­ter, kri­stal­li­ner Form: Beim schwerst­mög­li­chen Ver­bre­chen, das man ver­üben könn­te, näm­lich beim Mord, da kann es kei­nen Frei­schuß geben. Wer das tut… wer das ein­mal tut, wer ein­mal dazu fähig ist, einem ande­ren Men­schen nie­der­träch­tig das Leben zu neh­men, der ist es, erstens, auch ein zwei­tes Mal, und der hat, zwei­tens, im Moment der Bege­hung der Tat sehr vie­le eige­ne Recht auto­ma­tisch selbst-ver­wirkt: Er darf vor allem nie­mals mehr in Frei­heit kom­men; er hat jeg­li­che soge­nann­te „Zwei­ten Chan­cen“ selbst-ver­wirkt, denn vor allem das Mord­op­fer bekommt ja auch nie­mals mehr eine zwei­te Chan­ce. Und nein, wirk­lich „lebens­lang“ hat genau eben nichts mit „Rache“ nach dem Prin­zip „Auge und Auge“ zu tun, son­dern mit ech­ter Stra­fe, sowie mit Siche­rung aller recht­schaf­fe­ner Menschen.
    Die Todes­stra­fe ist aus einem wei­te­ren Grun­de abzu­leh­nen: Allem Mensch­li­chen wohnt die Unvoll­kom­men­heit inne. Wo Men­schen zu Gericht sit­zen, da bege­hen sie auch immer wie­der Irr­tü­mer. Justiz­irr­tü­mer. Und man soll sich da nicht täu­schen: Soll­te ein Rich­ter ein­mal ein Todes­ur­teil „in Got­tes Namen“ ver­hän­gen wol­len, dann möch­te ich unter kei­nen Umstän­den für die­sen Rich­ter Ver­ant­wor­tung über­neh­men… Weiß er das mit „Got­tes Namen“ denn wirk­lich so genau? Ich bezweif­le das sehr. Und: Das Rechts­sy­stem der USA ist ja jüdisch geprägt – dort gilt der Grund­satz „Auge um Auge“. Und man weiß auch dort im Grun­de sehr genau, daß etwa 15% aller Hin­ge­rich­te­ten unschul­dig waren. Trotz­dem nimmt man das dort ach­sel­zuckend hin. Man weiß das, obschon heut­zu­ta­ge Foren­sik, Medi­zin und natur­wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se auf modern­sten Stand sind – sie sind es gewiß mehr als zu Zei­ten von Papst Inno­zenz. Fra­ge: Wer von uns will Schuld und Ver­ant­wor­tung für auch nur einen ein­zi­gen unschul­dig Hin­ge­rich­te­ten über­neh­men? Ich nicht. 

    Schließ­lich müß­te man sich dar­um bemü­hen, ein altes Berufs­bild zu revi­ta­li­sie­ren: Den Hen­ker. Wir wis­sen doch, daß ein zum Tode Ver­ur­teil­ter nicht von allei­ne ein­fach so tot umfällt. Irgend­je­mand müß­te in der Fol­ge dafür sor­gen, daß der Ver­ur­teil­te zu Tode kommt – irgend­wie. Wer soll das tun? Wer soll das berufs­mä­ßig tun, auch und vor allem unter Ein­be­zie­hung der Wahr­schein­lich­keit, Unschul­di­ge hin­ge­rich­tet zu haben – und spä­ter sel­ber vor Unse­ren Gött­li­chen Rich­ter tre­ten zu müs­sen? Auch das will ich nicht. 

    Unser irdi­sches Leben ist eine Pil­ger­schaft, die oft­mals gepfla­stert ist mit Müh­sal. Wol­len wir demü­tig und freu­dig Unse­rem Herr­gott Jesus Chri­stus nach­fol­gen, dann sol­len wir auch demü­tig und freu­dig unser eige­nes Kreuz tra­gen – auch und wenn das bedeu­ten soll­te, daß wir einen Mör­der lebens­lang im Gefäng­nis leben las­sen und ihn dort auch ernäh­ren müs­sen, anstatt ihn hin­zu­rich­ten. Mit „Huma­nis­mus“ hat das nichts zu tun, son­dern aus­schließ­lich mit mei­ner Ganz­hin­ga­be an Unse­re Hei­li­ge Maria Mut­ter­got­tes und an Unse­ren Herr­gott Jesus Chri­stus. Ich bin zu alle­dem bereit, so wahr mir Gott helfe. 

    Car­los­mi­guel

    • Zu emp­feh­len ist die Lek­tü­re des Neu­en Bibel­le­xi­kon, Stich­wort Todes­tra­fe, wegen der Stel­len in der Bibel. Aber ins­be­son­de­re Jone: Katho­li­sche Moral­theo­lo­gie: „Ein Ver­bre­cher darf getö­te­tet wer­den, wenn gericht­lich der Beweis erbracht wur­de, daß es mora­lisch sicher ist, er habe ein schwe­res Ver­bre­chen began­gen, auf das vom Staa­te im Inter­es­se des All­ge­mein­wohls die Todes­tra­fe gesetzt ist, und wenn dann jeman­dem vom Staa­te der Auf­trag gege­ben wur­de, das Todes­ur­teil zu voll­strecken.“ Lynch­ju­stiz ist ver­bo­ten. Auch ein unge­rech­ter Abgrei­fer darf getö­tet werden.

      Es soll­te bei dem The­ma nicht ver­wech­selt wer­den: die Tötung eines unschul­di­gen Men­schen (z.B. Abtrei­bung), mit der Tötung eines schul­di­gen Men­schen (Kinds­ver­ge­wal­ti­ger- und mörder).

      In unse­rer Zeit, in der selbst aus der Kir­che Irr­leh­ren ver­brei­tet wer­den, soll­te man sich ruhig an die Leh­re vor dem 2. Vati­ka­num rich­ten. Die neue hat wenig bis nichts mit der tra­di­tio­nel­len und über­lie­fer­ten Leh­re zu tun, wie de Mat­tei hier nach­weist. Auch gut ist sein Buch Ver­tei­di­gung der Tradition. 

    • Sehr geehr­ter @Carlosmiguel,
      Vie­len Dank für die­sen Bei­trag! Ich war schon dar­an, einen Kom­men­tar zu ver­fas­sen, da habe ich Ihren gele­sen. Dem ist nichts hin­zu­zu­fü­gen und ich stim­me Ihnen voll und ganz zu.

    • Selbst­ver­ständ­lich gibt es Bedin­gun­gen, unter denen ein Mensch einen Men­schen töten darf und soll. Man kommt hier mit idea­li­sti­scher Apo­dik­tik nicht wei­ter und weder – sicher nur extre­me Fäl­le – Not­wehr noch Not­hil­fe dür­fen eine sol­che Begren­zung erfah­ren, noch der noch ein­mal beson­de­re (Unter-)Fall der gerecht­fer­tig­ten Tyrannentötung.
      Ich stim­me ohne wei­te­res zu, daß wir mit Chri­stus zur Ver­zei­hung auf­ge­ru­fen sind, die die not­wen­di­ge Ver­gel­tung oft noch wirk­sam zu über­tref­fen ver­mag. Nur ist der christ­li­che Akt der Ver­zei­hung ein per­sön­li­cher. Dum­mer­wei­ser wird das Straf­recht heu­te jedoch als ein „öffent­li­ches Recht“ ange­se­hen und Ver­zei­hung ist hier schlicht nicht insti­tu­tio­nier­bar – Sie erken­nen die fata­len Fol­gen eines sol­chen Ver­su­ches sel­ber. Dann müß­te das Straf­recht als sol­ches wie­der an die Betrof­fe­nen zurück­ge­ge­ben wer­den und nur das Straf­ur­teil und das Straf­maß wäre sei­tens Dritter/​öffentlich zu begren­zen, um ein Über­maß an Ver­gel­tung zu ver­hin­dern. Dem trägt übri­gens die alt­te­sta­men­ta­ri­sche Bestim­mung des Auge um Auge und Zahn um Zahn bereits Rechnung.
      Wir sind lei­der durch die moder­ne Staats­gläu­big­keit der brei­ten Mas­se zu sehr kom­pro­mit­tiert, um eine wirk­lich bes­se­re römisch-katho­li­sche Lösung zu fin­den. In der der Ein­zel­ne als Betrof­fe­ner (oder gege­be­nen­falls sei­ne Ver­wand­ten etc.) christ­li­che Ver­zei­hung üben kann, ohne daß die Todes­stra­fe als ange­mes­se­ne und not­wen­dig sein kön­nen­de Ver­gel­tung in sich zu ver­wer­fen wäre.

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