„Nie wieder“ einen Fall Alfie Evans und Charlie Gard


Alfie Evans
Zum zweiten Geburtstag von Alfie Evans: Engabe bei der Staatsanwaltschaft und Kundgebung beim Wahrheitsmund in Rom: "Nie wieder"

(Rom) In Rom fin­det am mor­gi­gen 12. Mai (15 Uhr), am Vor­tag zum Mut­ter­tag, beim Wahr­heits­mund eine Kund­ge­bung zum Fall Alfie Evans statt. Orga­ni­siert wird sie von der gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­ni­gung Stead­fast, die sich dafür ein­ge­setzt hat­te, Alfie nach Ita­li­en zu bringen.

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 „Nie wie­der einen ande­ren Char­lie, Isai­ah und Alfie“,

so lau­tet das Mot­to der Kund­ge­bung. Das sind die Namen der drei Kin­der, die man in Groß­bri­tan­ni­en in jüng­ster Zeit ster­ben ließ. Grund­la­ge dafür war ein medi­zi­ni­sches Pro­to­koll, das mehr an eine ver­steck­te Eutha­na­sie erin­nert, obwohl Eutha­na­sie im Land ver­bo­ten ist.

„Unser Geburtstagsgeschenk für Alfie“

Alfie Evans wäre am 9. Mai zwei Jah­re alt gewor­den. „Unser Geburts­tags­ge­schenk für Alfie“ schrieb der Rechts­an­walt Simo­ne Pil­lon auf Face­book. Er und Matteo Sal­vi­ni, der Par­tei­vor­sit­zen­de der Lega Nord, haben bei der Staats­an­walt­schaft eine Ein­ga­be gemacht, mit der sie Auf­klä­rung und Ermitt­lun­gen zum Tod von Alfie Evans, „einem ita­lie­ni­schen Staats­bür­ger“, verlangen.

Alfie, Chailie, Isaiah: "Nie wieder"
Alfie, Chai­lie, Isai­ah: „Nie wieder“

Simo­ne Pil­lon war einer der Orga­ni­sa­to­ren der drei Fami­ly Days, mit denen in Ita­li­en für das Eltern- und Lebens­recht und gegen Abtrei­bung, „Homo-Ehe“, Früh­sexua­li­sie­rung und Gen­der-Ideo­lo­gie an Kin­der­gär­ten und Schu­len demon­striert wur­de. Am Fami­ly Day 2016 in Rom nah­men zwei Mil­lio­nen Men­schen teil. Pil­lon wur­de im März auf der Liste der Lega in den ita­lie­ni­schen Senat gewählt. Die Lega erziel­te bei den Par­la­ments­wah­len vor zwei Mona­ten 183 Sit­ze. ISal­vi­ni erhebt seit­her den Anspruch, näch­ster ita­lie­ni­scher Mini­ster­prä­si­dent zu werden.

Die mor­gi­ge Kund­ge­bung wird von der Euro­päi­schen Uni­on und allen EU-Mit­glieds­staa­ten ein Bekennt­nis zum Leben und eine Absa­ge an die Eutha­na­sie for­dern. Die Tötung von unschul­di­gen Men­schen sei unver­ein­bar mit den „euro­päi­schen Wer­ten“. Fäl­le wie jene der Kleinst­kin­der Char­lie Gard, Isai­ah Haas­trup und Alfie Evans dür­fe es in Euro­pa nicht geben. „Nie wie­der“, lau­tet daher die For­de­rung. Noch vor allen ande­ren Rech­ten und vor allen Pflich­ten eines Men­schen kom­me das ele­men­tar­ste aller Rech­te, das Recht auf Leben. Die­ses sei unan­tast­bar. Was die Behand­lung eines Kin­des angeht, ste­he an erster Stel­le das Eltern­recht. Die Tötung der drei Kin­der sei ein Angriff auf „unse­re Zivi­li­sa­ti­on“, egal „hin­ter wel­chen Wor­ten und Bemän­te­lun­gen die Tat ver­steckt“ werde.

„Das Eltern­recht zur Obsor­ge für die eige­nen Kin­der gehört zu den Grund­wer­ten unse­rer Zivi­li­sa­ti­on. Um sie zu ver­tei­di­gen, gehen wir auf die Stra­ße“, schrieb Gior­gia Melo­ni, Vor­sit­zen­de der natio­nal­kon­ser­va­ti­ven Par­tei Fra­tel­li d’Italia, die seit den Par­la­ments­wah­len vom März mit 50 Man­da­ta­ren im ita­lie­ni­schen Par­la­ment ver­tre­ten und eng­ster Ver­bün­de­ter von Sal­vi­nis Lega ist. Melo­nis Par­tei gab zugleich bekannt, die Kund­ge­bung von Stead­fast zu unterstützen.

Der Tod von Alfie Evans geht auf das Jahr 1989 zurück

Life­Si­teNews berich­te­te, daß der Tod des klei­nen Alfie Evans mit dem Jahr 1989 zu tun habe. Damals kam es zum schwer­sten Unfall in der bri­ti­schen Fuß­ball­ge­schich­te. Wäh­rend eines Fuß­ball­spiels des FC Liver­pool kam es zur Hillsbo­rough-Kata­stro­phe, 93 Fans star­ben vor Ort oder an kurz danach an den Fol­gen, 766 ver­letzt. Obwohl der Fall bereits 28 Jah­re zurück­liegt, fin­det die gericht­li­che Klä­rung der Schuld­fra­ge erst jetzt statt.

Alfie Evans
Alfie Evans

Unter den Ver­letz­ten befand sich der damals 18 Jah­re alte Antho­ny Bland. Die Ein­stel­lung der Ver­sor­gung von Alfie Evans, eine ver­deck­te Form der Eutha­na­sie, fand 1993 durch den Fall Bland Ein­gang in die bri­ti­sche Rechts­ord­nung. Damals muß­te erst­mals ein Gericht über das Begeh­ren eines Antrag­stel­lers befin­den, den Tod eines unschul­di­gen Men­schen zu ver­ur­sa­chen. Zur sel­ben Zeit wur­de auch in ande­ren Län­dern, dar­un­ter Frank­reich und Ita­li­en ein Rechts­streit für „Ster­be­recht“ auf­ge­nom­men mit dem Ziel, die Eutha­na­sie zu legalisieren.

Die Gerich­te erlaub­ten damals dem behan­deln­den Kran­ken­haus, Bland, der weder Schmer­zen litt noch im Ster­ben lag, son­dern sich im Koma befand, töten zu dür­fen. Damit schu­fen sie einen Prä­ze­denz­fall, der Grund­la­ge für die Tötung der genann­ten Kleinst­kin­der, dar­un­ter jüngst des klei­nen Alfie Evans, bildete.

Antho­ny woll­te wie vie­le sei­ner Freun­de das Fuß­ball­spiel anschau­en. Durch orga­ni­sa­to­ri­sche Feh­ler bei der Len­kung der Mas­sen kam es zum tra­gi­schen Zwi­schen­fall. Antho­ny stürz­te, ande­re tram­pel­ten, selbst von der Wel­le der Mas­se gescho­ben, über ihn hin­weg. Durch Rip­pen­brü­che, die zur Ver­let­zung der Lun­gen­flü­gel führ­ten, wur­de Antho­nys Hirn nicht mehr mit Sau­er­stoff versorgt.

Die behan­deln­den Ärz­te sahen kei­ne Aus­sicht, daß er zu Bewußt­sein kom­men wer­de. Nach vier Mona­ten begann der behan­deln­de Arzt, J.G. Howe, eine Ein­stel­lung der Behand­lung anzu­stre­ben. Er erkun­dig­te sich über die recht­li­che Situa­ti­on. Die Poli­zei teil­te ihm mit, daß er in einem sol­chen Fall wegen gezielt her­bei­ge­führ­ter Tötung zur Anzei­ge gebracht werde.

Der richterliche Weg zur Euthanasie

Das Aire­da­le Gene­ral Hos­pi­tal wand­te sich dar­auf an den Hohen Gerichts­hof des Ver­ei­nig­ten König­rei­ches (High Court of Justi­ce), um eine recht­lich abge­si­cher­te Erlaub­nis zu erhal­ten, die Ver­sor­gung von Antho­ny Bland ein­stel­len zu kön­nen, denn eine wei­te­re Behand­lung sei „nicht zum Wohl“ des Pati­en­ten. Die Eltern des Jun­gen unter­stütz­ten den Antrag von Dr. Howe.

Pillon zur Eingabe bei der Staatsanwaltschaft
Pil­lon zur Ein­ga­be bei der Staatsanwaltschaft

Am 19. Novem­ber 1992 urteil­te der Gerichts­hof, daß das Kran­ken­haus die Behand­lung ein­stel­len kön­ne. Der im Zuge des Ver­fah­rens ein­ge­setz­te Vor­mund von Antho­ny, der sich selbst nicht äußern konn­te, leg­te jedoch Beru­fung ein. Am 9. Dezem­ber 1992 bestä­tig­te das Beru­fungs­ge­richt (Court of Appeal) die erst­in­stanz­li­che Ent­schei­dung und befand, daß die „Wür­de“ des Todes für Antho­ny Bland „unver­meid­lich“ sei.

Der Vor­mund erhob Ein­spruch vor dem damals noch amtie­ren­den Beru­fungs­aus­schuß des Ober­hau­ses. Fünf Lord­rich­ter bestä­tig­ten auch dort die Ent­schei­dung, da die Ver­län­ge­rung eines „andau­ern­den vege­ta­ti­ven Zustan­des“ kein „Gut“ sei. Lord Keith of Kin­kel, der das Urteil ver­faß­te, stell­te fest, daß ein Arzt das Beste für sei­ne Pati­en­ten anstre­ben müs­se und daher kei­ne Behand­lung abbre­chen dür­fe. Wenn aller­dings ein gro­ßer Teil der ärzt­li­chen Mei­nun­gen in einer Fort­set­zung der Behand­lung kei­nen Nut­zen sehe, und die­ser Mei­nung nicht unwi­der­leg­bar wider­spro­chen wer­de, sei kein Arzt zur Fort­set­zung der Behand­lung verpflichtet.

Der Lord­rich­ter befand, daß für eine Per­son in einem andau­ern­den vege­ta­ti­ven Zustand Tod oder Leben „völ­lig indif­fe­rent“ sei­en. Daher gelang­te er zum Schluß, daß die bewuß­te Lebens­ver­kür­zung bei einem Pati­en­ten zwar ille­gal, die Ein­stel­lung der Behand­lung für Antho­ny Bland aber erlaubt sei.

Lord­rich­ter Goff of Chie­ve­ley war der Mei­nung, daß in einer sol­chen Situa­ti­on die „Hei­lig­keit des Lebens“ ande­ren Grund­sät­zen wei­chen müs­se. Wel­chen Grund­sät­zen? Laut Lord Goff im kon­kre­ten Fall dem „Selbst­be­stim­mungs­recht“. Das aber konn­te Bland nicht gel­tend machen. Goff ver­wies jedoch dar­auf, daß ande­re für sein „Wohl“ ent­schei­den müß­ten, im Klar­text die Rich­ter, da eine Fort­set­zung der Behand­lung „grau­sam“ sei.

1993 mußte Anthony Bland verhungern

Am 3. März 1993 wur­de die künst­li­che Ernäh­rung ein­ge­stellt. Man ließ Antho­ny Bland ver­hun­gern und ver­dur­sten. Als Todes­ur­sa­che wur­de amt­lich jedoch „Unfall“ ange­ge­ben, auf­grund der Ereig­nis­se und ihrer Fol­gen, die sich vier Jah­re zuvor zuge­tra­gen hat­ten. Daß Bland auf­grund einer höchst­rich­ter­li­chen Ent­schei­dung und des ärzt­li­chen Ver­hal­tens ver­hun­gern und ver­dur­sten muß­te, wur­de unterschlagen.

Der katho­li­sche Prie­ster und Lebens­rechts­ak­ti­vist James Mor­row der sich frei­wil­lig ange­bo­ten hat­te, sich um Bland zu küm­mern, bezeich­ne­te den Tod des jun­gen Man­nes als „Mord“. Er erstat­te­te Anzei­ge gegen Dr. Howe, weil „ver­hin­dert wer­den müs­se, daß es künf­ti­gen Koma­pa­ti­en­ten, Behin­der­ten oder alten Men­schen gleich ergeht wie Bland“.

Mor­row hat­te kei­nen Erfolg damit. Zwei Anzei­gen wur­den von den zustän­di­gen Rich­tern abge­wie­sen. Eben­so erfolg­los blieb 1996 sein Ein­satz in Schott­land, Janet John­s­ton, ein ander­ens Hillsbo­rough-Opfer, vor der Eutha­na­sie­rung zu ret­ten. Mor­row starb 2010 an einem Schlaganfall.

Kein „Unfall“, sondern „illegale Tötung“

Am 26. April 2016 wur­de der Fall Antho­ny Bland im Zuge der gericht­li­chen Auf­ar­bei­tung der Hillsbo­rough-Kata­stro­phe neu auf­ge­rollt. Im Urteil wur­de die Todes­ur­sa­che „Unfall“ durch „ille­ga­le Tötung“ ersetzt. Die Ent­schei­dung wur­de aller­dings nicht in einen Zusam­men­hang mit den rich­ter­li­chen Ent­schei­dun­gen von 1992/​1993 gestellt. Der Tod Blands, so die neue Ent­schei­dung, sei viel­mehr der Poli­zei von Liver­pool anzu­la­sten, deren Ver­sa­gen die Hillsbo­rough-Kata­stro­phe aus­ge­löst habe. Seit­her wird Antho­ny Bland als 96. Todes­op­fer von Hillsbo­rough gezählt. Im Juni 2017 wur­de wegen der Ereig­nis­se von 1989 Ankla­ge gegen sechs Poli­zei­be­am­te erho­ben. Das Ver­fah­ren ist noch im Gange.

Charlie Gard
Char­lie Gard

Antho­ny Bland war natür­lich ein Opfer der Tram­pe­lei von Hillsbo­rough. Sein Tod geht aber nicht dar­auf zurück. Bland ist erst vier Jah­re spä­ter auf rich­ter­li­che Ent­schei­dung durch Ein­stel­lung der ärzt­li­chen Grund­ver­sor­gung ver­hun­gert und ver­dur­stet. Die Rich­ter haben sich in drei Instan­zen zustän­dig gefühlt, über Leben oder Tod von Antho­ny Bland zu ent­schei­den, wol­len dies aber seit­her offen­bar vertuschen.

„Wenn die Behaup­tung von 2016 stim­men wür­de, könn­te man alle Pati­en­ten, denen in Eng­land ohne ihre Zustim­mung die Grund­ver­sor­gung ent­zo­gen und gezielt ihr Tod her­bei­ge­führt wird, als Opfer der Hillsbo­rough-Kata­stro­phe bezeich­nen“, so Assun­ti­na Mor­re­si in ihrem Buch über den Tod des klei­nen Char­lie Gard: „Char­lie Gard. Staats­eu­tha­na­sie“ (2017).

Der Fall Andrew Devine

Das Buch „Charlie Gard, Staatseuthanasie“
Das Buch „Char­lie Gard, Staatseuthanasie“

Von Bedeu­tung ist, daß ande­re Pati­en­ten es dank des Ein­sat­zes und der Lie­be ihrer Fami­li­en geschafft haben. Dazu gehört die Geschich­te von Andrew Devi­ne, einem wei­te­ren Opfer der Hillsbo­rough-Kata­stro­phe, die Mor­re­si in ihrem Buch schil­dert. Für Devi­ne lau­te­te die ärzt­li­che Pro­gno­se noch schlim­mer als für Antho­ny Bland. 1994 gelang es den Eltern aber durch ihre Hart­näckig­keit, Andrew nach Hau­se zu brin­gen. 1997 konn­te er auf ein­fa­che Fra­gen ant­wor­ten und einen Druck­knopf betä­ti­gen. Das Roy­al Col­lege of Phy­si­ci­ans zeig­te sich höchst erstaunt und bestä­tig­te eine wirk­li­che, wenn auch uner­klär­li­che Bes­se­rung, denn die sei­ner­zei­ti­ge Dia­gno­se, sein andau­ern­der vege­ta­ti­ver Zustand sei „irrever­si­bel“, sei völ­lig rich­tig gewesen.

Am 15. April 2014 nahm Andrew an einer Gedenk­ver­an­stal­tung für die Opfer der Hillsbo­rough-Kata­stro­phe teil. Obwohl die Eltern sich um Andrew zu küm­mern hat­ten, zogen sie auch sei­ne vier jün­ge­ren Geschwi­ster auf. „Heu­te hat er auch sechs Nich­ten und Nef­fen, die an Onkel Andrew her­um­tur­nen und ihn umar­men“, so Assun­ti­na Mor­re­si in ihrem Buch.

„Wir sind froh, daß Andrew bei uns zu Hau­se ist und wir schau­en hoff­nungs­voll in die Zukunft. Es gibt immer Hoff­nung“, so die Mut­ter von Andrew Devine.

Den Eltern von Char­lie Gard (2017) und von Alfie Evans (2018) unter­sag­ten die behan­del­ten Gerich­te, ihre Kin­der aus dem Kran­ken­haus herauszuholen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons/​Steadfast/​Facebook/​MiL (Screen­shots)

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