Präzisierung von Kardinal Sarah zum Motu proprio Magnum Principium


Präzisierung von Kardinal Sarah zum geänderten Canon 838, der Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen.
Präzisierung von Kardinal Sarah zum geänderten Canon 838, der Übersetzung der liturgischen Bücher in die Volkssprachen.

(Rom) Mit dem Motu pro­prio Magnum Prin­ci­pi­um vom ver­gan­ge­nen 3. Sep­tem­ber über­trug Papst Fran­zis­kus zum 1. Okto­ber den Bischofs­kon­fe­ren­zen mehr Zustän­dig­kei­ten bei der Über­set­zung der lit­ur­gi­schen Tex­te in die Volks­spra­chen. Der zustän­di­ge Kar­di­nal­prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung, Robert Sarah, ver­öf­fent­lich­te dazu eine Präzisierung.

Anzei­ge

Fran­zis­kus änder­te mit dem Motu pro­prio die Para­gra­phen 2 und 3 des Canons 838 des Codex des Kir­chen­rech­tes. Hat­ten bis­her die Bischofs­kon­fe­ren­zen nur bera­ten­de Funk­ti­on, wäh­rend die Zustän­dig­keit bei Rom lag, so sind nun die Bischofs­kon­fe­ren­zen zustän­dig, wäh­rend Rom nur mehr eine Auf­sichts- und Kon­troll­funk­ti­on bleibt. So zumin­dest der Ein­druck, der nach Bekannt­ga­be von Magnum Prin­ci­pi­um ent­stan­den war.

Die Ent­schei­dung ent­spricht der Dezen­tra­li­sie­rung, die bei den Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen vor dem Kon­kla­ve 2013 von ver­schie­de­nen Bischofs­kon­fe­ren­zen gefor­dert wur­de. Den­noch wur­den nicht unbe­deu­ten­de Beden­ken geäu­ßert, die vor allem zwei Punk­te betreffen.

Erstens: Behin­de­rung der „Reform der Reform“ von Bene­dikt XVI.

Man­che sehen durch Magnum Prin­ci­pi­um die „Reform der Reform“ von Papst Bene­dikt XVI. gefähr­det. Bene­dikt hat­te am 17. Okto­ber 2006 zur Instruk­ti­on Lit­ur­giam authen­ti­cam Stel­lung genom­men und für die Welt­kir­che ver­pflich­tend ver­fügt, daß die Über­set­zun­gen so nahe wie mög­lich – näm­lich fide­li­ter – am Ori­gi­nal sein müs­sen. Das betrifft meh­re­re Stel­len in ver­schie­de­nen Volks­spra­chen, die im Zuge der Lit­ur­gie­re­form von 1969 zu frei­zü­gig, zu hastig und schlam­pig über­setzt wur­den. Die wich­tig­ste Stel­le betrifft die Wand­lungs­wor­te „pro mul­tis“. Bene­dikt ord­ne­te 2006 an, sie als „für vie­le“ zu über­set­zen und nicht mehr als „für alle“.

Die Instruk­ti­on Lit­ur­giam authen­ti­cam war 2001 von ihm als Glau­bens­prä­fekt mit der Appro­ba­ti­on von Papst Johan­nes Paul II. „über den Gebrauch der Volks­spra­chen“ her­aus­ge­ge­ben worden.

Eini­ge Bischofs­kon­fe­ren­zen und Sprach­räu­me haben die­se Anwei­sung umge­setzt, ande­re sind selbst elf Jah­re spä­ter noch säu­mig. Dazu gehört der deut­sche Sprach­raum, dem Bene­dikt XVI. 2012 eine geson­der­te Mah­nung zukom­men ließ, nach­dem ihm der dama­li­ge Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Erz­bi­schof Robert Zol­lit­sch, die Reni­tenz eini­ger Bischö­fe mit­ge­teilt hatte:

„Bei Ihrem Besuch am 15. März 2012 haben Sie mich wis­sen las­sen, daß bezüg­lich der Über­set­zung der Wor­te ‚pro mul­tis‘ in den Kanon­ge­be­ten der hei­li­gen Mes­se nach wie vor kei­ne Einig­keit unter den Bischö­fen des deut­schen Sprach­raums besteht. Es droht anschei­nend die Gefahr, daß bei der bald zu erwar­ten­den Ver­öf­fent­li­chung der neu­en Aus­ga­be des ‚Got­tes­lobs‘ eini­ge Tei­le des deut­schen Sprach­raums bei der Über­set­zung ‚für alle‘ blei­ben wol­len, auch wenn die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz sich einig wäre, ‚für vie­le‘ zu schrei­ben, wie es vom Hei­li­gen Stuhl gewünscht wird. Ich habe Ihnen ver­spro­chen, mich schrift­lich zu die­ser schwer­wie­gen­den Fra­ge zu äußern, um einer sol­chen Spal­tung im inner­sten Raum unse­res Betens zuvorzukommen.“

Einem so deut­li­chen Wort des Pap­stes konn­ten sich die Bischö­fe nicht mehr ent­zie­hen, füg­ten sich aller­dings erst nach der drit­ten Auf­for­de­rung (2001, 2006, 2012). Das neue Got­tes­lob erschien 2013 mit der wört­lich und inhalt­lich „fide­li­ter“, treue­ren Über­set­zung „für vie­le“ statt „für alle“. Die Ver­öf­fent­li­chung erfolg­te durch glück­li­che Fügung so, daß sie durch den über­ra­schen­den Rück­tritt von Bene­dikt XVI. nicht mehr beein­flußt wer­den konn­te. Seit Papst Fran­zis­kus herrscht im deut­schen Sprach­raum in der Sache näm­lich wie­der völ­li­ger Stillstand.

Die gan­ze Reni­tenz, die gegen Bene­dikt XVI. zum unver­hoh­le­nen Boy­kott wur­de, wird 2015 in der Sin­gen­den Kir­che – Zeit­schrift für katho­li­sche Kir­chen­mu­sik, dem Mit­tei­lungs­blatt der Öster­rei­chi­schen Kir­chen­mu­sik­kom­mis­si­on der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz bei­spiel­haft zum Aus­druck gebracht:

„Durch die­sen ‚vor­aus­ei­len­den Gehor­sam‘ bil­det die Text­än­de­rung nun in zwei­fa­cher Hin­sicht einen ana­chro­ni­sti­schen Fremd­kör­per im Gebet- und Gesang­buch; zum einen lit­ur­gie­recht­lich, weil für die Fei­er selbst nach wie vor das aktu­el­le deut­sche Mess­buch mit der Fas­sung ‚für alle‘ gilt (so auch GL 588,1); zum ande­ren auch theo­lo­gisch und pasto­ral, weil es schwer ver­mit­tel­bar ist, war­um man für ‚vie­le‘ sagen soll, wenn der Text­sinn ‚für alle‘ meint.“

Im Okto­ber 2017 wer­den im deut­schen Sprach­raum in der hei­li­gen Eucha­ri­stie noch immer die Wand­lungs­wor­te „für alle“ und nicht „für vie­le“ gesprochen.

Selbst in Rom schmun­zeln man­che Lit­ur­gi­ker, wenn man sie auf die „Reform der Reform“ Bene­dikts anspricht. Die sei doch schon Ver­gan­gen­heit. Mit Magnum Prin­ci­pi­um, so die Befürch­tung, habe Fran­zis­kus dem deut­schen und auch ita­lie­ni­schen Boy­kott die päpst­li­che Appro­ba­ti­on erteilt, ohne in der Sache Stel­lung bezie­hen zu müssen.

De fac­to mag dem so schei­nen, de jure ist dem aber nicht so, wor­auf nun Kar­di­nal Sarah hin­ge­wie­sen hat.

Zweitens: Gefahr einer Fraktionierung der Weltkirche in Nationalkirchen

Mit einer Zustän­dig­keits­über­tra­gung von Rom auf der­zeit welt­weit 120 Bischofs­kon­fe­ren­zen, so die zwei­te geäu­ßer­te Sor­ge, könn­te die uni­ver­sa­le Ein­heit der Kir­che Scha­den neh­men. Was, wenn Bischofs­kon­fe­ren­zen unter­schied­li­che Beschlüs­se fas­sen? Viel­leicht sogar inner­halb des­sel­ben Sprach­rau­mes, nur weil sie ver­schie­de­nen Staa­ten ange­hö­ren. Der Papst selbst exer­zier­te sol­che „Spal­tun­gen“ vor. Auf Kuba sprach er im Sep­tem­ber 2015 die Wand­lungs­wor­te „für alle“, in den USA „für vie­le“, obwohl er da wie dort in der­sel­ben spa­ni­schen Spra­che zele­brier­te. Der Grund: Die kuba­ni­sche Bischofs­kon­fe­renz war der Ent­schei­dung Bene­dikts XVI. noch nicht gefolgt, die US-Bischofs­kon­fe­renz schon.

Teil die­ser Sor­ge ist, daß jede Norm nur soviel gilt, als sie von der zustän­di­ge Auto­ri­tät auch ein­ge­for­dert wird.

Präzisierung von Kardinal Robert Sarah

Ein nun von Kar­di­nal Robert Sarah, Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung, her­aus­ge­ge­be­nes Doku­ment mil­dert die Wir­kung von Magnum Prin­ci­pi­um ab. Der Kar­di­nal­prä­fekt, der zwar von Papst Fran­zis­kus 2014 ernannt, aber auf­grund sei­ner wenig Berg­o­glia­ni­schen Hal­tung bald mar­gi­na­li­siert wur­de, hat­te das Motu pro­prio Magnum Pron­ci­pi­um nicht unter­zeich­net. Die Hin­ter­grün­de dafür sind nicht näher bekannt. Offen­bar wur­de er in die Sache erst gar nicht miteinbezogen.

Neben dem Papst wur­de das Motu pro­prio vom Sekre­tär der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on, Kuri­en­erz­bi­schof Arthur Roche, unter­schrie­ben, der Num­mer Zwei hin­ter Kar­di­nal Sarah. Eine höchst unge­wöhn­li­che Situa­ti­on. Von Roche stammt, eben­so unge­wöhn­lich, ein „Lese­schlüs­sel“ zum Motu pro­prio, der mit die­sem ver­öf­fent­licht wurde.

Nun füg­te Kar­di­nal Sarah, 40 Tage nach der Ver­öf­fent­li­chung von Magnum Prin­ci­pi­um, als rang­hö­he­re Auto­ri­tät noch einen Lese­schlüs­sel hin­zu. Dar­in ver­weist er auf die Not­wen­dig­keit und Pflicht zu einer treu­en (fide­li­ter) Über­set­zung und nennt als Nega­tiv­bei­spiel die defi­zi­tä­re fran­zö­si­sche Über­set­zung des Begrif­fes con­sub­tan­tia­lem im Glaubensbekenntnisses.

Kar­di­nal Sarah prä­zi­siert die zen­tra­le Begrif­fe „reco­gni­tio“ und „con­fir­ma­tio“, mit denen die neu­en Zustän­dig­kei­ten fest­ge­schrie­ben wur­den. Er bekräf­tigt, daß die Instruk­ti­on Lit­ur­giam authen­ti­cam (LA) unver­än­der­te Gül­tig­keit besitzt und der ent­schei­den­de Text ist, an den sich alle Über­set­zun­gen zu hal­ten haben. Es gebe „kei­ne Ände­rung“, was die nöti­gen Kri­te­ri­en und das zwin­gen­de Ergeb­nis der Über­set­zun­gen der lit­ur­gi­schen Bücher in die Volks­spra­chen anbe­langt. Sie haben „fide­li­ter“ dem latei­ni­schen Ori­gi­nal zu entsprechen.

Zudem sei­en die Begrif­fe „reco­gni­tio“ und „con­fir­ma­tio“, was die Auto­ri­tät des Hei­li­gen Stuhls anbe­langt, aus­tausch­ba­re Syn­ony­me, die aber im Zusam­men­hang mit der Edi­tio typi­ca für die Hei­li­ge Mes­se eine unter­schied­li­che Wir­kung ent­fal­ten. Die­se Aus­sa­ge wird vom Kar­di­nal detail­liert und aus­führ­lich belegt. Die con­fir­ma­tio des neu for­mu­lier­ten Canon 838 stel­le bezüg­lich der Edtio typi­ca kei­nes­wegs eine Abschwä­chung der römi­schen Ent­schei­dungs­au­tori­tät dar, son­dern ent­spre­che exakt der reco­gni­tio des alten Canon 838, denn sie ste­he in direk­tem Zusam­men­hang mit der ver­lang­ten getreu­en (fide­li­ter) Über­set­zung. Die Prä­zi­sie­rung stellt klar, daß die Auto­ri­tät, über die lit­ur­gi­schen Bücher zu ent­schei­den, allein und wei­ter­hin bei Rom liegt. Ein­zig der Zeit­punkt, zu dem die römi­sche Auto­ri­tät greift, scheint durch den Wech­sel von reco­gni­tio zu con­fir­ma­tio ver­scho­ben, der nun am Ende des Pro­zes­ses zu ste­hen schei­ne. Das schlie­ße aber einen frü­he­ren gegen­sei­ti­gen Aus­tausch zwi­schen den Bischofs­kon­fe­ren­zen und Rom nicht aus, so Kar­di­nal Sarah.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Ver­dad en libertad

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