Lehrplankritik aus fachwissenschaftlicher Sicht – Lehrplanmängel (10)


Von Sei­ten pro­fes­sio­nel­ler Sexu­al­päd­ago­gen und ‑wis­sen­schaft­lern wird die hes­si­sche Sexu­al­erzie­hungs­richt­li­nie in ver­schie­de­nen Punk­ten kritisiert.

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Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Die Deut­sche Gesell­schaft für Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Sexu­al­for­schung (DGSS) hat schon kurz nach der Inkraft­set­zung des hes­si­schen Lehr­plans für Sexu­al­erzie­hung eine Stel­lung­nah­me dazu publi­ziert. Dar­in wer­den Kri­tik­punk­te „aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht“ skiz­ziert. Das Papier ist unter­zeich­net von Dr. Jakob Pastöt­ter, Prä­si­dent der DGSS, sowie der Vize­prä­si­den­tin Prof. Dr. Kar­la Etschen­berg. Die Hoch­schul­leh­re­rin für Sexu­al­päd­ago­gik war ver­ant­wort­lich für die „Hand­rei­chun­gen“ zu dem alten Sexu­al­kun­de­lehr­plan von 2007. Dar­an hat­te auch der Autor die­ses Bei­trags mitgearbeitet.

Verletzung rechtlicher Rahmenbedingungen

Im ersten Punkt wei­sen die Autoren auf die schul­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen hin. Von beson­de­rer Bedeu­tung ist dazu das ver­fas­sungs­recht­lich vor­ge­ge­be­ne Neu­tra­li­täts­ge­bot bzw. Indok­tri­na­ti­ons­ver­bot. Nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts sind „bei der Behand­lung von ethisch-ideo­lo­gi­schen Fra­gen jede ein­sei­ti­ge Ein­fluss­nah­me zu ver­mei­den und alter­na­ti­ve Sicht­wei­sen zu Gehör zu bringen“.

Am Maß­stab die­ser recht­li­chen Vor­ga­be müs­se geprüft wer­den, „ob die im Lehr­plan schwer­punkt­mä­ßig gewünsch­te Dar­stel­lung aller sexu­el­ler Prä­fe­ren­zen als völ­lig gleich­wer­tig gerecht­fer­tigt ist“. Die Autoren deu­ten an, dass die Fak­ti­zi­tät diver­ser sexu­el­ler Ein­stel­lun­gen, zu denen auch Fetisch- und Pro­sti­tu­ti­ons­se­xua­li­tät gehör­ten, eine nor­ma­tiv-päd­ago­gi­sche Rele­vanz für Unter­richt­the­men nicht begrün­den könne.

Selbst bei einer posi­ti­ven recht­li­chen Ant­wort zur Gleich­wer­tig­keit aller sexu­el­len Iden­ti­tä­ten blie­be noch die päd­ago­gisch bedeut­sa­me Fra­ge offen: Wie soll die paar­be­zo­ge­ne Hete­ro­se­xua­li­tät der Mehr­heits­ge­sell­schaft, die in allen gro­ßen Kul­tu­ren auf Ehe und Fami­lie basiert, zu den Min­der­hei­ten­se­xua­li­tä­ten gewich­tet wer­den? Auch in die­sem Fall deu­ten die Autoren ihre kri­ti­sche Posi­ti­on an: Das Kon­zept gleich­wer­ti­ger sexu­el­ler Varia­tio­nen genü­ge nicht „dem Bedürf­nis der Mehr­heit der Schü­ler und Schü­le­rin­nen nach Ori­en­tie­rung bezüg­lich ihrer sta­ti­stisch gese­hen ‚nor­ma­len’ Sexualität“.

Nicht altersgemäße Themen

In einem wei­te­ren Punkt wei­sen die Autoren auf „nor­mie­ren­den Druck“ hin, der durch die The­men­for­mu­lie­run­gen des Lehr­plans auf­ge­baut wer­de. So ver­mit­telt das ver­bind­li­che The­ma „erste Lie­be“ für die 10- bis 12-Jäh­ri­gen den Ein­druck, als wenn die in jener Alters­stu­fe ‚nor­mal’ oder der Regel­fall wäre. Offen­sicht­lich ist die­se The­men­vor­schrift des Lehr­plans nicht alters­ge­mäß ange­setzt. Denn sie sei „ohne Rück­sicht auf die ent­wick­lungs­be­ding­ten und indi­vi­du­el­len Befind­lich­kei­ten von Kin­dern“ aufgestellt.

Auch die Fest­stel­lung, dass für die frü­hen Alters­stu­fen ent­wick­lungs­sen­si­ble Direk­ti­ven im Lehr­plan feh­len, gehört zu die­sem Kri­tik­be­reich. Bei der Behand­lung von The­men, die die Intim­sphä­re und das Scham­ge­fühl von Grup­pen­mit­glie­dern berüh­ren, kön­ne die Ver­nach­läs­si­gung der grup­pen­psy­cho­lo­gi­sche Dyna­mik zu Bloß­stel­lung oder Grup­pen­druck für ein­zel­ne Schü­ler und Schü­le­rin­nen führen.

Die Fol­gen einer nicht alters­ge­mä­ßen The­men­be­hand­lung – in die­sem Fall Früh­sexua­li­sie­rung für die Schüler/​innen – könn­ten „Ver­un­si­che­rung und damit ver­bun­de­ne Stö­rung der psy­cho­sexu­el­len Ent­wick­lung“ sein. Auf die Fra­ge der Autoren, wer für die­se mög­li­chen Fol­ge­schä­den die Ver­ant­wor­tung über­neh­men müss­te, ist die Ant­wort völ­lig klar: allein der Kul­tus­mi­ni­ster, der die­se Lehr­plan­for­mu­lie­run­gen ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben hat – und nicht die wei­sungs­ge­bun­de­nen Lehrpersonen.

Verunsicherung der Schüler durch exzentrische Themensetzung

In einem drit­ten Fra­ge­kom­plex unter­su­chen die Autoren die „sach­li­che und ziel­füh­ren­de Stim­mig­keit“ des The­men­ka­ta­logs. Sie kom­men zu dem Ergeb­nis, dass der Sexu­al­erzie­hungs­lehr­plan sich auf „sexu­el­le Viel­falt“ der LSBTI-Varia­tio­nen fokus­siert sowie auf „sexu­el­len Miss­brauch“. Die sta­ti­stisch gese­hen „nor­ma­le Sexua­li­tät“ der über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit der Schüler/​innen „kommt kaum vor“.

Mißliebige Meinung - Brandanschlag auf Organisatorin der Demo für alle
Miß­lie­bi­ge Mei­nung – Brand­an­schlag auf Orga­ni­sa­to­rin der Demo für alle

Auch bei die­sem Punkt wird nach den psy­cho-sozia­len Fol­ge­schä­den der über­ge­wich­ti­gen Kon­zen­tra­ti­on auf die Akzep­tanz von inter­se­xu­el­len Phä­no­me­nen gefragt. Für die Sexu­al­wis­sen­schaft­ler steht fest: „Dadurch wird bei vie­len Schü­lern und Schü­le­rin­nen Ver­un­si­che­rung erzeugt statt Selbst­ak­zep­tanz.“ Die­se Fest­stel­lung wird auch dadurch unter­mau­ert, dass nach dem sexu­al­päd­ago­gi­schen Kon­zept „Akzep­tanz und Viel­falt“ ein wert­schät­zen­des Akzep­tie­ren von Hete­ro­se­xu­el­len und ihrer Lebens­form in Ehe und Fami­li­en nicht vor­ge­se­hen ist bzw. abge­lehnt wird.

Wei­ter­hin zei­gen die Autoren sach­lo­gi­sche Feh­ler im Lehr­plan auf. So wer­de mit dem Adjek­tiv „geschlechts­spe­zi­fisch“ ein sach­lich fal­scher Bezug zum „Wan­del der Rol­len­ver­ständ­nis­se“ her­ge­stellt. Mit dem für ein Geschlecht spe­zi­fi­schem Ver­hal­ten sind Fähig­kei­ten gemeint wie das männ­li­che Zeu­gen oder das weib­li­che Emp­fan­gen sowie Schwan­ger­schaft, Gebä­ren und Stil­len. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Ver­hal­tens­wei­sen sind dem­nach unver­än­der­lich und inso­fern gera­de nicht dem gesell­schaft­li­chen, kul­tu­rel­le oder reli­giö­sen Wan­del unter­wor­fen, wie das Lehr­plan­the­ma es sug­ge­rie­ren will.

Als wei­te­res Bei­spiel für inhalt­li­che Unklar­heit durch unprä­zi­se Wort­wahl wird die fol­gen­de Ziel­for­mu­lie­rung genannt: „Respekt der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung von Kin­dern und Jugend­li­chen“. Die For­mel: ‚Recht auf sexu­el­le Selbst­be­stim­mung’ gei­stert zwar seit eini­gen Jah­ren durch Medi­en und Fach­li­te­ra­tur. Ohne Prä­zi­sie­rung und Erläu­te­rung sei sie aber für einen Lehr­plan unge­eig­net, da die Leh­rer nicht genau wüss­ten, was sie dar­un­ter ver­ste­hen und leh­ren sollen.

Reduktionistische Sicht der menschlichen Sexualität

Vier­ter Punkt: Dem hes­si­schen Sexu­al­erzie­hungs­kon­zept liegt anschei­nend ein reduk­tio­ni­sti­sches Men­schen­bild zugrun­de. „Die Lehr­plan­vor­ga­ben ver­füh­ren dazu“, so die Autoren, „mensch­li­che Sexua­li­tät auf die Fra­ge nach der sexu­el­len Ori­en­tie­rung, der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung und der sexu­el­len Befrie­di­gung als dem wich­tig­sten Maß­stab für gelin­gen­de Sexua­li­tät zu redu­zie­ren.“ Auf die vie­len der für mensch­li­che Sexua­li­tät rele­van­ten Quer­ver­bin­dun­gen zu ande­ren Lebens­be­rei­chen wer­de nicht ein­ge­gan­gen. Dabei ist im hes­si­schen Schul­ge­setz die Berück­sich­ti­gung der „ethi­schen, reli­giö­sen, kul­tu­rel­len, emo­tio­na­len und sozia­len Bezü­gen mensch­li­che Sexua­li­tät“ aus­drück­lich vor­ge­schrie­ben. Kon­kret bemän­geln die Autoren die Leer­stel­len des Lehr­plans zu „recht­li­chen Fra­gen und Bewer­tun­gen ein­schließ­lich kul­tu­rell-welt­an­schau­li­cher Unter­schie­de“. Eben­so wenig fän­den „die Grund­la­gen für eine erfolg­rei­che Part­ner­schaft und ver­ant­wor­tungs­be­wusst gestal­te­te Eltern­schaft Erwähnung“.

Die Sexu­al­wis­sen­schaft­ler fas­sen ihre Kri­tik­punk­te in dem Resü­mee zusammen:

Der neue Lehr­plan müss­te „per­spek­ti­ven­rei­cher, the­ma­tisch aus­ge­wo­ge­ner, sach­lo­gisch struk­tu­riert sowie fach­lich und sprach­lich kor­rekt den aktu­el­len und abseh­ba­ren  Bedarf an Infor­ma­ti­on und Erzie­hung bei her­an­wach­sen­den Kin­dern und Jugend­li­chen auf­grei­fen und abdecken“. In der vor­lie­gen­den Fas­sung blei­be jedoch der „Ver­dacht ideo­lo­gi­scher Fär­bung“ erhalten.

Ideologie und gesellschaftspolitische Zielsetzung

Die­ser Ver­dacht wird auch dadurch genährt, dass kei­ne Anga­ben zu rele­van­ter Fach­li­te­ra­tur gemacht wer­den. Selbst bei den neu­en „sexu­al­päd­ago­gi­schen Erkennt­nis­sen, die doch immer­hin als Begrün­dung für die Neu­fas­sung des Lehr­plans genannt wer­den, fehlt eine Quel­len­an­ga­be“. So ent­ste­he der „Ein­druck von blo­ßer Mei­nung“ zu Inhal­ten und Schwer­punkt­set­zung des Lehr­plans. Oder soll mit der feh­len­den Trans­pa­renz zu den fach­li­chen und theo­re­ti­schen Grund­la­gen des Sexu­al­erzie­hungs­kon­zep­tes etwas ver­tuscht werden?

Schließ­lich len­ken die Autoren den Blick auf koali­ti­ons­po­li­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen bei der Neu­fas­sung des Lehr­plans. Ins­be­son­de­re des­sen auf­fäl­li­ge Fokus­sie­rung auf The­men der gleich­wer­ti­gen Viel­falt von sexu­el­len Iden­ti­tä­ten und Lebens­for­men könn­te mit Rück­sicht auf sozi­al­po­li­ti­sche Pro­gram­me zustan­de gekom­men sein. Dazu wird die Umset­zung von poli­ti­schen Zie­len aus dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) in den Raum gestellt. In die­sem Fal­le – so schlie­ßen die Autoren Pastöt­ter und Etschen­berg – wäre „die Sor­ge von Eltern­ver­bän­den berech­tigt, die hier eine Instru­men­ta­li­sie­rung der schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung für gesell­schafts­po­li­ti­sche Zie­le befürchten“.

Die in die­ser sexu­al­päd­ago­gi­schen Exper­ti­se auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen wer­den auf dem Sym­po­si­on am 6. Mai im Wies­ba­de­ner Kur­haus ver­tieft. Prof. Pastöt­ter wird dort selbst eine kri­ti­sche Ein­füh­rung geben zum „Kon­zept Kin­der­se­xua­li­tät und psy­cho­sexu­el­le Ent­wick­lung“. Zu dem zu Anfang ange­spro­che­nen „recht­li­chen Rah­men der Sexu­al­päd­ago­gik der Viel­falt“ spricht der Ver­fas­sungs­recht­ler Prof. Dr. Chri­sti­an Win­ter­hoff. Wei­te­re Refe­ren­ten erör­tern ver­schie­de­ne Ten­den­zen der exzes­si­ven Früh­sexua­li­sie­rungs­päd­ago­gik aus der Kentler‑, Sielert‑, Tui­der-Schu­le. Pro­gramm und Refe­ren­ten-Infos des Sym­po­si­ons sind hier (Fly­er) ersicht­lich. Der Ein­tritt ist frei, aber eine Anmel­dung erfor­der­lich. Die Tagung wird orga­ni­siert vom „Akti­ons­bünd­nis für Ehe und Fami­lie – Demo für alle“.

Text: Hubert Hecker
Bild: Demo für alle

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