In Schweden können Krankenhäuser die Bewerbungen von Hebammen ablehnen, die sich unter Berufung auf ihre christliche Überzeugung weigern, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Das entschied am Donnerstag ein schwedisches Arbeitsgericht, wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ berichtete. Geklagt hatte eine Hebamme, die sich diskriminiert sah, weil das Krankenhaus eine entsprechende Bewerbung abgelehnt hatte. Laut den Richtern habe der Arbeitgeber „das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen“. Nach Angaben eines schwedischen Radiosenders erwägt die Frau nun, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
Kein Weigerungsrecht für Hebammen in Schweden bei Abtreibungen
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