Kardinal Ruini: „Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene objektiv unmöglich“ – Nein zu „hinterlistiger“ Einführung der Scheidung


Kardinal Camillo Ruini: "Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ist unmöglich"
Kardinal Camillo Ruini: "Die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion ist unmöglich"

(Rom) Wegen der gegen­sätz­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen zum umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia von Papst Fran­zis­kus herrscht „gro­ße Ver­wir­rung“ in der katho­li­schen Kir­che. Die­se Fest­stel­lung tra­fen die vier Kar­di­nä­le, die des­we­gen im Sep­tem­ber 2016 dem Papst ihre Dubia (Zwei­fel) vor­leg­ten und um eine Klä­rung baten. Fra­gen, die Fran­zis­kus seit­her igno­riert. Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni mel­de­te sich bereits am Beginn der gan­zen Dis­kus­si­on mit einer deut­li­chen Stel­lung­nah­me zu Wort, auf die von Info­Ca­to­li­ca vor kur­zem wie­der auf­merk­sam gemacht wurde.

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Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni, eme­ri­tier­ter Kar­di­nal­vi­kar von Rom und ehe­ma­li­ger Vor­sit­zen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, hat­te die­sem Text im Okto­ber 2014 nach der ersten Sit­zungs­wo­che der ersten Bischofs­syn­ode über die Fami­lie vor­ge­legt. Der lang­jäh­ri­ge Stell­ver­tre­ter von Papst Johan­nes Paul. in Rom und in Ita­li­en war nicht Syn­oda­le. Als Kar­di­nal der Hei­li­gen Kir­che sah er jedoch die Not­wen­dig­keit, sei­ne Stim­me zu erhe­ben, als sich auf der Bischofs­syn­ode gleich an den ersten Tagen abge­zeich­net hat­te, daß das eigent­li­che und alles beherr­schen­de The­ma die Fra­ge nach der Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zu den Sakra­men­ten ist.

Von Medien erzeugte virtuelle Welt mit massivem Einfluß auf die Wirklichkeit

Die Stel­lung­nah­me von Kar­di­nal Rui­ni, „Das Evan­ge­li­um der Fami­lie im säku­la­ri­sier­ten Westen“, wur­de am 13. Okto­ber 2014 vom Vati­ka­ni­sten San­dro Magi­ster auf sei­nem Blog ver­öf­fent­licht. Rui­ni nahm zunächst eine Bestands­auf­nah­me vor mit der Fest­stel­lung, daß sich der Westen durch außer­ehe­li­ches Zusam­men­le­ben und mas­sen­haf­te Schei­dun­gen „immer mehr von der Phy­sio­gno­mie der tra­di­tio­nel­len Ehe“ ent­fernt. Hin­zu­kom­men, so Rui­ni, die Ideen der Gen­der-Theo­rie und der „Homo-Ehe“, die sich im Namen von Ehe und Fami­lie gegen Ehe und Fami­lie rich­ten. Ursprung „von all­dem, ist der Vor­rang und die qua­si Ver­ab­so­lu­tie­rung der indi­vi­du­el­len Frei­heit und der per­sön­li­chen Gefüh­le“. Aus die­sem Grun­de müß­ten auch die fami­liä­ren Bin­dun­gen belie­big form­bar und jeden­falls „nicht ver­bind­lich“ sein, bis sie „völ­lig ver­schwin­den oder prak­tisch unbe­deu­tend“ werden.

Im Namen einer „tota­len Gleich­heit, die kei­ne Unter­schie­de akzep­tiert, vor allem kei­ne, die auf einen äuße­ren Wil­len zurück­ge­hen, ob mensch­li­cher oder gött­li­cher Natur“, muß jede Ver­bin­dung „jeder Art von Paa­ren“ offenstehen.

Stark blei­be jedoch der Wunsch vie­ler Men­schen nach einer sta­bi­len Fami­lie. Die­ser wer­de auch von vie­len ver­wirk­licht. Sie mögen eine Min­der­heit sein, aber eine nen­nens­wer­te und moti­vier­te Minderheit.

„Der Ein­druck, daß die eigent­li­che Fami­lie im Ver­schwin­den sei, ist daher zu einem guten Teil Ergeb­nis der Ent­frem­dung zwi­schen der wirk­li­chen Welt und einer vir­tu­el­len Welt, die von den Medi­en geschaf­fen wur­de. Aller­dings übt die­se vir­tu­el­le Welt einen mas­si­ven Ein­fluß auf die wirk­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen aus.“

„Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten unmöglich“

Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung sei­en die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen. Kar­di­nal Rui­ni ver­weist dazu auf das nach­syn­oda­len Schrei­ben Fami­lia­ris con­sor­tio, beson­ders die Nr. 84. Dar­in wird das Augen­merk in der Seel­sor­ge auf jene Gläu­bi­gen gelenkt, deren Ehe ohne deren schuld­haf­tes Zutun zer­stört wurden.

Kar­di­nal Rui­ni bekräf­tigt zugleich, immer unter Ver­weis auf Fami­lia­ris con­sor­tio, daß die Pra­xis der Kir­che, die auf der Hei­li­gen Schrift grün­det, eine Zulas­sung der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur eucha­ri­sti­schen Kom­mu­ni­on nicht erlaubt. Der zen­tra­le Grund lie­ge dar­in, daß die­se Per­so­nen in ihrer Lebens­füh­rung „objek­tiv der Lie­bes­bin­dung zwi­schen Chri­stus und er Kir­che widersprechen“.

Es gehe daher nicht um „ihre per­sön­li­che Schuld, son­dern um den Stand, in dem sie sich objek­tiv befin­den“. Des­halb sind ein Mann und eine Frau, die in einer irre­gu­lä­ren Bezie­hung leben, sich aber aus trif­ti­gen Grün­den nicht tren­nen könn­ten, weil sie sich bei­spiels­wei­se um die Erzie­hung der Kin­der aus ihrer Bezie­hung küm­mern müs­sen, ver­pflich­tet, in völ­li­ger Absti­nenz zu leben, um zu den Sakra­men­ten zuge­las­sen zu sein.

Andere Lösungen „nicht praktikabel“

Dann geht Rui­ni auf „ande­re Lösun­gen“ ein, die gesucht wer­den, weil nur weni­ge Paa­re die Absti­nenz leben, wäh­rend die Zahl der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen rapi­de zunimmt. Die­sen Paa­ren sol­le, so die Ver­fech­ter „ande­rer Lösun­gen“, auf der Grund­la­ge der „epich­eia“ eine zwei­te Chan­ce gewährt wer­den. Ein Weg, den Kar­di­nal Rui­ni für nicht gang­bar hält, weil er den außer­ehe­li­chen Geschlechts­ver­kehr för­dern wür­de, da die sakra­men­ta­le Ehe ja fort­be­steht. Man kön­ne aber, so die Ver­tre­ter die­ser „ande­ren Lösung“, in der Pra­xis der Kir­che so tun, als wür­de die sakra­men­ta­le Ehe nicht exi­stie­ren. Das aber, so Kar­di­nal Rui­ni, wür­de in ein enor­mes Glaub­wür­dig­keits­de­fi­zit füh­ren, da Glau­bens­leh­re und Glau­bens­pra­xis aus­ein­an­der­fal­len würden.

Die „epich­eia“ und die kano­ni­sche „aequi­tas“ sei­en zwar wich­ti­ge Kri­te­ri­en und kön­nen auf mensch­li­che und rein kirch­li­che Nor­men ange­wandt wer­den, nicht aber auf das Gött­li­che Gesetz, über wel­ches die Kir­che kei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt besitzt.

Zur Schei­dung, die zivil­recht­lich ein­ge­führt wur­de, gebe es seit Casti con­nu­bii eine ein­deu­ti­ge und kon­se­quen­te Posi­ti­on des Lehr­am­tes, die „ande­re Lösun­gen“ nicht mög­lich mache und auch nicht geän­dert wer­den könne.

Was hin­ge­gen einer Über­prü­fung unter­zo­gen wer­den kön­ne, so Kar­di­nal Rui­ni, sind die Kri­te­ri­en für das Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren, da es sich dabei um kirch­li­che Nor­men handelt.

„Es ist jedoch sehr wich­tig, daß kei­ne Ände­rung zu einem Vor­wand wird, auf hin­ter­li­sti­ge Wei­se Nich­tig­kei­ten zu gewäh­ren, die in Wirk­lich­keit Schei­dun­gen sind. Eine sol­che Heu­che­lei wäre ein schwer­wie­gen­der Scha­den für die gan­ze Kirche.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoCatolica

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