(Valetta) Katholiken der Mittelmeerinsel Malta proben den Aufstand gegen ihre Bischöfe, nachdem diese unter Berufung auf Papst Franziskus wiederverheirateten Geschiedenen den Kommunionempfang erlaubten.
Erzbischof Charles Scicluna von Malta und Bischof Mario Grech von Gozo unterzeichneten am 6. Januar „Kriterien“ zur „Interpretation“ des umstrittenen nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Darin erlauben sie, unter Berufung auf Papst Franziskus, wiederverheirateten Geschiedenen den Kommunionempfang. Wenn eine wiederverheiratete geschiedene Person vor dem eigenen Gewissen zum Schluß gelange, die Kommunion empfangen zu können, könne man sie nicht daran hindern, so die Bischöfe.
Homosexuelle meldeten sich darauf zu Wort und forderten, nach dem gleichen Prinzip ebenfalls zur Kommunion zugelassen zu werden.
Von Bischof Mario Grech wurde bekannt, daß er den Priestern seines Bistums mit der Exkommunikation a divinis drohte, sollten sie die „Kriterien“ nicht bekanntmachen und Ehebrechern die Kommunion verweigern. Als die Drohung öffentlich gemacht wurde, dementierte das Presseamt des Bistums Gozo gegenüber OnePeterFive entschieden. Ein Priester des Bistums bestätigte hingegen Church Militant die Drohung des Bischofs.
Offener Brief an die Bischöfe von Malta
Nun haben Katholiken der Insel ihren Bischöfen mit einer ganzseitigen Anzeige in der Times of Malta, der auflagenstärksten Tageszeitung des Landes, eine geharnischte Antwort gegeben. Unterstützt wurden sie darin von der internationalen katholischen Vereinigung „zur Verteidigung des Glaubens gegen die Irrtümer von Kardinal Kasper“ Veri Catholici. In dem Offenen Brief werden die Oberhirten aufgefordert, ihre „Kriterien“ zur Umsetzung des VIII. Kapitels von Amoris laetitia, zurückzunehmen. Die Gläubigen werfen den Bischöfen vor, den Ehebruch zu fördern:
„Sie haben es erlaubt, daß Unser Herr nochmals gefoltert und gekreuzigt wird.“
Die Gläubigen mahnen die Bischöfe, an das Jüngste Gericht zu denken und im Matthäusevangelium die Stelle 7,6 zu lesen, Dort heißt es:
„Gebt das Heilige nicht den Hunden und werft eure Perlen nicht den Schweinen vor, denn sie könnten sie mit ihren Füßen zertreten und sich umwenden und euch zerreißen.“
Die Gläubigen zitierten aus Paulus-Briefen, daß bei Gefahr für den Glauben auch die Hirten öffentlich zu ermahnen seien (Kol 4,17; 2 Tim 4,5; Gal 2,11). Zudem wird der heilige Thomas von Aquin angeführt und aus dem Schreiben der Glaubenskongregation „an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen“ von 1994 zitiert:
„Gläubige, die wie in der Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten. Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie und der Forderungen des geistlichen Wohls der betreffenden Personen und des Allgemeinwohls der Kirche die ernste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht. Sie müssen diese Lehre zudem allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Veri Catholici (Screenshot)