Papst und Synode: Der Übergang von der Moral des Gesetzes zur Moral der Person?


Papst Franziskus und die Richter der Sacra Rota Romana
Papst Franziskus und die Richter der Sacra Rota Romana

(Rom) Papst Fran­zis­kus setz­te nach sei­ner Wahl die Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zur Kom­mu­ni­on ganz oben auf sein per­sön­li­ches Regie­rungs­pro­gramm. Der revo­lu­tio­nä­re Schritt soll­te durch eine eigens ein­be­ru­fe­ne Bischofs­syn­ode über die Fami­lie durch­ge­setzt wer­den. Gewis­se Wider­stän­de wur­den vor­ab in Rech­nung gestellt, wes­halb die Syn­ode gleich im Dop­pel­pack ange­kün­digt und durch­ge­führt wur­de. Doch schon vor Beginn der zwei­ten Syn­ode im Okto­ber 2015 war deut­lich gewor­den, daß die Mehr­heit der Kar­di­nä­le und Bischö­fe kei­nes­wegs auf einen sol­chen „Befrei­ungs­schlag“ des Pap­stes gewar­tet hat­te. Ein „Befrei­ungs­schlag“, mit dem der „Schrei des Vol­kes“ erhört wer­den soll­te, wie es Fran­zis­kus am 5. Okto­ber 2014 am Vor­abend zum ersten Teil der Syn­ode dra­ma­ti­sie­rend über­zeich­ne­te, und damit betre­te­nes Schwei­gen bei den Kas­pe­ria­nern und kopf­schüt­teln­des Stau­nen bei den ande­ren Kir­chen­ver­tre­tern hervorrief.

Papst eröffnete neben der lauten Synode eine stille zweite Front

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Als Reak­ti­on auf die Wider­stän­de von Kar­di­nä­len wie Mül­ler, Bur­ke, Pell, Sarah, De Pao­lis und Caf­farra mach­te das katho­li­sche Kir­chen­ober­haupt eine zwei­te, stil­le und daher kaum beach­te­te Front auf: die Reform der Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren. Wer inter­es­siert sich schon für ver­fah­rens­recht­li­che Fra­gen des Kir­chen­rechts. Ihr Ver­ständ­nis ent­zieht sich fast der Gesamt­heit des Got­tes­volks und ermü­det selbst bereit­wil­li­ge und auf­merk­sa­me Zeitgenossen.

„Die extre­me Leich­tig­keit der Pro­zes­se war die von Papst Fran­zis­kus aus­ge­klü­gel­te Lösung, um die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on zulas­sen zu kön­nen“, so der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster. „Doch nicht alles funk­tio­niert wie vorgesehen.“

Die Versuchsballons der beiden Papst-Vertrauten

Zwei Ver­trau­te des Pap­stes, Pater Anto­nio Spa­da­ro, der Chef­re­dak­teur der römi­schen Jesui­ten­zeit­schrift Civi­li­tà  Cat­to­li­ca, und Bischof Mar­cel­lo Semer­a­ro von Alba­no und Sekre­tär des C9-Kar­di­nals­ra­tes, lie­ßen – mit Blick auf die Schluß­fol­ge­run­gen des Pap­stes zur Fami­li­en­syn­ode – erste „Ver­suchs­bal­lons“ stei­gen. Damit soll­ten Reak­tio­nen gete­stet wer­den. Sowohl Pater Spa­da­ro als auch Bischof Semer­a­ro lie­ßen dabei erken­nen, daß die Ver­su­che, die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on zuzu­las­sen, kei­nes­wegs auf­ge­ge­ben wurden.

Semeraros Schrift über die Synode
Semer­a­ros Schrift über die Synode

Im Juris­dik­ti­ons­be­reich von Bischof Semer­a­ro liegt die päpst­li­che Som­mer­re­si­denz. Jor­ge Mario Berg­o­glio kann­te Semer­a­ro bereits aus der Zeit, bevor der Papst wur­de. Er berief ihn in den eng­sten Bera­ter­kreis und ernann­te ihn zum Mit­glied des Redak­ti­ons­ko­mi­tees für den Schluß­be­richt der Synode.

Synode brachte den „Übergang von der Moral des Gesetzes zur Moral der Person“

Ende 2015 ver­öf­fent­lich­te Semer­a­ro ein klei­nes Buch mit dem Titel: „Die Fami­li­en­syn­ode mei­ner Kir­che erzählt“ (Il sino­do del­la fami­glia rac­con­ta­to alla mia Chie­sa). Dar­in erklärt der Bischof, daß die grund­le­gen­de Neu­ig­keit der Syn­ode „der Über­gang von der Moral des Geset­zes zur Moral der Per­son“ gewe­sen sei. Gemeint ist der Über­gang von einer objek­ti­ven zu einer sub­jek­ti­ven Moral, indem das per­sön­li­che Gewis­sen zur letzt­lich höch­sten Instanz erho­ben wird.

Zur Wie­der­zu­las­sung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen zu den Sakra­men­ten schreibt er:

„Die Syn­ode hat dar­auf ver­zich­tet, dem Papst auf bloß theo­re­ti­sche und abstrak­te Wei­se die spe­zi­fi­sche Fra­ge einer mög­li­chen Zulas­sung der Getauf­ten, die ehe­lich in der Situa­ti­on von stan­des­amt­lich wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen leben, zu den Sakra­men­ten der Buße und der Eucha­ri­stie, zu unter­brei­ten. Sie hat gefor­dert, sich an die Sei­te der Per­son zu stel­len. Sie ist damit das Pro­blem nicht etwa umgan­gen, son­dern hat die Basis für eine Lösung gelegt, allein durch die Tat­sa­che, daß sie die Fra­ge nach der Anre­chen­bar­keit einer Tat ein­ge­fügt hat.“

Mit zwei Fuß­no­ten, so Magi­ster, führt Semer­a­ro näher aus, wor­auf er hin­aus­will, bzw. was er von Papst Fran­zis­kus im noch aus­stän­di­gen nach­syn­oda­len Schrei­ben erwartet.

Das Innere Forum und ein Schreiben der Glaubenskongregation von 1973

In der ersten Fuß­no­te sagt Semer­a­ro, daß die Lösun­gen im „forum inter­num“, von denen der Syn­oden­schluß­be­richt spricht, über die Ent­schei­dung des indi­vi­du­el­len Gewis­sens hin­aus­ge­hen. Sie stel­len „einen wirk­li­chen Pro­zeß (forum) dar, der sich im sakra­men­ta­len Bereich (inter­num) abspielt, dem Sakra­ment der Ver­söh­nung und der Buße, und der einen Gläu­bi­gen und einen beauf­trag­ten Ver­tre­ter der Kir­che betrifft“.

In der zwei­ten Fuß­no­te ver­weist der Bischof auf ein Schrei­ben der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on an die Bischö­fe vom 11. April 1973, um zu zei­gen, daß bereits damals die Kir­che zu einer beson­de­ren Auf­merk­sam­keit gegen­über jenen ermu­tig­te, die in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on leben, und neben ande­ren ange­mes­se­nen Mit­teln auch zur Anwen­dung der „von der Kir­che aner­kann­ten Pra­xis im forum inter­num“ ermu­tig­te.

Erst danach sei es durch Papst Johan­nes Paul II. zu Ein­schrän­kun­gen gekom­men, als die­ser von den in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on leben­den Paa­ren als Vor­aus­set­zung für den Kom­mu­nion­emp­fang ein Leben „in Ent­halt­sam­keit“ forderte.

Familiaris Consortio überwinden – Bruch statt Kontinuität mit Benedikt XVI.

Nun aber hofft Bischof Semer­a­ro, daß man wie­der zur vor­he­ri­gen Pra­xis zurück­keh­re, indem man den Weg zu den soge­nann­ten Lösun­gen im forum inter­um öff­net. Genau das habe, laut Semer­a­ro, die Syn­ode getan, indem sie die von Johan­nes Paul II. mit Fami­lia­ris Con­sor­tio ein­ge­führ­ten Ein­schrän­kun­gen ver­schwie­gen hat und damit den Schluß­be­richt „offen“ ließ, „weil sie dem Papst eine neue Unter­schei­dung anver­trau­en woll­te“. Mit ande­ren Wor­ten: Papst Fran­zis­kus sol­le die Zugangs­be­stim­mun­gen für nicht in der sakra­men­ta­len Ehe leben­de Paa­re neu defi­nie­ren, jeden­falls anders defi­nie­ren als Johan­nes Paul II., und kon­kret die Zulas­sung zur Kom­mu­ni­on ermöglichen.

Semer­a­ro kon­stru­iert einen Gegen­satz zwi­schen einem Vor­her und Nach­her. Er ver­sucht dem Vor­schlag einer­seits mehr Gewicht zu ver­lei­hen, indem er behaup­tet, daß damit nur eine älte­re Pra­xis wie­der­be­lebt wer­de und behaup­tet ande­rer­seits eine Ver­klä­rung der Nach­kon­zils­zeit vor der impli­zit als „restau­ra­tiv“ abge­wer­te­ten Ära der Pon­ti­fi­ka­te von Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI. Das wie­der­um impli­ziert einen Gegen­satz zwi­schen Papst Fran­zis­kus und sei­nem Kir­chen­kurs und jenem sei­ner Vor­gän­ger. Semer­a­ros Argu­men­ta­ti­ons­li­nie ist das genaue Gegen­teil der viel­fach beton­ten „Kon­ti­nui­tät“ zwi­schen Bene­dikt XVI. und Franziskus.

Was bereits für die Über­le­gun­gen von Pater Spa­da­ro galt, gilt auch für das Büch­lein von Bischof Semer­a­ro. Da es sich um zwei der eng­sten Papst­ver­trau­ten han­delt, ist anzu­neh­men, „daß es das Den­ken von Papst Fran­zis­kus wider­spie­gelt“, so Magister.

Glaubenskongregation wollte Unauflöslichkeit der Ehe gegen „liberale Entwicklungen“ verteidigen

Der angeb­lich blo­ße Rück­griff auf eine älte­re Pra­xis, wie ihn Semer­a­ro behaup­tet, sei aber nicht halt­bar, so Magi­ster. Die Schei­dungs­fra­ge sei damals erst kon­kre­ter gewor­den, wäh­rend sie vor­her nicht wirk­lich eine Rol­le spiel­te. Aus die­sem Grund fin­det sie auch in den Kon­zils­do­ku­men­ten kei­ne Erwäh­nung. In dem von Semer­a­ro ange­führ­ten Schrei­ben von 1973 fin­det sich kein aus­drück­li­cher Hin­weis auf wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne. Dort ist all­ge­mein von Per­so­nen die Rede, die in einer irre­gu­lä­ren Situa­ti­on leben.

Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger ging als Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on in einem 1998 von eben die­ser Kon­gre­ga­ti­on her­aus­ge­ge­be­nen Buch aus­führ­lich auf das Doku­ment von 1973 ein. Er schrieb, daß es der Zweck des­sel­ben war, „die Unauf­lös­lich­keit der Ehe gegen­über bestimm­ten libe­ra­len Ent­wick­lun­gen zu schüt­zen und zu ver­tei­di­gen“. In der Tat wird die­se Absicht bereits im Titel deut­lich: „Schrei­ben über die Unauf­lös­lich­keit der Ehe“. Dar­aus eine Auf­wei­chung des Ehe­sa­kra­ments ablei­ten zu wol­len, erscheint zumin­dest verwegen.

„Der Ver­weis auf die erprob­te Pra­xis im forum inter­num war offen für unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen. In bestimm­ten Fäl­len erteil­ten die Beicht­vä­ter den wie­der­ver­hei­ra­te­ten geschie­de­nen Gläu­bi­gen die Abso­lu­ti­on und lie­ßen sie zum Kom­mu­nion­emp­fang zu. Umstrit­ten war auch die Fra­ge, wie jenen Gläu­bi­gen Gerech­tig­keit wider­fah­ren konn­te, die nach ihrem Gewis­sen von der Nich­tig­keit ihrer vor­he­ri­gen Ver­bin­dung über­zeugt waren, aber dies nicht durch kon­kre­te Fak­ten bewei­sen konnten.“

Und wei­ter: „Die­se und ähn­li­che Fra­gen ver­lang­ten nach einer Klärung.“

Ratzinger: Notwendige Klärung erfolgte durch Familiaris Consortio

Genau das geschah mit der Fami­li­en­syn­ode von 1980 und dem dar­auf fol­gen­den nach­syn­oda­len Schrei­ben Fami­lia­ris Con­sor­tio von Johan­nes Paul II., aber auch durch den neu­en Codex des Kir­chen­rechts von 1983.

Canon 1536, Para­graph 2 leg­te fest, daß auch die Erklä­run­gen der Par­tei­en einen aus­rei­chen­den Nich­tig­keits­be­weis dar­stel­len kön­nen, wenn auch im Zusam­men­hang mit ande­ren Ele­men­ten, die sie erhärten.

Kar­di­nal Ratz­in­ger bedau­er­te 1998, daß „die neu­en kano­ni­schen Bestim­mun­gen“ in vie­len Län­dern noch nicht in die Pra­xis umge­setzt wor­den sei.

Papst Fran­zis­kus setz­te im Som­mer 2015 mit dem Motu pro­prio Mitis iudex Domi­nus Iesus zu einem regel­rech­ten Schnitt in der Ehe­ge­richts­bar­keit der Kir­che an und erleich­ter­te die Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren enorm. Ohne den Aus­gang der zwei­ten Bischofs­syn­ode abzu­war­ten, lie­fer­te er der Kir­che eine „prak­ti­sche Lösung“ in der Fra­ge der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen. Die neu­en Bestim­mun­gen tun bis­her unge­ahn­te Wege für die Fest­stel­lung der Ehe­nich­tig­keit auf, wes­halb sie auch schon als „katho­li­sche Schei­dung“ bezeich­net werden.

Canon 1536 wur­de nun dahin­ge­hend erwei­tert, daß allein die Erklä­run­gen der Ehe­gat­ten als Beweis genü­gen. „Nimmt man zu die­ser Neue­rung noch alle ande­ren Refor­men des Ehe­pro­zes­ses hin­zu, bleibt prak­tisch kein Fall mehr übrig“, der nicht durch ein Kir­chen­ge­richt für nich­tig erklärt wer­den könn­te, so Magi­ster. Letzt­lich, so der Vati­ka­nist wei­ter, bräuch­te es damit die Beru­fung auf das „forum inter­num“ gar nicht, auf das Spa­da­ro, Semer­a­ro „und alle Herol­de der Kom­mu­ni­on­zu­las­sung für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne“ mit sol­chem Nach­druck verweisen.

Neue Schwierigkeiten und nicht enden wollende Mißverständnisse

Doch mit der neu­en von Papst Fran­zis­kus erlas­se­nen und von Msgr. Pio Vito Pin­to, dem Dekan der Hei­li­gen Rota Roma­na und Papst-Ver­trau­ten in die­ser Sache, ent­wickel­ten Pro­zeß­ord­nung, zeich­nen sich erheb­li­che neue Schwie­rig­kei­ten ab. „Es scheint kei­nes­wegs aus­ge­reift“, so Magi­ster. Eine Rei­he von Kir­chen­recht­ler wie Dani­lo Castel­lano und Gui­do Fer­ro Cana­le haben meh­re­re kri­ti­sche Punk­te „ad intra“ auf­ge­zeigt. Doch auch „ad extra“ wei­sen die neu­en kirch­li­chen Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren zahl­rei­che Schwach­stel­len auf, so Magister.

Wel­che Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­ble­me durch Aus­sa­gen und Gesten des amtie­ren­den Kir­chen­ober­haup­tes auf­tre­ten, zeig­te ein Vor­fall in Bari, wo ein wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner unter Beru­fung auf Papst Fran­zis­kus der festen Über­zeu­gung war, er habe, ohne etwas an sei­ner Situa­ti­on ändern zu wol­len, Zugang zu den Sakra­men­ten und ein „Recht“ auf Los­spre­chung im Beicht­stuhl (sie­he „Der Beicht­va­ter ist kein Notar“ – Miß­ver­ständ­nis­se rund um das Hei­li­ge Jahr der Barm­her­zig­keit).

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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