(Rom) Der Oberste Gerichtshof in Rom bestätigte, daß sich der Gründer der Franziskaner der Immakulata und die dem Orden nahestehenden Laienorganisationen nichts zuschulden haben kommen lassen. Der beschlagnahmte Immobilienbesitz muß an die Laienorganisationen zurückgegeben werden.
Bereits Ende Juni hatte sich der kolportierte Grund für die kommissarische Verwaltung des Ordens der Franziskaner der Immakulata im Nichts aufgelöst. „Kolportiert“, weil vom Vatikan bis heute kein Grund für die Ernennung eines Apostolischen Kommissars genannt wurde. Hinter vorgehaltener Hand wurden Gerüchte gestreut, es habe angeblich irreguläre Vermögensverschiebungen gegeben samt der Unterstellung, es könnte sich jemand bereichert haben. Eine Verleumdung, die gegen Ordensgründer Manelli gerichtet war, um ihn zu diskreditieren. Ein Gericht verurteilte Kommissar Volpi zu Zahlung von 20.000 Euro Wiedergutmachung für die falschen Behauptungen.
Als der Kommissar mit dem Staatsanwalt kam
Nachdem der erste Kommissar, Pater Fidenzio Volpi aus dem Kapuzinerorden, nicht Hand auf den Immobilienbesitz der mit dem Orden verbundenen Laienorganisationen legen konnte, ließ er aus dem genannten Grund den Immobilienbesitz kurzerhand durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmen. Im Juni stellte der zuständige Richtersenat von Avellino fest, daß keine Unregelmäßigkeiten vorliegen und ordnete die Freigabe des beschlagnahmten Besitzes an.
Kurz vor dem Urteil von Avellino war Kommissar Volpi gestorben und durch den Kirchenrechtler Pater Sabino Ardito aus dem Salesianerorden ersetzt worden. Es war auf Entspannung gehofft worden. Doch als treibende Kraft im Konflikt gilt Pater Alfonso Bruno von den Franziskanern der Immakulata, der sich gegen Ordensgründer Pater Stefano Maria Manelli aufgelehnt hatte. Nach der Absetzung der Ordensleitung unter dem Generaloberen Manelli wurde Pater Bruno zum Generalsekretär und damit zur rechten Hand des Kommissars.
Rückgabe des Immobilienbesitzes ist rechtskräftig
Jedenfalls wurde im Namen des Kommissars Einspruch gegen das Urteil von Avellino eingelegt. Der Zweite Strafsenat des Obersten Gerichtshofs in Rom hat den Einspruch abgewiesen und damit das Urteil von Avellino bestätigt. Die Freigabe und Rückstellung des beschlagnahmten Immobilienbesitzes an die Laienorganisationen des Ordens ist damit rechtskräftig.
Teil dieses Besitzes ist auch die Ordensniederlassung in Rom, in der Pater Alfonso Bruno seinen Wohnsitz hat. „Mit dem Entscheid des Obersten Gerichtshofs ist das letzte Wort in der Sache gesprochen“, so Alfonso Rocco, der Rechtsbeistand der Laienvereinigung Mission des Unbefleckten Herzens.
Ein blühender Orden der Tradition war der Ordenskongregation unerträglich
Der 1970 von Pater Stefano Maria Manelli ins Leben gerufene Orden ist der Tradition verpflichtet. Unter Benedikt XVI. wurde der Orden nach dem Motu proprio Summorum Pontificum in der Seelsorge birituell und ordensintern altrituell. Da der Orden nicht der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei für altrituelle Gemeinschaften unterstand, sondern der Ordenskongregation, stellte er eine Ausnahme in der Kirche dar. Unter Benedikt XVI. galt er als attraktives Vorbild, das das Interesse junger Angehöriger anderer Orden weckte, da die Franziskaner der Immakulata trotz ihrer strengen Lebensweise regen Zulauf hatten.
Diese Kombination wird in ordensnahen Kreisen als eigentlicher Grund für die kommissarische Verwaltung genannt. Ein blühender, traditionsverbundener Orden, der inmitten der verbreiteten Nachwuchskrise der Orden herausragt, sei vielen unerträglich geworden. Papst Benedikt XVI. hielt jedoch seine schützende Hand über den jungen Orden. Unter Papst Franziskus und seiner erklärten Abneigung gegen die Tradition waren aber die Voraussetzungen gegeben, gegen den Orden vorzugehen. Vier Monate nach seinem Amtsantritt wurde der Orden unter kommissarische Verwaltung gestellt.
Die Eltern des Ordensgründers sind als Diener Gottes anerkannt. Das Seligsprechungsverfahren läuft. Der Orden konnte durch die kommissarische Verwaltung geknebelt werden, nicht aber die dem Orden nahestehenden Laienorganisationen. Sie sehen nach wie vor in Ordensgründer Manelli ihren Bezugspunkt. Mit dem Gerichtsurteil wurde ihre Position gegenüber dem Kommissar deutlich gestärkt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL