Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
45. Frage: Läuft man da nicht Gefahr, das persönliche Gewissen zu unterdrücken, gerade in Fragen der Moral?
Antwort: Das Gewissen an die Verpflichtungen zu binden, die es gegenüber der Wahrheit und der Gerechtigkeit hat, bedeutet nicht, es zu unterdrücken; im Gegenteil, eine solche Bindung bedeutet eher eine Befreiung, weil ihm dadurch die Gelegenheit gegeben wird, seine eigene Finalität und seine Pflicht zu erkennen und zu erfüllen. Die Ehrbarkeit des Gewissens liegt gerade in der freien Abwägung und dem freien Gehorsam gegenüber dem natürlichen und göttlichen Gesetz.
„Das Gewissen ist nicht von sich her Richter über den sittlichen Wert der Taten, die es anregt. Das Gewissen ist Vermittler einer inneren und höheren Norm, die es nicht selbst geschaffen hat. (…) Es ist nicht die Quelle des Guten und des Bösen. Es ist der Hinweis, die Wahrnehmung einer Stimme, die gerade deshalb die Stimme des Gewissens genannt wird. Es ist der Hinweis der Übereinstimmung der Handlungen mit dem inneren Bedürfnis des Menschen zur Wahrheit und zur Vollkommenheit zu streben. Es ist, mit anderen Worten, die subjektive und sofortige Aufforderung eines Gesetzes, das wir natürlich nennen müssen, wenn auch heute viele Menschen nichts mehr von natürlichem Gesetz hören wollen“ (sel. Paul VI., Ansprache vom 12. Februar 1969).
46. Frage: Wenn selbst praktizierende Katholiken gewisse sexuelle Praktiken schon nicht mehr als gegen die kirchliche Lehre verstoßend empfinden, wie kann man von ihnen verlangen, dass sie einer Lehre folgen, die sie nicht mehr verstehen und auch nicht mehr annehmen wollen?
Antwort: Es gibt viele Bereiche, in denen der Mensch verpflichtet ist, anzunehmen, was er nicht versteht oder verstehen will, und trotzdem bleibt die Pflicht bestehen. Die Tatsache, dass man eine Anforderung nicht versteht, entbindet einen nicht von der Pflicht, sie zu erfüllen. Der Mangel an Verständnis für ein Verbot kann höchstens die subjektive Verantwortung des Gläubigen mindern; das Verbot selbst hebt er aber nicht auf.
Wenn eine Sittenlehre von den Gläubigen nicht mehr verstanden wird, so liegt das jedenfalls nicht an der Lehre; die Schuld tragen diejenigen, deren Aufgabe es gewesen wäre, diese Lehre klar und überzeugend zu verkünden.
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
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www.tfp-deutschland.org
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana