(Rom) In seiner Ansprache am gestrigen Freitag zur Eröffnung des neuen Gerichtsjahres der Sacra Rota Romana gab Papst Franziskus dem Obersten Gerichtshof eine neue Richtung vor. Eine Vorgabe, die als Wink für alle Kirchengerichte gilt. Zusammenfassend könnte man sagen, daß zwar nicht von einer kirchlichen Scheidung die Rede sein solle, daß man dieser faktisch aber deutlich näherrückt.
Die päpstlichen Vorgaben fügen sich in das Gesamtbild einer progressiven Eheagenda, die die weltliche Praxis von Scheidungen und Zweitehen mit der Kirche irgendwie in Einklang zu bringen versucht. Für unterschiedliche „Lebensabschnittspartnerschaften“ muß das Ehesakrament und die damit verbundene Unauflöslichkeit der Ehe dialektisch umgedeutet werden. Ein Gewaltakt.
Kurz vor Beginn der Bischofssynode über die Familie ernannte Papst Franziskus im September 2014 eine Kommission, deren Aufgabe es ist, ein beschleunigtes und vereinfachtes Procedere für Ehenichtigkeitsverfahren zu erarbeiten.
Wie in anderen Fällen ging Franziskus gestern nicht auf Details ein. So sagte er auch nicht, daß künftig vielleicht eine Instanz genügen könnte, wo seit mehr als 250 Jahren erst nach gleichlautenden Nichtigkeitsentscheidungen zweier Instanzen eine Ehe für nichtig zu betrachten ist.
Soziologische Analyse mit sozialpopulistischem Einsprengsel
Papst Franziskus forderte einen kostenlosen Zugang zu kirchengerichtlichen Verfahren. Neben diesem sozialpopulistischen, in der Sache aber belanglosen Muß des argentinischen Pontifikats wies der Papst jedoch in eine ganz neue Richtung. Die Kirchengerichte sollten die Kriterien erweitern, die zu einer Nichtigkeitsfeststellung führen können. Konkret begründete der Papst die hohe Zahl der scheiternden Ehen mit einem zu geringen Glauben. Dem Papst ging es dabei aber weniger um die Analyse, die zu Änderungen am Anfang, nämlich vor der Eheschließung führen müßte. Er zielte auf das Ende ab: mangelnder Glaube und damit unzureichendes Eheverständnis sollten künftig von den Kirchengerichten weltweit als Nichtigkeitsgrund im Sinne von Canon 1099 Berücksichtigung finden.
Scheitern der Ehe verlangt „Umkehr“ der Kirche nicht der Eheleute?
Wörtlich sprach der Papst von einem „schwerwiegenden Defizit“ im Verständnis der Ehe und legte soziologische Überlegungen vor. Was er damit meinte sagte er im Anschluß: „Auch hier besteht die Notwendigkeit zu einer pastoralen Umkehr in den kirchlichen Strukturen.“ Die „kirchlichen Strukturen“ müssen „umkehren“. Die vielen scheiternden Ehen mutierten in den Worten des Papstes zu einem strukturellen Problem der Kirche, nicht der Eheleute. Der Papst sagte als Ausfluß seiner Analyse nicht, daß die Priester Brautleute genauer vorbereiten und deren Glauben näher prüfen sollten, bevor sie sie zum Ehesakrament zulassen. Er sagte auch nicht, daß die Eheleute umkehren müßten.
„Heil der Menschen nicht in juristischer Engführung einschließen“
Und an die Richter gewandt: „Das ist eure schwierige Aufgabe, wie die aller Richter in den Diözesen: das Heil der Menschen nicht in juristischen Engführungen einschließen.“ Mit keinem Wort erwähnte der Papst ein offensichtliches Versagen bei der Zulassung zum Ehesakrament, wenn soviele gescheiterte Ehen auf ein mangelndes Eheverständnis durch mangelnden Glauben zum Zeitpunkt der Eheschließung zurückgehen. Damit erhalten die päpstlichen Anweisungen an die Kirchengerichte eine Schlagseite, die das Wort „Scheidung“ zwar energisch zurückweist, aber de facto einer kirchlichen Scheidung ziemlich naherückt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo