„Vom Saulus zum Paulus?“ Fragt das Regensburger Wochenblatt. Die Süddeutsche Zeitung hat ihr abschätziges Urteil bereits zur Hand: „Der Dagegen-Papst“. Der Grund der Aufregung? Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat sich erneut aus seinem inneren Exil zu Wort gemeldet. Er überarbeitete einen Aufsatz über das Ehesakrament und die Unauflöslichkeit der Ehe aus dem Jahr 1972 und veröffentlichte ihn neu. Die Überarbeitungen sind es, die für kirchenpolitischen Zündstoff sorgen.
Veröffentlicht hatte Joseph Ratzinger den Aufsatz in seiner Zeit als Professor der Theologie in Regensburg. Nun ist er in den Gesammelten Schriften erschienen, die vom Papst-Benedikt-Institut unter der Leitung von Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg herausgegeben werden.
1972: Die Nähe zur Position von Kardinal Kasper
1972 hatte Joseph Ratzinger ähnliches geschrieben, wie Kardinal Walter Kasper beim Kardinalskonsistorium und bei der Bischofssynode über die Familie vertreten hat. Dabei ging es um die zivile Zweitehe, die eine gewisse Anerkennung auch in der Kirche finden sollte. Die Rede war davon, daß „die Eröffnung der Kommuniongemeinschaft nach einer Zeit der Bewährung nicht weniger als gerecht und voll auf der Linie der kirchlichen Überlieferung“ sei. Natürlich, wenn sich „eine zweite Ehe über eine längere Zeit hin als sittliche Größe bewährt“ habe und „im Geist des Glaubens gelebt“ wird und es in der neuen Zivilehe „moralische Verpflichtungen gegenüber Kindern und Ehefrau gebe“. So lautete der ursprüngliche Ratzinger-Aufsatz, wie er von der Süddeutschen Zeitung zitiert wird, der nun ein Unterschied aufgefallen ist.
2014: Die Distanzierung von Kardinal Kasper
Denn Papst Benedikt XVI. teilt die 1972 vertretene Meinung nicht mehr. Aus diesem Grund unterzog er den Aufsatz vor seiner Veröffentlichung in den Gesammelten Schriften einer grundlegenden Überarbeitung. Die Schlußfolgerung, die Benedikt XVI. 2014 zieht, ist eine ganze andere als der Theologe Joseph Ratzinger im Jahr 1972 zog. Nicht die Zweit-Ehe sei anzuerkennen und die Zulassung zur Kommunion zu gewähren, sondern der Ablauf der Ehenichtigkeitsverfahren zu überprüfen und zu straffen. Eine Position, die er bereits während seiner Regierungszeit als Papst vertreten hatte.
In der überarbeiteten und damit verbindlichen Fassung geht Benedikt XVI. auf Distanz zu Kardinal Kasper und dem in diesem Jahr unternommenen Versuch, innerkirchlich die Anerkennung der Zweitehe und die Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene durchzusetzen. Statt dessen stärkt Benedikt XVI. die Position jener Kardinäle, die sich diesem Versuch entgegenstellten, Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Müller, Kardinal Raymond Burke, Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal George Pell und andere.
Benedikt XVI. ergreift Partei als „Gegenpapst“ von Papst Franziskus
Der Zeitpunkt der Überarbeitung kann kaum als zufällig angesehen werden. Damit griff das zurückgetretene Kirchenoberhaupt aktiv in die aktuelle Diskussion ein und ergriff eindeutig Partei. Nach kirchlicher Gepflogenheit würde das bei Nachfrage verneint werden. Die Fakten sprechen jedoch für sich. Auch, daß sich das „Dagegen“ von Benedikt XVI., das die Süddeutsche Zeitung ihm mit dem Wortspiel „Der Dagegen-Papst“ zuschreibt, tatsächlich gegen Papst Franziskus richtet und sich Benedikt XVI. in der aktuellsten und hitzigsten innerkirchlichen Auseinandersetzung als „Gegenpapst“ positioniert.
So würde man es im Vatikan nie sagen. Das Gefecht findet auf Distanz und ohne Nennung des Gegenparts statt. Das Bild ist jedoch klar. Benedikt XVI. verteidigt die Lehre der Katholischen Kirche. Seine Position richtet sich nicht gegen jemand, sondern ergreift Partei für das depositum fidei, das er offenbar gefährdet sieht. Anders gesagt: Er ergreift Position gegen alle, die sich der kirchlichen Lehre entgegenstellen und sei es Kardinal Walter Kasper und sei es selbst Papst Franziskus.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana