(Vatikan) Sechs Jahre nach der Veröffentlichung des Motu proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI. wurden vom Vatikan die offiziellen Übersetzungen im Internet veröffentlicht. Solche Übersetzungen waren bereits 2007 auf der Internetseite des Heiligen Stuhls publiziert worden, aber nach kurzer Zeit verschwunden. Aufrufbar blieben nur die lateinische Originalfassung und die ungarische Übersetzung. Nachdem es einige öffentliche Kritik über diesen Mangel hab (siehe eigenen Bericht) wurde man in Rom aktiv. Allerdings mit Fehlern.
Amtliche Gültigkeit hat für römische Dokumente soweit nicht anders bestimmt die lateinische Fassung. Mehr gelesen werden jedoch die landessprachlichen Übersetzungen. Und dort haben sich bei den neuen Übersetzungen von Summorum Pontificum Ungenauigkeiten eingeschlichen. Artikel 7 des lateinischen Originals lautet:
Ubi aliquis coetus fidelium laicorum, de quo in art. 5 § 1 petita a parocho non obtinuerit, de re certiorem faciat Episcopum dioecesanum. Episcopus enixe rogatur ut eorum optatum exaudiat. Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem „Ecclesia Dei“ referatur.
In der deutschen Fassung ist die Stelle fehlerhaft übersetzt. Exakt derselbe Fehler findet sich auch in der italienischen Neuübersetzung, nicht aber in der englischen.
Auf Deutsch lautet die zitierte Stelle:
Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.
Die Stelle „Si ille… non vult“ bedeutet jedoch: “Wenn er… nicht will“. Gemeint ist der Diözesanbischof, da „vult“ die dritte Person Singular Präsens des irregulären Verbs „volere“ ist. Die Form ist allen Geschichtsinteressierten bekannt durch den berühmten Satz „Deus vult“, den man noch heute über Kirchenportalen des Hochmittelalters lesen kann.
Die italienische, spanische und portugiesische Übersetzung ist gleichfalls mangelhaft und jeweils genau an derselben Stelle: „Se egli non può“, „Si no puede“, „Se nà£o pude“.
In der englischen und französischen Fassung ist „Si ille… non vult“ hingegen korrekt mit „If he does not wish“ und „Si il ne veut pas“ wiedergegeben.
Ähnliche Übersetzungsdefizite gab es bereits bei anderen Dokumenten. Die Ursache dürfte darin liegen, daß sich ein Fehler durch den Dominoeffekt fortgepflanzt hat. Es ist nicht unüblich, daß die landessprachlichen Übersetzungen nicht vom lateinischen Original erfolgen, sondern von einer anderen, bereits vorliegenden landessprachlichen Übersetzung. Angenommen, die italienische Fassung wurde zuerst erstellt, und die deutsche, spanische und portugiesische Übersetzung nach der fehlerhaften italienischen durchgeführt.
Da „nicht können“ und „nicht wollen“ keine Synonyme sind, ist die Intention Benedikts XVI. offensichtlich. Ein Nicht-Können eines Diözesanbischofs bei der Umsetzung von Summorum Pontificum hat es gar nicht zu geben. Wenn, dann nur ein „Nicht wollen“ und damit einen Verstoß gegen ein Kirchengesetz, das der zuständigen Stelle zu melden ist.
Es wird erwartet, daß demnächst die sinnverfremdende Stelle korrigiert wird.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Osservatore Romano