(Rom) Papst Franziskus hat am 13. Juni den Rücktritt von Bischof Fernando Isern von Pueblo im US-Bundesstaat Colorado angenommen. Bischof Isern ist erst 54 Jahre alt. Papst Benedikt XVI. hatte ihn im Oktober 2009 zum Bischof ernannt. In der offiziellen Erklärung des Heiligen Stuhl heißt es, der Rücktritt wurde gemäß Canon 401,2 angenommen: „Ein Diözesanbischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, ist nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten.“ Francisco de la Cigoña, Kirchenhistoriker und katholischer Blogger beklagt, daß eine solche allgemeine Formulierung ohne nähere Angaben unnötige Verdachtsmomente über den Zurücktretenden aufwerfen: „Wenn ein Bischof mit 54 Jahren zurücktritt und es wird nicht gesagt, ob aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen, werden Fragen provoziert.“
De la Cigoña legt dem Heiligen Stuhl nahe, den Artikel des Kirchenrechts dahingehend zu ändern, daß es neben Paragraph 1: Amtsverzicht wegen Vollendung des 75. Lebensjahres, einen Paragraphen 2 gibt, der sich nur auf einen Amtsverzicht aus gesundheitlichen Gründen bezieht und einen zusätzlichen Paragraphen 3, der einen Amtsverzicht aus anderen „schwerwiegenden Gründen“ vorsieht.
Bischof Isern teilte gestern seiner Diözese in einem Hirtenbrief mit, daß er aus gesundheitlichen Gründen seinen Amtspflichten nicht mehr nachkommen könne und deshalb den Papst um die Entbindung gebeten habe. Dies bestätigt auch die Catholic News Agency der amerikanischen Bischofskonferenz.
Gleiches gilt auch für den erst 51jährigen Erzabt von Montecassino, den Benediktiner Pietro Vittorelli. Der Erzabt von Montecassino, einer Territorialabtei hat den Rang eines Bischofs. Msgr. Vittorelli war der 190. Nachfolger des heiligen Benedikt von Nursia an der Spitze des Klosters. Eine Aufgabe, die der 1962 in Rom Geborene 2007 übernommen hatte. Am 12. Juni nahm Papst Franziskus seinen Rücktritt an, ebenfalls gemäß Canon 401,2 wie im Fall von Bischof Isern.
Auch in diesem Fall ist die Formulierung des Kirchenrechts ungünstig. Erzabt Vittorelli ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten nicht aus „einem anderen schwerwiegenden Grund“. Der Erzabt hatte im Mai 2012 einen Herzinfarkt erlitten. Nach einem langen Aufenthalt in der Gemelli-Klinik in Rom und einer Reha-Klinik in der Schweiz, konnte der Abt erst im Frühjahr 2013 in die Abtei zurückkehren.
Papst Franziskus ernannte den Prior der Benediktinerabtei von Subiaco zum Apostolischen Administrator von Montecassino. Er wird die Einberufung des Kapitels und die Neuwahl eines Erzabts durchführen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons