(Teheran) Irans Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad lud Papst Benedikt XVI. ein, das Land der Perser zu besuchen. Der iranische Botschafter wiederholte bereits die Einladung. „Sollte der Papst sich entscheiden, diese Reise anzutreten, werden wir bereit sein, ihn in gebührender Form und mit Begeisterung zu empfangen“, erklärte AlଠAkbar Naseri, der iranische Botschafter beim Heiligen Stuhl.
Die Einladung durch den Staatspräsidenten des Iran sei bereits im November 2010 erfolgt, wie der Botschafter bekanntgab. Sie geht auf einen Besuch von Kardinal Jean Louis Tauran, den Präsidenten des Päpstlichen Rats für den interreligiösen Dialog im Iran zurück. Anlaß war das 7. Dialogtreffen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Iran in Teheran.
Damals überbrachte der Kardinal eine persönliche Botschaft Benedikts XVI. für Staatspräsident Ahmadinedschad. Botschafter Naseri betonte gegenüber der Presse die „sehr herzlichen und aufrichtigen“ Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Iran. Die Zusammenarbeit auf kultureller und wissenschaftlicher Ebene sei intensiv, der interreligiöse Dialog gut gegliedert. Die Dialogtreffen fänden im Rhythmus von zwei Jahren statt. Das nächste ist für Oktober 2012 in Rom geplant.
Iranische Gerichte verurteilen Evangelisierung als „anti-islamische Propaganda“
Leila Mohammadi, eine zum Christentum konvertierte Iranerin wurde Ende Januar von einem iranischen Gericht in Teheran zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau habe „die nationale Sicherheit gefährdet, indem sie anti-islamische Propaganda und Proselytismus“ betrieben habe. Die Christin habe, wie es in der Urteilsbegründung heißt, „in ihrem Haus nicht genehmigte Versammlungen abgehalten“. Dies berichtete die Internetseite für Menschenrechte Herana.
Leila Mohammadi war im August 2011 von Agenten des iranischen Geheimdienstes verhaftet worden. Nach fünf Monaten U‑Haft im Evin-Gefängnis von Teheran, war sie auf Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Ihr Rechtsbeistand gab bekannt, ein Berufungsverfahren anzustreben.
Laut Oppositionsangaben seien 2011 mehr als 200 zum Christentum konvertierte Iraner verhaftet worden. Dutzende von ihnen wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Scharia erlaubt keine Konversionen. Eine Abkehr vom Islam gibt es für die islamische Rechtsordnung nicht. Sie kann mit der Todesstrafe geahndet werden. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Konvertiten, die Christus nachfolgen, im Iran stark angestiegen, vor allem unter den Jugendlichen. Das Phänomen löste eine harte politisch-religiöse Repression durch die Islamische Republik aus.
Das schwierige Verhältnis des Iran mit den religiösen Minderheiten
Ein Bericht von Human Rights schildert eine dramatische Situation für die religiösen Minderheiten im Iran. Die Möglichkeiten der Menschenrechtsorganisationen, die tatsächliche Lage im Iran zu erkunden, sind sehr eingeschränkt, weshalb ein Großteil der Menschenrechtsverletzungen unbekannt bleiben, wie die christliche Internetseite Mohabat News den Human Rights-Bericht kommentierte.
Der Bericht stellte fest, daß in der Islamischen Republik Iran gegen jede „Abweichung“ vom offiziellen schiitischen Islam vom Staat starker Druck ausgeübt wird. 2011 wurden von der Menschenrechtsorganisation 2751 Menschenrechtsverletzungen registriert. Die Organisation erstellte daraus eine Hochrechnung von 1,12 Millionen Verletzungen. 2011 wurden 498 Todesurteile verhängt und 529 Personen hingerichtet.
Human Rights dokumentierte 214 bekannt gewordene Fälle, in denen Iraner wegen ihres „abweichenden“ Glaubens verurteilt wurden. In mindestens neun Fällen, die bekannt wurden, wurden religiöse Minderheiten an der Durchführung ihrer religiösen Handlungen gehindert.
13 Häuser von religiösen Minderheiten oder von religiösen Minderheiten genützt, wurden zerstört oder geschlossen. 116 Vertreter religiöser Minderheiten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen Vertreter religiöser Minderheiten wurden Geldstrafen in der Höhe von 25 Millionen Rial und 250 Peitschenhiebe verhängt. Die Verletzung der Religionsfreiheit betraf 876 Personen. Die Bahai stehen zahlenmäßig an erster Stelle der Verfolgungsstatistik, die Derwische an zweiter Stelle, gefolgt von den Christen an dritter Stelle. Insgesamt betreffen 14 Prozent aller Verletzungen der Religionsfreiheit Christen. Soweit die bekannten Zahlen. Human Rights geht davon aus, daß das wirkliche Ausmaß der Verfolgung weit größer ist.
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider