(Mainz) An Allerheiligen sendete das Zweite Deutsche Fernsehen ein Gespräch zwischen Nina Ruge und dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch. Darin sagte er: „auch nach dem Tod habe ich noch einmal die Möglichkeit, wenn ich mich Gott zuwende, wenn ich mich von dem abwende, was ich Böses getan habe, eigentlich den Weg zu Gott zu finden und damit auch den Weg zur Verheißung, den Weg zum Himmel.“
Die Aussage steht im klaren Widerspruch zum katholischen Katechismus:
Das besondere Gericht (1021 und 1022): Der Tod setzt dem Leben des Menschen, das heißt der Zeit, in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade annehmen oder zurückweisen kann, ein Ende. Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen. Es sagt aber auch wiederholt, daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird. Das Gleichnis vom armen Lazarus und das Wort, das Christus am Kreuz zum guten Schacher sagte, sowie weitere Texte des Neuen Testaments sprechen von einem letzten Schicksal der Seele, das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann.
Jeder Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht „” entweder durch eine Läuterung hindurch oder indem er unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt oder indem er sich selbst sogleich für immer verdammt. „Am Abend unseres Lebens werden wir nach unserer Liebe gerichtet werden“ (Johannes vom Kreuz, dichos 64).
(JF)