(London) Die Katholiken sind gefordert, sich jetzt aktiv einzusetzen, denn andernfalls besteht die „tatsächliche Gefahr“, daß in Großbritannien die „Abtreibung auf Verlangen“ eingeführt wird.
Das ist zentrale Aussage eines zweiseitigen Merkblatts, das Erzbischof Peter Smith, Vorsitzender der Abteilung für christliche Verantwortung und Bürgerrechte („Department of Christian Responsibility and Citizenship“) der Bischofskonferenz von England und Wales, Priestern hat zukommen lassen.
Er wies sie an, die dort angeführten Informationen noch vor der dritten Lesung der „Human Fertilization and Embryology Bill“ (des Gesetzes zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie), die am 22. Oktober im britischen Parlament stattfinden soll, in ihren Pfarreien zirkulieren zu lassen. Die Broschüre wurde als Publikation der Bischofkonferenz von England und Wales verteilt.
Die „Human Fertilization and Embryology Bill“ erlaubt die Schaffung von Mischwesen aus Mensch und Tier sowie die Schaffung von so genannten „Retter-Geschwistern“. Außerdem bestimmt sie, daß im Fall einer künstlichen Befruchtung Väter nicht unbedingt erforderlich sind, und setzt die Obergrenze für eine Abtreibung auf die 24. Schwangerschaftswoche.
Dem Gesetzesantrag wurde im Oberhaus (House of Lords) zugestimmt; das Unterhaus (House of Commons) hatte sich im Mai für die Hauptpunkte des Antrags ausgesprochen. Es debattiert zurzeit über die restlichen gesetzlichen Bestimmungen und befindet über Änderungen beziehungsweise Zusätze („Amendments“) zu dem beantragten Gesetz.
Die in der dritten Lesung des Gesetzes in diesem Herbst zur Debatte stehenden Zusätze könnten der „Abtreibung auf Verlangen“ rechtswirksame Geltung verschaffen. Sie gestatten nämlich eine Abtreibung mit Zustimmung nur eines Arztes (wobei auch Krankenschwestern und Hebammen Abtreibungen durchführen dürfen). Darüber hinaus soll das Recht der Ärzte auf Verweigerung aus Gewissensgründen, eine Abtreibung zu vereinbaren oder durchzuführen, abgeschafft werden.
„Es besteht die reale Möglichkeit, daß das derzeitige Gesetz geändert wird, um den Zugang zu einer Abtreibung leichter zu machen,“ schreiben diesbezüglich die Bischöfe von England und Wales.
„Die Kirche lehrt eindeutig, daß jedes Menschenleben von der Empfängnis an geachtet und geschützt werden muß. Das erste Opfer der Abtreibung ist das ungeborene Kind“, bekräftigen die Hirten. „Die Frau ist ebenfalls Opfer der Abtreibung, denn sie verliert ihr Kind, ist aber außerstande, wirklich zu trauern.“
Es sei dringend erforderlich, „praktische Wege zu finden, den Frauen beizustehen, damit sie nicht zu verderblichen, schlimmen Entscheidungen gedrängt werden, sondern ihnen geholfen wird, lebensbejahende Entscheidungen zu treffen“.
Die Bischöfe führen aus, daß das Abtreibungsgesetz aus dem Jahr 1967 mit seinem Zusatz (Amendment) aus dem Jahr 1990 bereits eine Abtreibung bis zur 24. Woche gestatte – unter der Bedingung, daß zwei Ärzte dem Verfahren zustimmen müssen.
Nun seien aber 23 Änderungsvorschläge zum zurzeit geltenden Gesetz eingereicht worden, die das Abtreibungsgesetz erneut verändern und die Abtreibung noch leichter zugänglich machen könnten.
Die Broschüre weist daraufhin, daß im Jahr 2007 in England und Wales 200.000 Abtreibungen durchgeführt wurden und daß über 80 Prozent der Briten der Auffassung sind, daß Mittel und Wege gefunden werden sollten, „durch die die Verbreitung der Abtreibung reduziert wird, und nicht solche Mittel, durch die diese noch gefördert wird“.
Das bischöfliche Schreiben enthält folgenden Appell: „Wenn Menschen, die ihrem Gewissen verpflichtet sind, nicht handeln, besteht die sehr ernste Gefahr, daß das Gesetz über Abtreibung noch schlimmer ausfallen wird, als es jetzt schon ist.“
(Zenit)