(Augsburg) Das Verwaltungsgericht in Augsburg stellte in seinem Urteilsspruch am Donnerstag klar: Das Kreuz in bayerischen Schulen stehe als Ausdruck für die geschichtlich-kulturelle Prägung Bayerns und die christlich-abendländischen Werte. Der Kläger, ein atheistischer Beamter auf Lebenszeit, erlitt in seinem Anliegen bereits zum zweiten Mal eine Niederlage. Der 57-jährige Pädagoge unterrichtet seit 2002 an der Volksschule in Neusäß im Landkreis Augsburg. Bereits im Jahr 2006 hatte er die Entfernung der Kreuze aus den Klassenzimmern, in denen er unterrichtet, beantragt und sich dabei auf die weltanschauliche Neutralität berufen. Nun forderte er erneut die Abschaffung der Kruzifixe, da er sich dadurch seelisch belastet fühle.
Der Urteilsbegründung zufolge konnte der Kläger das Verwaltungsgericht Augsburg nicht davon überzeugen, daß er durch das Kreuz eine so schwerwiegende seelische Belastung erleide, daß diese eine Ausnahme zu seinen Gunsten rechtfertige. Der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, jedoch sei er als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit weiter gefestigt. Er habe deshalb den gesetzlich festgelegten Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes zu akzeptieren, welches als Ausdruck der geschichtlich-kulturellen Prägung Bayerns und der christlich-abendländischen Werte gelte. So sei im Grundgesetz nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten.
(JB)