(Basel) 70 Prozent der Gynäkologen in Italien berufen sich auf ihr Gewissen und weigern sich, Abtreibungen durchzuführen. Das meldet der Basler Verein Mamma in einem Informationsschreiben. Das italienische Abtreibungsgesetz legt fest, daß das Gesundheitspersonal das Mitwirken bei Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern kann.
Was in Italien rechtlich möglich ist, geht in der Schweiz nicht. Hier ist es kaum möglich, sich zum Frauenarzt oder zur Geburtshelferin ausbilden zu lassen, ohne bei Abtreibungen mitzumachen. Diese leben zerstörende Praktik gehört zur Ausbildung. Immer wieder wehren sich einzelne Ärzte und Hebammen dagegen und verweisen auf die Gewissensfreiheit.
Vor einigen Wochen reichte der Waadtländer Politiker Maximilien Bernhard zusammen mit 20 Mitunterzeichnern einen Antrg im Kantonsparlament ein, mit der er das Recht auf Gewissensverweigerung im Medizinalbereich einführen will. Wer davon Gebrauch macht, soll keine berufliche Benachteiligung mehr erfahren.
Der Vorstoß wurde im Großen Rat des Kantons Waadt kontrovers diskutiert und schließlich zur Prüfung an eine Kommission zurückgewiesen.
Wie der Verein Mamma schreibt, gehe der Schutz der ungeborenen Kinder Hand in Hand mit dem Schutz der Gesundheitsberufe vor dem Druck, bei der Tötung ungeborener Kinder mitwirken zu müssen.
(Fa/JB)