(Münster) „Vor genau fünf Jahren, am Freitag vor Heiligabend 2002, wurde die erste deutsche Importgenehmigung für menschliche embryonale Stammzellen nach dem im Frühjahr 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellgesetz für den Bonner Professor Oliver Brüstle ausgefertigt, erklärte Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL).
Die Bilanz ist mehr als ernüchternd. Unzählige Versuchstiere sind an durch embryonale Stammzellen ausgelösten Tumoren gestorben, aber kein Mensch hat durch sie einen therapeutischen Nutzen erfahren. Menschliche embryonale Stammzellen haben den ethischen Preis – die zu ihrer Gewinnung erforderliche Tötung menschlicher Embryonen – nicht einmal ansatzweise gerechtfertigt.
Im August 2000 hatte Professor Oliver Brüstle in einem Namensartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geschrieben: „Uneingeschränkte Vermehrbarkeit und Pluripotenz machen ES-Zellen zu einer unerschöpflichen Spenderquelle für die Transplantationsmedizin. Nervenzellen für Parkinson-Patienten, Herzmuskulatur für Infarktopfer, insulinbildende Zellen für Diabetiker und blutbildende Zellen für Leukämiekranke sind nur einige der Visionen, die sich an die neue Technologie knüpfen – Visionen, die im Tierversuch bereits erfolgreich realisiert wurden von mehreren Forschergruppen in Deutschland.“
Nichts davon hat sich seither bewahrheitet. Im zehnten Jahr der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen müssen wir eine ernüchternde Bilanz ziehen: Weder gibt es irgendeine Therapie noch überhaupt eine klinische Studie am Menschen mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Vielmehr haben embryonale Stammzellen ihr enormes, unbeherrschbares Krebs auslösendes Potential erwiesen.
Im Gegensatz dazu haben seither zahlreiche therapeutische Fortschritte mit ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen stattgefunden. Deutschland ist weltweit führend in der Entwicklung neuer Therapien mit adulten Stammzellen, etwa beim Herzinfarkt. Und seit fünf Jahrzehnten retten adulte Stammzellen des Knochenmarks und zunehmend des Nabelschnurblutes das Leben von Patienten, z.B. bei Leukämien.
Gerade erst wurde nachgewiesen, daß man aus Hautzellen erwachsener Menschen durch genetische Reprogrammierung pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) gewinnen kann, die in ihren Eigenschaften embryonalen Stammzellen gleichkommen. In den letzten Jahren wurden zudem ethisch unbedenkliche pluripotente Stammzellen z.B. aus Fruchtwasser und Nabelschnurblut nachgewiesen. Die Grundlagenforschung ist heute nicht auf embryonale Stammzellen angewiesen – es gibt mehrere ethisch akzeptable Alternativen.
Die auf der Tötung menschlicher Embryonen basierende embryonale Stammzellforschung ist heute – im ihrem zehnten Jahr und fünf Jahre nach ihrem Beginn in Deutschland – weder therapeutisch erfolgreich, noch für die Grundlagenforschung erforderlich.
Der Stand der Forschung Ende 2007 läßt Forderungen nach Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung und „Liberalisierung“ des Stammzellgesetzes als gegenstandslos erscheinen.
(PM/ JF)