(Münster) „Mit seinem letzten Vorschlag zur Aufhebung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz weist der Nationale Ethikrat in seiner Mehrheit den Weg in die forschungspolitische Sackgasse. Zugleich ist es eine ethische Bankrotterklärung, die Schutzvorschriften zugunsten derjenigen Embryonen, die im Ausland für Experimente deutsche Forscher getötet werden, aus dem Strafrecht herauszunehmen und zu reinen Ordnungsvorschriften zu degradieren“, kritisiert Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL).
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern vielmehr, daß Deutschland seine Anstrengungen bei der Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen verstärkt. Löhr weist auf die stürmische Entwicklung bei den Therapien mit adulten Stammzellen hin: „Führende Mediziner bestätigen inzwischen: Hierin liegt die Zukunft! Weltweit gibt es keine einzige klinische Studie mit embryonalen Stammzellen. Selbst die größten Befürworter der Nutzung embryonaler Stammzellen rechnen nicht in absehbarer Zeit mit der Entwicklung von Therapien. Adulte Stammzellen hingegen werden bereits mit ständig wachsendem Erfolg therapeutisch zur Behandlung von über 65 Krankheiten eingesetzt, darunter beim Herzinfarkt. Hier hat sich Deutschland inzwischen sogar als Spitzenforschungsstandort etablieren können, gerade weil wir bisher auf die verbrauchende Embryonenforschung weitestgehend bewußt verzichtet haben.“
stattdessen wieder einmal – wie von seinem Begründer Gerhard Schröder erhofft – als bloßes Feigenblatt zur rücksichtslosen Durchsetzung forschungspolitischer Interessen erweist.„Die Meinungsumfragen im Frühjahr dieses Jahres haben gezeigt, daß sowohl die Mehrheit der Bevölkerung wie auch die Mehrheit der ärztlichen Spitzenvertreter der verbrauchenden Embryonenforschung kritisch und ablehnend gegenüber stehen, insbesondere deshalb, weil hier menschliches Leben in seiner frühesten Phase verzweckt wird.Die CDL spricht sich klar gegen eine Verschiebung der im Stammzellgesetz festgeschriebenen Stichtagsregelung aus: „Schon das geltende Stammzellgesetz drückt weniger als das ethische Minimum aus. Von Deutschland sollte kein weiterer Anreiz zur Tötung von Embryonen für die Forschung ausgehen. Das sind wir u.a. auch unserer Vergangenheit schuldig und dies sollte auch weiterhin gelten“, betont Löhr.
(pm/JF)