In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger, Zürich, sagte er, daß die katholische Kirche nicht das Recht hätte, organisierte Suizidbeihilfe abzulehnen. Weiter sprach er sich für die straffreie Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland aus: „In Deutschland gibt es in diesen Fragen einen sehr starken Einfluß der katholischen Kirche via die CDU. Die protestantische Theologie ist demgegenüber viel flexibler auf die einzelne Situation ausgerichtet. Katholischerseits ist die Situationsethik untersagt, dank direkten Eingriffen des Vatikans, der seine Lehre im Vorherwissen, was in jedem Fall zu sein hat, monolithisch von oben nach unten in die Wirklichkeit schiebt. Dieser Denkansatz ist grausam und machtbesessen.“ Auf das gegen Selbstmord stehende Argument, daß der Mensch nicht das Recht habe, über von Gott gegebenes Leben zu verfügen, führt Drewermann aus, daß dies der „psychischen Wirklichkeit“ der Selbstmordwilligen nicht standhalte.
Eugen Drewermann wurde 1966 zum Priester geweiht, ab 1968 Studium der Neopsychoanalyse in Göttingen. 1978 Habilitation in Katholischer Theologie und Lehrerlaubnis für Dogmatik. Ab 1979 Vorlesetätigkeit an der Theologischen Fakultät Paderborn, Dogmatik und Kirchengeschichte. 1991 Entziehung der Lehrbefugnis durch den Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt. Januar 1992 Entzug der Predigterlaubnis, März 1992 Suspension vom Priesteramt. Nach eigener Aussage trat Eugen Drewermann am 20. Juni 2005, seinem Geburtstag, aus der Kirche aus.
Am Donnerstag den 1. März referierte Eugen Drewermann in St. Gallen, auf Einladung des Institut für Rechtswissenschaften und Rechtspraxis auf der Tagung „Sicherheitsaspekte der Sterbehilfe“, zur Frage, ob es eine christliche Position zum assistierten Suizid gibt.
Text: Jens Falk