Schweiz plant Liberalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung


(Bern) Mit einem neu­en Geset­zes­ar­ti­kel soll die Geni­tal­ver­stüm­me­lung von Frau­en als eige­ner Straf­tat­be­stand ins Straf­ge­setz­buch auf­ge­nom­men wer­den. Geplant war eine schär­fe­re Bestra­fung der Täter. Statt des­sen wird das Gesetz libe­ra­li­siert. Die Geni­tal­ver­stüm­me­lung soll bei jun­gen Frau­en ab 18 Jah­ren in der Schweiz erlaubt sein.

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Zur „Ver­stüm­me­lung weib­li­cher Geni­ta­li­en“ heißt es neu im Arti­kel 122a: „Ist die ver­letz­te Per­son voll­jäh­rig und hat sie in den Ein­griff ein­ge­wil­ligt, so ist die­ser straf­los.“ Erar­bei­tet hat das neue Gesetz eine Kom­mis­si­on der natio­nal-rät­li­chen Rechts­kom­mis­si­on, unter Bera­tung des Bun­des­amts für Justiz.

„Die neue Rege­lung ist schockie­rend“, sagt Mar­tin Kil­li­as, Straf­rechts­pro­fes­sor und Kri­mi­no­lo­ge an der Uni­ver­si­tät Zürich: „Die Pra­xis der sexu­el­len Ver­stüm­me­lung wird damit nicht ein­ge­schränkt, son­dern lega­li­siert.“ Die geplan­te Libe­ra­li­sie­rung wäre „euro­pa­weit ein Son­der­fall“, so Kil­li­as: „Es ist abseh­bar, daß die neue Rege­lung einen regen Geni­tal­ver­stüm­me­lungs-Tou­ris­mus aus­lö­sen wird, wie bei der Sterbehilfe.“

Bis­her galt die Geni­tal­ver­stüm­me­lung in der Schweiz als schwe­re Kör­per­ver­let­zung und wur­de unab­hän­gig davon wie alt die Frau­en sind verfolgt.

Die Geni­tal­ver­stüm­me­lung ist äußerst schmerz­haft. Neben der Kli­to­ris wer­den den Mäd­chen meist auch Tei­le der Scham­lip­pen abge­schnit­ten, oft wer­den anschlie­ßend die Wund­rän­der der Vagi­na bis auf eine mini­ma­le Öff­nung zuge­näht. Nicht sel­ten ster­ben die Opfer. 

Nach Anhö­rung von Exper­ten kam die Kom­mis­si­on zum Ergeb­nis, daß auch Tat­toos, Pier­cings und Schön­heits­ope­ra­tio­nen im Geni­tal­be­reich als Ver­stüm­me­lun­gen zu betrach­ten sei­en. Daher kön­ne man die Geni­tal­ver­stüm­me­lung nicht gene­rell ver­bie­ten, heißt es im erläu­tern­den Bericht zum neu­en Gesetz. Man habe aber die „Ein­wil­li­gung der ver­letz­ten Per­son aus­drück­lich verankert“.

Das sorgt für Empö­rung: „Ver­stüm­me­lun­gen auf die glei­che Stu­fe zu set­zen wie ein Pier­cing, ist zynisch“, sagt Chri­stoph Neu­haus, Justiz­di­rek­tor im Kan­ton Bern und Prä­si­dent der Kon­fe­renz der kan­to­na­len Vormundschaftsbehörden.

(JB)

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