Ägypten: Abwendung vom Islam gerichtlich untersagt


(Frank­furt am Main /​ Kai­ro) Wie jetzt bekannt wur­de, hat ein Kai­ro­er Gericht am Sams­tag, den 13. Juni 2009, einem ehe­ma­li­gen Mus­lim ver­bo­ten, offi­zi­ell zum christ­li­chen Glau­ben über­zu­tre­ten. Wie die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) berich­tet, war der Ägyp­ter Maher El-Goh­a­ry vor 34 Jah­ren Christ gewor­den. Die zustän­di­ge Behör­de hat­te sich gewei­gert, den Reli­gi­ons­ein­trag in sei­nen Per­so­nal­pa­pie­ren zu ändern.

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Der Kon­ver­tit hat­te dar­auf­hin ver­sucht, sein Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit gericht­lich ein­zu­for­dern. Wäh­rend des zehn­mo­na­ti­gen Ver­fah­rens wur­de El-Goh­a­ry Opfer zahl­rei­cher Angrif­fe und Todes­dro­hun­gen radi­ka­ler Mus­li­me und ist gezwun­gen, ver­steckt zu leben. In Ägyp­ten sind nur Islam, Chri­sten­tum und Juden­tum offi­zi­ell zuge­las­sen. Reli­gi­ons­lo­sig­keit und alle ande­ren Reli­gio­nen sind in Ägyp­ten de fac­to verboten.

Wie die Men­schen­rechts­ge­sell­schaft wei­ter berich­tet, will Maher El-Gowa­ry das Urteil vor Ägyp­tens Ober­stem Gericht anfech­ten. Nach dem Jour­na­li­sten Moha­med Ahmed Hega­zy ist er in Ägyp­ten der zwei­te ehe­ma­li­ge Mus­lim, der es wagt, das in Art. 46 der ägyp­ti­schen Ver­fas­sung ver­brief­te Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit offi­zi­ell ein­zu­for­dern. Hega­zys Antrag war am 29. Janu­ar 2008 eben­falls zurück­ge­wie­sen wor­den. Ägyp­tens Höch­stes Gericht hat­te anschlie­ßend einen Antrag auf Zulas­sung einer Revi­si­on nicht zuge­las­sen. Die mög­li­chen Rechts­mit­tel in Ägyp­ten waren und sind damit aus­ge­schöpft. In bei­den Fäl­len begrün­de­ten die Rich­ter ihre Ent­schei­dung mit Arti­kel 2 der ägyp­ti­schen Ver­fas­sung, der die Scha­ria, das isla­mi­sche Recht, als Quel­le des Rechts in Ägyp­ten fest­legt. Nach isla­mi­schem Recht ist das ver­las­sen des Islam ver­bo­ten und ein todes­wür­di­ges „Ver­bre­chen“.

Der Vor­stands­spre­cher der IGFM, Mar­tin Les­senthin, for­der­te die Bun­des­re­gie­rung zum Han­deln auf: „Ägyp­ten ist eben­so wie Deutsch­land Ver­trags­staat des Inter­na­tio­na­len Pakts über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te. Deutsch­land hält sich an die Vor­ga­ben die­ses völ­ker­recht­lich ver­bind­li­chen Ver­trags. Wir rufen die Bun­des­re­gie­rung dazu auf, öffent­lich von Ägyp­ten eben­falls Ver­trags­er­fül­lung zu ver­lan­gen!“ „ Wie ist es mög­lich, daß ägyp­ti­schen Kon­ver­ti­ten ganz offi­zi­ell ele­men­ta­re Men­schen­rech­te ver­wei­gert wer­den, wäh­rend die ägyp­ti­sche Regie­rung sich gleich­zei­tig mit einem Sitz im Men­schen­rechts­rat der Ver­ein­ten Natio­nen schmückt? Das Ver­hal­ten von Regie­run­gen wie der Ägyp­tens ist letzt­lich auch eine Ver­höh­nung der Ver­ein­ten Natio­nen. Die Bun­des­re­gie­rung muß han­deln,“ so Lessenthin.

Ägyp­ten hat den Inter­na­tio­na­len Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te am 14. April 1982 rati­fi­ziert – wäh­rend der Amts­zeit des seit dem 14. Okto­ber 1981 unun­ter­bro­chen regie­ren­den Prä­si­den­ten Hos­ni Muba­rak. Der Reli­gi­ons­ein­trag hat für ägyp­ti­sche Staats­bür­ger sehr weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Per­so­nen­stands­recht, dem ein Staats­bür­ger unter­wor­fen ist. Mus­li­mi­schen Frau­en ist es bei­spiels­wei­se ver­bo­ten, einen Mann zu hei­ra­ten, der kein Mus­lim ist.

Nach Anga­ben der IGFM wird die Mehr­heit der christ­li­chen Kon­ver­ti­ten in Ägyp­ten Opfer will­kür­li­cher Ver­haf­tun­gen und Fol­ter. Der christ­li­che Kon­ver­tit Hega­zy, sei­ne Frau und ihre inzwi­schen ein­ein­halb Jah­re alte Toch­ter sind nach meh­re­ren tät­li­chen Angrif­fen, Ver­wü­stun­gen ihrer Woh­nung und Mord­ver­su­chen durch radi­ka­le Mus­li­me gezwun­gen, dau­er­haft ver­steckt zu leben. Maher El-Goh­a­ry ist eben­falls Opfer zahl­rei­cher Ein­schüch­te­run­gen und Dro­hun­gen und lebt nun eben­falls ver­steckt, obwohl sein Fall anfangs von den Medi­en kaum zur Kennt­nis genom­men wor­den war.

(PM)

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