Christenverfolgung in Deutschland: Mutter für sechs Wochen in Haft wegen Weigerung ihre Kinder sexualisieren und mißbrauchen zu lassen


(Salz­ko­ten) Am 03.02.2011 kam eine Mut­ter von 12 Kin­dern für 43 Tage in Erzwin­gungs­haft, weil sie und ihr Ehe­mann drei ihrer Kin­der aus Glau­bens- und Gewis­sens­grün­den nicht an der staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung teil­neh­men lie­ßen, da die­se ihre christ­li­che Glau­bens­er­zie­hung unterläuft.

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Die Eltern haben sich der Schu­le gegen­über auf ihr Eltern- und Men­schen­recht beru­fen, wonach die Schu­le ver­pflich­tet ist, die Glau­bens­er­zie­hung der Eltern im Unter­richt sicher­zu­stel­len. Grund­la­ge dafür ist der Arti­kel 2 des 1. Zusatz­pro­to­kolls zur Euro­päi­schen Menschenrechtskonvention:

„Der Staat hat bei der Aus­übung der von ihm auf dem Gebiet der Erzie­hung und des Unter­richts über­nom­me­nen Auf­ga­ben das Recht der Eltern zu ach­ten, die Erzie­hung und den Unter­richt ent­spre­chend ihren eige­nen reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen sicherzustellen.“

Die Libo­ri­us-Schu­le igno­riert die­ses Eltern­recht seit 2005, um die staat­li­che anti­christ­li­che Sexu­al­erzie­hung allen Grund­schü­lern gegen­über durch­zu­set­zen. Christ­li­che Eltern kom­men des­we­gen immer wie­der in Kon­flikt mit der Libo­ri­us-Schu­le, weil sie ihre Glau­bens­er­zie­hung nicht zu Gun­sten der staat­li­chen eman­zi­pa­to­ri­schen Erzie­hung auf­ge­ben können.

Die Gerich­te unter­stüt­zen die­se Miß­ach­tung des elter­li­chen Erzie­hungs­rechts, so daß man den Ein­druck hat, daß es sich hier um eine kon­zer­tier­te Akti­on von Schu­le und Gerich­ten han­delt, um das elter­li­che Erzie­hungs­recht ganz aus der Schu­le auszugrenzen.

Einer ande­ren Mut­ter von neun Kin­dern – das älte­ste ist 14 Jah­re, das jüng­ste erst 10 Mona­te – droht eben­falls Erzwin­gungs­haft von 21 Tage an, wie zuvor ihrem Mann, weil auch sie aus den glei­chen Glau­bens- und Gewis­sens­grün­den auf der Beach­tung ihres elter­li­chen Erzie­hungs­rech­tes besteht.

(LS)

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