Im Kirchsteuerrecht wird die Homo„ehe“ eingeführt


Im baden-würt­tem­ber­gi­schen Kir­chen­steu­er­recht sind gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner­schaf­ten künf­tig der Ehe gleich­ge­stellt. Der Mini­ster­rat beschloß am Diens­tag ent­spre­chen­de gesetz­li­che Änderungen.

Damit bekom­men homo­se­xu­ell prak­ti­zie­ren­de die glei­chen Vor­tei­le beim Steu­er­recht, wie Ehe­leu­te. Die Kir­che bil­ligt die Entscheidung.