(Sydney) Der australische Verfassungsgerichtshof kippte das Gesetz zur Legalisierung der „Homo-Ehe“ im Staat Canberra. Gleichzeitig hob er die 27 seither geschlossenen „Homo-Ehen“ und erklärte sie für null und nichtig. „Das Bundesgesetz von 2004 sieht nur Ehen zwischen einem Mann und einer Frau vor“, lautet die Entscheidung der Höchstrichter.
Am 27. Oktober hatte das Parlament des Staates Canberra (Australian Capital Territory) ein Gesetz verabschiedete, mit dem in seinem Gebiet die „Homo-Ehe“ legalisiert wurde. Seither ließen sich 27 Homo-Paare trauen. Der Verfassungsgerichtshof hob nun das Gesetz als verfassungswidrig auf und annullierte damit auch die 27 Trauungen.
Das Gesetz des Staates Canberra verstieß gegen das Bundesrecht. Das geltende Recht des Marriage Act von 2004, das Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, könne nicht durch eine Bestimmung eines der acht Teilstaaten geändert werden, so die Richter.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Family Defence League