Die laizistische Humanität und die Wertlosigkeit des Lebens – Der Euthanasiefall Eluana Englaro: Region muß Schadenersatz zahlen wegen Nicht-Tötung


Gebetsvigil für Eluana Englaro im Februar 2009: "Eluana wollte nicht sterben, sondern leben".
Gebetsvigil für Eluana Englaro im Februar 2009: "Eluana wollte nicht sterben, sondern leben".

(Rom) Am 9. Febru­ar 2009 starb die damals 39jährige Elu­a­na Eng­la­ro. Man hat­te sie ver­hun­gern und ver­dur­sten las­sen. Die katho­li­sche Kir­che Ita­li­ens und der Vati­kan spra­chen von einer De-fac­to-Ein­füh­rung der Eutha­na­sie. Acht Jah­re spä­ter wur­de gestern die Regi­on Lom­bar­dei zur Zah­lung von 133.000 Euro „Schmer­zens­geld“ ver­ur­teilt, weil sie die Tötung Elu­a­nas behin­dert hat­te. Und das alles, obwohl die Eutha­na­sie in Ita­li­en ver­bo­ten ist. Die ver­kehr­te Welt der Unkul­tur des Todes. Der Fall Eng­la­ro als Lehr­bei­spiel für die ideo­lo­gisch moti­vier­ten, gesell­schafts­po­li­ti­schen Kämp­fe, die in der west­li­chen Welt seit 1968 toben.

Eluana Englaro
Elu­a­na Englaro
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Elu­a­na Eng­la­ro, im Novem­ber 1970 in der lom­bar­di­schen Pro­vinz Lec­co gebo­ren, war im Win­ter 1992 auf Glatt­eis mit dem Auto von der Fahr­bahn abge­kom­men und gegen eine Mau­er geprallt. Sie fiel in ein Wach­ko­ma, das die Ärz­te 1994 für „irrever­si­bel“ erklär­ten. Seit­her wur­de sie von katho­li­schen Ordens­frau­en, den Barm­her­zi­gen Schwe­stern des hei­li­gen Ger­hard, in ihrer Hei­mat­stadt Lec­co auf­op­fernd gepflegt.

Ihr Vater Beppi­no Eng­la­ro begann 1999 den Kampf, sei­ne Toch­ter „ster­ben zu las­sen“. Die Radi­ka­le Par­tei von Mar­co Pan­nella und Emma Boni­no (ehe­ma­li­ge EU-Kom­mis­sa­rin), zwei der radi­kal­sten Kir­chen­fein­de, Abtrei­bungs- und Eutha­na­si­eideo­lo­gen, nah­men sich des Kamp­fes an, der vor Gericht durch alle Instan­zen aus­ge­tra­gen wur­de. Par­al­lel wur­de dar­aus ein hit­zig aus­ge­tra­ge­ner poli­ti­scher Streit. Wäh­rend sich die Rech­te gegen die Eutha­na­sie aus­sprach, postu­lier­te die Lin­ke eine „Eutha­na­sie aus Huma­ni­tät“. Pan­nella und Boni­no wur­den von Papst Fran­zis­kus Jah­re spä­ter als „ganz Gro­ße“ bezeichnet.

Aus dem Fall wur­de ein „Glau­bens­kampf“, der von den Eutha­na­sie­an­hän­gern mit größ­ter Erbit­te­rung geführt wur­de. Dabei wur­den über­wun­den geglaub­te Kampf­re­fle­xe der poli­ti­schen Lin­ke „regen rechts“ und „gegen die Kir­che“ reak­ti­viert. Die Front­li­ni­en wur­den abge­steckt, die Feind­bil­der benannt: Die „böse Rech­te“ und die „böse Kir­che“ ver­hin­dern eine „huma­ne Lösung“. Gewief­te Ideo­lo­gen waren schnell zur Stel­le, um die ent­spre­chen­de Paro­len aus­zu­ge­ben. „Töten aus Huma­ni­tät“ wur­de pro­pa­gan­di­stisch im Umkehr­schluß zu einem „Nicht-Töten ist gegen die Mensch­lich­keit“ deklariert.

Die Stunde der Richter

Die Fra­ge wur­de schließ­lich von Rich­tern ent­schie­den. Eine zivi­le Spruch­kam­mer des Ober­lan­des­ge­richts Mai­land gab dem Vater grü­nes Licht, die Toch­ter töten las­sen zu kön­nen, indem „die Maschi­nen abge­schal­tet“ wer­den, die sie am Leben erhal­ten. Dabei wur­de Elu­a­na gar nicht von „Maschi­nen“ am Leben erhal­ten. Sie brauch­te kei­ne Maschi­nen zum Leben, son­dern wur­de von den Ordens­frau­en ver­sorgt. Die kal­ten, unmensch­li­chen „Maschi­nen“, die es gar nicht gab, soll­ten aber bis zuletzt eine zen­tra­le Rol­le in der gan­zen Fra­ge spie­len, weil das eine Sei­te, die der Eutha­na­sie­be­für­wor­ter, so wollte.

Beppino Englaro vor dem Bild seiner Tochter
Beppi­no Eng­la­ro vor dem Bild sei­ner Tochter

Die Staats­an­walt­schaft leg­te Beru­fung ein, wur­de aber Anfang Novem­ber 2008 vom Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Rom abge­wie­sen. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof lehn­te Ein­ga­ben mit der Begrün­dung ab, daß sie nicht von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen stam­men. Die Rich­ter­schaft spiel­te der Eutha­na­sie bewußt in die Hände.

Die Ordens­frau­en, die Elu­a­na pfleg­ten, wei­ger­ten sich jedoch, ihre Pati­en­tin ver­hun­gern und ver­dur­sten zu las­sen. Die­ser qual­vol­le Tod war für sie durch das Urteil bestimmt worden.

Der Vater kün­dig­te die Ver­le­gung sei­ner Toch­ter in ein ande­res Kran­ken­haus an. Die bür­ger­li­che Regio­nal­re­gie­rung der Lom­bar­dei gab eine Richt­li­nie an die Kran­ken­häu­ser aus, die eine Exe­ku­ti­on des Urteils unter­sag­te. Es kön­ne nicht sein, daß eine Gesund­heits­ein­rich­tung wil­lent­lich den Tod eines Pati­en­ten her­bei­führt, so die Begrün­dung. Ärz­te ande­rer lom­bar­di­scher Kran­ken­häu­ser hat­ten zuvor gel­tend gemacht, aus Gewis­sens­grün­den nicht an der Tötung Elu­a­nas mit­wir­ken zu wollen.

„Erste Hinrichtung seit 1947“

Per Gerichts­be­schluß ließ der Vater sei­ne Toch­ter im Febru­ar 2009 aus der Lom­bar­dei in die Stadt Udi­ne in Fri­aul über­füh­ren. Dort regier­te seit 2008 (und regiert noch immer) Furio Hon­sell mit einer Links­ko­ali­ti­on, die von den Links­de­mo­kra­ten bis zu den Kom­mu­ni­sten reicht. Der ehe­ma­li­ge Rek­tor der Uni­ver­si­tät Udi­ne unter­stütz­te die Über­füh­rung Elu­a­nas „im Namen der Lai­zi­tät“. Dafür nahm er sogar in Kauf, daß ein Mit­glied sei­ner Stadt­re­gie­rung, Gio­van­ni Baril­la­ri, Arzt, Pri­mar und Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor, aus Pro­test gegen eine „inhu­ma­ne Huma­ni­tät“ zurücktrat.

In Udi­ne hat­te sich die Pri­vat­kli­nik „La Quie­te“ bereit­erklärt, Elu­a­na „vor­sätz­lich zu töten“, wie Kuri­en­kar­di­nal Javier Loza­no Bar­ra­gan, Prä­si­dent des Päpst­li­chen Rates für die Pasto­ral im Kran­ken­dienst, damals gegen­über der Pres­se kri­ti­sier­te. Das Wach­ko­ma sei, wie zahl­rei­che Bei­spie­le welt­weit bele­gen, eine ganz ande­re Situa­ti­on als die inten­siv-medi­zi­ni­sche Lebensverlängerung.

Der Erz­bi­schof von Udi­ne, Msgr. Pie­tro Brol­lo, sag­te ange­sichts der Über­stel­lung Elu­a­nas in sein Bis­tum: Zum ersten Mal seit 1947 wer­de in Ita­li­en wie­der ein Mensch hin­ge­rich­tet. Gleich­zei­tig appel­lier­te er „an das Gewis­sen aller“, das Leben Elu­a­nas zu schüt­zen und „jede irrepa­ra­ble Ent­schei­dung“ zu vermeiden.

Am 5. März 1947 hat­te in La Spe­zia die letz­te Hin­rich­tung statt­ge­fun­den. Sie stand noch in direk­tem Zusam­men­hang mit dem Zwei­ten Welt­krieg. Ein ita­lie­ni­scher SS-Ange­hö­ri­ger, ein ehe­ma­li­ger Poli­zei­chef der faschi­sti­schen Repu­blik und ein Unter­of­fi­zier der faschi­sti­schen Natio­nal­gar­de wur­den wegen Kol­la­bo­ra­ti­on und Depor­ta­ti­on von Men­schen in Ver­nich­tungs­la­ger erschossen.

Giorgio Napolitano, erster Staatspräsident, der Hinrichtung auf dem Gewissen hat

Als von der Pri­vat­kli­nik bekannt­ge­ge­ben wur­de, daß die Ver­sor­gung Elu­a­nas ein­ge­stellt wur­de, erließ die ita­lie­ni­sche Mit­te-rechts-Regie­rung unter Sil­vio Ber­lus­co­ni eine Eil­ver­ord­nung, mit der die Tötung Elu­a­nas im letz­ten Augen­blick ver­hin­dert wer­den soll­te. Das links­de­mo­kra­ti­sche, ehe­mals kom­mu­ni­sti­sche Staats­ober­haupt Gior­gio Napo­li­ta­no ver­wei­ger­te jedoch die Unter­schrift. Er gilt seit­her als erster Staats­prä­si­dent Ita­li­ens, der die Hin­rich­tung eines Men­schen ange­ord­net hat. Auch ihn bezeich­ne­te Papst Fran­zis­kus als „ganz Gro­ßen“.

Vater Eng­la­ro war zu die­sem Zeit­punkt längst zum „Held des Fort­schritts“ erko­ren wor­den und erhielt mas­si­ve Unter­stüt­zung von lin­ken, lai­zi­sti­schen und libe­ra­len Kräf­ten bis hin zur Frei­mau­re­rei, die sich für die Eutha­na­sie zu Wort mel­de­te. Es begann ein regel­rech­ter Wett­lauf. Die Ver­hin­de­rung von Eng­la­ros Tod wur­de zum „Skan­dal gegen die Mensch­lich­keit“ sti­li­siert. Lebens­schüt­zer, die vor der Kli­nik für das Leben demon­strier­ten, beka­men die „pro­gres­si­ve“ Aggres­si­vi­tät zu spü­ren. Soll­te Eng­la­ro nicht ster­ben, sei dies eine „Nie­der­la­ge des Fortschritts“.

Als die Nach­richt von Elu­a­nas Tod ein­traf, sprach Kar­di­nal Bar­ra­gan von einem „abscheu­li­chen Mord“.

„Surreales“ Festmahl

„Von bestimm­ten Katho­li­ken befreie uns oh Gott“, spot­te­ten Eutha­na­sie­be­für­wor­ter. Giu­sep­pe Campeis, der Rechts­an­walt von Beppi­no Eng­la­ro, wird in Fri­aul „Mister 100.000 Euro“ genannt, weil das die Sum­me sei, die man hin­le­gen müs­se, um ihm über­haupt gegen­über­sit­zen und ein Anlie­gen vor­brin­gen zu dür­fen. Der Pres­se erklär­te Campeis, den „Fall Eng­la­ro“ kosten­los ver­tre­ten zu haben. Das hat­te offen­sicht­lich sei­nen Grund.

Beerdigung von Eluana Englaro
Beer­di­gung von Elu­a­na Englaro

Wäh­rend der Leich­nam Elu­a­na Eng­la­ros noch auf sei­ne Bestat­tung war­te­te, lud Campeis, der sich öffent­lich als „nicht prak­ti­zie­ren­der Katho­lik“ vor­stell­te, am 11. Febru­ar in sei­ne präch­ti­ge Vil­la aus dem 17. Jahr­hun­dert. Gela­den wur­de, wie der Avve­ni­re, die Tages­zei­tung der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz berich­te­te, zu einem „sur­rea­len“ Fest­mahl für den „Sieg der Eutha­na­sie“. Gela­den waren die Jour­na­li­sten, die „den Kampf“ unter­stützt hatten.

Bei den Campeis, einer Rechts­an­walts­dy­na­stie, wird Wert auf Stil und Eti­ket­te gelegt. Die Die­ner tru­gen das Essen mit wei­ßen Hand­schu­hen auf. „Mit die­sem Essen will ich Euch für Eure Mit­ar­beit dan­ken“, so Campeis in sei­ner Tisch­re­de. Und sie waren fast alle gekom­men, die Ver­tre­ter der mei­nungs­bil­den­den Medi­en, um nach geta­ner Arbeit in der Vil­la Campeis etwas vom Glanz des Reich­tums abzubekommen.

Zu den Gästen gehör­te auch Aldo Gabrie­le Ren­zul­li. Eine dis­kret im Hin­ter­grund blei­ben­de, aber mäch­ti­ge Gestalt des fri­au­li­schen Sozia­lis­mus. Sei­ne Logen­mit­glied­schaft ist bekannt. Jene Campeis wird nur ver­mu­tet. Ren­zul­li gilt als der eigent­li­che Draht­zie­her der „Ope­ra­ti­on Udi­ne“ zur Tötung von Elu­a­na Eng­la­ro. Er nann­te die Pri­vat­kli­nik „La Quie­te“ als „Lösung“.

Lombardei muß Schadenersatz zahlen

Die Sache ende­te jedoch nicht mit der „erfolg­reich“ erreich­ten Tötung Elu­a­nas. Beppi­no Eng­la­ro, von sei­nen Anwäl­ten und poli­ti­schen Freun­den bera­ten, woll­te den Kampf für die Eutha­na­sie fort­set­zen. Beppi­no Eng­la­ro for­der­te von der Regi­on Lom­bar­dei Scha­dens­er­satz, weil die dama­li­ge Regio­nal­re­gie­rung unter dem Christ­de­mo­kra­ten Rober­to For­mi­go­ni durch ein Dekret die Tötung sei­ner Toch­ter in der Lom­bar­dei ver­hin­dert hatte.

Am 8. April 2016 gab ihm der lom­bar­di­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Recht und ver­ur­teil­te die Regi­on zur Zah­lung von 143.000 Euro „Schmer­zens­geld“. Die Regi­on leg­te auch unter ihrem jet­zi­gen Regie­rungs­chef, dem Lega Nord-Ver­tre­ter und ehe­ma­li­gen Innen­mi­ni­ster Rober­to Maro­ni, Beru­fung gegen das Urteil ein.

Gestern bestä­tig­te der Staats­rat jedoch als höch­ste Instanz der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit das Urteil mit einer klei­nen Redu­zie­rung der Sum­me. Die Regi­on Lom­bar­dei muß Beppi­no Eng­la­ro 133.000 Euro zah­len. Die Kul­tur des Lebens wird auf den Kopf gestellt und zur Unkul­tur des Todes. Das Urteil soll öffent­li­che Ver­wal­tun­gen abschrecken, sich künf­tig der Eutha­na­sie in den Weg zu stel­len, und einen Bei­trag lei­sten zum poli­ti­schen Kampf für die Durch­set­zung der Euthanasie.

„Salto mortale rückwärts“ gegen das Lebensrecht

Das Urteil des Staats­rats spricht von der „Ver­pflich­tung“ der Regi­on, die „nöti­gen Lei­stun­gen unter Respek­tie­rung des Rechts auf the­ra­peu­ti­sche Selbst­be­stim­mung“ zu erbrin­gen. Damit wird indi­rekt gesagt, daß zu den zu lei­sten­den The­ra­pien auch gehört, einen Pati­en­ten ster­ben zu las­sen. Von einem „Sal­to mor­ta­le rück­wärts“ spricht die katho­li­sche Online-Zei­tung Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na.

Palazzo Spada, Sitz des Staatsrats in Rom
Palaz­zo Spa­da, Sitz des Staats­rats in Rom

Das Urteil stützt sich, wie bereits 2008, auf die unbe­wie­se­ne Behaup­tung Beppi­no Eng­la­ros, sei­ne Toch­ter habe vor ihrem Unfall den Wunsch geäu­ßert, im Fal­le einer sol­chen Situa­ti­on, ster­ben zu wol­len. Da kein kon­kre­ter Beweis für eine sol­che Wil­lens­be­kun­dung erbracht wer­den konn­te, stütz­ten sich die Rich­ter auf die behaup­te­te Wil­lens­be­kun­dung des Vaters. Obwohl die Eutha­na­sie in Ita­li­en ver­bo­ten ist, öff­nen die Rich­ter damit bereits vor­ab einer Mani­pu­la­ti­on Tür und Tore. Die Selbst­be­stim­mung des Indi­vi­du­ums, auf die sich die gan­ze Argu­men­ta­ti­on der Eutha­na­sie-Befür­wor­ter stützt, wird zur „Selbst­be­stim­mung“ Drit­ter. Die Mehr­heit der Rich­ter fin­det dar­an nichts Anstößiges.

Im Gegen­teil: Der Staats­rat sieht Elu­a­na Eng­la­ro als „Haupt­ge­schä­dig­te“, aber nicht, weil man sie ver­hun­gern und ver­dur­sten ließ, son­dern weil ihr Selbst­be­stim­mungs­recht miß­ach­tet und sie „gegen ihren Wil­len“ einer „unge­woll­ten Lebens­ver­län­ge­rung“ aus­ge­setzt wor­den sei. Die Regi­on muß daher Scha­den­er­satz für „erlit­te­ne mora­li­sche Schä­den“ zah­len. Ver­ur­teilt wur­den mora­lisch die Poli­ti­ker, die den ersten Fall von Eutha­na­sie in Ita­li­en zu ver­hin­dern ver­such­ten, die Lebens­recht­ler, die für die Unan­tast­bar­keit des Lebens demon­strier­ten und vor der Kli­nik bete­ten, kurz­um, alle Men­schen guten Wil­lens, die sich mit allen vom Gesetz erlaub­ten und demo­kra­ti­schen Mit­teln dem tra­gi­schen Ende einer jun­gen Frau wider­setz­ten, die man tötetn woll­te – und die schließ­lich auch getö­tet wur­de. „Sie alle sind schul­dig“, lau­tet impli­zit die Mei­nung des Staats­rats. Alle müs­sen auch bezah­len, denn die Regi­on „ent­schä­digt“ Beppi­no Eng­la­ro mit Steu­er­gel­dern. Damit wer­den alle unge­wollt in den Eutha­na­sie­fall ver­strickt. Auch das gehört zur Per­fi­die der Unkul­tur des Todes.

Das Paradox

Die Men­schen­wür­de wird, laut Staats­rat, nicht mit Füßen getre­ten, weil Elu­a­na der für­sorg­li­chen Pfle­ge der katho­li­schen Ordens­frau­en von Lec­co ent­ris­sen wur­de, damit sie ihrem siche­ren Tod zuge­führt wer­den konn­te, son­dern weil der Vater ein „Unbe­ha­gen“ erlit­ten habe. Die Regi­on wur­de ver­ur­teilt, weil die gan­ze „Ange­le­gen­heit“ viel frü­her „erle­digt“ wer­den hät­te kön­nen, und das ohne die gan­ze Öffent­lich­keit in einer har­ten Debat­te mobi­li­sie­ren zu müs­sen, wenn sich die Regio­nal­re­gie­rung nicht in den Weg gestellt hätte.

Das Urteil zeigt – wie in der gan­zen Lebens­rechts­dis­kus­si­on, gera­de auch um die unge­bo­re­nen Kin­der -, was ein Men­schen­le­ben im lai­zi­sti­schen Huma­nis­mus außer gro­ßen Wor­ten wert ist.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: UCCR/MiL/Corriere.it (Screen­shots)

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7 Kommentare

  1. Die­se Geschich­te lässt einen sprach­los zurück,fast möch­te man hof­fen es sei nur die Schil­de­rung eines bösen Alp­trau­mes gewesen!
    Allein schon die Idee, das Ver­hun­gern und Ver­dur­sten eines schuld­lo­sen, hilf­lo­sen Men­schen mit einem „opu­len­ten Mahl“ zu fei­ern muss gera­de­wegs aus der Höl­le stammen.
    Und ein „Vater“, der alles in Bewe­gung setzt um der Toch­ter die­sen qual­vol­len Tod zu berei­ten, wie ver­blen­det muss die­ser Mann sein!?

  2. Man kann ja alles übertreiben.
    Es ging nach 17 Jah­ren Wach­ko­ma um eine Been­di­gung der lebens­er­hal­ten­den Maß­nah­men, was doch nicht mit akti­ver Eutha­naie gleich­zu­set­zen ist. Und schon gar nicht mit „Hin­rich­tung“ (abge­se­hen davon, dass Todes­stra­fe weder anti­bi­blisch noch anti­christ­lich, geschwei­ge denn anti­ka­tho­lisch ist. Es han­delt sich um eine rein poli­ti­sche Fra­ge, wel­che die Kir­che über Jahr­hun­der­te nie­mals all­zu­sehr echauf­fiert hat).
    Gera­de wir Chri­sten, die wir an ein Jen­seits glau­ben, sol­len doch nicht das irdi­sche Leben um jeden Preis der­ma­ßen vergötzen.
    Es mag die­ser Fall ein äußerst har­ter Grenz­fall und Zwei­fels­fall sein. Aber sicher­lich darf man dar­über geteil­ter Mei­nung sein. Das bedeu­tet, dass der hier geschil­der­te Gerichts­pro­zess natür­lich ekel­haft und abzu­leh­nen ist.
    Was mich betrifft, so hof­fe ich auf einen weit gnä­di­ge­ren Tod und wün­sche nie­man­dem in einer der­ar­ti­gen schreck­li­chen Situa­ti­on sol­che „Für­spre­cher“.
    „Von bestimm­ten Katho­li­ken befreie uns oh Gott“… die­se Häme ist lei­der, wie gesagt wer­den muss, zumin­dest verständlich.

    • Sie spre­chen wie die­ser schreck­li­che „Vater“.

      Aber Sie möchen einen weit gnä­di­ge­ren Tod? Warum?

      Den­ken Sie mal über Süh­ne und Lei­den nach. Wenn Sie es ver­ste­hen, wer­den Sie alles Lei­den dank­bar anneh­men. „Nehmt Euer Kreuz und folgt mir“. Ein Kreuz ist auch ande­re mit Lie­be zu Pfle­gen, egal wie lan­ge, bis zum Ende.

      Von wel­chen Katho­li­ken soll uns Gott befrei­en? Von denen die Gott wirk­lich lie­ben? Das tut er sicher nicht. Das will der Teufel.

      • Was sol­len die Anfüh­rungs­zei­chen um „Vater“? Und war­um war er „schreck­lich“? Er woll­te doch nur das Beste für sein Kind. Irgend­wel­che ego­isti­schen Moti­ve kann man in wohl nicht unter­stel­len. Wahr­schein­lich glaub­te er sogar an ein Wei­ter­le­ben nach dem Tod. Ich wür­de mir für mein Kind auch kein der­ar­ti­ges Schick­sal wün­schen, jahr­zehn­te­lang in einem uns unbe­kann­ten gei­sti­gen und see­li­schen Zustand dahin­zu­sie­chen, der von Über­le­ben­den sog todes­na­her Zustän­de als äußerst unan­ge­nehm repor­tiert wird.
        Die­ser Vat­ger woll­te für sein Kind nur Erlö­sung. Das der Tod sei­nes Kin­des für die­ses etwas Übles war, kann nicht behaup­tet wer­den. Ins­be­son­de­re han­del­te es sich um kei­ne Bei­hil­fe zum Selbst­mord. Der Vater hat sein Tun allein zu ver­ant­wor­ten, ohne Fra­ge kei­ne leich­te Ent­schei­dung, aber auf das ewi­ge Leben sei­nes Kin­des hat dies kei­ne auswirkung.
        Allen­falls auf des­sen Zeit im Fege­feu­er. Aber… dür­fen wir Lei­den mit der Begrün­dung zulas­sen, dass es kein sinn­lo­ses Lei­den gibt?? Ist das nicht zu billig?
        Und hat für das Leben nicht zu gel­ten: Aus ist aus, vor­bei ist vor­bei? War­um eine künst­li­che Ver­län­ge­rung um jeden Preis?
        Schwie­ri­ge Fra­ge, das sei zugestanden.
        Aller­dings kann nicht gesagt wer­den, dass die­ser Vater, nur weil er eine ande­re Ein­stel­lung hat­te als Sie und eine ande­re (nicht not­wen­dig unchrist­li­che) Anwort fand bei­lei­be nicht „schreck­lich“ war. Gera­de für uns Chri­sten hat das nack­te Leben nicht das höch­ste aller Güter zu sein. 

        Die heu­ti­ge Eutha­na­sie­de­bat­te geht da doch wahr­lich in eine ganz ande­re, schreck­li­che­re Richtung.

    • @ Franz Lech­ner: Sie schrei­ben: „Gera­de wir Chri­sten, die wir an ein Jen­seits glau­ben, sol­len doch nicht das irdi­sche Leben um jeden Preis der­ma­ßen vergötzen“.

      Das fünf­te Gebot lau­tet: „Du sollst nicht töten“!

      • Na ja, erstens heißt es sinn­ge­mäß „mor­den“ statt „töten“, womit zB die Voll­zie­hung einer staat­li­chen Todes­stra­fe ein­deu­tig nicht unter das 5. Gebot fällt, und zwei­tens ist das ja gera­de hier die Fra­ge, ob eine Tötung im eigent­li­chen Sin­ne vor­liegt oder nicht.
        Ich will nicht sagen, dass die hier ver­tre­te­ne Mei­nung falsch ist, wahr­schein­lich ist dies nicht der Fall, nur das Eine: Gera­de an die­sem (glück­li­cher­wei­se höchst sel­te­nen und aty­pi­schen) Bei­spiel wür­de ich nie­mals eine Eutha­na­sie­de­bat­te auf­hän­gen, denn das ist gera­de­zu Was­ser auf die Müh­len der Euthansiedebatte.

        • Hung­ri­gen essen zu geben und Dur­sti­gen zu trin­ken, sind Wer­ke der Barm­her­zig­keit das Ver­wei­gern ist unbarm­her­zig (vgl. das 25. Kapi­tel des Matthäusevangeliums).
          Es ist so, als habe man an Chri­stus selbst ent­spre­chend gehan­delt und die­ses Han­deln ent­schei­det nach des Herrn eige­nen Wor­ten über das ewi­ge Schick­sal der so han­deln­den Men­schen beim Jüng­sten Gericht.

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