Vier Kardinäle stellen sich Papst Franziskus mit fünf „Dubia“ zu „Amoris laetitia“ frontal in den Weg


Vier Kardinäle proben den Aufstand: Mit sieben Dubia stellen sie sich Papst Franziskus und Amoris laetitia in den Weg
Vier Kardinäle proben den Aufstand: Mit fünf Dubia stellen sie sich Papst Franziskus und Amoris laetitia in den Weg

(Rom) Vier Kar­di­nä­le stel­len sich Papst Fran­zis­kus und sei­nem nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia fron­tal in den Weg. Eine sol­che Oppo­si­ti­on durch Kar­di­nä­le „hat es seit der Gegen­re­for­ma­ti­on nicht mehr gege­ben“, so Glo​ria​.tv. Erst­un­ter­zeich­ner der Dubia (Zwei­fel) gegen Amo­ris lae­ti­tia ist der eme­ri­tier­te Erz­bi­schof von Bolo­gna, Kar­di­nal Car­lo Caf­farra, gefolgt von Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke und den bei­den deut­schen Kar­di­nä­len Wal­ter Brand­mül­ler und Joa­chim Meis­ner. Die Unter­zeich­ner lie­ßen Papst Fran­zis­kus ihre Zwei­fel ver­trau­lich zukom­men. Nach­dem sie der Papst kei­ner Ant­wort wür­dig­te, haben sie ihre Dubia nun öffent­lich gemacht.

Anzei­ge

Die Genann­ten stell­ten sich bereits im Zuge der Dop­pel-Syn­ode über die Fami­lie gegen Ver­su­che, die kirch­li­che Sakra­men­ten­ord­nung und Moral­leh­re durch eine neue Pra­xis zu unter­gra­ben. In ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen und Stel­lung­nah­men ver­tei­dig­ten sie das Ehe­sa­kra­ment. Kar­di­nal Bur­ke, der in der ersten Bischofs­syn­ode 2014 der Wort­füh­rer der Oppo­si­ti­on gegen die The­sen von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per war, wur­de im Anschluß von Papst Fran­zis­kus sei­nes Amtes ent­ho­ben und aus der Römi­schen Kurie entfernt.

Unter den vier Kar­di­nä­len befin­den sich zwei Deut­sche, die sich der „neu­en Barm­her­zig­keit“ ent­ge­gen­stel­len. Kein Zufall, denn die­se stammt von einem ande­ren deut­schen Kar­di­nal, Wal­ter Kas­per, und wird von wei­te­ren deut­schen Kar­di­nä­len, dar­un­ter Wiens Erz­bi­schof Chri­stoph Schön­born unterstützt.

Mit den Dubia (Zwei­fel) der vier Kar­di­nä­le tritt der Kon­flikt um den „neu­en Kurs“, den Papst Fran­zis­kus der Kir­che zu geben ver­sucht, in einen ganz neue Pha­se. Der Papst wird auf höch­ster Ebe­ne her­aus­ge­for­dert. Er soll sich recht­fer­ti­gen. Die Kar­di­nä­le wol­len damit eine kla­re Posi­tio­nie­rung des Pap­stes erzwin­gen, um die sich Papst Fran­zis­kus, so der Vor­wurf, drückt, obwohl er bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten von ver­schie­de­ner Sei­te zu einer kla­ren Stel­lung­nah­me auf­ge­for­dert wur­de. Zu den Dubia ver­öf­fent­lich­ten die vier Kar­di­nä­le eine Vor­be­mer­kung und eine erläu­tern­de Erklärung.

Es gehe ihnen nicht um einen Kon­flikt zwi­schen „Pro­gres­si­ven“ und „Kon­ser­va­ti­ven“, schon gar nicht um ihre eine Feind­se­lig­keit gegen­über dem Papst. Die vier Kar­di­nä­le han­deln aus „Sor­ge der Hir­ten um die Her­de“. Sie haben die Öffent­lich­keit nicht gesucht, son­dern Fran­zis­kus ihre Beden­ken ver­trau­lich vor­ge­legt. Vom Papst kam jedoch auch nach län­ge­rem War­ten kei­ne Ant­wort. Daher sahen sich die Kar­di­nä­le genö­tigt und berech­tigt, ihre Zwei­fel öffent­lich zu machen.

Wie aus den Dubia und den beglei­ten­den Schrei­ben her­vor­geht, geht es dabei nicht nur um die Zulas­sung von wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen zur Kom­mu­ni­on. Die vier Kar­di­nä­le sehen die gesam­te Moral­leh­re der Kir­che bedroht.

Der Wort­laut der Vor­be­mer­kung und der Dubia in deut­scher Spra­che wur­de vom Vati­ka­ni­sten San­dro Magi­ster veröffentlicht.

Eine notwendige Vorbemerkung

Wenn vier Kar­di­nä­le den Brief an den Hei­li­gen Vater Fran­zis­kus geschickt haben, dann ist das aus einer tie­fen pasto­ra­len Sor­ge her­aus geschehen.

Wir haben eine ern­ste Ver­un­si­che­rung vie­ler Gläu­bi­ger und eine gro­ße Ver­wir­rung fest­ge­stellt, und zwar im Hin­blick auf Fra­gen, die für das Leben der Kir­che von gro­ßer Wich­tig­keit sind. Wir haben fest­ge­stellt, dass auch inner­halb des Bischofs­kol­le­gi­ums ein­an­der wider­spre­chen­de Inter­pre­ta­tio­nen des ach­ten Kapi­tels von Amo­ris lae­ti­tia gege­ben werden.

Die gro­ße Tra­di­ti­on der Kir­che lehrt uns, dass der Aus­weg aus Situa­tio­nen wie die­ser dar­in besteht, sich an den Hei­li­gen Vater zu wen­den und den Apo­sto­li­schen Stuhl zu bit­ten, die­je­ni­gen Zwei­fel auf­zu­lö­sen, wel­che die Ursa­che von Ver­un­si­che­rung und Ver­wir­rung sind.

Das, was wir tun, ist also ein Akt der Gerech­tig­keit und der Liebe.

Ein Akt der Gerech­tig­keit: Durch unse­re Initia­ti­ve beken­nen wir, dass der Petrus­dienst der Dienst der Ein­heit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glau­ben zu stärken.

Ein Akt der Lie­be: Wir wol­len den Papst dabei unter­stüt­zen, Spal­tun­gen und Ent­ge­gen­set­zun­gen vor­zu­beu­gen, indem wir ihn bit­ten, jede Mehr­deu­tig­keit zu zerstreuen.

Wir haben damit auch eine genau bestimm­te Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris Cano­ni­ci (Kan. 349) ist den Kar­di­nä­len, auch den jeweils ein­zel­nen, die Auf­ga­be anver­traut, den Papst in sei­ner Sor­ge für die uni­ver­sa­le Kir­che zu unterstützen.

Der Hei­li­ge Vater hat ent­schie­den, nicht zu ant­wor­ten. Wir haben die­se sei­ne sou­ve­rä­ne Ent­schei­dung als eine Ein­la­dung auf­ge­fasst, das Nach­den­ken und die Dis­kus­si­on fort­zu­set­zen, fried­lich und vol­ler Respekt.

Und daher infor­mie­ren wir das gan­ze Volk Got­tes von unse­rer Initia­ti­ve und stel­len sämt­li­che Doku­men­te zur Verfügung.

Wir wol­len hof­fen, dass nie­mand dies nach dem Sche­ma „Fort­schritt­li­che-Kon­ser­va­ti­ve“ inter­pre­tiert: Damit wür­de man voll­stän­dig fehl­ge­hen. Wir sind tief besorgt um das wah­re Wohl der See­len, das höch­ste Gesetz der Kir­che, und nicht dar­um, in der Kir­che eine gewis­se Art von Poli­tik zu fördern.

Wir wol­len hof­fen, dass nie­mand uns – zu Unrecht – als Geg­ner des Hei­li­gen Vaters und als Men­schen beur­teilt, denen es an Barm­her­zig­keit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, ent­springt aus der tie­fen kol­le­gia­len Ver­bun­den­heit mit dem Papst und aus der lei­den­schaft­li­chen Sor­ge für das Wohl der Gläubigen.

Wal­ter Kar­di­nal Brandmüller
Ray­mond L. Kar­di­nal Burke
Car­lo Kar­di­nal Caffarra
Joa­chim Kar­di­nal Meisner

Der Brief der vier Kardinäle an den Papst

An den Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis an Seine Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller

Hei­li­ger Vater,

in der Fol­ge der Publi­ka­ti­on Ihres Nach­syn­oda­len Apo­sto­li­schen Schrei­bens „Amo­ris lae­ti­tia“ sind sei­tens von Theo­lo­gen und Gelehr­ten Inter­pre­ta­tio­nen vor­ge­tra­gen wor­den, die nicht nur diver­gie­ren, son­dern auch im Gegen­satz zuein­an­der ste­hen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf das Kapi­tel VIII. Dar­über hin­aus haben die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­en die­se Aus­ein­an­der­set­zung wei­ter ange­facht und dadurch bei vie­len Gläu­bi­gen Unge­wiss­heit, Ver­wir­rung und Ver­un­si­che­rung hervorgerufen.

Daher sind bei uns Unter­zeich­nern, aber auch bei vie­len Bischö­fen und Prie­stern zahl­rei­che Anfra­gen von Gläu­bi­gen aus unter­schied­li­chen sozia­len Schich­ten ein­ge­gan­gen, wel­che die kor­rek­te Inter­pre­ta­ti­on betref­fen, die dem Kapi­tel VIII des Apo­sto­li­schen Schrei­bens zu geben ist.

Und nun erlau­ben wir uns, im Bewusst­sein unse­rer pasto­ra­len Ver­ant­wor­tung und in dem Wunsch, die Syn­oda­li­tät, zu der Eure Hei­lig­keit uns ermahnt, immer mehr Wirk­lich­keit wer­den zu las­sen, und mit tie­fem Respekt, Sie, Hei­li­ger Vater, als ober­sten Leh­rer des Glau­bens, der vom Auf­er­stan­de­nen dazu beru­fen ist, sei­ne Brü­der im Glau­ben zu stär­ken, zu bit­ten, die Unge­wiss­hei­ten zu besei­ti­gen und Klar­heit zu schaf­fen, indem Sie gütig Ant­wort geben auf die „Dubia“, die wir die­sem Brief bei­zu­le­gen uns erlauben.

Möge Eure Hei­lig­keit uns seg­nen, wäh­rend wir Ihnen ein ste­tes Geden­ken im Gebet versprechen.

Wal­ter Kard. Brandmüller
Ray­mond L. Kard. Burke
Car­lo Kard. Caffarra
Joa­chim Kard. Meisner

Rom, den 19. Sep­tem­ber 2016

Die „Dubia“

1. Es stellt sich die Fra­ge, ob es auf­grund des­sen, was in „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nun­mehr mög­lich gewor­den ist, einer Per­son im Buß­sa­kra­ment die Abso­lu­ti­on zu ertei­len und sie also zur hei­li­gen Eucha­ri­stie zuzu­las­sen, die, obwohl sie durch ein gül­ti­ges Ehe­band gebun­den ist, „more uxorio“ mit einer ande­ren Per­son zusam­men­lebt – und zwar auch wenn die Bedin­gun­gen nicht erfüllt sind, die in „Fami­lia­ris con­sor­tio“ (Nr. 84) fest­ge­legt sind und dann in „Recon­ci­lia­tio et pae­ni­ten­tia“ (Nr. 34) und „Sacra­men­tum cari­ta­tis“ (Nr. 29) bekräf­tigt wer­den. Kann der Aus­druck „in gewis­sen Fäl­len“ der Anmer­kung 351 (zu Nr. 305) des Apo­sto­li­schen Schrei­bens „Amo­ris lae­ti­tia“ auf Geschie­de­ne in einer neu­en Ver­bin­dung ange­wandt wer­den, die wei­ter­hin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nach­syn­oda­len Apo­sto­li­schen Schrei­ben „Amo­ris lae­ti­tia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 79) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. über die Exi­stenz abso­lu­ter mora­li­scher Nor­men, die ohne Aus­nah­me gel­ten und in sich schlech­te Hand­lun­gen ver­bie­ten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 301 noch mög­lich, zu sagen, dass eine Per­son, die habi­tu­ell im Wider­spruch zu einem Gebot des Geset­zes Got­tes lebt – wie bei­spiels­wei­se dem, das den Ehe­bruch ver­bie­tet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objek­ti­ven Situa­ti­on der habi­tu­el­len schwe­ren Sün­de befin­det (vgl. Päpst­li­cher Rat für die Geset­zes­tex­te, Erklä­rung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aus­sa­gen von „Amo­ris lae­ti­tia“ (Nr. 302) über die „Umstän­de, wel­che die mora­li­sche Ver­ant­wort­lich­keit ver­min­dern“, die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 81) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. für wei­ter­hin gül­tig hal­ten, nach der „die Umstän­de oder die Absich­ten nie­mals einen bereits in sich durch sein Objekt unsitt­li­chen Akt in einen ’sub­jek­tiv‘ sitt­li­chen oder als Wahl ver­tret­ba­ren Akt ver­wan­deln“ können?

5. Soll man nach „Amo­ris lae­ti­tia“ (Nr. 303) die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 56) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. für wei­ter­hin gül­tig hal­ten, die eine krea­ti­ve Inter­pre­ta­ti­on der Rol­le des Gewis­sens aus­schließt und bekräf­tigt, dass das Gewis­sen nie­mals dazu auto­ri­siert ist, Aus­nah­men von den abso­lu­ten mora­li­schen Nor­men zu legi­ti­mie­ren, wel­che Hand­lun­gen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Erläuternde Anmerkung der vier Kardinäle

Der Kontext

Die „Dubia“ (latei­nisch: „Zwei­fel“) sind for­mel­le Fra­gen, die dem Papst und der Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re gestellt wer­den, um Klä­run­gen hin­sicht­lich bestimm­ter The­men zu erbit­ten, wel­che die Leh­re und die Pra­xis betreffen.

Das Beson­de­re im Hin­blick auf die­se Anfra­gen besteht dar­in, dass sie so for­mu­liert sind, dass sie als Ant­wort „Ja“ oder „Nein“ erfor­dern, ohne theo­lo­gi­sche Argu­men­ta­ti­on. Die­se Wei­se, sich an den Apo­sto­li­schen Stuhl zu wen­den, ist nicht unse­re Erfin­dung; sie ist eine jahr­hun­der­te­al­te Praxis.

Kom­men wir zu der Sache, um die es kon­kret geht.

Nach der Publi­ka­ti­on des Nach­syn­oda­len Apo­sto­li­schen Schrei­bens „Amo­ris lae­ti­tia“ über die Lie­be in der Fami­lie hat sich eine brei­te Debat­te ent­wickelt, vor allem über das ach­te Kapi­tel. Ins­be­son­de­re sind die Abschnit­te 300–305 Gegen­stand aus­ein­an­der­stre­ben­der Inter­pre­ta­tio­nen geworden.

Für vie­le – Bischö­fe, Pfar­rer, Gläu­bi­ge – deu­ten die­se Abschnit­te einen Wan­del in der Dis­zi­plin der Kir­che an im Hin­blick auf die Geschie­de­nen, die in einer neu­en Ver­bin­dung leben, oder leh­ren ihn sogar aus­drück­lich; ande­re dage­gen ver­tre­ten, auch wenn sie den Man­gel an Klar­heit in den betref­fen­den Pas­sa­gen und auch deren Mehr­deu­tig­keit ein­räu­men, den­noch die Ansicht, dass die­se sel­ben Sei­ten in Kon­ti­nui­tät mit der vor­her­ge­hen­de Leh­re des Lehr­amts gele­sen wer­den könn­ten und kei­ne Ände­rung in der Pra­xis und der Leh­re der Kir­che enthielten.

Durch pasto­ra­le Sor­ge um die Gläu­bi­gen dazu bewo­gen, haben vier Kar­di­nä­le einen Brief an den Hei­li­gen Vater gesandt, und zwar in der Gestalt von „Dubia“ – in der Hoff­nung, auf die­se Wei­se Klar­heit zu bekom­men, denn Zwei­fel und Unsi­cher­heit sind stets in hohem Maße schäd­lich für die Hirtensorge.

Die Tat­sa­che, dass die Inter­pre­ten zu unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen gelan­gen, ist auch unter­schied­li­chen Wei­sen geschul­det, das christ­li­che Leben auf­zu­fas­sen. In die­sem Sin­ne ist das, wor­um es in „Amo­ris lae­ti­tia“ geht, nicht nur die Fra­ge, ob die­je­ni­gen Geschie­de­nen, die eine neue Ver­bin­dung ein­ge­gan­gen sind, (unter bestimm­ten Bedin­gungn) wie­der zu den Sakra­men­ten zuge­las­sen wer­den kön­nen oder nicht.

Viel­mehr impli­ziert die Inter­pre­ta­ti­on des Doku­ments auch unter­schied­li­che, ein­an­der ent­ge­gen­ge­setz­te Zugän­ge zum christ­li­chen Lebensstil.

Und so gilt: Wäh­rend die erste Fra­ge der „Dubia“ ein prak­ti­sches The­ma im Hin­blick auf die zivil wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen betrifft, bezie­hen sich die ande­ren vier Fra­gen auf grund­le­gen­de The­men des christ­li­chen Lebens.

Die Fragen:

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Fra­ge, ob es auf­grund des­sen, was in „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nun­mehr mög­lich gewor­den ist, einer Per­son im Buß­sa­kra­ment die Abso­lu­ti­on zu ertei­len und sie also zur hei­li­gen Eucha­ri­stie zuzu­las­sen, die, obwohl sie durch ein gül­ti­ges Ehe­band gebun­den ist, „more uxorio“ mit einer ande­ren Per­son zusam­men­lebt – und zwar auch wenn die Bedin­gun­gen nicht erfüllt sind, die in „Fami­lia­ris con­sor­tio“ Nr. 84 fest­ge­legt sind und dann in „Recon­ci­lia­tio et pae­ni­ten­tia“ Nr. 34 und „Sacra­men­tum cari­ta­tis“ Nr. 29 bekräf­tigt wer­den. Kann der Aus­druck „in gewis­sen Fäl­len“ der Anmer­kung 351 (zu Nr. 305) des Apo­sto­li­schen Schrei­bens „Amo­ris lae­ti­tia“ auf Geschie­de­ne in einer neu­en Ver­bin­dung ange­wandt wer­den, die wei­ter­hin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Fra­ge nimmt beson­ders Bezug auf „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 305 und auf die Fuß­no­te 351. Die Anmer­kung 351 erwähnt, wenn sie spe­zi­ell von den Sakra­men­ten der Buße und der Kom­mu­ni­on spricht, die zivil wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen nicht, und auch der Haupt­text tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apo­sto­li­schen Schrei­bens „Fami­lia­ris con­sor­tio“ von Papst Johan­nes Paul II. hat bereits die Mög­lich­keit ins Auge gefasst, zivil wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne zu den Sakra­men­ten zuzu­las­sen. Er nennt drei Bedingungen:

    • Die betref­fen­den Per­so­nen kön­nen sich nicht tren­nen, ohne ein neu­es Unrecht zu bege­hen (bei­spiels­wei­se könn­ten sie für die Erzie­hung ihrer Kin­der Ver­ant­wor­tung tragen).
    • Sie über­neh­men die Ver­pflich­tung, gemäß der Wahr­heit ihrer Situa­ti­on zu leben, indem sie auf­hö­ren, zusam­men­zu­le­ben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte ent­hal­ten, wel­che Ehe­leu­ten vor­be­hal­ten sind.

Sie ver­mei­den es, Anstoß zu geben (das heißt, sie ver­mei­den das In-Erschei­nung-Tre­ten der Sün­de, um die Gefahr zu ver­mei­den, dass sie ande­re zum Sün­di­gen hinführen).

Die von „Fami­lia­ris con­sor­tio“ (Nr. 84) und von den dar­auf fol­gen­den Doku­men­ten genann­ten Bedin­gun­gen wer­den unmit­tel­bar ver­nünf­tig erschei­nen, sobald man sich dar­an erin­nert, dass die ehe­li­che Ver­bin­dung nicht allein auf gegen­sei­ti­ger Zunei­gung beruht und dass die sexu­el­len Akte nicht ledig­lich eine Akti­vi­tät unter den ande­ren sind, die das Paar vollzieht.

Die sexu­el­len Bezie­hun­gen sind für die ehe­li­che Lie­be da. Sie sind etwas so Wich­ti­ges, so Gutes und so Wert­vol­les, dass sie einen beson­de­ren Kon­text erfor­dern: den Kon­text der ehe­li­chen Lie­be. Daher müs­sen nicht nur die Geschie­de­nen sich ent­hal­ten, die in einer neu­en Ver­bin­dung leben, son­dern auch all die­je­ni­gen, die nicht ver­hei­ra­tet sind. Für die Kir­che hat das sech­ste Gebot – „Du sollst nicht ehe­bre­chen“ – immer jede Aus­übung der mensch­li­chen Sexua­li­tät mit umfasst, die kei­ne ehe­li­che ist, das heißt jede Art von sexu­el­len Akten außer den­je­ni­gen, die mit dem eige­nen recht­mä­ßi­gen Ehe­gat­ten voll­zo­gen werden.

Es scheint, dass die Kir­che, wenn sie die­je­ni­gen Gläu­bi­gen zur Kom­mu­ni­on zulas­sen wür­de, die sich von ihrem recht­mä­ßi­gen Ehe­gat­ten getrennt haben oder sich von ihm haben schei­den las­sen und die eine neue Ver­bin­dung ein­ge­gan­gen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch die­se Pra­xis der Zulas­sung einen der fol­gen­den Sät­ze leh­ren wür­de im Hin­blick auf die Ehe, die mensch­li­che Sexua­li­tät und das Wesen der Sakramente:

  • Eine Schei­dung löst das Ehe­band nicht auf, und die Part­ner der neu­en Ver­bin­dung sind nicht ver­hei­ra­tet. Trotz­dem kön­nen Per­so­nen, die nicht ver­hei­ra­tet sind, unter bestimm­ten Bedin­gun­gen in legi­ti­mer Wei­se Akte sexu­el­ler Inti­mi­tät vollziehen.
  • Eine Schei­dung löst das Ehe­band auf. Per­so­nen, die nicht ver­hei­ra­tet sind, kön­nen nicht in legi­ti­mer Wei­se sexu­el­le Akte voll­zie­hen. Die Geschie­de­nen und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten sind auf legi­ti­me Wei­se ver­hei­ra­tet, und ihre sexu­el­len Akte sind auf erlaub­te Wei­se ehe­li­che Akte.
  • Eine Schei­dung löst das Ehe­band nicht auf, und die Part­ner der neu­en Ver­bin­dung sind nicht mit­ein­an­der ver­hei­ra­tet. Per­so­nen, die nicht ver­hei­ra­tet sind, dür­fen kei­ne sexu­el­len Akte voll­zie­hen. Daher leben die zivil wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen in einer Situa­ti­on habi­tu­el­ler, öffent­li­cher, objek­ti­ver und schwe­rer Sün­de. Wenn die Kir­che Per­so­nen zur Eucha­ri­stie zulässt, bedeu­tet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffent­li­chen Lebens­wan­del gut­heißt; der Gläu­bi­ge kann auch im Bewusst­sein schwe­rer Sün­de zum eucha­ri­sti­schen Tisch hin­zu­tre­ten. Um im Buß­sa­kra­ment die Abso­lu­ti­on zu emp­fan­gen, ist nicht immer der Vor­satz erfor­der­lich, sein Leben zu ändern. Die Sakra­men­te sind also vom Leben los­ge­löst: Die christ­li­chen Riten und der Kult bewe­gen sich in einer ande­ren Sphä­re als das christ­li­che mora­li­sche Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nach­syn­oda­len Apo­sto­li­schen Schrei­ben „Amo­ris lae­ti­tia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 79) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. über die Exi­stenz abso­lu­ter mora­li­scher Nor­men, die ohne Aus­nah­me gel­ten und in sich schlech­te Hand­lun­gen ver­bie­ten, noch gültig?

Der zwei­te Zwei­fel betrifft die Exi­stenz der soge­nann­ten in sich schlech­ten Hand­lun­gen. Der Abschnitt 79 der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis sple­ndor“ ver­tritt die Auf­fas­sung, dass es mög­lich sei „die bewuss­te Wahl eini­ger Ver­hal­tens­wei­sen bzw. kon­kre­ter Hand­lun­gen nach ihrer Spe­zi­es […] als sitt­lich schlecht zu bewer­ten, ohne die Absicht, mit der die­se Wahl voll­zo­gen wur­de, oder ohne die Gesamt­heit der vor­her­seh­ba­ren Fol­gen jener Hand­lun­gen für alle betrof­fe­nen Per­so­nen zu berücksichtigen“.

Die Enzy­kli­ka lehrt also, dass es Hand­lun­gen gibt, die immer schlecht sind, die durch mora­li­sche Nor­men ver­bo­ten sind, die ohne Aus­nah­me ver­pflich­ten („mora­li­sche Abso­lu­ta“). Die­se mora­li­schen Abso­lu­ta sind immer nega­tiv, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dür­fen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehe­bre­chen“. Ledig­lich nega­ti­ve Nor­men kön­nen ohne Aus­nah­me verpflichten.

Nach „Veri­ta­tis sple­ndor“ ist im Fal­le in sich schlech­ter Hand­lun­gen kei­ne Unter­schei­dung der Umstän­de oder der Inten­tio­nen not­wen­dig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheim­agent aus der Frau des Ter­ro­ri­sten, falls er mit ihr einen Ehe­bruch bege­hen wür­de, wert­vol­le Infor­ma­tio­nen her­aus­ho­len könn­te, um so das Vater­land zu ret­ten. (Das klingt wie ein Bei­spiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom hei­li­gen Tho­mas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erör­tert wor­den.) Johan­nes Paul II. ver­tritt die Auf­fas­sung, dass die Absicht (hier „das Vater­land ret­ten“) die Spe­zi­es der Hand­lung („Ehe­bruch bege­hen“) nicht ver­än­de­re und dass es genü­ge, die Spe­zi­es der Hand­lung („Ehe­bruch“) zu ken­nen, um zu wis­sen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 301 noch mög­lich, zu sagen, dass eine Per­son, die habi­tu­ell im Wider­spruch zu einem Gebot des Geset­zes Got­tes lebt – wie bei­spiels­wei­se dem, das den Ehe­bruch ver­bie­tet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objek­ti­ven Situa­ti­on der habi­tu­el­len schwe­ren Sün­de befin­det (vgl. Päpst­li­cher Rat für die Geset­zes­tex­te, Erklä­rung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erin­nert „Amo­ris lae­ti­tia“ dar­an, dass die Kir­che „im Besitz einer soli­den Refle­xi­on über die mil­dern­den Bedin­gun­gen und Umstän­de“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr mög­lich zu behaup­ten, dass alle, die in einer soge­nann­ten ‚irre­gu­lä­ren‘ Situa­ti­on leben, sich in einem Zustand der Tod­sün­de befin­den und die hei­lig­ma­chen­de Gna­de ver­lo­ren haben.“

In der Erklä­rung vom 24. Juni 2000 woll­te der Päpst­li­che Rat für die Geset­zes­tex­te den Kanon 915 des Codex Iuris Cano­ni­ci klä­ren, der sagt: „Zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on dür­fen nicht zuge­las­sen wer­den […] sowie ande­re, die hart­näckig in einer offen­kun­di­gen schwe­ren Sün­de ver­har­ren.“ Die Erklä­rung des Päpst­li­chen Rates sagt, dass die­ser Kanon auch auf die­je­ni­gen Gläu­bi­gen anwend­bar ist, die geschie­den und zivil wie­der­ver­hei­ra­tet sind. Sie stellt klar, dass die „schwe­re Sün­de“ objek­tiv ver­stan­den wer­den muss, da ja der­je­ni­ge, der die Kom­mu­ni­on aus­teilt, kei­ne Mög­lich­keit hat, die sub­jek­ti­ve Zure­chen­bar­keit der jewei­li­gen Per­so­nen zu beurteilen.

Für die Erklä­rung betrifft also die Fra­ge der Zulas­sung zu den Sakra­men­ten das Urteil über die objek­ti­ve Lebens­si­tua­ti­on der jewei­li­gen Per­son und nicht das Urteil, dass die­se Per­son sich im Stand der Tod­sün­de befin­de. Sie könn­te näm­lich sub­jek­tiv nicht voll­stän­dig ver­ant­wort­lich sein, oder auch gar nicht.

Auf der­sel­ben Linie liegt es, wenn der hei­li­ge Johan­nes Paul II. in sei­ner Enzy­kli­ka „Eccle­sia de Eucha­ri­stia“ (Nr. 37) dar­an erin­nert, „dass das Urteil über den Gna­den­stand nur dem Betrof­fe­nen zukommt, denn es han­delt sich um ein Urteil des Gewis­sens“. Also hat die von „Amo­ris lae­ti­tia“ vor­ge­tra­ge­ne Unter­schei­dung zwi­schen der sub­jek­ti­ven Situa­ti­on der Tod­sün­de und der objek­ti­ven Situa­ti­on der schwe­ren Sün­de ein soli­des Fun­da­ment in der Leh­re der Kirche.

Johan­nes Paul II. besteht jedoch wei­ter­hin auch dar­auf: „Aber in den Fäl­len, in denen ein äuße­res Ver­hal­ten in schwer­wie­gen­der, offen­kun­di­ger und bestän­di­ger Wei­se der mora­li­schen Norm wider­spricht, kommt die Kir­che nicht umhin, sich in ihrer pasto­ra­len Sor­ge um die rech­te Ord­nung der Gemein­schaft und aus Ach­tung vor dem Sakra­ment in Pflicht neh­men zu las­sen.“ Er bestä­tigt also erneut die Leh­re des oben erwähn­ten Kanons 915.

Die Fra­ge 3 der „Dubia“ möch­te also klä­ren, ob es auch nach „Amo­ris lae­ti­tia“ noch mög­lich ist, zu sagen, dass die­je­ni­gen Per­so­nen, die habi­tu­ell im Wider­spruch zum Gebot des Geset­zes Got­tes leben, in einer objek­ti­ven Situa­ti­on habi­tu­el­ler schwe­rer Sün­de leben – auch wenn es aus gewis­sen Grün­den nicht sicher ist, ob ihre habi­tu­el­le Über­tre­tung ihnen sub­jek­tiv zure­chen­bar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aus­sa­gen von „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 302 über die „Umstän­de, wel­che die mora­li­sche Ver­ant­wort­lich­keit ver­min­dern“, die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 81) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. für wei­ter­hin gül­tig hal­ten, nach der „die Umstän­de oder die Absich­ten nie­mals einen bereits in sich durch sein Objekt sit­ten­lo­sen Akt in einen ’sub­jek­tiv‘ sitt­li­chen oder als Wahl ver­tret­ba­ren Akt ver­wan­deln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amo­ris lae­ti­tia“, dass „ein nega­ti­ves Urteil über die objek­ti­ve Situa­ti­on kein Urteil über die Anre­chen­bar­keit oder die Schuld­haf­tig­keit der betref­fen­den Per­son“ beinhal­te. Die „Dubia“ neh­men Bezug auf die Leh­re, wie sie von Johan­nes Paul II. in „Veri­ta­tis sple­ndor“ for­mu­liert wor­den ist: Danach ver­wan­deln Umstän­de oder gute Absich­ten nie­mals eine in sich schlech­te Hand­lung in eine ent­schuld­ba­re oder auch gute.

Die Fra­ge lau­tet, ob „Amo­ris lae­ti­tia“ der Aus­sa­ge zustimmt, dass kei­ne Hand­lung, die das Gesetz Got­tes über­tritt (wie Ehe­bruch, Dieb­stahl, Mein­eid), jemals, auch unter Berück­sich­ti­gung der Umstän­de, wel­che die per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung mil­dern, ent­schuld­bar oder auch gut wer­den kann.

Sind die­se Hand­lun­gen, wel­che die Tra­di­ti­on der Kir­che als schwe­re Sün­den und als in sich schlecht bezeich­net hat, wei­ter­hin zer­stö­re­risch und schäd­lich für jeden, der sie begeht, in wel­chem sub­jek­ti­ven Ver­ant­wort­lich­keits­sta­tus er sich auch befin­den mag?

Oder kön­nen die­se Hand­lun­gen in Abhän­gig­keit vom sub­jek­ti­ven Sta­tus der Per­son und von den Umstän­den und von den Inten­tio­nen auf­hö­ren, schäd­lich zu sein, und lobens­wert oder wenig­stens ent­schuld­bar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amo­ris lae­ti­tia“ Nr. 303 die auf die Hei­li­ge Schrift und die Tra­di­ti­on der Kir­che gegrün­de­te Leh­re der Enzy­kli­ka „Veri­ta­tis Sple­ndor“ (Nr. 56) des hei­li­gen Johan­nes Paul II. für wei­ter­hin gül­tig hal­ten, die eine krea­ti­ve Inter­pre­ta­ti­on der Rol­le des Gewis­sens aus­schließt und bekräf­tigt, dass das Gewis­sen nie­mals dazu auto­ri­siert ist, Aus­nah­men von den abso­lu­ten mora­li­schen Nor­men zu legi­ti­mie­ren, wel­che Hand­lun­gen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amo­ris lae­ti­tia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewis­sen kann nicht nur erken­nen, dass eine Situa­ti­on objek­tiv nicht den gene­rel­len Anfor­de­run­gen des Evan­ge­li­ums ent­spricht. Es kann auch auf­rich­tig und ehr­lich das erken­nen, was vor­erst die groß­her­zi­ge Ant­wort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbit­ten eine Klä­rung die­ser Aus­sa­gen, da sie diver­gen­te Inter­pre­ta­tio­nen zulassen.

Für die­je­ni­gen, wel­che die Idee eines krea­ti­ven Gewis­sens ins Spiel brin­gen, kön­nen die Vor­schrif­ten von Got­tes Gesetz und die Norm des indi­vi­du­el­len Gewis­sens in Span­nung oder auch im Gegen­satz zuein­an­der ste­hen, wobei das letz­te Wort immer dem Gewis­sen zukom­men sol­le, das die letz­te Ent­schei­dung trifft im Hin­blick auf gut und böse. „Veri­ta­tis sple­ndor“ (Nr. 56) sagt: „Auf die­ser Grund­la­ge maßt man sich an, die Zuläs­sig­keit soge­nann­ter ‚pasto­ra­ler‘ Lösun­gen zu begrün­den, die im Gegen­satz zur Leh­re des Lehr­am­tes ste­hen, und eine ‚krea­ti­ve‘ Her­me­neu­tik zu recht­fer­ti­gen, nach wel­cher das sitt­li­che Gewis­sen durch ein par­ti­ku­la­res nega­ti­ves Gebot tat­säch­lich nicht in allen Fäl­len ver­pflich­tet würde.“

Nach die­ser Sicht­wei­se wird es für das Gewis­sen nie­mals genü­gen, zu wis­sen: „Dies ist Ehe­bruch“, „Dies ist Mord“, um zu wis­sen, dass es sich um etwas han­delt, was nicht getan wer­den darf und soll.

Viel­mehr sol­le man auch auf die Umstän­de und die Inten­tio­nen schau­en, um zu wis­sen, ob die­se Hand­lung nicht schluss­end­lich ent­schuld­bar oder auch ver­pflich­tend sein kann (vgl. Fra­ge 4 der „Dubia“). Für die­se Theo­rien könn­te das Gewis­sen näm­lich auf legi­ti­me Wei­se ent­schei­den, dass in einem bestimm­ten Fall der Wil­le Got­tes für mich in einer Hand­lung besteht, mit der ich eines sei­ner Gebo­te über­tre­te. „Du sollst nicht ehe­bre­chen“ wür­de gera­de noch als eine all­ge­mei­ne Norm ange­se­hen. Hier und jetzt und ange­sichts mei­ner guten Absich­ten wäre Ehe­bruch zu bege­hen das­je­ni­ge, was Gott wirk­lich von mir ver­langt. So gese­hen wären Fäl­le von tugend­haf­tem Ehe­bruch, lega­lem Mord und ver­pflich­ten­dem Mein­eid min­de­stens vorstellbar.

Das wür­de bedeu­ten, dass man das Gewis­sen auf­fas­sen wür­de als eine Instanz, auto­nom zu ent­schei­den hin­sicht­lich gut und böse, und das Gesetz Got­tes als eine Last, die will­kür­lich auf­er­legt wor­den ist und die an einem gewis­sen Punkt zu unse­rem wah­ren Glück im Wider­spruch ste­hen könnte.

Jedoch ent­schei­det das Gewis­sen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewis­sens­ent­schei­dung“ ist irre­füh­rend. Der dem Gewis­sen eige­ne Akt ist das Urtei­len und nicht das Ent­schei­den. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Die­ses Gut­sein oder Schlecht­sein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gut­sein oder Schlecht­sein einer Hand­lung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urtei­len, braucht das Gewis­sen Kri­te­ri­en; es ist voll­stän­dig abhän­gig von der Wahrheit.

Die Gebo­te Got­tes sind eine will­kom­me­ne Hil­fe, die dem Gewis­sen geschenkt ist, damit es die Wahr­heit erfas­sen und somit wahr­heits­ge­mäß urtei­len kann. Die Gebo­te Got­tes brin­gen die Wahr­heit zum Aus­druck über das Gute, über unser tief­stes Sein, und erschlie­ßen etwas Ent­schei­den­des im Hin­blick dar­auf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Fran­zis­kus drückt sich in „Amo­ris lae­ti­tia“ (Nr. 295) in den­sel­ben Begrif­fen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Got­tes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme“.

Bild: NBQ

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22 Kommentare

  1. Shalom ! Dank sei den vier Kar­di­nä­len, sie sind ihrem Amt und dem dreieinigen
    Gott treu. Die Abbruch­ar­bei­ten der Aria­ner wer­den das Herz der hl.kath.Kirche
    nicht über­wäl­ti­gen, der Oster­mor­gen wird sie zu Boden wer­fen, wie sei­ner Zeit.
    Shalom !

    • Ich kann den Kar­di­nä­len nur dan­ken, dass sie so ein­fach und klar die Fra­gen gestellt haben, die unbe­dingt Beant­wor­tung fin­den müs­sen. Möge die Got­tes­mut­ter sie seg­nen für ihre Mühe und ihre Treue. Nichts kann uns mehr befrei­en als die Wahrheit.
      Sr. Mechthild

  2. Eine sol­che anspruchs­vol­le und umfang­rei­che Anfra­ge nicht ein­mal zu beant­wor­ten ist schon ein star­kes Stück.
    Papst Fran­zis­kus ist doch auch sonst nicht um Wor­te verlegen.
    Will er nicht – oder kann er gar nicht?
    Bei­des wür­de ihm nicht zur Ehre gerei­chen. Das eine wür­de auf Hoch­mut und Gleich­gül­tig­keit gegen­über berech­tig­ter Ansprü­che um Klar­stel­lung schlie­ßen las­sen, das ande­re auf man­geln­des theo­lo­gi­sches Wissen.
    Auf jeden Fall bin ich dank­bar, dass AL auch aktu­ell noch in der Dis­kus­si­on bleibt und die rich­ti­gen Fra­gen gestellt wer­den, dank der vier Kardinäle.

  3. Was soll er auch drauf antworten?
    Ja, ihr habt schon alle recht mit eurem Zwei­fel, ich bin mir sel­ber auch nicht recht im Kla­ren? Oder: Es gilt so, wie’s drin steht, was immer auch drin­nen ste­hen mag.
    Gera­de auf Zwei­deu­tig­keit ist AL ja ange­legt – die seit VK II gvor­zug­te Tak­tik des laten­ten Bruchs.
    Jede direk­te Hin­ter­fra­gung, jedes Fin­ger-auf- die ‑Wun­de legen ist natür­lich höchst unwillkommen.
    Und wer schließ­lich bekommt schon Kennt­nis von die­sem Brief und des­sen Nicht­be­ant­wor­tung? Ein paar Außen­sei­ter­me­di­en und ‑foren, mit deren Nicht­be­ach­tung man gut leben kann.
    Also – Decke drü­ber, und alles ist gut.

    • Ich ver­mu­te, er will und kann es nicht. Er will es nicht, weil er der Mei­nung ist, dass man kein „Schwarz-Weiß“-Denken anwen­den soll­te und er hält wahr­schein­lich die­se sehr logi­sche und pro­fun­de Anfra­ge dafür. Und weil er nicht im sel­ben Stil ant­wor­ten will, kann er es nicht antworten.

    • So sehe ich das auch. Die Mani­pu­la­ti­on der Medi­en im Rücken kann er das ein­fach tot­schwei­gen. Es wird also eska­liert wer­den müs­sen und eine förm­li­che Ankla­ge steht an.

  4. Ein geschick­ter Schach­zug der vier muti­gen Kar­di­nä­le. Man kann nur hof­fen, dass sich noch mehr Kar­di­nä­le und Bischö­fe auf ihr Gewis­sen besin­nen und das Schwei­gen bre­chen. Die­ser Mann zer­stört das Werk des Glau­bens, ins­be­son­de­re das Lehr­amt sei­nes Vor­gän­gers, des Hei­li­gen (!) Johan­nes Paul II.

  5. War­um sind es nur 4 Kar­di­nä­le, die das Wort unse­res HERRN Jesus Chri­stus ver­tei­di­gen? Was ist nur mit den ande­ren Kar­di­nä­len und Bischö­fen los?

    • Weil nur eme­ri­tier­te Bischö­fe und Kar­di­nä­le das Risi­ko ein­ge­hen kön­nen, aus der Barm­her­zig­keit Papst Fran­zis­kus her­aus­zu­fal­len und sein Wohl­wol­len zu verlieren.
      Noch amtie­ren­de sind zu sehr abhän­gig und kön­nen sich das freie Wort (noch) nicht erlauben.
      Dis­kus­si­on und das freie Wort ist nur Papst­be­für­wor­tern erlaubt.

  6. Hier kann man mer­ken, wie­viel theo­lo­gi­sche Fach­kennt­nis nötig ist, um qua­li­fi­zier­te Kri­tik an einem Lehr­do­ku­ment im Rang einer päpst­li­chen Enzy­kli­ka vor­zu­brin­gen. Die blo­ße Tat­sa­che die­ses Schrift­stücks der fünf Kar­di­nä­le zeigt aber auch, dass wir uns in einem außer­or­dent­li­chen Moment der Kir­chen­ge­schich­te befin­den, denn wann hat es das letz­te Mal Ver­gleich­ba­res gege­ben? Schon in den vor­an­ge­gan­ge­nen Enzy­kli­ken gab es „Dubio­ses“ hin­sicht­lich der Leh­re, doch schwieg man wohl, weil dar­in nicht einer sakri­le­gi­schen Pra­xis durch die Hin­ter­tür frei­er Ein­lass gege­ben wur­de. – Laut Arti­keln auf ver­schie­de­nen katho­li­schen Web­sites sind vom Inter­net­auf­tritt des Vati­kans wich­ti­ge Doku­men­te Papst Johan­nes Pauls II. und Papst Pius‘ XI. ver­schwun­den, offen­bar weil sie als gegen­läu­fig zum aktu­el­len (kon­fes­si­ons- und reli­gi­ons-) öku­me­ni­sti­schen und moral­theo­lo­gi­schen Kurs von Papst Fran­zis­kus erach­tet wurden.

  7. Die ande­ren Kar­di­nä­le und Bischö­fe haben Angst um ihre Stel­lun­gen. Zurecht. Denn Got­tes Bam­her­zig­keit ist unend­lich, nicht jedoch von des­sen Verkünder.

  8. Die einen ver­tre­ten den Glau­ben, die ande­ren machen auf Diplomatie.
    Amo­ris lae­ti­tia ist doch Nichts ande­res, als ein Hof­knicks vor
    den, inzwi­schen mei­stens in unge­ord­ne­ten Ver­hält­nis­sen lebenden
    Eli­ten, bis hin zu Bun­des­prä­si­de­ten etc. etc. Deren Stolz ist so
    unum­schränkt, daß sie auf Dau­er die Ankla­gen und Mah­nun­gen der Kichre
    ein­fach nicht mehr akzep­tie­ren woll­ten. Es müs­sen Türen auf­ge­tan werden,
    damit die attrak­tiv­sten Frau­en für die Eli­ten auch zugäng­lich bleiben,
    und nicht durch lebens­lan­ge Ehen ver­wehrt wird…

    • @Feuer und Flam­me: Ich fin­de Leu­te die sich nicht an die Moral­leh­re der Katho­li­schen Kir­che hal­ten (und damit mei­ne ich die 2000 Jah­re alte ueber­lie­fer­te tra­di­tio­nel­le Moral­leh­re) gar nicht attraktiv!

  9. Die­se 4 Kar­di­nä­le agie­ren gewis­ser­ma­ßen als Stell­ver­tre­ter der Vie­len (Kar­di­nä­le, Bischö­fe, Prie­ster und Lai­en). Das genügt vor­erst und ist viel klü­ger als sound­so­vie­le Kar­di­nä­le dafür zu gewin­nen, die dann qua­si einen bezif­fer­ba­ren Anteil aller Kar­di­nä­le aus­ma­chen wür­den, was wie­der­um Spe­ku­la­tio­nen aus­lö­sen würde.

  10. Sehr tap­fer!

    Gra­dua­le für Apo­stel­fe­ste ausser­halb der Fastenzeit:
    „Con­sti­tu­es eos prin­cipes super omnen terram:
    memo­res erunt nomi­nis tui Domine.
    Pro patri­bus tuis nati sunt tibi filii;
    prop­te­rea popu­li con­fi­teb­un­tur tibi“.

    „Du wirst sie als Prinzen/​Führer über der gan­zen Welt einsetzen:
    sie wer­den ewi­ge Erin­ne­run­gen an Dei­nen Namen, Herr, sein.
    Für dei­ne Väter sind dir Söh­ne geboren;
    des­halb wer­den die Völ­ker Dich bekennen“.

    In die­sen für die 4 Kar­di­nä­le sehr schwie­ri­ge und sehr gefähr­li­che Zei­ten kom­men mir die ern­ste Wor­te von Com­man­dant Hen­drik Prinsloo, 2e Buren­krieg, Janu­ar 1900 , zu sei­nen Män­nern vom Caro­lina­com­man­do vor der Schlacht von Spion­kop in dem Sinn:
    „Män­ner, Ihr geht auf einen gefähr­li­chen Auf­trag und Ihr wer­det nicht alle leben­dig heim­keh­ren; dar­um tut Eure Pflicht und ver­traut Eure See­le dem Herrn“.
    Auf Deutsch: „Gott befohlen!“

  11. Scha­de, dass die vier Kar­di­nä­le den Papst so in die Para­de fah­ren. Wäh­rend immer mehr Men­schen die Kir­che ver­las­sen, wird hier auf Recht­ha­be­rei und Gesetz statt auf Lie­be und Barm­her­zig­keit gepocht. Haben denn die vier Bischö­fe kei­ne ande­ren Sor­gen? Das “ Jahr der Barm­her­zig­keit“ ist eine Far­ce, wenn sie an ober­ster Stel­le nicht gelebt wird. Ich unter­stüt­ze Papst Fran­zis­kus in sei­nem Bemü­hen nach dem Evan­ge­li­um. „Barm­her­zig­keit will ich,nicht Geset­zes­treue“ wür­de heu­te Jesus den Pha­ri­sä­ern sagen-

    • Vier Kar­di­nä­le stel­len dem Papst fünf theo­lo­gi­sche Fra­gen, um eine in der Kir­che ent­stan­de­ne seel­sorg­li­che Ver­wir­rung zu klä­ren. Konn­te ihre Vor­ge­hens­wei­se noch kor­rek­ter und noch loya­ler sein? Möge Papst Fran­zis­kus ihnen und den katho­li­schen Gläu­bi­gen die Barm­her­zig­keit erwei­sen, ihre Fra­gen zu beantworten.

  12. Der Moder­nis­mus hat bis­her nur Durch­ein­an­der gebracht, in jeder Hin­sicht. Dank sei unse­rem Lie­ben­den Gott, daß ER uns noch so ein paar Oasen belas­sen hat, wie die Prio­ra­te der Prie­ster­bru­der­schaft St.Pius X, die immer mehr Zulauf haben. Men­schen, Gläu­bi­ge die sofort mer­ken, daß das, was da geschieht, hei­li­ge Hand­lung ist. Mir tun die älte­ren, wie die alten gläu­bi­gen Men­schen so leid, weil es ihnen oder bes­ser­ge­sagt nicht vie­len von ihnen mög­lich ist, in die­se Prio­ra­te mit­ge­nom­men zu wer­den, u. sie so dem Mini­mum vom Maxi­mum bei­zu­woh­nen ver­ur­teilt sind !!! Die­ses Tat­sa­che tut mir sehr Weh. Und das gan­ze jetzt noch Deutsch­land weit u. dann noch Welt­weit Ich dan­ke Gott für die­sen Gna­den­vor­zug. Nur Muß ich halt immer an die­se armen Gläu­bi­gen den­ken, die sich mit weit unterm Mini­mum zufrie­den­ge­ben müßen.!!! Ich könn­te hier bei uns in Land­au in der Pfalz nicht mehr, in die Kir­che gehen u. dum her­um auch nicht, weil da von Katho­li­scher Kir­che nichts mehr zu erah­nen ist. Wir sind regel­recht ver­pro­te­stan­ti­siert wor­den. Ob bei Chri­stus König u. Hoher Prie­ster, oder bei irgend einen Prie­ster in einem klei­nen Dorf in D‑land egal wo, sind die Kir­chen voll, u. die Men­schen so zufrie­den u. aus­ge­gli­chen u. erfüllt, sie wol­len alle nicht mehr in den deutsch­spra­chig gehal­te­nen „Got­tes­dienst“ !!! Nein, sie füh­len die Hei­lig­keit die da vom Hoch­al­tar aus Hin­un­ter­strömt zum Volk u. es Hei­ligt. Dar­aus erwächst der feste Glau­be. Wenn ein Prie­ster lebt was er glaubt u Pre­digt was er lebt, ist er ein Magnet der die Men­schen zum Glau­ben an Gott anzieht u. hin­zieht.! Und sie lie­ben ihn u. sie lie­ben Gott noch mehr.!!! Auf­hö­ren, unbe­dingt auf­hö­ren mit der Hand­kom­mu­ni­on, dar­über­hin­aus auch mit dem Abseg­nen durch Bischö­fe von in jedem Jahr, was weiß ich wie vie­len unnö­ti­gen Sakri­le­gi­en Ver­ur­sa­chern, Män­ner, wie auch Frau­en.!!! Weg mit den Lai­en am Altar!!! Weg mit die­sen gan­zen Wich­tig­ma­chern, hin zu echt demü­ti­gen Men­schen, die sich nicht beklat­schen las­sen wol­len u nicht sich nicht so wich­tig neh­men. Jene die wis­sen, für „WEN“ sie das tun!! Und die­se Men­schen machen das mit der not­wen­di­gen Demut u. Ehr­furcht. Die­se braucht unser Lie­ben­der Gott, u. kei­ne Stol­zen u. Hoch­mü­ti­gen. Und zum Ende noch eine Kleinigkeit:„reißt die Taber­na­kel aus den Sei­ten wo auch immer des Chor­rau­mes her­aus u. baut die Hoch­al­tä­re wie­der auf, oder baut neue, mit 3 Ker­zen Rechts u. 3 Ker­zen Links, der Taber­na­kel in die Mit­te u. obendrü­ber hängt das Kreuz als sieb­te Ker­ze (der Sie­ben­ar­mi­ge Leuchter)damit der Prie­ster mit dem Volk zum Hei­land im Taber­na­kel die Hei­li­ge Mes­se zele­brie­ren kann u. IHM nicht den Rücken hin­streckt bzw. hin­strecken muß.!!! Dann gibt es auch kei­ne Hand­kom­mu­ni­on mehr, weil es nur dem Prie­ster vor­be­hal­ten ist, den Hei­land mit sei­nen Hän­den zu berüh­ren. Das soll­te eigent­lich schon jedem Katho­li­ken klar sein. Es ist ein Trug­schluß zu glau­ben etwas beson­de­res zu sein, wenn man Jesus in sakri­le­gi­scher Wei­se u. daß, noch abge­seg­net, von so vie­len Bischö­fen in ganz D‑land als 8 tes Sakra­ment, den Kom­mui­on­hel­fer. Bischö­fe u. Lai­en in ihrer Ver­blen­dung wis­sen schon lan­ge nicht mehr was sie tun.!! St Miacha­el fehlt.!! Der Prie­ster­don­ners­tag wur­de abge­schafft!!! Bei­des u. alles ande­re moder­ne sind das Übel Amen. Lie­be Grü­ße Anton Dos­pil aus Land­au in der Pfalz Gott erhalt’s

  13. @Miriam, Kar­di­nal Bur­ke ist nicht eme­ri­tiert, wur­de aber auf einen zwar reprä­sen­ta­ti­ven doch ohne jeg­li­chen Ein­fluss haben­den Posten (Mal­te­ser­or­den) abgeschoben.

    https://www.katholisches.info/2014/11/08/unbarmherziger-franziskus-kardinal-burke-abgesetzt-und-zum-malteserorden-abgeschoben/?utm_source=feedburner&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+benedikt+%28Kirche+heute+-+-+RSS+!%29

    Dies zeigt, dass Kar­di­nal Bur­ke trotz­dem noch eine Men­ge Mut hat. Den ande­ren drei Kar­di­nä­len kann Papst Fran­zis­kus wohl nicht mehr scha­den, Bur­ke schon.

  14. War­um nur gab es kein sol­ches Dubi­um gegen die Recht­mä­ßig­keit vor allem der Art und Wei­se der Lit­ur­gie­re­form Pauls VI.? Die­se war schließ­lich viel umfas­sen­der und viel umfas­sen­der zweifelhaft.

  15. Es kommt unwei­ger­lich zu einem Schis­ma in der Kir­che, denn Papst Fran­zis­kus kann unmög­lich AL in den Papier­korb befördern.
    Somit klä­ren sich jetzt die Fron­ten und das ist auch gut so, denn die Kir­che kann m.Er. mit den seit lan­gem schwä­ren­den Wun­den nicht mehr so weiterleben.

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