Nicht ein Papst, sondern zwei Päpste: Ein „aktiver“ und ein „kontemplativer“?


Hat die Kirche zwei Päpste. Gedanken des Vatikanisten Sandro Magister.
Hat die Kirche zwei Päpste. Gedanken des Vatikanisten Sandro Magister.

(Rom) “Die Revo­lu­ti­on von Papst Fran­zis­kus bringt die Kir­che durch­ein­an­der. Doch auch sein sanft­mü­ti­ger Vor­gän­ger namens Bene­dikt ist nicht ohne“, so der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster. Er befaßt sich mit jüng­sten Äuße­run­gen und Gesten zur bis­her in der Kir­chen­ge­schich­te ein­zig­ar­ti­gen Situa­ti­on, daß es zwei legi­ti­me „Päp­ste“ in der Form eines regie­ren­den und eines eme­ri­tier­ten Pap­stes gibt. Magi­ster stellt sich dabei die Fra­ge, ob sowohl Fran­zis­kus als auch Bene­dikt XVI. das Papst­tum ver­än­dern wol­len und, wenn ja, in wel­che Richtung.

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„Der Ver­zicht auf das Papst­amt war nicht sei­ne letz­te Hand­lung“, so Magi­ster über Bene­dikt XVI. Bereits beim Rück­zug vom Stuhl Petri, in jenem denk­wür­di­gen Febru­ar 2013, habe Joseph Ratz­in­ger Wert auf die Fest­stel­lung gelegt, daß sei­ne Wahl zum Papst etwas sei, was „für immer“ bleibt“.

Im Gegen­satz zu den bei­den ein­zi­gen, eini­ger­ma­ßen ver­gleich­ba­ren Amts­ver­zich­ten in der Geschich­te des Papst­tums, jenem von Coele­stin V. (1294) und Gre­gor XII. (1406–1415), trägt Bene­dikt wei­ter­hin das wei­ße Gewand des Pap­stes und unter­zeich­net mit „Bene­dic­tus XVI Papa eme­ri­tus“, wäh­rend Fran­zis­kus nur mit „Fran­cis­cus“ unter­schreibt. Bene­dikt führt auch wei­ter­hin das Wap­pen mit den Petrus­schlüs­seln, lebt oben­drein „im enge­ren Bereich des hei­li­gen Petrus“ und läßt sich als „Hei­lig­keit“ und „Hei­li­ger Vater“ ansprechen.

Ein „quasi gemeinsamer Dienst“ von Franziskus und Benedikt XVI.

Jüngst erklär­te sein per­sön­li­cher Sekre­tär, Kuri­en­erz­bi­schof Georg Gäns­wein kryp­tisch, daß Bene­dikt „sei­nen Stuhl geräumt, doch die­sen Dienst mit sei­nem Schritt vom 11. Febru­ar 2013 eben nicht ver­las­sen“ habe. Er habe viel­mehr das Papst­tum wei­ter­ent­wickelt, denn: „Seit der Wahl sei­nes Nach­fol­gers Fran­zis­kus am 13. März 2013 gibt es also kei­ne zwei Päp­ste, aber de fac­to ein erwei­ter­tes Amt – mit einem akti­ven und einem kon­tem­pla­ti­ven Teil­ha­ber.“ Ein „erwei­ter­tes Amt“? Gäns­wein dazu: „Er hat das per­so­na­le Amt ergänzt um eine kol­le­gia­le und syn­oda­le Dimen­si­on“, so als gäbe es zwi­schen Fran­zis­kus und Bene­dikt XVI. einen „qua­si gemein­sa­men Dienst“.

Die­se „ver­blüf­fen­den Aus­sa­gen“ von Gäns­wein, so Magi­ster, fie­len am ver­gan­ge­nen 20. Mai im Fest­saal der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Gre­go­ria­na in Rom anläß­lich der Vor­stel­lung des BuchesOlt­re la cri­si del­la Chie­sa“ (Jen­seits der Kir­chen­kri­se) von Rober­to Rego­li über das Pon­ti­fi­kat von Papst Bene­dikt XVI.

Die Aus­sa­gen lösten gera­de unter Bewun­de­rern Ratz­in­gers nicht wenig Bestür­zung aus. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Nie­mand bezwei­felt näm­lich, daß die Gäns­wein-Inter­pre­ta­ti­on dem tat­säch­li­chen Den­ken Bene­dikts ent­spricht und von die­sem auto­ri­siert wur­de. Nie­mand hät­te sich jedoch gera­de vom deut­schen Papst einen so ekla­tan­ten und prä­ze­denz­lo­sen Bruch in der Papst­ge­schich­te erwartet.

Wie kommt es, daß der Pri­vat­se­kre­tär erst drei Jah­re nach der Wahl eines neu­en Pap­stes eine sol­che Inter­pre­ta­ti­on von sich gibt? War es nur halb­her­zi­ger Rück­tritt? Ein Wider­spruch? Soll ledig­lich nach­träg­lich eine umstrit­te­ne Hand­lung ver­klärt wer­den, weil Bene­dikt selbst Zwei­fel hegt, daß er mit sei­ner Ent­schei­dung dem Petrus­amt gerecht gewor­den ist, oder weil man­che den Rück­tritt als Flucht vor der Ver­ant­wor­tung oder als letzt­lich nicht wirk­lich freie Hand­lung aus­le­gen, oder wie­der ande­re Bene­dikt zum Vor­wurf machen, daß die­ser Ver­zicht erst das Pon­ti­fi­kat Fran­zis­kus mög­lich machte?

Herrscht „eine Art göttlicher Ausnahmezustand“?

„Vie­le emp­fin­den die­se neue Situa­ti­on heu­te immer noch als eine Art gött­li­chen Aus­nah­me­zu­stan­des“, dem bereits ein „Aus­nah­me­pon­ti­fi­kat“ vor­an­ge­gan­gen sei, so Gäns­wein, wor­in ihm vie­le Katho­li­ken bei­pflich­ten wer­den. Was aber mein­te er genau damit?

„Die abso­lu­te Neu­heit ist nicht der Amts­ver­zicht, son­dern das danach“, so Magister.

Als Coele­stin V. am 13. Dezem­ber 1294 sei­nen Amts­ver­zicht ankün­dig­te, so wird berich­tet, „stieg er von der Kathe­dra her­un­ter, nahm die Tia­ra von sei­nem Haupt und leg­te sie am Boden ab, und den Man­tel und den Ring, von allem ent­le­dig­te er sich vor den erstaun­ten Kar­di­nä­len“. Er wur­de wie­der ein ein­fa­cher Mönch und Ein­sied­ler, der sich in die Abge­schie­den­heit zurück­zog, aus der man ihn in einem schwie­ri­gen Moment für das Papst­tum gegen sei­nen Wil­len her­aus­ge­ris­sen und zum Papst gemacht hat­te. Er hat­te sei­nen Wider­wil­len, das Papst­amt zu über­neh­men, von Anfang bekun­det und eben­so erklärt, auf das Amt ehest­mög­lich ver­zich­ten zu wollen.

Einen sol­chen Schritt erwar­te­te sich auch der wohl renom­mier­te­ste katho­li­sche Kir­chen­recht­ler, der Jesu­it Gian­fran­co Ghir­lan­da, als er unmit­tel­bar nach der über­ra­schen­den Ver­zichts­an­kün­di­gung vom Rosen­mon­tag 2013 in der Civil­tà  Cat­to­li­ca einen Arti­kel ver­öf­fent­lich­te. Ghir­lan­da nahm an, daß Bene­dikt natür­lich Bischof blei­be, um genau zu sein, „eme­ri­tier­ter Bischof von Rom“, da das Wei­he­sa­kra­ment unaus­lösch­lich ist, aber daß er „alle sei­ne Pri­mats­voll­mach­ten ver­lie­ren“ wer­de, „weil ihm die­se nicht durch die Bischofs­wei­he, son­dern direkt von Chri­stus durch die Annah­me der recht­mä­ßi­gen Wahl zukamen“.

„Das tat­säch­li­che Ver­hal­ten Ratz­in­gers wider­sprach dann jedoch die­ser natür­li­chen Ord­nung der Din­ge“, so Magister.

„Aktive und kontemplative Teilhabe“ an dem einen Petrusdienst

Bald tauch­ten sol­che auf, die Bene­dikts bei­spiel­lo­ses Ver­hal­ten theo­re­tisch recht­fer­tig­ten. Dazu gehört der Kano­nist Ste­fa­no Vio­li, der den Stand­punkt ver­tritt, Bene­dikt XVI. habe kei­nes­wegs auf das Petrus­amt ver­zich­tet, son­dern nur auf die Aus­übung der Regie­rungs­ge­schäf­te und des Lehr­am­tes. Die Aus­übung des Gebets und des Mit­lei­dens habe er hin­ge­gen beibehalten.

Genau die­se Posi­ti­on behaup­te­te nun Gäns­wein vor einem Monat als Tat­sa­che: Es gebe ein dop­pel­tes Papst­tum „mit einem akti­ven und einem kon­tem­pla­ti­ven Teil­ha­ber“ am Petrus­amt. Fran­zis­kus und Bene­dikt in einem „qua­si gemein­sa­men Dienst“?

Was aber heißt das kon­kret? Ist Bene­dikt noch immer und, solan­ge er lebt, „für immer“ recht­mä­ßi­ger Papst? Ist Fran­zis­kus nur geschäfts­füh­ren­der Papst, der im Namen Bene­dikts den akti­ven Petrus­dienst ausübt?

Oder ist es letzt­lich nur eine Bana­li­sie­rung des Petrus­am­tes durch Zurück­stu­fung auf ein büro­kra­tisch regle­men­tier­tes Kir­chen­amt wie die ande­ren auch, mit alters­be­ding­ten Pen­sio­nie­rungs­fri­sten und –pflich­ten? Nur eben nicht mit 75 Jah­ren wie bei Bischö­fen, mit 80 Jah­ren wie bei Kar­di­nä­len, son­dern mit 85 Jahren?

„Daß es in der katho­li­schen Kir­che zwei Päp­ste geben könn­te, wenn auch mit unter­schied­li­chem Pro­fil, aber doch mehr als nur einer, ist etwas, was Theo­lo­gen und Kir­chen­recht­ler von Rang wie Geral­di­na Boni und Car­lo Fon­tap­piਠnicht nur für uner­hört, son­dern gera­de­zu ‚abnorm‘ hal­ten, abge­se­hen davon, daß sie dar­in Vor­bo­ten von Kon­flik­ten erken­nen“, so Magister.

Ideelle Überlegenheit des „kontemplativen“ Papstes über den „aktiven“

Dem nicht genug, denn Vio­li theo­re­ti­siert sogar „die ideel­le Über­le­gen­heit des ‚kon­tem­pla­ti­ven‘ Pap­stes über den ‚akti­ven‘, da die­ser dem Vor­bild Jesu näher sei, der sich von allem ent­le­digt habe, auch von sei­ner Göttlichkeit.“

Vor allem aber stim­me es ein­fach nicht, so Magi­ster, daß die Unter­schei­dung der Rol­len zwi­schen Fran­zis­kus und Bene­dikt so klar sei, wie Gäns­wein es darstellte.

Bene­dikt habe mehr­fach sein selbst­auf­er­leg­tes Schwei­gen gebro­chen. In min­de­stens einem Dut­zend Fäl­le ist er in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren schrift­lich oder münd­lich an die Öffent­lich­keit getre­ten. Jedes Mal zwang er damit, zu stu­die­ren, was davon mit dem Lehr­amt des „akti­ven“ Pap­stes über­ein­stimmt und was nicht.

So nahm Bene­dikt XVI. bei­spiels­wei­se zwi­schen den bei­den Bischofs­syn­oden über die Fami­lie sei­ne noch 1972 als Theo­lo­ge ver­tre­te­ne Posi­ti­on zurück, daß es viel­leicht unter bestimm­ten Bedin­gun­gen die Aner­ken­nung einer Zweit­ehe geben kön­ne. Der eme­ri­tier­te Papst distan­zier­te sich von sei­ner dama­li­gen Aus­sa­ge, um sich gleich­zei­tig auch demon­stra­tiv von der Posi­ti­on von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per zu distan­zie­ren. Für sei­ne „Gesam­mel­ten Schrif­ten“ kor­ri­gier­te er den Auf­satz von 1972 grund­le­gend und nahm damit bereits im Novem­ber 2014 eine Kri­tik am nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia vor­weg, das Papst Fran­zis­kus am ver­gan­ge­nen 8. April ver­öf­fent­li­chen ließ.

„Im Lehr­amt von Fran­zis­kus tri­um­phiert die Zwei­deu­tig­keit, aber auch das ‚eme­ri­tier­te Papst­tum‘ von Bene­dikt ist ein unge­lö­stes Rät­sel“, so Magister.

Text: Set­ti­mo Cielo/​Giuseppe Nardi
Bild: Urban V./Wikicommons/MiL

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6 Kommentare

  1. Ich bin der Über­zeu­gung, daß Papst Bene­dikt XVI. nach wie vor die Zügel in der Hand hält. Er ist der wah­re Stell­ver­tre­ter Chri­sti und der Reprä­sen­tant der Kir­che. Er hat­te seit Jahr­zehn­ten das theo­lo­gi­sche Pro­fil der Kir­che stark geprägt und mit­ge­prägt wie viel­leicht nicht ein­mal Papst Johan­nes Paul II. oder ein son­sti­ger Kar­di­nal und Theologe.
    Papst Fran­zis­kus ist der Juni­or und zustän­dig für die täg­li­chen Amts­ge­schäf­te. Wäre er wirk­lich und umfas­send Papst, wür­de er auch die eigent­li­che Papst­woh­nun­ug bewoh­nen kön­nen und dür­fen. Er besitzt nicht die wah­ren Voll­mach­ten eines Pap­stes und des­we­gen müs­sen sei­ne Wor­te und Hand­lun­gen offen­kun­dig unter Vor­be­halt gese­hen wer­den: sie sind nicht letztverbindlich.
    Papst Fran­zis­kus ist auch nicht vom Hl. Geist soz. erwählt wor­den, da Bene­dikt XVI. nach sei­nem „Ver­zicht“ immer noch der eigent­li­che Papst geblie­ben ist. Das ist es doch, was Herr Erz­bi­schof Gäns­wein durch die Blu­me zum Aus­druck gebracht hat, mei­ner Mei­nung nach.

  2. Dan­ke für den Arti­kel. Aller­dings neh­me ich die Aus­sa­ge „Nie­mand bezwei­felt näm­lich, daß die Gäns­wein-Inter­pre­ta­ti­on dem tat­säch­li­chen Den­ken Bene­dikts ent­spricht“ für mich nicht mehr in Anspruch. 

    Vor etwa drei Mona­ten hat­te Erz­bi­schof Gäns­wein der Deut­schen Wel­le ein Inter­view gegeben
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​n​m​u​8​8​A​h​j​2​N​Q​&​f​e​a​t​u​r​e​=​p​l​a​y​e​r​_​e​m​b​e​d​ded
    das mich eini­ger­ma­ßen irri­tiert hat. Die Aus­sa­gen, die mir zumin­dest als unge­wöhn­lich undif­fe­ren­ziert vor­ka­men, war neben der kol­le­gia­len und syn­oda­len Dimen­si­on, um die das Papst­amt erwei­tert wor­den sei, das unein­ge­schränk­te Lob für die deut­sche Flücht­lings­po­li­tik mit dem Attri­but „vor­bild­lich“ und die Atte­stie­rung von Klar­heit für die Art und Wei­se, wie Fran­zis­kus die Kir­che führt. Und zuletzt in sei­ner Geburts­tags­lau­da­tio die Bestä­ti­gung der St. Gal­len-Grup­pe als Gegen­part bei der Wahl Bene­dikts, wodurch sich erhär­tet, dass deren Mit­glie­der auf Papst Bene­dikt XVI. Druck aus­ge­übt hat­ten, und die damit indi­rekt die The­se eines erzwun­ge­nen Rück­tritts stärkt. Post hoc ergo prop­ter hoc! Wenn man bedenkt, dass Tei­le die­ser Grup­pe eben­falls die Wahl Bergoglio‚s vor­an­ge­trie­ben hat­ten, läßt sich die aktu­el­le „Kir­chen­kri­se“ erah­nen, aber wer will dies schon wahrhaben.

    • Ich den­ke auch dass man Papst Bene­dikt so bedraengt hat dass er auf­ge­ben muesste.

  3. Könn­te katho​li​sches​.info nicht mal alle Aus­sa­gen des Papst em. Bene­dikt veröffentlichen?
    Eini­ge gibt es ja, aber die Distan­zie­rung des Pap­stes eme­ri­tus Bene­dikt von dama­li­gen theo­lo­gisch vagen Aus­sa­gen ist mir neu!

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