(Madrid) Die unmenschliche Welt des technisch Machbaren. Einer Mutter, die mit Zwillingen schwanger war, wurde bei einem der ungeborenen Geschwister ein schweres Herzleiden diagnostiziert. Die verunsicherte Frau entschied sich nach entsprechender Empfehlung für eine selektive Abtreibung. Dabei sollte das kranke Kind getötet werden, während sie die Schwangerschaft des gesunden Kindes zu Ende führen wollte.
Ein Gynäkologe der El Sur Atocha Clinica Ginecologica von Sevilla in Spanien wurde nun verurteilt, weil er bei der Abtreibung versehentlich das gesunde Kind getötet hatte, anstatt dessen Geschwisterchen, bei dem ein Herzleiden diagnostiziert worden war.
Wie ABC berichtete, war die Frau durch künstliche Befruchtung schwanger geworden. Die Einsetzung mehrerer in vitro gezeugter Embryos führte zu einer Zwillingsschwangerschaft. Die Ärzte versicherten der Frau durch Pränataldiagnostik, daß eines der beiden Kinder aufgrund eines Herzfehlers nicht lebensfähig sein werde. Auf die künstliche Befruchtung folgte daher eine selektive Abtreibung.
Die Schwangere wurde an die El Sur Atocha Clinica Ginecologica von Sevilla verwiesen, um die Tötung des kranken Kindes durchführen zu lassen. Während der Abtreibung in der 20. Schwangerschaftswoche erwischte der Abtreibungsarzt jedoch den gesunden Fötus und tötete diesen.
Die Folge war ein Strafverfahren gegen den Arzt. Die 9. Strafkammer von Sevilla verurteilte den Abtreibungsarzt zu vier Monaten bedingter Gefängnisstrafe und zu einem dreijährigen Berufsverbot, weil er schuldhaft den gesunden Fötus durch Abtreibung getötet hatte und nicht, wie vorgesehen, den kranken Fötus.
Das Gericht befand den Arzt für schuldig, nicht weil er ein ungeborenes Kind getötet hatte, sondern weil er das „falsche“ Kind getötet hatte. Das Lebensrecht beider Kinder spielte im Gerichtsverfahren keine Rolle.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Infovaticana