(Paris) Die kirchenfeindliche Politsöldnertruppe Femen konnte einen weiteren Punktesieg vor Gericht erzielen. Um genau zu sein, einen nach dem anderen. „Inzwischen werden sie sich unantastbar fühlen, rundum sicher, denn die Justiz steht auf ihrer Seite. Jedenfalls in Frankreich!“, so Corrispondenza Romana. Am vergangenen Dienstag wurde Femen in Paris erneut freigesprochen.
Die vom Ukrainer Wiktor Swjatski gelenkten und anfangs aus dem Kiewer Rotlichtmilieu rekrutierten Femen-Aktivistinnen lassen für eine bestimmte, zahlende Klientel „politisch korrekt“ die Hüllen fallen und inszenieren halbnackt Angriffe gegen politische Gegner und mit Vorliebe gegen katholische Kirchen und katholische Kirchenvertreter.
2013 gewährte das sozialistisch regierte Frankreich der bekanntesten Femen-Aktivistin, der Ukrainerin Inna Schewtschenko, politisches Asyl vor Strafverfolgung in der Ukraine. Im selben Jahr wurde Schewtschenko von der französischen Regierung zur linken Polit-Ikone stilisiert. Sie wurde zur neuen „Marianne“, der Frauenallegorie des revolutionären Frankreichs erkoren und ziert seither alle Briefmarken des Landes.
Parallel fanden zahlreiche Femen-Aktionen in Frankreich statt. Unter anderem wurden die Kathedralen von Straßburg und Paris geschändet, die Pariser Bischofskirche gleich zweimal.
Provokationsmaximierung
Am 18. November 2012 hatten halbnackte Femen-Furien, kostümiert zur Provokationsmaximierung mit einem Schleier katholischer Ordensfrauen auf dem Kopf, in Paris katholische Familien angegriffen, die friedlich gegen die Legalisierung der „Homo-Ehe“ und für den Schutz von Ehe und Familie demonstrierten. Sie störten damit nicht nur eine behördlich genehmigte Kundgebung, sondern griffen zum Mittel der physischen und verbalen Gewalt.
Die Femen-Aktivistinnen setzten einen Spray ein und versprühten irgendein Gas gegen die Kundgebungsteilnehmer. Gleichzeitig schleuderten sie den katholischen Familien niederträchtige und beleidigende Parolen entgegen.
Auf ihren nackten Oberkörpern hatten sie Parolen gepinselt, darunter die blasphemische Parodierung des Mottos der USA „In God we Trust“, das zum „In Gay we Trust“ pervertiert worden war.
Doch den zuständigen Richter interessierte das alles nichts. In seinem „aufgeklärten“ Denken stellen diese Übergriffe „weder Beleidigung noch Verachtung“ der katholischen Gefühle dar. Gleiches gilt für andere Parolen und Flüche, die an dieser Stelle aus Respekt nicht wiedergegeben werden sollen.
Der zuständige Richter sieht darin eine legitime Forderung von „Homo-Rechten“. Zu diesen gehört, nach Meinung dieses Pariser Richters, offensichtlich auch das „Recht“ Christen beleidigen und gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu können.
Richter: Nur eine „Parodie“ – Wer anderes behaupte, sei „voreingenommen“
Um diese Quadratur des Kreises versuchen zu können, erklärte der Richter den ganzen Femen-Auftritt für „humoristisch“, eine Parodie und „Metapher“. Und der Spray? Der habe in diesem „Mädchenstreich“ nur „symbolischen“ Charakter gehabt, um „die Flammen der Intoleranz zu löschen“.
Was immer Femen auch inszeniert habe, die Grenzen „des Zulässigen im Sinne der Meinungsfreiheit“ seien nicht überschritten worden. Nach dem Motto: Wer den Schaden hat, muß sich um den Spott nicht sorgen, ging der Richter sogar soweit und beschuldigte die klagenden Katholiken, daß sie „voreingenommen“ seien, wenn sie Gegenteiliges behaupten würde. „Die Gerichtsverhandlung war ein tragikomischer Epilog eines traurigen Dramas“, so Corrispondenza Romana.
Von einer „Schande“, einer „Beleidigung der Justiz“ spricht AGRIF, die Allianz gegen Rassismus und für den Respekt der französischen und christlichen Identität. Die Allianz legte Berufung gegen das Urteil ein.
„In Frankreich herrscht seit 2012 eine Komplizenschaft zwischen Femen und Staat. Für bestimmte Richter, Medien, Lehrer, Beamte und die Regierenden stellt Femen den offensichtlich gewünschten militanten Arm dar. Dafür erhalten sie Protektion und Straffreiheit. Eine verachtenswerte Form des Kollaborationismus“, so das Gender-Observatorium.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: La Croix (Screenshot)