von Andreas Becker
(Berlin) Die CDU hat „Grundregeln zur Integration“ aufgestellt, um „Mindeststandards für ein friedliches Zusammenleben“ für die ins Land drängenden Fremden aufzustellen, die aus fremden Kulturkreisen und Religionen kommen und diese mitbringen. Dabei ist die CDU, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer, nicht imstande, die Dinge beim Namen zu nennen. Es geht um den Islam, doch darf in und durch die CDU nicht gesagt werden, was dazu zu sagen ist.
Ob es damit zu tun hat, wie manche glaubwürdig behaupten, daß Deutschland keine „deutschen Interessen“ definieren darf, obwohl dies für jeden Staat unumgängliche Pflicht wäre, sei dahingestellt. Der Begriff „deutsche Interessen“ ist zumindest nicht gänzlich fremd, wird allerdings von der hohen Politik jeweils dann in den Mund genommen, wenn damit lediglich transatlantische Interessen wiedergegeben werden. Das aber ist nicht ein und dasselbe.
Es geht also um den Islam, doch weil die CDU sich nicht zu sagen traut, was zu sagen wäre, ist das, was sie stammelt, nicht hilfreich für Deutschland, sondern wird sogar zu einem zusätzlichen, noch weitergehenden Tiefschlag gegen die eigene Identität, als die unkontrollierte Massenzuwanderung selbst. Nur am Rande sei angemerkt, daß die neuen „Grundregeln zur Integration“ ein deutliches Indiz dafür sind, daß die CDU keineswegs daran denkt, die illegale Invasion fremder Menschen zu stoppen oder einzudämmen, sondern vielmehr mit deren Fortsetzung rechnet, sprich, eine solche zulassen will.
Das hinkende „Zusammenleben im Haus Deutschland“
Das CDU-Papier nennt sich „Zusammenleben im Haus Deutschland“ und scheint dem Dekalog nachempfunden, da er aus genau zehn „Grundregeln“ besteht. Daß allein schon die Notwendigkeit zu einem solchen Dokument Fragen aufwirft, damit beschäftigt sich die CDU erst gar nicht. Hat es in der Bundesrepublik Deutschland je einen demokratischen Mehrheitswillen gegeben, das Land einer Situation auszusetzen, die einen solchen „Dekalog“ überhaupt notwendig macht? Nein, wir wüßten davon. Die Politik will es so und kann dabei darauf verweisen, im Vierjahresrhythmus vom „Volk“ durch Wahl bestätigt worden zu sein.
Liest man den ungewöhnlichen Dekalog, stellt man fest, daß bereits der erste Punkt größte Schwierigkeiten birgt. Anders ausgedrückt: Die erste Regel verdeutlicht, daß das ganze CDU-Regelwerk auf einem Denkfehler beruht und damit nicht nur wertlos, sondern sogar gefährlich ist.
„Staatliche Gesetze sind bindendes Recht und haben Vorrang vor religiösen Regeln. In Deutschland steht das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, über der Bibel und dem Koran. Kirche und Staat sind getrennt. Die im Grundgesetz verankerten Werte und unsere Gesetze sind maßgebend und werden nur von der deutschen Gerichtsbarkeit überprüft. Religiöse Richter dürfen hier nicht rechtsprechen. Ohne entsprechende Rechtsnorm des Grundgesetzes hat die Scharia keine Geltung.“
CDU-Dekalog beruht auf kolossalem Denkfehler
Sind die Aussagen gegen islamische Forderungen gerichtet, die Moslems in unserem Haus geltend machen wollen, dann sind sie zu begrüßen, allein schon aufgrund der schlechten, ja katastrophalen Erfahrungen, die anderswo gemacht werden. Der Verweis auf Großbritannien mit Scharia-Gerichten und islamischer Polizei sollte genügen: Die kulturellen, ethischen, moralischen und sozialen Unterschiede sind zu groß, um sich der Utopie eines Kompromisses zwischen der Scharia und der europäischen Rechtsordnung hingeben zu können.
Die Angst vor der islamischen Scharia hat die CDU-Autoren aber so weit getrieben, gleich das ganze Verhältnis von Staat und Kirche in Frage zu stellen. Die CDU, obwohl eine christliche Partei, definiert die Trennung von Staat und Kirche wie eine laizistische Partei. Ein fiktiver Zwang zur Rücksichtnahme vor dem Islam zwingt die CDU äquidistant zum Christentum wie zum Islam zu sein. Warum aber? Wie kommt man nur auf einen solchen Gedanken? Niemand lebt in einem luftleeren, theoretischen Raum, auch kein CDUler. Damit schneidet sich die Christliche Demokratische Union von ihren eigenen Wurzeln ab und Deutschland gleich mit.
Aus Rücksicht auf Islam will CDU eigenen Bürgern neue Regeln aufzwingen
Die CDU will Einwanderern, zumeist vom eigenen Volk nicht erwünschten Einwanderern – was nicht unterschlagen werden darf – Regeln aufzwingen, traut es sich aber nicht zu sagen. So redet sie von Integration, formuliert aber Regeln, die sie allen, Einwanderern und Einheimischen aufzwingen will. Das sind aber nicht die Regeln der Einheimischen, die sie erzwingen will, sondern neu definierte Regeln, die sich letztlich an den unerbetenen Einwanderern orientieren und die eigenen Bürger zwingen sollen.
Gerade die CDU ist es, die „Bibel und Koran“ (was ist eigentlich mit den anderen?) auf dieselbe Stufe stellt, wo sie zweifellos nicht stehen. Die geistigen, moralischen, sozialen, kulturellen Wurzeln Deutschland, auch die politischen, was für die CDU ja nicht unerheblich sein sollte, sind christlich und mitnichten islamisch. Im deutschen Volk und seiner Rechtsordnung steht das Kreuz geschrieben und nicht der Halbmond. Deutschland ist christlich, oder es ist gar nicht. Das sollte gerade das deutsche Volk wissen, das wie kaum ein anderes in Europa durch eine antichristliche Ideologie seiner Regierung am Volkstod vorbeigeschrammt ist.
Zur Bändigung des Islams will CDU die deutsche Identität auslöschen
Daß der Islam der deutschen DNA wesensfremd ist, sollte auch dem geschichtsunkundigsten, um nicht zu sagen dümmsten CDUler bekannt sein. Auf eine ehrliche Frage an sich selbst, sollte jeder CDUler, auch ohne ein Minimum an Geschichtskenntnis, sich persönlich die Antwort geben können. Das gilt auch für jene ganz oben in den Parteien, die inzwischen im Volk immer häufiger Parteibonzen genannt werden. Die Realität ist einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wer sich der Wirklichkeit verweigert, setzt sich dem Verdacht aus, ein Ideologe zu sein, taugt aber nicht, ein Land zu führen.
Um den Islam zu bändigen (Wer will ihn eigentlich haben, diesen Islam?), ist die CDU anstandslos bereit, den Staat von jeder Wertegrundlage, ja vor allem von seiner eigenen Wertegrundlage abzutrennen. Worauf gründet dann aber der Staat? Losgelöst von allen historischen, religiösen, ethischen, kulturellen Bindungen verwandelt er sich zu einem autokephalen Monstrum. Was das bedeutet, davon berichtet uns die Geschichte zur Genüge. Man muß nicht immer Hitler bemühen. Präludium und Prototyp des autokephalen Staates ist das revolutionäre Frankreich von 1789. Die jakobinischen Totalitarismen der vergangenen mehr als 200 Jahren lassen grüßen.
CDU-Prämisse ist Garant für jakobinische Willkür und Tod
Würden Verfassung und Gesetze unterschiedslos und ausnahmslos über alle und alles gestellt, würden nicht nur jene Minimalgarantien der Gewissensverweigerung hingerichtet, sondern im rechtspositivistischen Sinn die Tore zur Willkür über Leben und Tod aufgestoßen. Jene vernichtenden Tore, die durch das Christentum mit Mühe immer wieder in der Geschichte geschlossen werden konnten, die aber seit dem legalisierten Kindermord sperrangelweit aufgerissen sind und das Christentum müde scheint, zu müde, um auch diese Tür wider alle Widerstände zuzudrücken. Dieser Logik folgend hätten Abtreibung, Euthanasie, Eugenik und was noch alles an Mörderischem menschlichen Hirnen entspringen mag, da rechtsstaatlich normiert, widerspruchslosen Wert und Gültigkeit für jeden Bürger, ob gläubig oder nicht. Das entspräche einer schrankenlosen und unmenschlichen Legalisierung willkürlicher Todesurteile.
Der ersten „Regel“ im neuen CDU-Integrations-Regelwerk liegt damit ein kolossaler Denkfehler zugrunde, indem Ungleiches gleich behandelt wird und einer angeblichen Integration in Wirklichkeit die deutsche Identität geopfert wird – und dies mit unabsehbaren Folgen für Land und Volk.
Die katholische Soziallehre sagt das genaue Gegenteil der CDU
Die katholische Soziallehre sagt und fordert nichts dergleichen, doch sie scheint der CDU nicht einmal dem Namen nach mehr bekannt zu sein. Die katholische Soziallehre fordert vielmehr das genaue Gegenteil und die Partei der deutschen Christdemokraten sollte das eigentlich wissen. Christlich heißt, daß immer und ausnahmslos Gott und Gottes Gesetz über allem steht und daß eine Verfassung und Gesetze daran den entscheidenden Orientierungspunkt finden, nach dem sie sich ausrichten sollen, um dem Allgemeinwohl aller Menschen zu dienen. Wenn ein Staatsgesetz dem Gottesgesetz widerspricht, kommt dem Gottesgesetz entscheidendes Gewicht zu (und Gehorsam), nicht dem schwachen Menschengesetz. Dem Gläubigen gilt auch die Bibel mehr als irgendein Staatsgesetz oder eine Verfassung, denn die Seele ist wichtiger als ein menschliches Recht.
Der Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert
Die Enzyklika Evangelium Vitae erklärt die Sache gut: „Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz der Welt kann jemals eine Handlung erlaubt machen, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist“ (EV, 62). So kann auch ein Staat, will er ein wirklicher Rechts- und kein Unrechtsstaat kann, nur bestehen, wenn er auf dem festen Grund des Naturrechts steht: „Die Demokratie ist ihrem Wesen nach eine ‚Ordnung‘ und als solche ein Werkzeug und nicht ein Ziel. Ihr ‚sittlicher‘ Charakter ist nicht automatisch gegeben, sondern hängt von der Übereinstimmung mit dem Sittengesetz ab, dem sie, wie jedes andere menschliche Verhalten, unterstehen muß: das heißt, er hängt von der Sittlichkeit der Ziele ab, die sie verfolgt, und der Mittel, deren sie sich bedient.“ Und weiter: „Der Wert der Demokratie aber steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert. Grundlage dieser Werte können nicht vorläufige und wechselnde Meinungs’mehrheiten‘ sein, sondern nur die Anerkennung eines objektiven Sittengesetzes, das als dem Menschen ins Herz geschriebene ‚Naturgesetz‘ normgebender Bezugspunkt eben dieses staatlichen Gesetzes ist“. (EV, 70).
Gesetz oder Gewaltakt?
Bereits der heilige Thomas von Aquin lehrt in seiner Summa Theologiae, daß Christen in keiner Weise Normen beachten dürfen, die im Widerspruch zu den Geboten Gottes stehen. Das menschliche Gesetz zählt nur soviel, als es der rechten Vernunft entspricht und daher vom ewigen Gesetz herrührt. Wenn ein Gesetz aber im Widerspruch zur Vernunft steht, dann handelt es sich um ein ungerechtes Gesetz. Damit aber hört es auf, ein Gesetz zu sein und wird vielmehr zu einem Gewaltakt. Wenn eine Norm im Widerspruch zum Naturrecht steht, dann handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Korruption des Gesetzes. Der Aquinat wird in Evangelium Vitae mit den Worten zitiert: „Die Befehlsgewalt wird von der sittlichen Ordnung erfordert und geht von Gott aus. Falls daher Staatslenker entgegen dieser Ordnung und insofern entgegen dem Willen Gottes Gesetze erlassen oder etwas gebieten, dann können weder die erlassenen Gesetze noch die gewährten Vollmachten das Gewissen der Bürger verpflichten… Vielmehr bricht dann die Autorität selbst völlig zusammen, und es folgt scheußliches Unrecht.“ Ebenso: „Jedes von Menschen erlassene Gesetz hat insoweit den Charakter eines Gesetzes, insoweit es vom Naturgesetz abgeleitet wird. Wenn es aber in irgend etwas von dem Naturgesetz abweicht, dann wird es nicht mehr Gesetz, sondern die Zersetzung des Gesetzes sein.“
Aus diesem Grund stellte Johannes Paul II. in Evangelium Vitae klar: „Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit“ (EV, 72). Und weiter: „Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen“ (EV, 73). Es gilt also die „schwere und klare Verpflichtung, sich aus Gewissensgründen zu widersetzen“. Weiß das die CDU?
„CDU täte gut daran, den Text zu überarbeiten“
Offensichtlich nicht. In der Regel 4 des neuen CDU-Dekalogs heißt es unter „Minderheitenschutz“: „Homosexuelle Beziehungen sind legale Lebensformen und von allen zu respektieren.“ Daß es dabei derzeit um „legale Formen“ handelt, widerspricht offenkundig der kirchlichen Lehre, der Bibel und dem göttlichen Gesetz. Auch für die CDU gilt hier keine Ausnahmeregelung, weil es keine Ausnahmen gibt. Auch die CDU ist verpflichtet, sich an das göttliche Gesetz zu halten, will sie nicht Unrecht und Willkür fördern, und damit das Allgemeinwohl aufs Spiel setzen. Selbst bei der jüngsten Synode bekräftigte der Papst, daß die katholische Lehre nicht veränderbar ist.
Es ist daher nicht möglich, zu behaupten, was die CDU behauptet, daß „staatliche Gesetze“ als bindendes Recht „über der Bibel“ stehen. „Die CDU täte gut daran, ihren Dekalog umzuschreiben, anstatt in ganz Deutschland Veranstaltungen zu seiner Verbreitung abzuhalten“, so Corrispondenza Romana.
Text: Corrispondenza Romana/Andreas Becker
Bild: veranstaltungen.nah-klar-cdu.de