Nach dem irischen Referendum versucht die Homo-Lobby auch in Deutschland die öffentliche Meinung in Richtung „Homo-Ehe“ zu lenken. Allzuviele Kommentatoren der Medien beteiligten sich am Klappern für diese Pseudo-Ehe. Auch die Frankfurter Allgemeine zeigte Häme gegenüber der kirchlichen Position (Daniel Deckers) oder meinte, gegen die „Homo-Ehe“ gebe es keine Argumente mehr (Andreas Platthaus). In den Leserbriefspalten der FAZ dagegen wurde ein echter Diskurs über diese Frage geführt – mit eindeutigem Ergebnis.
Eine Übersicht von Hubert Hecker.
â–ª Rechtliche Überlegungen stellte ein FAZ-Leser am 15. Juni an unter dem Motto: Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare breche nicht mit der Logik der bürgerlichen Ehe, sondern folge ihr. Unter den Prinzipien: freie Partnerwahl und Ehe-Vertragsfreiheit habe das Bürgertum seit der Aufklärung dafür gekämpft, dass eine jede erwachsene und vertragsfähige Person einen Ehevertrag schließen sowie den/die Ehepartner/in nach eigenem Belieben und Interessen auswählen könne. Mit dem Recht auf freie Partnerwahl sollten daher nicht nur die Schranken von Stand, Herkunft oder Klasse fallen, sondern auch die des Geschlechts.
Gegen diese Position argumentieren andere Leser mit den Hinweisen, dass die beiden genannten Prinzipien auch im bürgerlichen Kontext nicht ohne Einschränkungen gelten: die freie Partnerwahl etwa ist nicht zulässig bei engen Verwandten oder mit mehreren Partnern gleichzeitig, mit denen sonstige Rechtsverträge unproblematisch sind. Damit wird deutlich, dass der Ehevertrag einen besonderen Charakter hat, der sich von allen anderen bürgerlichen Vertragsverhältnissen abhebt, nämlich als rechtliche Form einer auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die auf Familie angelegt ist.
â–ª Der Bundesgeschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, führt in einem Gastbeitrag verfassungsrechtliche Argumente zu der Ehe für alle an. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar bisher die Ehe ausschließlich als Verbindung von Mann und Frau angesehen. Doch die verfassungsrechtlichen Erkenntnisquellen wie „außerrechtliche Lebensordnung“ sowie „Rechtsbewusstsein und Rechtsgefühl“ hätten sich in den letzten Jahrzehnten bezüglich des Ehe-Verständnisses stark verändert. Daher werde das Verfassungsgericht irgendwann diesen gesellschaftlichen Wandel auch rechtlich als Öffnung der Ehe für alle abbilden. Schließlich würde auch der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG gegen die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnern bei der Ehe-Definition sprechen.
Ein Leserbriefschreiber kritisiert den offenkundigen Rechtspositivismus des FDP-Manns, nach dem das Grundgesetz zu einem Spielball veränderter sozialer und politischer Wirklichkeit werden würde. Zum andern habe sich am grundlegenden Verständnis der Ehe nichts verändert: „Neben Partnerschaft und gegenseitigem Beistand war und ist die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft das Wesen und Ziel der Ehe.“ Die Kinderlosigkeit von manchen Ehen ändere daran nichts, da Gesetze – erst recht das Grundgesetz – für den Regelfall gemacht würden. Zum dritten lege das Gleichheits- und Gerechtigkeitsprinzip nahe, „naturgemäß Unterschiedliches auch unterschiedlich zu behandeln mit Blick auf Wesen und Ziel einer Institution“.
â–ª Dieses Argument der Regel überträgt ein Leser auf die menschliche Sexualität. Die Regel sei, dass der Mensch nur in der polaren Spannung von Mann und Frau seine sexuelle Identität bildet und festigt. Wenn Menschen außerhalb dieser polaren Spannung Erotik empfinden und leben, sei das kein Grund, menschliche Sexualität und Ehe neu zu bestimmen. Genau diese Neudefinition von Geschlecht und Sexualität geschieht aber im sogenannten gender mainstreaming als einer sozialen Geschlechternivellierung. Die feministische Grundlagenthese dafür: „Geschlechtliche Anatomie ist ein soziales Konstrukt“ – so der FAZ-Kommentator Rüder Soldt – ist als ideologische Anmaßung eine völlig ungeeignete Basis für eine staatliche Schul- und Kulturpolitik. In Baden-Württemberg sollen nach diesem Ansatz schon die jüngeren Schulkinder vor ihrer männlichen oder weiblichen Identitätsentwicklung auf die Auflösung der Geschlechter-Polarität eingeschworen werden. Die Erfahrung und Entfaltung der regelhaften heterosexuellen Polarität wird bei den Kindern behindert, wenn sie mit den Sexualpraktiken aller möglichen verqueeren Lebensformen verwirrt werden.
â–ª Als einen Grundfehler dieser Entwicklung der letzten Jahrzehnte bezeichnet es eine Leserin, die Sexualität als utilitaristischen Baustein der Lebensgestaltung anzusehen und nicht als integrierte personale Dimension des Mann- oder Frauseins. Diese Haltung zur Sexualität als Instrument der Lusterzeugung kommt besonders krass in dem Buch von Elisabeth Tuider (2012) zum Ausdruck „Sexualpädagogik der Vielfalt“: „Wo könnte der Penis sonst noch stecken?“ heißt eine der vielen schamlosen Zumutungen, die als Impulse für Kindergarten- und Grundschulkinder gesetzt werden. Zur Steigerung der Lusterzeugung sollen die Kinder mit Sexspielzeug und Materialien wie Dildo, Lack, Latex, Leder, Handschellen, Aktfoto, Potenzmittel, Vaginalkugeln etc. konfrontiert werden – sexuelle Vielfalt in jeder Beziehung.
â–ª Warum reicht der Homo-Lobby nicht die staatliche Anerkennung einer Partnerschaft im Sinne von dauerhafter Gewährung von gegenseitigem Beistand und Unterstützung, wie dies auch beim getreuen Zusammenleben altlediger Geschwister der Fall sein kann, fragt ein weiterer Leser. Die Werteverwirklichung in solchen Lebensgemeinschaften taugt nicht als Argument für die Homo-Ehe. Denn in allen menschlichen Zusammenschlüssen bis hin zur Mafia werden Werte wie Vertrauen, Zusammenhalt, Solidarität etc. gelebt und praktiziert, ohne dass daraus auf besondere Förderungswürdigkeit geschlossen werden kann. Der wesentliche Unterscheidungspunkt der Ehe von anderen Werte-Gemeinschaften ist deren Fruchtbarkeit, was die Lehre der Kirche schon immer betont hat. Damit ist allein die Ehe zwischen Mann und Frau grundsätzlich und wesensgemäß geeignet, den Fortbestand der Bevölkerung zu sichern. Nur als Keimzelle der Gesellschaft ist die strukturell auf Lebensweitergabe ausgerichtete Ehe verfassungsrechtlich institutionalisiert und mit Schutz und Privilegierung versehen. Die von Natur aus unfruchtbaren Homo-Verbindungen erfüllen die Kriterien dieses Sachverhalts der „Lebenserschaffungswirklichkeit“ nicht. Das Kunstwort von der „Homo-Ehe“ ist ein Widerspruch in sich. Der frühere Glaubenspräfekt Kardinal Josef Ratzinger hat es so formuliert: „Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“
â–ª Der Kinderwunsch von sterilen Homo-Partnerschaften kann nur durch äußere, wesensfremde Substitution erfüllt werden. Wenn der Staat die sogenannte Homo-Ehe anerkennen würde, müsste er dann nicht auch den Weg ebnen, um den Kinderwunsch von Homo-Partnerschaften zu ermöglichen? Eine Leserin weist auf die schwerwiegenden Konsequenzen dieses Weges hin, der „nicht ohne die systematische Ausbeutung von Frauen in größerem Stil zu gehen möglich ist“. Denn männliche Homosexuelle sind und bleiben auf Eispenderinnen und Leihmütter angewiesen. Die Gewinnung weiblicher Eizellen ist mit risikoreichen hormonellen Behandlungen und ärztlichen Eingriffen verbunden. Dies aus kommerziellen Erwägungen zu riskieren, wird zu Recht abgelehnt. Noch mehr gilt dies für die Leihmutterschaft, die in Wirklichkeit eine Mutterschafts-Prostitution ist. Es sei kein Zufall, dass sich vor allem Frauen in armen Ländern wie Indien und Osteuropa zu diesem Zweck schwängern ließen – oft unter erheblichem Druck von Armut und vielfach auch den finanziellen Erwartungen der Ehemänner.
Eine Leserin fragt erschrocken: Was tut man Kindern an, wenn sie als Antwort auf die Frage: Wer ist mein Papa, wer meine Mama? gesagt bekommen: Dein Vater ist ein Samenspender; oder: Deine Mama war eine Leihmutter, von der wir dich abgekauft haben.
Ein Verschweigen der generativen Herkunft etwa mit der neuen Mär vom Klapperstorch aus Indien ist ebenso verwerflich.
â–ª Der FDPler Marco Buschmann ist der Ansicht, dass sich „die Elternfunktion (sic!) durch homosexuelle Paare nicht negativ auf die Entwicklung von Kindern“ auswirke. Auch andere Politiker äußern ihre „Überzeugung“, dass das Kindeswohl nicht von dem Geschlecht der Erziehenden abhänge. Dagegen führt ein Leser das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an, nach dem die Rechte von Vätern nach einer Scheidung mit dem Argument gestärkt wurden, dass die Beziehung beider Eltern zu den eigenen Kindern für deren Identitätsentwicklung besonders wichtig sei. Zahlreiche Langzeitstudien bestätigen diesen Befund: Für die gesunde Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen ist die Beziehung zu Vater und Mutter als Mann und Frau in ihrer Unterschiedlichkeit wesensnotwendig. Homosexuelle Paare mit Kindern versuchen diese verschiedengeschlechtliche Elternfunktion nachzuahmen. Aber es wirkt auf Erwachsene lächerlich und ist auch für Kinder durchschaubar aufgesetzt, wenn ein Schwuler als „Elter II“ effeminisiertes Mutter-Gehabe zeigt oder sich eine Lesbe zu strenger Herr-schaft aufschwingt. Kinder können sich an solchen Eltern-Karikaturen unmöglich in ihrer gleich- oder gegengeschlechtliche Identitätentwickelung orientieren. Der Geschlechter- und Generationenforscher Gerhard Amendt hält homosexuelle Elternschaft für eine Parodie der Vater-Mutter-Kind-Familie. Das Resümee aus seinem FAZ-Aufsatz vom 8. 11. 2002 mit dem Titel: „Aggressive Persiflage. Kultur, Kindeswohl und homosexuelle Fortpflanzung“ lautet nach J. Kahl: „Kinder mit zwei lesbischen Frauen oder zwei schwulen Männern als Eltern werden um ihre wirklichen Eltern betrogen, in tiefe psycho-soziale Konfusion gestürzt und in ihrer eigenen Identitätsentwicklung gestört und verwirrt.“
Text: Hubert Hecker
Bild: Breitbart/Pi-News/Twitter (Screenshots)