Euthanasie auf Französisch – Osservatore Romano dafür


Protest gegen neues Euthansiegesetz vor dem französischen Parlament
Pro­test gegen neu­es Euthan­sie­ge­setz vor dem fran­zö­si­schen Parlament

(Paris) Am ver­gan­ge­nen Diens­tag beschloß das fran­zö­si­sche Par­la­ment ein neu­es Gesetz zum Lebens­en­de. „Ster­ben ohne Qua­len“, so die ver­hei­ßungs­vol­le Paro­le, mit der für das neue „Ster­be­hil­fe­ge­setz“ gewor­ben wur­de. Kon­kret wird damit in Frank­reich die Eutha­na­sie ein Stück mehr legalisiert.

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Mit 436 Stim­men, bei nur 43 Gegen­stim­men und 83 Ent­hal­tun­gen wur­de das Tötungs­ge­setz „auf Ver­lan­gen“ in erster Lesung von der Natio­nal­ver­samm­lung fak­tisch durch­ge­wun­ken. Der Gesetz­ent­wurf wird nun dem Senat vor­ge­legt. Soll­te die­ser auch zustim­men, folgt die zwei­te Lesung in der ersten Parlamentskammer.

„Bewußtlos in den Tod“

Laut dem Gesetz­ent­wurf sol­len „unheil­bar Kran­ke“ künf­tig auf eige­nen Wunsch hin mit Medi­ka­men­ten in einen künst­li­chen Tief­schlaf ver­setzt wer­den, bis der Tod ein­tritt. Im Klar­text „sediert und bewußt­los in den Tod“ kri­ti­siert die katho­li­sche Alli­ance Vita den Ent­wurf als „unge­nau for­mu­liert“. „Wird ein Pati­ent in den Tief­schlaf ver­setzt, weil er ster­ben wird, oder wird er in den Tief­schlaf ver­setzt, damit er stirbt?“, frag­te Tug­du­al Der­ville, der Spre­cher der katho­li­schen Organisation.

Im Gegen­satz zur „Homo-Ehe“, die von der sozia­li­sti­schen Mehr­heit im Allein­gang durch­ge­drückt wur­de, fand sich für das Eutha­na­sie­ge­setz eine brei­te Zustim­mung im Par­la­ment. Das war das Ziel von Staats­prä­si­dent Hol­lan­de, der zunächst neben der „Homo-Ehe“ die Eutha­na­sie zum zwei­ten gro­ßen gesell­schafts­po­li­ti­schen The­ma sei­ner Amts­zeit machen woll­te. Nach den Wider­stän­den gegen die „Homo-Ehe“ und den anhal­tend schlech­ten Mei­nungs­um­fra­gen für ihn und sei­ne Sozia­li­sti­sche Par­tei (PS) bemüht er sich um einen poli­ti­schen Kon­sens, den die hal­be bür­ger­li­che Oppo­si­ti­on nicht verweigerte.

Linkes Gesetz mit bürgerlicher Zustimmung

Französische Nationalversammlung stimmte Euthanasiegesetz in erster Lesung zu
Fran­zö­si­sche Natio­nal­ver­samm­lung stimm­te Eutha­na­sie­ge­setz in erster Lesung zu

Bereits der Gesetz­ent­wurf ver­eint die bei­den gro­ßen Par­la­ments­frak­tio­nen der regie­ren­den Sozia­li­sten (PS) und des oppo­si­tio­nel­len bür­ger­li­chen UMP. Ein­ge­bracht und benannt ist er nach den bei­den Abge­ord­ne­ten Jean Leo­net­ti (UMP) und Alain Claeys (PS). Leo­net­ti, selbst Arzt, war unter Staats­prä­si­dent Sar­ko­zy Gesund­heits­mi­ni­ster und hat­te bereits am Ster­be­hil­fe­ge­setz 2005 feder­füh­rend mit­ge­wirkt. „Schla­fen vor dem Ster­ben, um nicht zu lei­den“ zitiert die Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung Jean Leo­net­tis Posi­ton zum Lebensende.

Kri­ti­ker war­nen vor allem vor einem Schrecken ohne Ende. Wenn die Sedie­rung von Pati­en­ten dazu die­nen sol­le, den Schmerz und die Angst vor einem lang­sa­men Tod zu neh­men, dann kön­ne durch den Tief­schlaf der Tod noch lan­ge ver­zö­gert wer­den. „Will man, daß in den Tief­schlaf ver­setz­te Pati­en­ten jah­re­lang in die­sem Zustand leben? Hat man das bedacht? Wer küm­mert sich um die­se Men­schen? Wer trägt die Kosten?“, so Alli­ance Vita. Aus die­sem Grund sieht die katho­li­sche Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on in der For­mu­lie­rung nur einen Vor­wand, um hin­ter schö­nen Wor­ten die Tötung der Pati­en­ten zu legalisieren.

Sedierungsmedikament wird durch Dosierung zum Tötungsinstrument

In der Tat ist kaum von einem blo­ßen „Tief­schlaf“ aus­zu­ge­hen. Das für die Sedie­rung vor­ge­se­he­ne Medi­ka­ment Mid­azo­lam kann, je nach Dosie­rung, den Tod her­bei­füh­ren, wie die Frank­fur­ter All­ge­mei­ne berichtete.

Die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten haben sich in einer gemein­sa­men Erklä­rung gegen den neu­en Gesetz­ent­wurf aus­ge­spro­chen. Erz­bi­schof Phil­ip­pe Kar­di­nal Bar­ba­rin von Lyon unter­zeich­ne­te die Erklä­rung als Pri­mas von Frank­reich für die Katho­li­sche Kir­che. Er poch­te dar­auf, daß an der gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mung fest­ge­hal­ten wer­den soll, laut der „die Tötung eines Men­schen nie­mals gerecht­fer­tigt wer­den kann“.

Gesetzentwurf sieht keine Gewissensverweigerung für Mediziner vor

Als beson­ders schwer­wie­gend wird die Ver­wei­ge­rung der Gewis­sens­frei­heit kri­ti­siert. Der Gesetz­ent­wurf ent­hält kei­ne Gewis­sens­klau­sel für Ärz­te und ande­res medi­zi­ni­sches Per­so­nal, die es ihnen erlaubt, aus Gewis­sens­grün­den eine Betei­li­gung an der Eutha­na­sie zu ver­wei­gern. Der ohne­hin in bio­ethi­schen Fra­gen schon enor­me Druck auf die Medi­zi­ner wird damit wei­ter erhöht. Katho­li­sche Orga­ni­sa­tio­nen kla­gen bereits heu­te, daß es für Katho­li­ken fast unmög­lich gemacht wird, den Beruf eines Arz­tes anzu­stre­ben, da viel­fach bereits im Medi­zin­stu­di­um die Teil­nah­me an der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des ver­langt wird.

Französische Bischofskonferenz gegen das Euthanasiegesetz

Um so erstaun­li­cher sind die unter­schied­li­chen Bewer­tun­gen des neu­en fran­zö­si­schen Eutha­na­sie­ge­set­zes, zu denen es inner­halb der Katho­li­schen Kir­che gekom­men ist. „Eutha­na­sie auf fran­zö­sisch“ titel­te der Frank­reich-Kor­re­spon­dent der katho­li­schen Tages­zei­tung Avve­ni­re. Im Arti­kel wur­de auf die lau­ter wer­den­den Stim­men aus der Zivil­ge­sell­schaft hin­ge­wie­sen, die dem Gesetz­ent­wurf skep­tisch gegen­über­ste­hen oder ihn völ­lig ableh­nen, ein­schließ­lich der Fran­zö­si­schen Bischofs­kon­fe­renz.

In einem Inter­view des Avve­ni­re erklär­te der inter­na­tio­nal aner­kann­te Arzt Denys Pel­le­rin, und ehe­ma­li­ge Vor­sit­zen­der der renom­mier­ten fran­zö­si­schen Aca­dé­mie natio­na­le de méde­ci­ne: „Ich tei­le die Beden­ken jener, die von einer ver­steck­ten Eutha­na­sie sprechen“.

Osservatore Romano für das Euthanasiegesetz

Osservatore Romano für Euthanasiegesetz
Osser­va­to­re Roma­no für Euthanasiegesetz

Ganz anders die Tages­zei­tung des Vati­kans. Der Osser­va­to­re Roma­no begrüß­te am 19. März mit dem Titel „Aus­ge­wo­ge­ne Ant­wort“ die Zustim­mung der fran­zö­si­schen Natio­nal­ver­samm­lung zum neu­en „Ster­be­hil­fe­ge­setz“ von Claeys und Leonetti.

„Wir sind weit ent­fernt von einer Eutha­na­sie“ schrieb das offi­ziö­se Blatt des Pap­stes. „Die Pole­mik die­ser Tage erscheint des­halb ein­deu­tig kon­tra­pro­duk­tiv und häu­fig oberflächlich.“

Mein­te der Osser­va­to­re Roma­no damit auch die Fran­zö­si­sche Bischofs­kon­fe­renz und den Avve­ni­re, die Tages­zei­tung der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz?

Für den Osser­va­to­re Roma­no hät­ten die „fran­zö­si­schen Gesetz­ge­ber die Wirk­lich­keit mit Klar­sicht und Mut betrach­tet und nach gründ­li­cher Über­le­gung einen Text for­mu­liert, der nicht den Geist von einem der aus­ge­reif­testen Geset­ze zum The­ma Lebens­en­de ent­stellt.“ Gemeint ist das erste fran­zö­si­sche „Ster­be­hil­fe­ge­setz“ von 2005. Nun müs­se das Gesetz „bekannt­ge­macht und ange­wandt wer­den. Und dabei sind Pole­mi­ken wenig hilf­reich“, so der Osser­va­to­re Roma­no.

Das Gesetz muß dazu noch vom Senat und in zwei­ter Lesung von der Natio­nal­ver­samm­lung des fran­zö­si­schen Par­la­ments beschlos­sen wer­den. Der Osser­va­to­re Roma­no hat jeden­falls bereits sei­ne Zustim­mung erteilt und dies bereits im Titel zum Aus­druck gebracht. Dazu wur­de das posi­ti­ve Urteil des fran­zö­si­schen Pre­mier­mi­ni­sters Manu­el Valls über­nom­men, der das neue Gesetz als „aus­ge­gli­chen“ bezeich­ne­te. Das Feh­len einer Gewis­sens­klau­sel für Medi­zi­ner wird vom Osser­va­to­re Roma­no nicht ein­mal erwähnt.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Set­ti­mo Cielo/​Wikicommons

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7 Kommentare

  1. Vom Stand­punkt der katho­li­schen Dog­ma­tik aus betrach­tet ist es ein Spiel mit dem Feu­er, wenn man im Vati­kan meint, der Eutha­na­sie sei­ne Zustim­mung geben zu können.

  2. Gene­ra­tio­nen von alten und kran­ken haben Trost gefun­den in der Betrach­tung der Pas­si­on Chri­sti, haben ver­stan­den, dass im Leid, im mit Chri­stus getra­ge­nen Leid, tie­fer Sinn liegt, aber davon wol­len wir gar nix mehr wissen!
    Dramatisch

  3. Wer ist der Autor des Arti­kels im L’Osservatore?
    Habe mal gele­sen, dass nament­lich nicht­ge­zeich­ne­te Arti­kel dort oft­mals Arti­kel des Pap­stes sind bzw. sei­ne Ansicht wiedergeben.

  4. Hier wur­den nicht die Türen zur Welt geöff­net (das auch), son­dern die Pfor­ten zur Hölle.

  5. Hat man denn die Sach­la­ge nicht genau­er angesehen?

    Bis­lang haben auch Schmerz­mit­tel teil­wei­se das Lebens­en­de beschleu­nigt, zum Bei­spiel wenn Men­schen so hohe Mor­phi­um­do­sen bekom­men, dass sie weg­däm­mern und ster­ben. Das wird dann gemacht, wenn das Ende ohne­hin sicher ist und man den Pati­en­ten Schmerz und Leid erspa­ren will.

    Wenn ein Mensch davon aus­geht, dass mit sei­nem irdi­schen Tod alles aus ist, dann ergibt es für ihn wenig Sinn, die­sen End­kampf, der ja kei­nen Erfolg mehr haben wird, aus­zu­hal­ten. Also will man ihm das erspa­ren, und auch er selbst sieht dar­in nur „sinn­lo­ses“ fina­les Leid.

    Es ist wirk­lich eine völ­lig ande­re Per­spek­ti­ve, wenn ein Mensch die Pha­se als eine Zäsur auf dem Weg hin zu Gott ansieht und kurz zuvor noch alles ord­net, was an ihm liegt, um Gott geist­lich um so schnel­ler nahe­zu­kom­men – durch Ster­be­sa­kra­men­te, Beich­te, Berei­ni­gen von dunk­len Din­gen im Leben und die inne­re Aus­rich­tung auf Jesus Chri­stus am Kreuz, mit dem wir auf­er­ste­hen werden.

    Wie soll man aber dem Ungläu­bi­gen die­se Per­spek­ti­ve nahe­brin­gen und damit auch den Ver­zicht auf das Umge­hen des Lei­des, das der Tod ja immer bedeutet?

    • Wer­te zeit­schnur, wir reden hier vom Osser­va­to­re Roma­no, nach eige­nen Anga­ben die Papstzeitschrift.

      • Ja und?

        Im Arti­kel oben kommt auch zum Aus­druck, dass die For­mu­lie­rung des Geset­zes unklar bleibt.
        In man­chem bestä­tigt sie – das woll­te ich zei­gen – das, was bereits in der pal­lia­ti­ven Medi­zin gemacht wird. Aber das ist unklar – man weiß nicht recht, wo der Über­gang zur nicht-pal­lia­ti­ven oder womög­lich „cura­ti­ven“ „Ein­schlaf­sprit­ze“ ist.

        Die erste For­de­rung ist hier , Klar­heit ein­zu­for­dern und die For­mu­lie­rung in die­ser Form in Fra­ge zu stel­len bzw. ihre zwei­deu­tig­keit zu entlarven.

        Dies ist jedoch durch die sorg­sa­me For­mu­lie­rung der Fr. Bischofs­kon­fe­renz schon gesche­hen, auch durch den Ein­spruch des erwähn­ten Arztes.

        Und nun gilt, dar­auf zu bestehen, dass die­se Fra­ge beant­wor­tet wird!

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