„Er ist der Papst“ – Kirchenrechtlerin nimmt zur Rechtmäßigkeit der Papstwahl Stellung


"Er ist der Papst" - Wahl war gültig und rechtmäßig.
„Er ist der Papst“ – Wahl war gül­tig und rechtmäßig.

(Rom) „Das Kon­kla­ve, das Papst Fran­zis­kus gewählt hat, bleibt wei­ter­hin in Schat­ten gehüllt.“ Die­se Wor­te schreibt nicht ein seit­her von man­chen belä­chel­ter Anto­nio Soc­ci, son­dern San­dro Magi­ster, einer der renom­mier­te­sten Vati­ka­ni­sten. Eine Kir­chen­recht­le­rin nahm nun öffent­lich gegen Soc­cis Ungül­tig­keits­the­se Stel­lung. Das allein erstaunt und zeigt, daß die Kri­tik eini­ges Unbe­ha­gen aus­löst. Auch Magi­ster ver­wirft die The­se Soc­cis, meint aber, daß es unab­hän­gig von der Gül­tig­keits­fra­ge rund um das Kon­kla­ve Unge­klär­tes gibt.

Anzei­ge

von San­dro Magister

Eine Kir­chen­recht­le­rin wider­spricht der Behaup­tung, die Wahl von Kar­di­nal Berg­o­glio zum Papst sei ungül­tig. Unge­klärt blei­ben wei­ter­hin die Rän­ke­spie­le, die dem wei­ßen Rauch vor­an­gin­gen, mit dem die Wahl bekannt­ge­ge­ben wurde.

Natür­lich gibt es kein Kon­kla­ve, bei dem es nicht „Rän­ke­spie­le“ gibt, die auf die Wahl des einen oder ande­ren Kan­di­da­ten abzie­len. Es sind „Machen­schaf­ten“, die inner­halb weni­ger Tage erwach­sen kön­nen oder sogar inner­halb weni­ger Stun­den. Man­che gehen jedoch über Jah­re. Auch ihre Unschuld kann unter­schied­li­chen Gra­des sein. Die Apo­sto­li­sche Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si domi­ni­ci gre­gis, die die Papst­wahl regelt, ver­bie­tet aus­drück­lich „jede Form von Ver­hand­lun­gen, Ver­trä­gen, Ver­spre­chen oder son­sti­ger Ver­pflich­tun­gen jeder Art“, die im Gegen­zug den Gewähl­ten bin­den können.

Ivereighs These

Am ver­gan­ge­nen 1. Juli zeig­ten wir auf, wie weit die Wahl von Jor­ge Mario Berg­o­glio – ohne dies zu behaup­ten – einer sol­chen Abma­chung ent­spricht. Aus­gangs­punkt dafür ist der Nach­druck, mit dem der der­zei­ti­ge Papst erklärt, nur dem „zu fol­gen, was die Kar­di­nä­le bei den Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen vor dem Kon­kla­ve gefor­dert haben“ (sie­he „Tue, was Kar­di­nä­le gewünscht haben“ – Gab es Abspra­chen für die Wahl Berg­o­gli­os zum Papst?).

Das aber hat mit der natür­li­chen Dyna­mik einer jeden Papst­wahl zu tun. Das woll­te der eng­li­sche Vati­ka­nist Austen Ive­reigh unter­strei­chen mit einer Pas­sa­ge sei­nes neu­en Buches über Papst Fran­zis­kus „The Gre­at Refor­mer. Fran­cis and the Making of a Radi­cal Pope“. Dar­in ent­hüll­te er, daß die Kar­di­nä­le Cor­mac Mur­phy-O’Con­nor, Wal­ter Kas­per, Karl Leh­mann und God­fried Dan­neels vier akti­ve För­de­rer der Wahl Berg­o­gli­os waren.

Das Buch Ive­reighs war Anlaß zu teils hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen, so daß Vati­kan­spre­cher Pater Feder­i­co Lom­bar­di sich beeil­te, mit Zustim­mung der vier Kar­di­nä­le das Feu­er zu löschen.

Soccis These

Wie dem auch sei, wur­de damit nicht die Gül­tig­keit der Wahl von Papst Fran­zis­kus in Fra­ge gestellt. Das aber tat und tut ein ande­rer katho­li­scher Autor, Anto­nio Soc­ci mit einem Buch, das zum gro­ßen Ver­kaufs­schla­ger wur­de: „Non ਠFran­ces­co“ (Er ist nicht Fran­zis­kus. Die Kir­che im gro­ßen Sturm).

Soc­ci begrün­det sei­ne The­se auf etwa 20 der ins­ge­samt 300 Sei­ten des Buches. Er tut es auf der Grund­la­ge der erwähn­ten Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si domi­ni­ci gre­gis, die den Wahl­ab­lauf bestimmt. Die­ser Ablauf sei auf schwer­wie­gen­de Wei­se ver­letzt wor­den, so Soc­ci, nach­dem von den Stimm­zäh­lern beim vier­ten Wahl­gang am 13. März 2013 ein Stimm­zet­tel zuviel in der Wahl­ur­ne gefun­den wur­de. Soc­ci zieht dar­aus den Schluß, daß „die Wahl Berg­o­gli­os null und nicht“ ist, ja „nie erfolgt ist“.

Drei Mona­te nach der Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Buches schrieb Soc­ci, daß „es nicht einen Kar­di­nal gab, der öffent­lich erklärt oder mich pri­vat wis­sen ließ, daß sich das Kon­kla­ve nicht so abge­spielt hat, wie in mei­nem Buch beschrieben“.

Nicht nur das. Er füg­te hin­zu, daß „es nicht ein­mal einen nam­haf­ten Kir­chen­recht­ler gab, der den Nach­weis erbracht hät­te, daß der Wahl­vor­gang kor­rekt war und daher die Wahl von Papst Fran­zis­kus kir­chen­recht­lich nicht bean­stan­det wer­den kann“.

Aller­dings gab es auch kei­nen Kir­chen­recht­ler, der die Argu­men­ta­ti­on Soc­cis teil­te und öffent­lich erklärt hät­te, die Wahl von Papst Fran­zis­kus sei ungültig.

Die fol­gen­de Stel­lung­nah­me einer aner­kann­ten Kir­chen­recht­le­rin, zeigt auf recht­li­cher Grund­la­ge auf, daß die The­se Soc­cis „völ­lig halt­los“ ist und bekräf­tigt die Recht­mä­ßig­keit der Wahl von Papst Franziskus.

Die Autorin lehrt Kir­chen­recht und Geschich­te des Kir­chen­rechts an der Uni­ver­si­tät Alma Stu­dio­rum von Bolo­gna. Sie ist Vor­stands­mit­glied der „Con­so­cia­tio Inter­na­tio­na­lis Stu­dio Iuris Cano­ni­ci Pro­mo­ven­do“. Sie berei­tet gera­de die Ver­öf­fent­li­chung einer kir­chen­recht­li­chen Arbeit über den Amts­ver­zicht von Bene­dikt XVI, die neue Figur eines „eme­ri­tier­ten Pap­stes“ und die Wahl von Papst Fran­zis­kus vor.

Nach­fol­gend eini­ge Aus­zü­ge aus der Stel­lung­nah­me. Die voll­stän­di­ge, ita­lie­ni­sche Ori­gi­nal wur­de von San­dro Magi­ster auf sei­nem Blog veröffentlicht.

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Die Wahl von Papst Franziskus

von Geral­di­na Boni

Mit eini­gen strikt kir­chen­recht­li­chen Anmer­kun­gen gehe ich auf eine Fra­ge ein, die Gegen­stand gro­ßer Auf­merk­sam­keit vor allem im Inter­net war.

Wie bekannt ist, berich­te­te die Jour­na­li­stin Eli­sa­bet­ta Piqué im Buch „Fran­cis­co. Vida y rivo­lu­ci­on“ (Fran­zis­kus. Leben und Revo­lu­ti­on) über die Wahl von Papst Fran­zis­kus (und die­se Indis­kre­ti­on sei von eini­gen Kar­di­nä­len bestä­tigt worden):

„Nach der Abstim­mung und noch vor der Aus­zäh­lung der Stimm­zet­tel bemerkt der Kar­di­nal-Stimm­zäh­ler, der als erstes die in die Urne geleg­ten Stimm­zet­tel durch­ein­an­der­mischt, daß einer zuviel ist: es sind 116 und nicht 115 wie es sein soll­te. Es scheint, daß ein Pupur­trä­ger irr­tüm­lich zwei Stimm­zet­tel in die Urne gelegt hat: einen mit dem Namen sei­ner Wahl und einen wei­ßen, der am ersten hän­gen­blieb. Din­ge, die pas­sie­ren. Nichts zu machen. Die­ser Wahl­gang wird sofort annul­liert. Die Stimm­zet­tel wer­den spä­ter ver­brannt ohne aus­ge­zählt wor­den zu sein und man schrei­tet zum sech­sten Wahlgang.“

Es lohnt nicht sich mit Anspie­lun­gen auf­zu­hal­ten, die auf jedes Kon­kla­ve fol­gen und sich auf angeb­li­che Ent­hül­lun­gen von Per­so­nen stüt­zen, die zur Geheim­hal­tung ver­pflich­tet sind. Wie dem auch sei, auf der Grund­la­ge die­ser Notiz ver­tritt Anto­nio Soc­ci in sei­nem Buch „Er ist nicht Fran­zis­kus. Die Kir­che im gro­ßen Sturm“ die The­se, daß die Wahl von Jor­ge Mario Berg­o­glio null und nicht sei. […]

Selbst ange­nom­men, die Wahl wäre so abge­lau­fen, wie dar­ge­stellt, ist die Rekon­struk­ti­on von Soc­ci recht­lich völ­lig haltlos.

Laut den Bestim­mun­gen von Para­graph 65 der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si domi­ni­ci gre­gis von Johan­nes Paul II. muß der Stimm­zet­tel recht­ecki­ge Form haben und in der Mit­te der obe­ren Hälf­te mög­lichst gedruckt die Wor­te „Eli­go in summum pon­ti­fi­cem“ auf­wei­sen, wäh­rend in der Mit­te der unte­ren Hälf­te der Platz frei­ge­las­sen wer­den soll, um den Namen des Gewähl­ten hin­zu­schrei­ben. Der Stimm­zet­tel ist so gestal­tet, daß er gefal­tet wer­den kann. Der Stimm­zet­tel hat von jedem Kar­di­nal­wäh­ler geheim aus­ge­füllt zu wer­den, der leser­lich mit mög­lichst nicht erkenn­ba­rer Hand­schrift den Namen des Gewähl­ten zu schrei­ben hat, wobei meh­re­re Namen zu ver­mei­den sind, da andern­falls der Stimm­zet­tel ungül­tig ist, zudem ist der Stimm­zet­tel dann zwei­mal zu fal­ten. Wie auch aus ande­ren Bestim­mun­gen der genann­ten Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on her­vor­geht, sind die Stimm­zet­tel nicht in einen Umschlag zu stecken, der bei der Aus­zäh­lung zu öff­nen ist, son­dern zu falten.

Laut Para­graph 66 sieht die Aus­zäh­lung vor: 1. die Hin­ter­le­gung der Wahl­zet­tel in einer eige­nen Wahl­ur­ne; 2. das Durch­mi­schen und das Zäh­len der­sel­ben; 3. das Aus­zäh­len der­sel­ben. Es ist daher völ­lig glaub­wür­dig, daß im Augen­blick des Zäh­lens und nicht beim Aus­zäh­len (wie Piqué es genau schil­dert und auch Soc­ci für glaub­wür­dig hält) der Wahl­hel­fer die bei­den Stimm­zet­tel ent­deckt, die ein­zi­gen, die offen sind, mit einem wei­ßen Stimm­zet­tel, der unbe­ab­sich­tigt am Stimm­zet­tel mit dem Namen des Gewähl­ten hängenblieb.

Völ­lig kor­rekt wur­de exakt Para­graph 68 der Kon­sti­tu­ti­on ange­wandt. Sie schreibt vor „Wenn die Zahl der Stimm­zet­tel nicht mit der Zahl der Wäh­ler über­ein­stimmt, muß man alle Zet­tel ver­bren­nen und sogleich einen neu­en Wahl­gang begin­nen“. Zudem schließt Para­graph 5 der­sel­ben Kon­sti­tu­ti­on aus­drück­lich eine Inter­pre­ta­ti­on des Wahl­vor­gangs aus. Die Bestim­mun­gen haben so ange­wandt zu wer­den, wie sie klin­gen. Auch wenn der Wahl­hel­fer jene bei­den Stimm­zet­tel geöff­net haben soll­te, um fest­zu­stel­len, daß ein wei­ßer Stimm­zet­tel unab­sicht­lich an einem aus­ge­füll­ten Stimm­zet­tel hing, wäre dies weder eine irri­tie­ren­de Unre­gel­mä­ßig­keit noch wür­de damit aus der Pha­se des Zäh­lens der Stimm­zet­tel die Pha­se des Aus­zäh­lens, die bei­de durch eige­ne Bestim­mun­gen, die von „ratio­nes“ getra­gen wer­den, gere­gelt sind. […]

Erst wenn die Wahl­be­tei­li­gung erho­ben ist, kann zum Aus­zäh­len der Wahl­zet­tel über­ge­gan­gen wer­den, das durch Para­graph 69 gere­gelt wird. Es ist nicht zu leug­nen, daß ein über­zäh­li­ger Stimm­zet­tel, der beim Abzäh­len, der Aus­ga­be der­sel­ben und beim Wahl­vor­gang – absicht­lich oder nicht – einem Kar­di­nal ent­gan­gen ist und ganz unab­hän­gig, wem die­ser Feh­ler zuzu­schrei­ben ist, eine Unre­gel­mä­ßig­keit dar­stellt. Wenn die­se Unre­gel­mä­ßig­keit für die Bestim­mun­gen von Johan­nes Paul II. in der Vor­pha­se des Aus­zäh­lens (Nr. 68) irri­tie­rend ist, ist sie es nicht mehr in der Aus­zähl­pha­se, vor allem, wenn die Stimm­zet­tel gefal­tet sind, so daß man anneh­men kann, sie stam­men vom sel­ben Wähler. […]

Auch wenn sich der ange­nom­me­ne Vor­fall beim Kon­kla­ve 2013 tat­säch­lich so zuge­tra­gen haben soll­te, und Para­graph 69 eine bestimm­te Vor­gangs­wei­se vor­sieht, kön­nen für eine bestimm­te Pha­se des Wahl­ab­laufs nicht die Bestim­mun­gen einer ande­ren Pha­se zur Anwen­dung gelan­gen, da sie einer ande­ren ratio fol­gen. Es ist gera­de die Stren­ge der Apo­sto­li­schen Apo­sto­li­ca Uni­ver­si domi­ni­ci gre­gis, auf die sich Soc­ci beruft, die einen sol­chen Vor­gang kate­go­risch aus­schließt. Wenn also die Bestim­mun­gen von Para­graph 69 auf die Pha­se ange­wandt wor­den wären, die durch Para­graph 68 gere­gelt wird, dann hät­te man, wenn schon, die Fra­ge nach der Gül­tig­keit des Wahl­ak­tes gestellt. Para­graph 69 sieht für die zwei­te Pha­se das Aus­zäh­len der Stimm­zet­tel, vor: „Wenn die Wahl­hel­fer bei der öffent­li­chen Aus­zäh­lung zwei Stimm­zet­tel fin­den soll­ten, die so inein­an­der gefal­tet sind, daß bei­de offen­sicht­lich vom glei­chen Wäh­ler stam­men, gel­ten sie als eine ein­zi­ge Stim­me, sofern sie den­sel­ben Namen ent­hal­ten; falls sie aber ver­schie­de­ne Namen auf­wei­sen, sind bei­de ungül­tig; die Wahl selbst jedoch wird in kei­nem der bei­den Fäl­le annulliert.“

Da völ­lig kor­rekt die Bestim­mun­gen von Para­graph 68 ange­wandt wur­den, ist der vier­te Wahl­gang des Tages aus recht­li­cher Sicht ein­deu­tig „tam­quam non esset“. Der Wahl­gang hat­te daher nicht inte­griert und zu den recht­lich gül­ti­gen Wahl­gän­gen gezählt zu wer­den. Damit fällt auch der Ein­spruch ins Lee­re, daß die Wahl der maxi­mal an einem Tag vor­ge­se­he­nen Wahl­gän­ge über­schrit­ten wurde. […]

Es ist zudem dar­auf hin­zu­wei­sen, daß die Kon­sti­tu­ti­on von Johan­nes Paul nicht ein­mal die simo­ni­sti­sche Wahl mit der Ungül­tig­keit belegt. […] Auch nicht die Wahl, die das Ergeb­nis von Ver­hand­lun­gen, Ver­trä­gen, Ver­spre­chen oder son­sti­ger Ver­pflich­tun­gen jeder Art zwi­schen den Kar­di­nä­len (sie­he die ande­re Mut­ma­ßung eines Teams von vier Kar­di­nä­len, von denen die Wahl Berg­o­gli­os geplant wor­den sei, wie jüngst Austen Ive­reigh in sei­nem Buch „The Gre­at Refor­mer. Fran­cis and the Making of Radi­cal Pope“ vorbrachte).

Anto­nio Soc­ci argu­men­tiert schließ­lich: „Auch wenn die Fra­ge der Gül­tig­keit der Wahl des 13. März 2013 zwei­fel­haft blie­be, kann man der Mei­nung sein, daß das Kon­kla­ve zu wie­der­ho­len sei, weil es heißt dubi­us papa habe­tur pro non papa (ein zwei­fel­haf­ter Papst wird nicht als Papst betrach­tet), wie der Kir­chen­leh­rer und Kar­di­nal Robert Bell­ar­min in De con­ci­li­is et eccle­sia mili­tan­te schreibt.“

Das Gegen­teil trifft zu. Selbst wenn alles so vor­ge­fal­len wäre, wie es geschil­dert wird, ist der Wahl­vor­gang voll­kom­men ad normam iuris. Die Wahl von Papst Fran­zis­kus hat beim fünf­ten Wahl­gang die vor­ge­schrie­be­ne Mehr­heit erreicht (der erste Wahl­gang erfolg­te am 12. März, vier am 13. März). Die Fra­ge der Gül­tig­keit stellt sich nicht.

Ange­sichts der völ­li­gen Halt­lo­sig­keit der Mut­ma­ßun­gen löst sich auch die von man­chen geäu­ßer­te Sor­ge im Nichts auf, daß ein zwei­fel­haf­ter Papst auf dem Stuhl Petri sit­zen könn­te. Das Kir­chen­recht hat bestän­dig und ein­hel­lig erklärt, daß die paci­fi­ca uni­ver­sa­lis eccle­siae adhae­sio untrüg­li­ches Zei­chen einer gül­ti­gen Wahl und eines recht­mä­ßi­gen Pap­stes ist. Die Anhäng­lich­keit des Volks Got­tes an Papst Fran­zis­kus kann in kei­ner Wei­se bezwei­felt werden.

Die Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si domi­ni­ci gre­gis im vol­len Wortlaut.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Set­ti­mo Cielo

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27 Kommentare

  1. Der letz­te Satz in den Aus­füh­run­gen der Geral­di­na Boni läßt auf­hor­chen: „Die Anhäng­lich­keit des Vol­kes Gottes..kann nicht bezwei­felt wer­den.“ Was soll damit gesagt wer­den. Ist die „Anhäng­lich­keit“ jetzt Ersatz für eine kor­rek­te Wahl ? Auch kann von einer „völ­li­gen Halt­lo­sig­keit“ doch wohl nicht ein­mal ansatz­wei­se die Rede sein. Letzt­lich ist gegen die Wahl wohl nichts zu machen, da an die Unter­la­gen nicht her­an­zu­kom­men ist und auch kei­ne son­sti­gen Beweis­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Wahl­akt bleibt im Dunkeln.

    • Die Anhäng­lich­keit des Vol­kes Got­tes kann durch­aus bezwei­felt wer­den. Ich per­sön­lich ken­ne kei­nen Katho­li­ken, der mehr ist als eine Kar­tei­lei­che, der mit Fran­zis­kus glück­lich ist – eher im Gegen­teil. Das ist zwar nicht reprä­sen­ta­tiv, aber ein in sei­ner (für mich unge­wohn­ten) Ein­hel­lig­keit erschrecken­des Bild.

      • Sor­ry Frank, ich bin ein Gegen­bei­spiel. Ich bin defi­ni­tiv kei­ne Kar­tei­lei­che und bin glück­lich mit Fran­zis­kus. Und ich kann Ihnen ver­ra­ten, in mei­ner Gemein­de geht es den mei­sten so, ein­schliess­lich Pfarrer!

      • @Frank;„Die Anhäng­lich­keit des Vol­kes Got­tes“. Schon die Bezeich­nung des Vol­kes Got­tes an sich ist höchst wider­sprüch­lich und zwei­fel­haft. Wel­ches Volk denn? Seit wann bedarf Gott eines Vol­kes? Man sieht auch hier wie­der, wie unbe­hol­fen auch die Moder­ni­sten mit ihren „Theo­lo­gien des Kon­zils“ sich gera­de­zu kin­disch bemü­hen, einen neu­en Begriff von einem Volk Got­tes zu kre­ieren und dabei bedie­nen sie sich mit Hil­fe des Pap­stes Fran­zis­kus bequem als beque­mes Trans­port­mit­tel. Das kommt daher, weil auch sie aus halb­ge­bil­de­ten Leu­ten bestehn, die zwar etwas von Theo­lo­gie ver­ste­hen – etwas aber eben nicht ganz! – aber von moder­ner Kos­mo­lo­gie nicht die gering­ste Ahnung haben. Fazit zu den Aus­füh­run­gen von Geral­di­na Boni: Prä­di­kat unge­nü­gend und tendenziös.

  2. Die Wahl Berg­o­gli­os zum Papst bleibt wei­ter­hin im dun­keln und es bleibt ein Unbe­ha­gen. Wie dem
    auch sei, er ist nun mal for­mal der Papst. Nie­mand kann bestrei­ten, dass im Vor­feld der Wahl zum
    Papst, Kar­di­nä­le für Fran­zis­kus gewor­ben und Über­zeu­gungs­ar­beit gelei­stet haben. Durch seine
    Kri­tik an Bene­dikt XVI. hat Berg­o­glio vor Jah­ren auf sich auf­merk­sam gemacht, und wur­de so zum
    Kan­di­dat der pro­gres­si­ven Kar­di­nä­le. Leh­mann, Kas­per und ande­re sind dafür genannt wor­den. Es
    ist wie es ist, Fran­zis­kus ist der Papst. Damit muss man leben. Womit man nicht leben muss, ist,
    wenn der Papst Din­ge aus­spricht, Hand­lun­gen aus­übt, Kar­di­nä­le der Tra­di­ti­on absetzt, sich nicht zu katho­li­schen Wahr­hei­ten äußert, dann hat man außer für ihn zu beten, die Pflicht zu kritisieren.
    Es ist ja bekannt, dass er einer­seits katho­lisch pre­digt und dann wie­der Kom­men­ta­re abgibt, die
    kein Christ nach­voll­zie­hen kann. Sei­ne gefor­der­te Barm­her­zig­keit gilt nur für ihn, aber nicht für die
    ande­ren, schon gar nicht für die Tra­di­ti­on. Die ban­ge Fra­ge ist, wie wird es wei­ter­ge­hen ? Mit
    Blick auf die Syn­ode im Herbst, kann man davon aus­ge­hen, dass es da um die Zukunft der katho-
    lischen Kir­che im All­ge­mei­nen gehen wird. Möge der Hei­li­ge Geist uns beistehen !

  3. @Ralph: und eben weil die Wahl so extrem zwei­fel­haft ist, hat kei­ner der betei­lig­ten Kar­di­nä­le wider­spruch ein­ge­legt. Lang lebe der Papst! Ich hof­fe dies­mal bekom­me ich kei­ne Mord­dro­hun­gen hier.

      • Gera­de gestern hat ihm einer die­ser angeb­lich tra­di­ti­ons­treu­en Ver­bal-Gewalt­tä­ter den Tod an den Hals gewünscht, auf dass sei­ne miss­lie­bi­ge Mei­nung ver­schwin­de vom Erd­bo­den und ein zwei­ter aus die­ser Hor­de hat ihm noch ein herz­li­ches Vergelt’s Gott dafür zugerufen…

      • Ja, es ist schon erstaun­lich wer sich heu­te alles so als „recht­gläu­bi­ger Katho­lik“ bezeichnet.

    • Sie sind bestimmt kein Fran­zis­ka­ner der Immaculata.
      Mord­dro­hun­gen gab es übri­gens in Flan­dern ggb. den Urhe­ber der katho­li­schen Akti­on Flan­dern (@„The Guar­di­an Angel“, http://​www​.kav​la​an​de​ren​.blog​spot​.be) mit Erhän­gen mit einem Strick usw.
      Kard. Dan­neels hat übri­gens durch kolos­sa­les Gestüm­per in der Behand­lung von Miß­brauch­skan­da­len in der Kir­che einer­seits und durch Inkon­si­stenz ggb. Homo­phi­lie bei dem Kle­rus ((tole­riert, um nicht mehr zu sagen, im Gehei­men; dage­gen bestra­fungs­wür­dig falls öffent­lich aus­ge­lebt; Es kam zu einer Ver­wechs­lung zwi­schen Bor­rem­ans R(oger) (I)(pädo) und Bor­rem­ans R(udy) (II)(homo)) einem jun­gen homo­phil­le­ben­den Prie­ster zu einer sub­stan­ti­el­len Mord­be­dro­hung „ver­hol­fen“, im dem die­ser einen anony­men Brief mit einer Kugel bekam.
      Es gibt wohl ein fran­zö­si­sches Sprich­wort: „Heu­reu­se­ment que la sot­ti­se ne tue pas“ (Glück­li­cher­wei­se tötet die Tor­heit nicht), aber es ging damals fast schief.
      Est modus in rebus (Horaz)

  4. Es ist beacht­lich und sou­ve­rän, dass ein sol­cher Text, der damit endet, dass die Anhäng­lich­keit des Vol­kes Got­tes nicht bezwei­felt wer­den kann, hier zu lesen ist. Das muss ja bei den mei­sten Fori­sten lebes­be­droh­li­che Schnapp­at­mung auslösen. 🙂

    • Nö wie­so? Bloß weiß ich nicht genau, wie man die­se „Anhäng­lich­keit“ quan­ti­fi­zie­ren kann.
      Die Fra­ge ist, wer hängt F. in wel­cher Wei­se und auf­grund von was an?

      Wenn das „Volk Got­tes“ (wer ist das über­haupt?) einem Häre­ti­ker anhin­ge, gera­de weil er end­lich die Häre­si­en ein­flie­ßen lässt, nach denen der Demos giert, dann dürf­te man mit der erwähn­ten „adhae­sio“ ins schleu­dern kommen.

      Adhae­sio des Vol­kes hin und her – sie muss, genau­so wie die Unfehl­bar­keit des Pap­stes im Rah­men des über­lie­fer­ten Glau­bens blei­ben – und dies nicht ver­wa­schen moder­ni­stisch oder tra­di­tio­na­li­stisch, son­dern kon­kret logisch.

      Und noch ein klei­nes Fräg­chen zur Präzision:

      Die „adhae­sio paci­fi­ca uni­ver­sa­lis eccle­siae“ ist übri­gens nicht das­sel­be wie das „Volk Got­tes“, son­dern die frie­dens­stif­ten­de Anhäng­lich­keit der gesam­ten Kir­che… Und die liegt ja nun gera­de über­hau­opt nicht vor!

      Ich hof­fe, dass Sie nun nicht in Schnapp­at­mung verfallen 🙂

      • Da bis­her kei­ne ein­zi­ge Diö­ze­se der Welt­kir­che Papst Fran­zis­kus die Gefolg­schaft auf­ge­kün­digt und sich zur unab­hän­gi­gen Kir­che erklärt hat, steht fest, daß die „uni­ver­sa­lis eccle­sia“, näm­lich die Gesamt­heit der Orts­kir­chen, dem Papst anhängt. Da kann man noch so schimp­fen und zetern… Eini­ge ver­wech­seln hier wohl die Katho­li­sche Kir­che mit WiSi­Ki – schon ironisch…
        Übri­gens bin ich mit Papst Fran­zis­kus auch nicht beson­ders glück­lich – aber bis­her sehe ich kei­nen Grund, abzufallen.

      • @ Vic­tor

        Ouh, Ihr Voka­bu­lar ist aber merk­wür­dig: „zur unab­hän­gi­gen Kir­che erklärt hat“…

        … natür­lich nicht – damit wur­de man sich ja außer­halb der Kir­che stellen.…

    • Geehr­te @Hildegard,
      Der Ter­mi­nus „Volk Got­tes“ wird seit dem 2. Vatik. Kon­zil für alles mög­li­che und in allen mög­li­chen Bedeu­tun­gen benützt.
      In wie­weit jetzt die Arme­nisch auto­ke­pha­le Kir­che oder die Kop­ten nicht Got­tes Volk sei­en bzw. in wie­weit die­se „anhäng­lich“ an Fran­zis­kus sind, ist mir nicht ganz klar.
      Viel­leicht kön­nen Sie mei­ne Dumm­heit aufklären.

      @Zeitschnur hat recht: Viel wich­ti­ger ist die Fra­ge, in wie­weit Fran­zis­kus anhäng­lich ist an den Glau­ben der Hl. Kir­che, an das depo­si­tum fidei.
      Hier möch­te ich ver­wei­sen auf das 1. Vati­kan. Kon­zil, wo expres­sis ver­bis geschrie­ben wurde:
      „Die Ein­heit des Glau­bens­in­halts, der Gläu­bi­gen und ihrer Hir­ten sind in der Hl. Römisch-Katho­li­schen Kir­che ein­zig­ar­tig verwirklicht“.
      Man muß lei­der fest­stel­len daß dies jetzt nicht mehr zutrifft für was den mainstream/​cloud betrifft.

    • Ja, und die Kir­che Chri­sti, die vom Hei­li­gen Geist geführt wird, hat auch die­sen Papst überlebt.
      Gab es nicht Zei­ten wo 2 oder gar 3 Päp­ste sich als kor­rekt bezeich­ne­ten, bzw. Gegen-Päp­ste? Der letz­te wur­de am Kon­zil von Kon­stanz als Mar­tin V. (3 gleich­zei­tig) kor­rekt gewählt und hat die Kir­che ‑auch- kor­rekt weitergeführt?
      wer auf der Welt kann sagen, dass er 2000 Jah­re über­lebt hat? .…, dass es immer noch funk­tio­niert obwohl vie­le vom Boden-Per­so­nal sehr oft ‑mehr als- frag­wür­dig sind?
      Auch die­ser Papst oder Bischof von Rom, Fran­zis­kus, wird ‑wie auch immer- gute Sei­ten haben und die Kir­che ‑viel­leicht- in ein ganz neu­es Zeit­al­ter führen!
      Chri­stus weiss sicher ob und wann er ihn abbe­ru­fen soll.
      Haben wir mehr Gott-Ver­trau­en, dann ist es gut, oder nicht?

  5. Zu Leo­nie ? Sind wir jetzt mit dem Papst glück­lich ? Glück­lich sind wir doch mit Jesus Chri­stus. Das wol­len wir doch ein­mal sanft anklin­gen las­sen. Vie­le wis­sen auch nicht, was Franziskus/​Bergoglio stän­dig von sich gibt. Sei­ne selt­sa­men Sprü­che wer­den ja in der Tages­pres­se nicht ver­öf­fent­licht oder unter katho­li­schen Vor­zei­chen mit­un­ter zu Per­len erklärt. Die Barm­her­zig­keit und vor allem die Bewun­de­rung der Armut gehö­ren auch davon, was man aber nicht unbe­dingt hin­ter­fra­gen soll­te. Dass er bei etli­chen Prie­stern ankommt, mag ja sein, vor allem bei denen, die alle Fünf ein­mal gera­de sein las­sen. Mir hat die­ser Amts­trä­ger theo­lo­gisch noch nichts zu sagen gewußt. Die Fle­der­maus­men­schen, die war­me Kuh­milch und den Gene­ral­ver­dacht bezüg­lich der Kuri­en­mit­ar­bei­ter sind dazu auch nicht angetan.

  6. Lie­be @Zeitschnur,
    das weiß ich und es soll­te eine klei­ne Iro­nie von mir sein das selbst der, der als einer der „ganz pein­li­chen galt, sich immer­hin nicht über die wah­re Leh­re des Herrn hin­weg­set­zen woll­te oder sie zu ändern gedachte.

  7. Mit einem „neu­en Papst“ ist es wie mit einem neu­en Besen.Ein deut­sches Sprich­wort sagt: Ein neu­er Besen wischt immer gut… Aber wie es so im Leben ist, erstens kommt es immer anders, und zwei­tens als man denkt. Es folgt unwei­ger­lich das gro­sse Gäähn, es wird lang­wei­lig und über­drüs­sig bis unaus­steh­lich. Bleibt noch dar­auf hin­zu­wei­sen, dass auch er nur ein Papier­ti­ger im Welt­ge­trie­be ist. Ein stink­rei­cher Zio­nist wie Sor­os z.B. küm­mert es doch einen Dreck, was der Papst zu sozia­ler Gerech­tig­keit sagt. Sol­che Leu­te gehen über Lei­chen und das kann auch der Papst nicht ver­hin­dern. Und war­um? Weil wir in den unend­li­che Wei­ten des Alls,ein klei­ner unbe­deu­ten­der Teil in einem Uni­ver­sum aus über 200 Mil­li­ar­den Gala­xien sind!

  8. Klei­ne Unge­nau­ig­keit bei den Details der Übersetzung:
    ***(non c’è biso­g­no di pubbli­ca­re que­sto com­men­to, è solo una nota di ser­vi­zio per il tra­dut­to­re al fine di even­tu­al­men­te miglio­ra­re il testo)***

    3) lo spo­glio dei voti. È dun­que asso­lut­amen­te plau­si­bi­le che pro­prio nel momen­to del cont­eggio e non in quello del­lo spo­glio (come d’altronde attest­a­to dal­la Piqué, per il resto ritenu­ta pie­na­men­te degna di fede da Soc­ci) sia­no venute nel­le mani del­lo scruta­to­re le due sche­de, le uni­che effet­ti­va­men­te aper­te – ma non ovvia­men­te per­fo­ra­te –, con la ripro­va di una sche­da bian­ca inav­ver­ti­ta­men­te attac­ca­ta a quella ver­ga­ta con il nome.

    3. das Aus­zäh­len der Stim­men. Es ist daher durch­aus plau­si­bel, daß der Wahl­hel­fer die bei­den Stimm­zet­tel, die als ein­zi­ge geöff­net – aber offen­sicht­lich nicht gelocht – wur­den, im Augen­blick des Abzäh­lens und nicht erst beim Aus­zäh­len der Stim­men ent­deckt hat (wie Piqué es schil­dert, deren Dar­stel­lung Soc­ci sonst aber in allen Punk­ten für glaub­wür­dig hält), wobei sich her­aus­stell­te, daß ein lee­rer Stimm­zet­tel unbe­ab­sich­tigt am Stimm­zet­tel mit dem Namen des Gewähl­ten hän­gen­ge­blie­ben war.

    • Ein lee­rer Stimm­zet­tel blieb „unbe­ab­sich­tigt“ am Stimm­zet­tel mit dem Namen des Gewähl­ten hängen?

      Ach, dann wer­den im Kon­kla­ve die Stimm­zet­tel also nicht jeweils pro Wahl­gang aus­ge­ge­ben, son­dern zu Beginn – gleich sta­pel­wei­se? Wie­vie­le Zet­tel ent­hält denn so ein Sta­pel pro Kardinal?

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