(Brüssel) Am Donnerstag, den 13. Februar entscheidet das belgische Abgeordnetenhaus über die Neufassung des Euthanasiegesetzes. Damit soll die Euthanasierung von Minderjährigen und psychisch Kranken erlaubt werden. Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, stimmte der Änderung bereits zu. Aufgrund der Positionen der Parteien gilt eine Annahme durch das Abgeordnetenhaus als sicher. Anschließend muß der Senat noch einmal in zweiter Lesung darüber befinden. In einer Video-Botschaft appellierte die vierjährige Tochter eines kanadischen Arztes an König Philipp der Belgier, dem Gesetz die zum Inkrafttreten notwendige Unterschrift zu verweigern (siehe „Von einem Mädchen an einen König“ – Appell an König Philippe das Euthanasiegesetz nicht zu unterzeichnen). Erzbischof Leonard von Brüssel rief die Katholiken zum Gebet gegen das Gesetz auf.
Belgisches Abgeordnetenhaus entscheidet über Euthanasie von Kindern
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