Der 13. März, Tag der Wahl Jorge Mario Bergoglios zum Papst und sein Namenstag am 23. April, der Gedenktag des heiligen Georg, sind im Vatikan zu arbeitsfreien Tagen erklärt worden, wie es Artikel 50 der Generalordnung der Römischen Kurie vorsieht. Gleichzeitig wurde der 19. April (Wahl Benedikts XVI.) als freier Tag gestrichen. Die Angestellten des Vatikans haben damit ab 2014 wieder gleichviel arbeitsfreie Tage wie unter Johannes Paul II., weil der Namenstag Benedikts, das Fest des heiligen Josef, im Vatikan ohnehin Feiertag ist. Die staatlichen italienischen Feiertage (Tag der Befreiung, Tag der Republik) gelten im Vatikan natürlich nicht.