Stellungnahme der Ärztevereinigung St. Lukas e.V.
Ein neuer Skandal erregte Anfang Januar die öffentliche Meinung: zwei katholische Kliniken haben in Köln die Spurensicherung bei einer möglicherweise vergewaltigten Frau abgelehnt. Die Presse zieht ihre eigenen Schlußfolgerungen: weil eine Notfallkontrazeption in konfessionellen Häusern nicht abgegeben wird, werden Frauen, die diese eventuell verlangen könnten, wie Opfer eines Sexualdeliktes, „alleine“ gelassen und nicht behandelt. Nichts hört sich skandalöser an als dies: im Namen der Moral werden gedemütigte, sexuell mißbrauchte Frauen im Stich gelassen. Handelt es sich hierbei wirklich um ein Vergehen gegen die Nächstenliebe oder wurde der Vorfall nur „benutzt“, um gegen die katholische Kirche zu hetzen?
Der Druck, der durch die Medien auf die Kirche ausgeübt wurde, führte dazu, daß Kardinal Meisner am 31.1.2013 eine Stellungnahme zur Postkoitalpille („Pille danach“ oder lat. „Interzeptivum“) abgab und diese moralisch rechtfertigte im Falle eines Sexualdeliktes. Er beruft sich dabei auf „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“, die eine nidationshemmende Wirkung der Interzeptiva angeblich widerlegen können und rechtfertigt unter dieser Prämisse die Verordnung der Postkoitalpille auch in katholischen Krankenhäusern bei Sexualdelikten. Wenige Tage später haben sich die Bischöfe Nordrhein-Westfalens der Meinung Kardinal Meisners angeschlossen. Beruht dieses „Zugeständnis“ auf einer theologisch fundierten Grundlage und auf medizinisch wissenschaftlicher Evidenz oder ist es ein ängstliches Nachgeben, um dem Mediendruck zu entfliehen?
Der Skandal geht aber noch weiter: wie man in den großen Zeitungen lesen kann, sei die ganze Aktion von „radikalen Lebensschützern“ verschuldet worden. Unterstützt von Prolife Deutschland (s.u.) sollen „katholische Abtreibungsgegner“ ein Jahr vorher (2011) eine „Testpatientin“ zu 10 katholischen Kliniken geschickt haben, um zu prüfen, ob man dort die Pille danach erhalte (FAZ, 24.1.2013). Angeblich wurden auch die beiden katholischen Kliniken, die im Dezember 2012 das Vergewaltigungsopfer abgewiesen haben, durch die Testpatientin „geprüft“. Die Ärzte seien durch die Testaktion 2011 derart verunsichert gewesen, daß sie die vergewaltigte Frau aus Angst vor der Thematisierung der Postkoitalpille abgewiesen hätten (Badische Zeitung, 30.1.2013). Sind schlußendlich die „fundamentalistischen Abtreibungsgegner“ schuld an dem Skandal?
Wir möchten zu diesen drei Aspekten eine Stellungnahme abgeben.
Zur Behandlung von Frauen, die Opfer eines Sexualdeliktes wurden:
Betrachtet man einmal die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung einer Patientin, die Opfer eines Sexualdeliktes wurde, so wird man schnell feststellen, daß sich nicht jedes Krankenhaus dafür eignet.
Ein Gutachten zu Spuren der Tat, korrekte Spurensicherung und Dokumentation erfordert die Anwesenheit eines Facharztes für Gynäkologie. Nicht in jedem Krankenhaus ist ein Facharzt 24 Stunden im Hause anwesend. Selbstverständlich könnte dieser in Rufbereitschaft hinzugezogen werden, dennoch ist der Ablauf reibungsloser, wenn ein Facharzt rund um die Uhr anwesend ist, was nur in vereinzelten Kliniken der Fall ist. In großen Kliniken kann jederzeit ein Rechtsmediziner hinzugezogen werden, der normalerweise in solchen Häusern in Rufbereitschaft auch nachts zur Verfügung steht. Nicht zuletzt umfasst die Beratung des Opferns neben der Schwangerschaftsberatung auch die sogenannte „Postexpositionsprophylaxe“ hinsichtlich einer HIV-Infektion. Ein entsprechend ausgebildetes Zentrum berät und verordnet Medikamente, welche die Ansteckungsgefahr für HIV verringern können. Große Klinken, die alle diese Fachdisziplinen neben der Gynäkologie aufweisen, eignen sich deshalb als Zentren, die sich um die Opfer von Sexualdelikten umfassend kümmern können, von der Spurensicherung bis zur interdisziplinären Behandlung der Patientin. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, daß manche Krankenhäuser die Spurensicherung aus diversen Gründen nicht vornehmen. Die Gründe sind, wie dargestellt, völlig unabhängig von einer konfessionellen Bindung. Kriminalbeamte jeder großen Stadt werden bestätigen, daß es Usus ist, nur bestimmte Kliniken, die Erfahrung in der Behandlung vergewaltigter Frauen haben, in diesen Fällen aufzusuchen. Zu bemerken ist auch, daß ein Arzt die Spurensicherung im Normalfall nur mit polizeilicher Anordnung vornimmt (Ausnahme ist die „anonyme Spurensicherung“). Kommt eine vergewaltigte Frau in eine Klinik, um eine Spurensicherung vornehmen zu lassen, wird sie ermutigt, zuerst Anzeige zu erstatten. Dann obliegt es der Polizei, eine entsprechende Klinik für die Spurensicherung aufzusuchen.
Das klinische Ethikkomitee der Hospitalstiftung St. Marien (Stiftung der Cellitinnen in Köln) hat eine Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdeliktes geworden sind, herausgegeben. Diese Stellungnahme läßt keine Wünsche hinsichtlich einer umfassenden Beratung und Behandlung der Patientinnen offen. Die Versorgung nach diesen Leitlinien wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Behandlung der Patientinnen in nichtkonfessionellen Krankenhäusern sogar übertreffen. Diese Leitlinien sind für jeden katholischen Arzt lebbar, für jede Patientin akzeptierbar und für jedermann nachvollziehbar.
Eine saubere Recherche der Tatsachen hätte in Kürze diesen Sachverhalt aufdecken können. Eine Hetzjagd gegen die Kirche daraus zu machen, zeugt von Unkenntnis der wahren Tatsachen und Fakten oder aber von bewußtem Verschweigen derselben und somit von unseriösem Journalismus.
Ist die „Pille danach“ tatsächlich nicht frühabtreibend – „darf“ sie eingesetzt werden?
Kardinal Meisner sprach vor wenigen Tagen von „neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, die eine nidationshemmende Wirkung (Nidation = Einnnistung des Embryos in die Gebärmutter) der Postkoitalpille anscheinend widerlegen. Er gab eine Stellungnahme heraus, in der er die Erlaubnis zum Ausgeben der „Pille danach“ im Falle eines Sexualdeliktes erteilte, vorausgesetzt, die frühabtreibende Wirkung sei ausgeschlossen.
Interzeptiva sind hochdosierte Gestagenpräparate (Gelbkörperhormonpräparate, Gestagene) oder sog. Progesteronrezeptormodulatoren, die im Falle von ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern können. Sie hemmen einerseits den Eisprung und wirken, wenn sie vor dem Eisprung eingenommen werden, als Verhütungsmittel. Der Frage, ob sie auch zu einer Veränderung der Gebärmutterschleimhaut mit einnistungshemmender Wirkung führen, wurde in den letzten Jahren anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen nachgegangen. Die Eisprunghemmung ist als „Hauptwirkung“ der Postkoitalpille anzusehen. Es existieren aber auch wissenschaftliche Studien, die eine Einnistungshemmung erklären. Eine sorgfältige Recherche ergibt zudem, daß durch hochdosierte Gestagene ein gestörter Transport des Embryos im Eileiter bewirkt werden kann, was schlußendlich mit dem Tod des Embryos im Eileiter einhergeht.
Eine ausführliche Darlegung der wissenschaftlichen Studien finden Sie am Ende dieses Textes als Anhang.
Nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage kann eine frühabtreibende Wirkung der Postkoitalpille nicht sicher ausgeschlossen werden!
Der Bundesverband der Frauenärzte hat am 24.1.2013 eine Pressemitteilung herausgegeben, die allerdings besagt, daß die „Pille danach“ nicht frühabtreibend sei.
Der zeitliche Zusammenfall dieser Pressemitteilung der Frauenärzte und der Stellungnahme Kardinal Meisners in derselben Woche ist auffällig. Hierbei stellen sich nun zwei Fragen:
- Wurde die Studienlage hinsichtlich frühabtreibender Wirkungen ausreichend geprüft, um eine so wichtige moralische Frage wie die Legitimation der Verordnung, daraus abzuleiten?
- Es bedarf nachvollziehbarer moraltheologischer Prinzipien, die z.B. die Erlaubtheit der „Pille danach“ bei Sexualdelikten rechtfertigen, damit die Entscheidung von Kardinal Meisner verstanden und ggf. akzeptiert werden könnte.
Viele Frauen mit Wunsch nach Postkoitalpille, auch ohne Sexualdelikt, befinden sich in irgendeiner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexualdelikten erlaubt sein soll, so fragt man sich, mit welchem Grund man diese Pille in anderen Situationen vorenthält. Ein Dammbruch?!
Ohne einen religiösen Bezug zur Entstehung des Lebens, der Beseelung des Menschen und zu seiner ewigen Bestimmung wird dieses Problem nicht abschließend geklärt werden können.
Was hat der Skandal mit „Lebensschützern“ zu tun?
Nach über einem Jahr wird nun scheinbar ein erneuter Skandal, ausgelöst durch „konservative Katholiken“, ans Licht gebracht. Die FAZ, Spiegel ONLINE und die Badische Zeitung schreiben von einer Testpatientin, die 10 katholische Kliniken im Auftrag einer nicht näher beschriebenen „Agentur“ aufgesucht haben soll, um zu prüfen, ob man die Postkoitalpille, entgegen der katholischen Lehre, dennoch aushändige. Unterstützt worden sei die Aktion durch finanzielle Mittel von ProLife Deutschland, was Geschäftsführer Wolfgang Treuter klar verneint. (Bis vor kurzem war ProLife ein Kooperationspartner der Krankenkasse BKK IHV und hat im Kontext dieser Kooperation Versicherten die Möglichkeit geboten, auf Abtreibungsfinanzierungen zu verzichten.) Die besagten Kölner Kliniken der Cellitinnenstiftung seien von dieser Testpatientin aufgesucht worden und die Ärzte seien folglich extrem verunsichert gewesen. Schlußendlich habe diese Aktion dazu geführt, daß man Vergewaltigungsopfer abgewiesen habe, um die Postkoitalpille nicht thematisieren zu müssen.
So schnell gelingt es, alles was katholisch und konsequent ist, zu denunzieren, bar jeder faktischen Grundlage.
Ein aktuelles Beispiel dieser Verunglimpfung der katholischen Haltung ist die Medienkampagne gegen k‑TV-Redakteur Martin Lohmann. In zwei Talkshows hat er in der vergangenen Woche die katholische Morallehre verteidigt, was schlußendlich sogar darin endete, daß ihm die Lehrbefugnis an der Universität Köln entzogen wurde. [1]Anmerkung Redaktion Katholisches: Martin Lohmann wurde nicht die Lehrbefugnis an der Universität Köln entzogen, sondern er verlor seine Dozentenstellen an der Hochschule für Medien und … Continue reading Meinungsfreiheit ja – aber auch für Katholiken?? Diskussion ja – aber auch kontrovers und dennoch sachlich??
Schlußfolgerungen
Handelt es sich bei der Ablehnung der Spurensicherung in den Kölner Kliniken nicht um sachliche Berichterstattung, sondern um eine konzertierte Hetzjagd gegen die katholische Kirche? Was will man erreichen?
Mißbrauchte und vergewaltigte Frauen werden bewußt instrumentalisiert und müssen herhalten für eine erneute Medienhype gegen alles Katholische.
Die Diskussion über das Trauma einer Vergewaltigung darf auch nicht auf die Postkoitalpille reduziert werden. Die Gabe derselben löscht das Trauma nicht aus.
Das aktuelle Beispiel zeigt aber auch, daß Bischöfe und Kardinäle gute Berater brauchen, um das Gute –natürlich wie übernatürlich- zu wirken.
In einer schweren Zeit ist es leicht, ein sinnvolles Leben zu führen, weil ein sinnvolles Leben immer schwer ist (Prof. Max Thürkauf)
Anhang: Wissenschaftlicher Exkurs zur Wirkung der Postkoitalpillen
Die Ärztevereinigung St. Lukas e.V. ist über die Web-Seite kathmed.de erreichbar.
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↑1 | Anmerkung Redaktion Katholisches: Martin Lohmann wurde nicht die Lehrbefugnis an der Universität Köln entzogen, sondern er verlor seine Dozentenstellen an der Hochschule für Medien und Kommunikation Macromedia, siehe u.a. Focus Online |
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