(Regensburg) Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Bischof Richard Williamson von der Piusbruderschaft erlassen. Dem Bischof wird vorgeworfen, in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen den Holocaust geleugnet zu haben.
Das Amtsgericht prüfe nun den Antrag. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte dies nach deutscher Strafprozeßordnung auch ohne öffentliche Hauptverhandlung stattfinden. Der Strafrahmen reicht bei einer Verurteilung von Geldbußen bis zu Bewährungsstrafen. Noch im September hatte die Staatsanwaltschaft es als „unverhältnismäßig“ bezeichnet, von Großbritannien die Auslieferung des 68-jährigen Bischof, der britischer Staatsbürger ist, zu beantragen.
Bischof Williamson hatte am 1. November 2008 in Zaitzkofen bei Regensburg dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television AB ein Interview gegeben, das weder historischen Fragen noch den Holocaust zum Gegenstand hatte. Nach Beendigung des offiziellen Interviews fragten die Journalisten nach Williamsons Meinung zu den Gaskammern im Dritten Reich. Auch dieser Teil des Gesprächs wurde in Ton und Bild festgehalten.
Williamson erklärte zum Holocaust, er denke, daß „200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern gestorben“ seien, und zu den Gaskammern, da „nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern“ ums Leben gekommen sei.
Das schwedische Fernsehen strahlten Sequenzen der Aufzeichnungen Ende Januar am selben Tag aus, an dem Papst Benedikt XVI. das Dekret aufhob, mit dem 1988 Williamson und drei weitere, ohne päpstliche Erlaubnis geweihte Bischöfe der Piusbruderschaft für exkommuniziert erklärt worden waren.
Die Geste des Papstes, damit den Weg zur Überwindung des unterstellten traditionalistischen Schismas freizumachen, wurde umgehend von den Holocaust-Äußerungen Williamsons überschattet. Für die Kritiker einer Versöhnung mit den Lefebvrianern war das Interview eine willkommene Argumentationshilfe.
Die Kritik an Williamsons Äußerungen wurde zur generellen Kritik an der Piusbruderschaft und ebenso schnell zu einem antikatholischen Angriff auf den Papst selbst. Dieser forderte Williamson auf, seine Äußerungen zu widerrufen, was dieser schließlich mit einem Schreiben an den Papst tat: „Ich bitte alle vor Gott um Vergebung“, die durch seine Äußerungen zum Holocaust verletzt worden seien.
Williamson bestritt, vorsätzlich gegen deutsches Recht verstoßen zu haben und versuchte eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die es Sveriges Television untersagen sollte, die umstrittene Filmsequenz des Interviews außerhalb Schwedens ausstrahlen zu können. Außerdem sollte dem Sender aufgegeben werden, die Filmsequenz von seiner Homepage zu entfernen. Laut Auskunft des Landgerichts Nürnberg-Fürth behauptete der Bischof, bei der Vorbereitung dieses Interviews nicht darüber informiert worden zu sein, daß die Filmsequenz des Interviews im Internet veröffentlicht oder über andere Medien inner- oder außerhalb Schwedens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden würde.
Stattdessen habe man ihm erklärt, daß es nur zu einer Ausstrahlung in einem schwedischen Programm des Senders kommen werde. Nur hierzu habe er seine Einwilligung erteilt. Nach dem Interview habe er die schwedischen Journalisten auf die Gefahr einer Strafverfolgung in Deutschland hingewiesen und einen entsprechend vorsichtigen Umgang mit dem Filmmaterial angemahnt. Außerdem habe er seine Einwilligung gegenüber dem Sender inzwischen schriftlich widerrufen. Im Zuge der Ermittlungen der Regensburger Staatsanwaltschaft verweigerten die Journalisten jede Auskunft über die Umstände des Interviews. Der Fernsehsender leugnete aber schriftlich, daß es eine Absprache mit Williamson gegeben habe, die Aufzeichnungen nur in Schweden auszustrahlen.
Die 11. Strafkammer des Landgerichts lehnte den Antrag Williamsons am 6. Februar 2009 mit der Begründung ab, daß Williamson der Ausstrahlung und Weiterverwendung seinerzeit nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen habe.
Wie die bayerische Justizministerin Beate Merk erklärte, führte die Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang Februar „konsequent Ermittlungen“ wegen der Äußerungen Williamsons, mit denen er die „wahren Ausmaße des Holocaust in Abrede gestellt“ habe, denn „gerade Deutschland kann ein solches Verhalten angesichts seiner historischen Verantwortung unter keinen Umständen akzeptieren und muß ihm mit allem Nachdruck entgegen treten“.
(GN)