(Rom) „Nicht ein neues strengeres Gesetz, sondern eine strengere Anwendung eines bereits bestehenden Gesetzes“, so umschrieb José Kardinal Saraiva Martins, der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, die neue Instruktion „Sanctorum Mater“, die heute der Presse vorgestellt wurde. Dabei handelt es sich um ein vollständiges und systematisches Vademecum, das klare und präzise Orientierung für die Schritte liefert, die zur Einleitung eines Seligsprechungsverfahrens beachtet werden müssen.
Die Veröffentlichung der neuen Instruktion erfolgt 25 Jahre nach dem von Papst Johannes Paul II. erlassenen und nach wie vor gültigen Gesetz über Selig- und Heiligsprechungsverfahren. Sie soll helfen, die geltenden Bestimmungen genauer einzuhalten. Das Dokument ist in sechs Teile gegliedert und beschreibt „minutiös“ alle Vorgaben, die von den Bischöfen von der Einleitung bis zum Abschluß des diözesanen Teils eines Seligsprechungsverfahrens zu beachten zu beachten sind“, so Kardinal Saraiva Martins.
Der erste Teil erinnert daran, daß zur Einleitung eines Verfahrens ein authentischer Ruf der Heiligkeit notwendig ist. Im zweiten und dritten Teil werden die einzelnen Phasen der Vorerhebungen und der Einleitung eines Verfahrens behandelt. Im vierten und fünften Teil geht es um die Modalitäten beim Sammeln von Beweisen und Dokumenten. Im sechsten Teil schließlich wird die Vorgangsweise beim Abschluß des diözesanen Verfahrens bis zur Übermittlung der Akten an die Congregatio de Causis Sanctorum in Rom aufgezeigt.
Der Kardinal betonte, daß eine „ernsthafte und strenge Prüfung“ des Grades der Heiligkeit oder des Martyriums „eine absolut notwendige Voraussetzung“ sei, die „unbedingt in der Diözese erfüllt werden muß“. „Andernfalls kann der Bischof, selbst wenn er wollte, kein Seligsprechungsverfahren einleiten“, so Kardinal Saraiva Martins. Mit anderen Worten, der erste Schritt in einem Seligsprechungsprozeß steht der Gemeinschaft der Gläubigen zu. Der Bischof beschränkt sich darauf, die Grundlagen für den Ruf der Heiligkeit genau zu prüfen, den das gläubige Volk bereits einem bestimmten Diener Gottes zuspricht.
Auf einen weiteren Punkt lege die neue Instruktion, besonderen Wert. Es müsse genau zwischen Heiligkeit und Wunder unterschieden werden. „Das Wunder“, unterstrich der Kardinal, „hat nichts mit der Heiligkeit zu tun, also mit jenem Siegel, das Gott auf jemanden legt und das garantiert, daß diese Person heilig ist. Nur Gott wirkt Wunder. Das Wunder bestätigt die Heiligkeit“. Es sei nicht die Heiligkeit, die Wunder wirke. Ebenso bekräftigte der Kardinal, daß für den Heiligsprechungsprozeß ein physisches Wunder notwendig ist, das mit wissenschaftlicher Sicherheit als solcher feststellbar sei.
(SIR/RP)