Es sind harte Tage für basisdemokratische Katholiken angebrochen. Für sie nehmen die Hiobsbotschaften kein Ende: Der Vatikan führt die lateinische Messe wieder ein und will die Protestanten nicht als gleichwertige Kirche anerkennen. Die „Basis“ ist brüskiert. „Wir können uns nicht leisten, die Gräben zwischen Katholiken und Protestanten wieder zu vertiefen“, sagt beispielsweise Charlie Wenk, katholischer Pfarrbeauftragter in der ökumenischen Gemeinde Halden in St. Gallen. Die Ökumene ist für ihn der einzig gangbare Weg.
Viele Priester sehen wie Pfarrer Georg Schmucki (Uzwiller) das Problem, wie man heute die Grundwerte des Glaubens überzeugend verkünden und leben könne: „Dabei öffnet sich eine immer größere Kluft zwischen der offiziellen Doktrin des Vatikans und der konkreten Glaubens- und Lebenswirklichkeit an der Kirchenbasis.“
Um zu tricksen haben „fortschrittliche“ Priester und Laientheologen Strategien entwickelt um die Vorgaben aus Rom mit juristischen Tricks auszuhebeln. Oder aber sie ignorieren diese schlichtweg:
- Trauungen: Wenn ein katholisches Paar heiraten will, muß ein Priester anwesend sein. Doch Priester gibt es kaum noch. Deshalb leitet ein „Laientheologe“ die Trauung. Auf dem Papier ist dennoch der Priester verantwortlich: Er argumentiert, geistig bei der Trauung anwesend zu sein – und hat sich nur physisch vom „Laientheologen“ vertreten lassen.
- Taufen: Im Prinzip sollen nur Priester taufen. Außer es handle sich um einen Notfall. Beispielsweise wenn ein Neugeborenes zu sterben droht, aber kein Priester anwesend ist. Die „Basis“ argumentiert, wegen des Priestermangels herrsche eine permanente Not. Deshalb dürften auch Gemeindeleiter, die keine Priester sind, Kinder taufen.
- Beerdigungen: Wie für Taufen und Trauungen sind auch für Beerdigungen Priester zuständig. Trotzdem beerdigen an vielen Orten der Schweiz nicht geweihte Pfarreileiter die Verstorbenen.
- Schwule und Lesben: Gleichgeschlechtliche Praxis ist eine Abweichung von den Geboten. Dennoch gibt es in der Schweiz Priester, die gleichgeschlechtliche Paare segnen. Voraussetzung sei aber, daß diese zu einer verbindlichen Partnerschaft Ja sagen würden, meint ein Priester, der dies praktiziert.
- Geschiedene Ehepartner: Die Ehe ist nicht auflösbar. Deshalb darf auch niemand zwei Mal in der Kirche heiraten. Es gibt in der Schweiz jedoch Priester, die Geschiedenen in einer neuen, ernsthaften Beziehung den Segen erteilen – und zwar im Rahmen einer öffentlichen Feier in der Kirche.
- Eucharistiefeier mit Protestanten: Die so genannte Interzelebration, bei der ein Priester und ein protestantischer Pfarrer zusammen Eucharistie feiern, ist nach Kirchenrecht unter Androhung von schweren Strafen verboten. Ebenfalls verboten ist es, Protestanten pauschal zur Teilnahme an der heiligen Kommunion einzuladen. Trotzdem gibt es in der Schweiz Gemeinden, in denen beides gängige Praxis ist.
- Gemeindeleitung: Nach Kirchenrecht ist der Pfarrer verantwortlicher Leiter einer Kirchgemeinde. Weil es aber längst nicht mehr für jede Gemeinde einen Pfarrer gibt, sind diese oft nur noch auf dem Papier für eine Gemeinde zuständig. In Tat und Wahrheit leitet dann eine „Laientheologin“ oder ein „Laientheologie“ die gesamte Arbeit in der Pfarrei.
- Predigt von Laientheologen: Es dürfen in einer Eucharistiefeier nur Priester predigen. Laien können in Ausnahmefällen bei so genannten Wortgottesdiensten ohne Kommunion eine Predigt halten. Trotzdem ist die Laienpredigt bei Eucharistiefeiern vor allem in der Deutschschweiz gang und gäbe.
Bischöfe sind nicht beunruhigt
So lang die Liste der Widersprüche zwischen vatikanischer Doktrin und kirchlicher Praxis auch ist: Bei der Schweizer Bischofskonferenz betrachtet man dies nicht als gravierendes Problem: „Man muß dies zwar ernst nehmen, aber nicht dramatisieren“, sagt Sprecher Walter Müller. So gebe es auch beim Staat ein Spannungsverhältnis zwischen dem Gesetz und der Praxis. „Das gehört zum Menschen.“
(Urs Rohner)