Auf der 51. Sitzung der „UNO-Kommission für den Status der Frau“, die noch bis zum 9. März in New York tagt, haben Südkorea und die Vereinigten Staaten einen Entschließungsantrag zur „Abschaffung … des vorgeburtlichen geschlechtsbestimmten Sortierens und des Kindermords an Mädchen“ (E/CN.6/2007/L.5 vom 2. März 2007) eingebracht.
Unter Führung der deutschen Diplomatin Tina Moll wurde der Antrag zurückgewiesen, weil man den heimlichen Angriff der USA gegen Abtreibung nicht mittragen wolle.
Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) Dr. med. Claudia Kaminski kritisiert dies mit den Worten: „Es ist empörend, daß die Europäische Union diesen sinnvollen Entschließungsantrag der Vereinten Nationen aus ideologischen Motiven blockiert.“
Damit verstoße, so Kaminski, die EU-Verhandlungsführerin eindeutig gegen geltendes Gemeinschaftsrecht, „Abtreibung ist bisher ausschließlich Sache nationaler Regierungen. Es gibt keine gemeinschaftliche Zuständigkeit der Europäischen Union.“
Frau Moll, die als Attaché an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNO arbeitet, führt im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen der 27 Mitgliedsstaaten.
Somit dürfte beim Sitzungsabschluß am 9. März 2007 keine eigene Entschließung geben. Der Sachverhalt dürfte nur in einigen Paragraphen in der allgemeinen Zusammenfassung Erwähnung finden. Kaminski betonte: „Statt diese Chance für mehr Lebensschutz zu nutzen, zementiert die Kommission die Förderung der so genannten ‚sexuellen und reproduktiven Gesundheit‘, ein Begriff, der hübsch klingt, aber nur Abtreibung meint.“
Mit ihrer Haltung verhindert die EU nach Angaben von Sitzungsteilnehmern selbst die Verurteilung von physischer Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie den Frauenhandel; sie blockiert die Forderung an die Mitgliedstaaten, Programme aufzulegen, die sich gegen Kindestötung wenden.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern eine klare Einhaltung der Grenzen bei der Mandatswahrnehmung der deutschen Verhandlungsführerin und eine Unterlassung der Unterstützung von Abtreibung. Abtreibung, d.h. vorgeburtliche Kindstötung richtet sich gegen das Menschenrecht auf Leben der Schwächsten und ist zutiefst zu verurteilen.“
Text: Jens Falk unter Verwendung von Pressematerial des BVL und der CDL