Die Zulässigkeit der Todesstrafe ist eine katholische Glaubenswahrheit
Die Zulässigkeit der Todesstrafe ist eine Wahrheit de fide tenenda, die vom ordentlichen und universalen Lehramt der Kirche auf konstante und unmißverständliche Weise definiert ist. Wer behauptet, daß die Kapitalstrafe an sich schlecht sei, fällt in die Häresie.